Kann man beim Amtsgericht/Familiengericht eine Beschwerde wegen der Bearbeitungsdauer einlegen?

30. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
yugo07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Kann man beim Amtsgericht/Familiengericht eine Beschwerde wegen der Bearbeitungsdauer einlegen?

Seit Anfang April wurde beim Familiengericht ein Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt gestellt und bisher ist noch nichts weiter passiert. DenAntrag hatte einst ein Anwalt gestellt, der aber sein Mandant zurücknehmen musste, da dieser nicht über PKH bezahlt werden würde, weil es sich um eine einfache Angelegenheit handelt.

Seit mehreren Wochen bekommt man von der zu bearbeitenden Stelle die Informationen, dass der Kindsvater angeschrieben wurde und keine Reaktion kam. Dann wurde der gesetzliche Betreuer angeschrieben, worauf ebenfalls keine Reaktion kam.

Eine letzte Frist soll bis zum 01.08.2019 geendet sein, wonach dann auf Antrag entschieden werden sollte.

Inzwischen sind weitere Wochen vergangen. Die Akte liegt seit Wochen beim Rechtspfleger.

Kann man hier denn keine Beschwerde einreichen? Es geht schließlich um 2 minderjährige Kinder.

Danke für eure Tipps.
LG yugo07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von yugo07):
Eine letzte Frist soll bis zum 01.08.2019 geendet sein, wonach dann auf Antrag entschieden werden sollte.
Das FG hat also wohl die letzte Frist 1.8. abgewartet.
Ist bis dahin nichts vom Betreuer bzw. dem Unterhaltspflichtigen beigebracht worden, läuft die Bearbeitung dann ab 1.8.
Seither sind 8 Wochen vergangen.
-ICH- würde eine kurze Sachstandsanfrage bei der zuständigen Stelle des FG machen. Schriftlich, nachweislich zustellen.

Beim FG geht es nicht schneller wegen mdj. Kinder.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Der Titel selbst bringt ja auch nicht zwangsläufig Geld, trotzdem sollte natürlich jeder Vorgang auch in einer angemessen Zeit bearbeitet werden. Da es sich vermutlich um das vereinfachte Verfahren handelt und das nicht mal ein Richter bearbeitet, sondern "nur" ein Rechtspfleger, finde ich eine Dauer von 5 Monaten zu lang, habe aber schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

Sachstandsanfrage, wie von Anami beschrieben, führt meistens zur Bearbeitung.

Ersatzweise kannst du in der Zwischenzeit Unterhaltsvorschuss beantragen, sofern du die Voraussetzungen erfüllst.

1x Hilfreiche Antwort

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