Kann man den Beistand beim Jugendamt wechseln?

6. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.12.2023 20:28:55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man den Beistand beim Jugendamt wechseln?

Für meinen Sohn besteht seit gut 2 Jahren eine Beistandschaft. Bisher lief auch alles gut. Nun hat der Beistand anscheinend gewechselt, worüber ich nicht explizit informiert wurde und es mir nur zusammenreimen konnte. Der kontakt läuft seitdem sehr schlecht. Es stehen Stand heute zwei komplette Unterhaltszahlungen aus und ich muss ständig nachfragen, wie der Stand der Dinge ist und ob hier der Vater mal kontaktiert wird. Meine E-Mails werden nur per Brief und mit dem Hinweis beantwortet, dass ich mich doch telefonisch melden solle, da meine E-Mails im Spam landen. Hier bin ich bereits dazu übergegangen, das allgemeine E-Mail-Postfach des Jugendamtes mit anzuschreiben, da ich all meine Korrespondenz schriftlich wünsche, um Nachweise darüber zu haben. Am Rande angemerkt: Ich hatte die letzten Wochen auch zu einigen anderen Jugendamtsmitarbeitern Kontakt, die alle meine E-Mails erhalten und auch schriftlich beantworten. Es werden in meinen Augen nicht ausreichend die Interessen meines Kindes vertreten und mein Hilferuf, dass ich mich in einer finanziellen Notlage befinde, ignoriert und gar nicht darauf eingegangen. Es findet keine Empfehlung/Beratung seitens des Beistandes statt, was nun zu tun ist bzw. er übernimmt keine Initiative. Besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, den Beistand auf Wunsch zu wechseln? Oder sollte ich direkt einen Anwalt einschalten? Werden in einem solchen Fall die Kosten z.B. von einer Rechtsschutzversicherung übernommen? Ich freue mich auf Antworten/Erfahrungen/Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40264 Beiträge, 14322x hilfreich)

Zunächst einmal scheint Ihr ein Kommunikationsproblem zu haben. Nach meiner Kenntnis besteht kein Anspruch darauf, dass die Ämter via email mit dem Bürger Kontakt halten. Also, warum akzeptiert man nicht den klassischen Weg, der hier vorgeschlagen wurde? Ich würde schriftlich Standanfrage halten, auffordern, die ausstehenden Unterhaltszahlungen durch Einleiten von Vollstreckungsmaßnahmen einzutreiben, dafür sorgen, dass dieses Schreiben auch nachweisbar ankommt und eine Frist zur Erledigung setzen (1 Monat scheint mir angemessen).

Ob ein Austausch des Sachbearbeiters weiter hilft, das kann ich nicht abschätzen. Jedenfalls ist im System insoweit keine freie Auswahl vorgesehen. Ein Anspruch besteht nicht; ebenso wenig wie die freie Auswahl der Kommunikationswege. Was die Rechtsschutzversicherung an Kosten übernimmt, das findet man in seinem Vertrag niedergelegt, da mal nachlesen. Normalerweise ist Familienrecht ausgeschlossen; teilweise ist es aber auch anders geregelt.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12310.12.2023 20:28:55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die erste und schnelle Reaktion.

Ja, es liegt definitiv ein Kommunikationsproblem vor. Da ich aber sehr schlechte Erfahrung mit telefonischen Absprachen gemacht habe und hier Dinge verdreht / falsch wiedergegeben / untergehen können, möchte ich einfach wasserdicht schriftlich kommunizieren. Daran sehe ich auch eigentlich nichts Verwerfliches und die KollegInnen dieses Amtsmitarbeiters haben mir in Vertretung schließlich auch immer schriftlich antworten können.

Bzgl: Rechtschutzversicherung/Anwalt: Würde es sich hier auch tatsächlich um eine "Familienangelegenheit" handeln, wenn ich einen Anwalt einschalte, der sich mit dem Jugendamt auseinandersetzte als die Institution, die die Interessen meines Kindes nicht adäquat wahrt? Ich denke an eine An-/Abmahnung. Es kann ja schließlich nicht sein, dass ich in eine finanzielle Notlage gerate, da der Beistand nur halbherzig die Interessen wahrt?! Oder sehe ich das falsch?

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#3
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 71x hilfreich)

Warum wird kein Unterhaltsvorschuss beantragt? Unabhängig von der Frage des Beistands und der weiteren Vorgehensweise.
Der Vorschuss ist zwar etwas geringer als der Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle, aber die Zahlung ist sicher.

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#4
 Von 
guest-12310.12.2023 20:28:55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Unterhaltsvorschuss wurde bereits zwei Mal in den letzten 16 Monaten beantragt und beide Male abgelehnt, da nach mehrmonatigen Verzögerungen immer wieder Geld kommt und ich somit keinen Anspruch habe… Es zählt nicht, dass ich in dem jeweiligen Monat, in dem das Geld ausbleibt, zahlungsunfähig werde.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40264 Beiträge, 14322x hilfreich)

Hunter, ich habe es so verstanden, dass es vom Prinzip her mit dem Unterhalt bisher geklappt hat. Unterhaltsvorschuss wird doch nur dann bewilligt, wenn es eben dauerhaft nicht mehr klappt. Man könnte natürlich mal ins Blaue hinein Unterhaltsvorschuss beantragen, da hast Du völlig recht. Nur, das ist in der Regel doch das erste, was auch im Rahmen einer Beistandsschaft passiert.

Aber zurück zur Fragestellerin. Ich kann Dir nicht ersparen, einfach mal Deinen Versicherungsvertrag zu lesen. Hellseherische Fähigkeiten habe selbst ich bei aller Kreativität nicht. Nochmals: email ist immer noch keine gerichtsfeste Kommunikationsbasis, zumindest in Deinem Fall nicht. Entweder Du akzeptierst den konventionellen Weg oder es funktioniert nicht. Man kann doch nicht den mündlichen Kontakt ablehnen, weil zu unsicher, aber auf der anderen Seite auf einer ebenso unsicheren Form der Kommunikation bestehen?

Wie wärs denn damit: Du vereinbarst einen Termin im JA, nimmst einen Zeugen mit. Schreibst weiterhin pingelig mit, was da besprochen wird. Notfalls kannst Du das auch ohne Zeugen. So, da kann man sich dann nach dem Verfahrensstand erkundigen, schauen, ob man voll informiert ist und vereinbaren, wie es weiter geht.

Noch ein Hinweis: so ein Sachbearbeiter hat nicht nur einen Fall auf dem Tisch. Wirklich nicht.


wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127421 Beiträge, 40802x hilfreich)

Zitat (von Winter2023):
Hier bin ich bereits dazu übergegangen, das allgemeine E-Mail-Postfach des Jugendamtes mit anzuschreiben, da ich all meine Korrespondenz schriftlich wünsche, um Nachweise darüber zu haben

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Winter2023):
Werden in einem solchen Fall die Kosten z.B. von einer Rechtsschutzversicherung übernommen

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Winter2023):
Da ich aber sehr schlechte Erfahrung mit telefonischen Absprachen gemacht habe und hier Dinge verdreht / falsch wiedergegeben / untergehen können,

Völlig korrekt und nachvollziehbar.



Zitat (von Winter2023):
möchte ich einfach wasserdicht schriftlich kommunizieren.

Dann doch einfach machen und keine Mails mehr schreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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