Kauf einer Immobilie trotz Erhalt von Unterhaltszahlungen

23. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
max-i_hob
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf einer Immobilie trotz Erhalt von Unterhaltszahlungen

Einen schönen guten Tag in die Runde,
ich habe eine minderjährige Tochter von einem Partner, mit dem ich nicht verheiratet war. Außerdem habe ich zwei minderjährige Söhne von einem Ex-Mann, von dem ich vor 2 Monaten geschieden wurde. Aktuell leben die Kinder bei mir. Von meinem Ex-Mann bekomme ich Trennungs- und Kindesunterhalt für meine beiden Söhne. Ich überlege, als Altersvorsorge in eine Eigentumswohnung zu investieren. Diese würde ich aber nicht selbst bewohnen, sondern vermieten und Mieteinnahmen erzielen.
Ich möchte unter allen Umständen vermeiden, dass mein Ex-Mann in irgendeiner Weise davon profitiert bzw. Zugriff darauf hat - eventuell auch über bzw. durch die Kinder. Besteht hier ein entsprechendes Risiko? Kann ich die Immobilie ggf. auf den Namen eines meiner minderjährigen Kinder kaufen? Was passiert, wenn die Kinder später ggf. bei ihrem Vater wohnen wollen? Würden Mieteinnahmen mein Einkommen erhöhen, sodass ich evtl. höheren Unterhalt für meine Kinder zahlen muss, sofern diese in späteren Jahren vielleicht einmal beim Vater leben wollen?
Ich danke schon im Vorfeld für entsprechende Rückmeldungen und Tipps.
Freundliche Grüße
max-i_hob

-- Editiert von Moderator am 23.07.2020 16:41

-- Thema wurde verschoben am 23.07.2020 16:41

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wenn du das verhindern willst, dann warte bis alle Kinder volljährig und mit ihrer Ausbildung fertig sind. Denn ab 18 bist auch du unterhaltspflichtig, egal wo die Kinder leben. Und Mieteinahmen werden immer mit eingerechnet. Allerdings darfst du auch die Aufwendungen für die Wohnung vorher von den Einnahmen abziehen.

Du kannst nicht einfach eine Wohnung auf den Namen des Kindes kaufen.
Dabei gäbe es jede Menge zu beachten, von der Zustimmung des Vaters mal ganz abgesehen.
Womit soll die Wohnung bezahlt werden, wie verhinderst du ,dass die Immobilie dem Kind später bei Beantragung von Bafög o.ä. auf die Füße fällt oder beim Unterhalt ab 18 mit einbezogen wird. Wie Willst du verhindern, dass das Kind später mit der Wohnung andere Pläne hat, als von dir angedacht u.s.w.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Keine sehr gute Idee, mit den Kindern als Käufer. Abgesehen davon bin ich mir nicht sicher, ob es nicht sogar der Genehmigung des Familiengerichts bedürfte, müsste ich nachschauen. Und man weiss ja auch nie, wie die Kids sich entwickeln, nachher haftet Deine Wohnung für Schulden des Kindes bzw. wird herangezogen.

Du kannst die Wohnung doch kaufen, und eine Verfügung treffen, was im Falle Deines Ausfalls damit geschehen soll, wer das Teil dann verwalten soll. Dann bist du auf der sicheren Seite, und zwar nicht nur wegen des Ex, sondern auch wegen der Kinder.

wirdwerden

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