Kann man ein "fremdes" Kind aus Heim holen

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)
Kann man ein "fremdes" Kind aus Heim holen

Hallo 123Recht Gemeinde,
ein Freund von mir hat einen Sohn. Dieser Sohn (14) hat über das Internet eine Bekanntschaft gemacht (fängt schon früh an mit dem Internet :-) ). Das Mädel ist 13. Nun ist es so, dass das Mädel zuhause geschlagen und misshandelt wurde und deshalb ins Heim gegeben wurde. Dort geht es ihr aber nicht viel besser. Wir geschlagen, misshandelt und beschimpft von ihren Mitgenossinen und Genossen und haut aufgrund dessen immer wieder ab. Jetzt wird überlegt, dem Mädel ein "normales" zuhause zu geben da Platz genug da ist. Gleich im Vorfeld sei gesagt, das es sich tatsächlich nur um eine Bekannte handelt! Es ist nicht seine Freundin!
Wie könnte man das am besten anstellen? Hat da jemand Erfahrungen? Soll man sich das freiwillig antun? Aber hat nicht jedes Kind das Recht auf eine "normale" Kindheit und Jugend?

Die zweite Frage ist, das die Polizei mittlerweile einen Dauerparkplatz vor dem Haus meines Freundes hat da er die erste Adresse ist, wenn sie wieder abgehauen ist :(
Sie wurde gesucht und bei ihm gefunden bzw. sein Sohn war mit ihr auf Achse. Über eine Händiortung wurde sie gefunden und der Sohnemann stand daneben.
Auch wird ständig das Haus nach ihr durchsucht. Muss man sich das gefallen lassen? Das man am Wochenende um 01.00 Uhr nachts die Herren durch das ganze Haus lassen muss? Ich habe ihm gesagt das ich glaube, das es besser wäre mitzuspielen des lieben Friedens willen aber ob sie das dürfen, keine Ahnung.

Viele Grüße und schon mal DANKE

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15 Antworten
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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei immer durchsuchen. Und wenn ein Kind abgängig ist, würde ich immer Gefahr im Verzug annehmen.

Ein fremdes Kind dauerhaft zu sich nehmen, da bedarf es einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt.

wirdwerden

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#3
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Hallöchen, ja so sehe ich das auch mit der Polizei. Dann sollen die beiden erst mal mit den Eltern reden und dann sehen was kommt.

Danke!

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Oder dem Jugendamt, kommt drauf an, wer das Sorgerecht hat. Aber, da diese Familie nicht eng mit dem Kind verwandt ist, muss eine Pfelgeerlaubnis existieren, auch wenn die Eltern einverstanden sind und sie noch das Sorgerecht haben.

wirdwerden

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#5
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Alles klar, sag ich ihnen. Wobei ich mal Gegoogel habe. Das ist garnicht so einfach mit der Pflegeerlaubnis. Aber ich sags ihnen. Danke nochmal!

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Üblicherweise solltet IHR die Polizei rufen wenn Sie wieder auftaucht. Evtl. kann man mit Absprache mit dem Jugendamt einen anderen Heimplatz finden.

Ich würde auch mal überlegen ob die Geschichte: "Ich werden im Heim geschlagen" stimmt. Das sind ja keine Kinderheime mit Schlafsaal und eine Wächter vor den Gitter, dort gibt es Hilfe und Betreuer (wie immer gibts auch Ausnahmen)

Es ist auch nicht anzunehmen das das Jugendamt bei euch mitmachen wird. Den was ist wenn die erste Liebe vorbei ist - dann muss Sie weg. Oder wollt ihr zwei "Ex-Verliebte" bei euch wohnen lassen.

Aber nur zu einen Antrag stellen kann man ja - wenn man Platz, Geld und die Zuverlässigkeit besitzt - kann das funktionieren.

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#7
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Die Tatsache das die beiden kein Liebespaar sind, wurde wohl überlesen,oder?! Zuverlässigkeit, Geld und der Platz sind bei denen kein Problem! Nur ich wenn die Wahl hätte, weis ich nicht ob ich mir das freiwillig antun würde. Aber jedem das seine. Mir reichen meine Rabauken in die Haut. Kleine Kidis kleine Sorgen, große KINDER große Sorgen. Und davon kann ich ein, wenn auch nur ein sehr kurzes (Gott sei Dank) Liedlein singen ;-)

Du bist ein sehr Misstrauischer Mensch "keinAnwalt", oder?! Egal was man sagt wird von Dir erst mal als gschmarre gesehen. Was ist wenn es stimmt?! Was wenn nicht?! Mir ist es in soweit egal als das ich nicht in der Situation bin mir darüber Gedanken machen zu müssen. Sie sagt jedenfalls das sie von den ...wie sagt man.... Mitheimkindern u.a. geschlagen wird. Der Betreuer hört ihr angeblich nicht zu bzw. tut es ab.

Das mit der Polizei ist doch das, wenn sie abhaut, die immer vor der Türe stehen. Sollen sie die Polizei anrufen um bescheid zu geben das sie nicht da ist? Dazu müsste sie aber erst mal wissen das sie abkömmlich ist,oder?! Wenn sie auf der Matte steht, rufen sie natürlich die Polizei bzw. rufen im Heim an um bescheid zu geben und fahren sie dann auch wieder zurück. Das ist ja wohl selbstverständlich!

Also in diesem Sinne nochmals DANKE!

