Hallo,
es geht hierbei nicht um mich, sondern um meine Freundin, die damals als Kleinkind ihren Geburtsnamen abgegeben hat (weil sie damit gehänselt wurde) und den Geburtsnamen der Mutter angenommen hat.
Nun ist es so, dass ihr Geburtsname (also der Nachname vom Vater) quasi mit dem Vater "aussterben" wird und da ihr jetziger Nachname ein "Allerweltsnachname" (Allerweltsnachname weiß ja jeder was damit gemeint ist - Namen wie z.B. "Müller", "Maier", "Schmidt", etc.) ist und sie ja im Prinzip durch eine Namensänderung den Nachnamen ihres Vaters "retten" kann ist hier die Frage:
Kann man die Namensänderung von damals Rückgängig machen? Oder ist es möglich, den Namen nochmal zu ändern - halt in den Ursprungsnamen?
Damals wurde wohl gesagt, dass das nie wieder möglich wäre - und da sie noch ein Kleinkind war und mit dem Namen gehänselt wurde war ihr das natürlich egal .... Doch nun mit Ihrer Volljährigkeit und eben mit dem Gedanken, dass der Nachname des Vaters irgendwann mal nicht mehr existiert würde sie gerne doch wieder diesen Namen annehmen.
Über fachlich bezogene Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Kann man die Namensänderung von damals rückgängig machen und so den Namen des Vaters retten?
26. Februar 2010
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Frage vom 26. Februar 2010 | 09:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man die Namensänderung von damals rückgängig machen und so den Namen des Vaters retten?
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#1
Antwort vom 26. Februar 2010 | 11:37
Von
Status: Bachelor (3868 Beiträge, 471x hilfreich)
Die fachlich bezogenste Anwort erhält deine Freundin durch einen Anruf beim zuständigen Standesamt.
Hier ist ein Laienforum! Ich persönlich denke nicht, dass deine Freundin mit der von dir genannten Begründung etwas erreichen wird. Für eine Namensänderung gelten hohe Ansprüche.
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"Viele Grüße mikkian"
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