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#8
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Hallo zusammen, um die Geschichte (mittlerweile wird es die unendliche Geschichte) weiter zu erzählen, meine Bekannten wurden von dem Vater angerufen und es wurde gesagt das er sie bzw. den Sohn anzeigt. Also von aus dem heim holen wurde dann auch abgesehen. Gestern rief mich mein Bekannter an und fragte mich, ob es besser sei einen Anwalt aufzusuchen, da ihn gestern die Polizei angerufen hat und ihm mitgeteilt hat, das der Vater Strafanzeige gegen seinen Sohn erstattet hat. Es wird ihm unterstellt, das er was mit ihr gehabt hat. Mittlerweile hat sich auch heraus gestellt dass das Mädel erst 12 ist. Als erstes verwundert mich als Aussenstehender das der Vater, wegen dem sie ins Heim kam weil er sie geschlagen hat, überhaupt reagiert. Zum anderen, wie soll man beweisen das etwas war oder in dem Fall das etwas nicht war?! Er sagt das er von vornherein die Beiden getrennt untergebracht hat. Also hat doch er seine Pflicht erfüllt, oder?! Der Sohnemann versteht die Welt nicht mehr und behauptet felsenfest das nichts war. Was das Mädchen sagt, weis er nicht. Ich glaub das da ein Anwalt sicherlich Sinnvoll wäre, oder was meint Ihr?

Viele Grüße
KA

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#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es kann sein, daß nocht mehr von den Sachen nicht stimmen, die die Internetfreundin dem Sohn erzählt hat. Ja, ein Anwalt wäre sinnvoll.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich denke mit dem Anwalt könnten sich deine Freunde noch Zeit lassen. Die Polizei wird jetzt erst einmal Zeugen vernehmen, evtl. den Beschuldigten (da könnte ein Anwalt dann nützlich sein).
Diese und andere Problematiken führen dazu, dass Kinder die in diesem Alter aus ihren Familien genommen werden müssen in Heime und nicht zu "normalen" Pflegeeltern kommen. Die Bedingungen in den Heimen sind sehr unterschiedlich. Solche "Zustände" wie beschrieben kommen meist in größeren Einrichtungen vor.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#11
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Hallo,
das vermuten wir auch, das sie einen ganz schönen schmarrn erzählt hat. Allerdings das mit den prügeln von den Eltern stimmt, da damals, als die Polizei sie suchte diese eben auch gesagt hat das sie es zuhause nicht schön hatte und vom JA rausgeholt wurde.

Zeugen vernehmen? Zeugen gibt es keine! Für was auch?! Der Sohnemann ist der Beschuldigte. Sollte man hier gleich mit einem Anwalt kommen oder einfach nur die Wahrheit erzählen?

VG
KA

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#12
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo KA,
doch es gibt eine Zeugin, das Mädchen, und die wird die Polizei hören.
Wenn es zu einer Vorladung als Beschuldigter kommt, ist ein Anwalt angebracht. Der bekommt Akteneinsicht und kann die Lage dann entsprechend besser beurteilen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sehe ich auch so. Vielleicht noch in Ergänzung: alles schlagen, alle mißhandeln, u.s.w. Da bin ich immer sehr skeptisch. Auch "mit dem Jugendamt rausholen." Wenn ein Kind/Jugendlicher beim Jugendamt auftaucht und das Wort "Onobhutnahme" muss das Jugendamt dem zwingend nachkommen. Auch, wenn das Jugendamt ein Kind "rausholt" bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung nur, wenn die Eltern mit der auswärtigen Unterbringung nicht einverstanden sind. Es läuft in ganz vielen Fällen also "von alleine", die auswärtige Unterbringung meine ich.

Und die Polizei sucht so junge Menschen in dem Augenblick, in dem sie als abgängig gemeldet werden. Also, man weiß im Prinzip gar nichts.

Weder, ob die Eltern was auch immer getan haben, noch, ob im Heim was passiert ist, noch, was der Freund getan hat.

wirdwerden

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#14
 Von 
Keine_Ahnung123
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 125x hilfreich)

Mir wird das alles zu heiß! Ich hab ihn mit seinem Sohn zum Anwalt geschickt! Ich hab mal gegoogelt und gelesen das es hier um 3 monate bis zu 5 jahren Haft geht da die magische Grenze 14 jahre ist! Das mit dem geschlagen werden hat aber auch die Polizei erzählt, dass das Jugendamt sie von zuhause raus geholt hat auch. Allerdings sagten die zu ihm damals schon das man aufpassen muss und nur 1/3 von dem glauben darf, was sie erzählt. Aber egal! Wenn, hätte, vieleicht,wäre..... Es geht doch letztendlich darum wem der Richter glaubt! Wenn sie sagt es war was und er sagt es war nichts! Dabei war keiner!! Da gehts um glauben. Und das soll er nicht dem Zufall überlassen meine ich. Also vielen Dank für die Infos....

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vernünftige Haltung von Dir! Gehe mal davon aus, dass auch Richter und Staatsanwälte nicht so ganz blöd sind und so Früchtchen kennen! Ich erinnere mich an einen Fall, da wurde ganz bös beschuldigt. Der Vater von der Tochter. Der Psychologe hat dann ganz genau vorausgesagt, was da noch so von der Tochter würde behauptet werden, um die Sache "rund" zu machen. GEnauso kam es. Schließlich hatte das Gericht die Schnüss voll, die Tochter wurde gynäkologisch untersucht und war noch unberührt.

Also, dieses Compound "ich will jetzt das und das, und wenn das nicht auf Anhieb klappt, dann setz ich noch einen drauf...." das haben wir ganz oft. Damit können die Behörden umgehen!

wirdwerden

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