Kein Geld mehr ans Jugendamt nach Auszug bei Pflegekind?

16. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Geld mehr ans Jugendamt nach Auszug bei Pflegekind?

Hallo,

ich möchte mit meinem kleinen Bruder (17) zusammenziehen, der zuvor in einer Pflegefamilie wohnte. Ich bin bei meiner Großmutter aufgewachsen.

Er musste bisher 150€ monatlich ans Jugendamt zahlen. Praktisch die Erziehungskosten für ihn. Und das seitdem er in der Ausbildung ist.

Wenn er jetzt aus der Pflegefamilie auszieht, muss er trotzdem die 150€ bezahlen? Denn die Familie trägt ja keine Kosten mehr für seine Erziehung.

Die Pflegemutter stimmte dem Umzug zu, also in der Hinsicht ist es kein Thema.

Er bekam angeboten, dass dann einmal im Monat ein Betreuuer vom Jugendamt vorbeischaut um die Lage zu checken. Wenn er hier zustimmt bezieht er aber Leistungen vom Jugendamt und muss somit weiterhin die 150€ zahlen?

Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Und wie sieht es aus mit dem Kindergeld? Das hat ja bisher die Pflegefamilie bekommen. - steht ihm das dann selbst zur Verfügung.

Vielen Dank für die Antworten! :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ganz so einfach ist das nicht. Dem Auszug des Minderjährigen muss der Sorgeberechtigte/Vormund des Betroffenen zustimmen. Und der entscheidet auch, wohin gezogen werden darf.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja auch so,hatte ich ja erwähnt. es wurde seitens des Erziehungsberechtigten zugestimmt. Auch das Jugendamt sieht kein Problem hier.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es gibt keinen Automatismus dahingehend, dass derjenige, bei dem ein Kind lebt, automatisch auch das Sorgerecht/die Vormundschaft hat. Das können immer doch die Eltern sein. Also erst einmal auf den Punkt genau klären, wer hier aktuell das Sorgerecht hat bzw. wer als Vormund bestellt ist. Da der Bruder noch nicht volljährig ist, müssen ja auch einige Unterschriften geleistet werden, z.B. im Untermietvertrag. Das kann der Bruder noch nicht alleine.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vormund bleibt bei der Pflegemutter bis er 18 ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Und mit dem Vermieter wurde gesprochen. Der Vertrag läuft erstmal nur auf mich. Wenn er 18 ist, wird er als Untermieter aufgenommen.

Geschwister müssen nicht als Untermieter gemeldet werden.

Es geht mir jetzt nur darum, ob er weiterhin Geld ans Jugendamt bezahlen muss und ob er sein Kindergeld dann bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

So wie ich das verstehe, sind die 150 € so eine Art Kostgeld aus der Ausbildungsvergütung.
Das steht dann der Pflegefamilie nicht mehr zu. Und auch das Kindergeld müsste weitergeleitet werden.
Wenn, wie es aussieht, alle einverstanden sind, dürfte dem nichts entgegen stehen.
Ich würde die Pflegeeltern einfach bitten, das KG weiterzuleiten.
Ab 18 könnte dein Bruder dann vermutlich das KG von der Familienkasse auf sich umleiten lassen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von briaanrcl):
Der Vormund bleibt bei der Pflegemutter bis er 18 ist.
Es ist fraglich, ob die Pflegemutter tatsächlich Vormund ist oder nur Pfleger nach § 1630 Abs.3 BGB. Im letzteren Fall (der weitaus häufiger vorkommen dürfte), wäre fraglich, ob diese Pflegschaft bei Verlassen der Pflegefamilie überhaupt fortbestehen darf. Aber das kann nur das zuständige Jugendamt verraten.

Zitat (von briaanrcl):
Es geht mir jetzt nur darum, ob er weiterhin Geld ans Jugendamt bezahlen muss und ob er sein Kindergeld dann bekommt.
Der Kostenbeitrag wird nur fällig, wenn man eine stationäre Hilfe zur Erziehung bekommt. Dazu gehört z.B. die Vollzeitpflege wie bisher. Eine Vollzeitpflege kann aber auch im Haushalt eines Familienmitglieds erfolgen. Daher kann man diese Frage nur beantworten, wenn man wüsste, ob nun in deinem Haushalt stationäre Hilfe geleistet wird oder ausschließlich ambulante Jugendhilfe.

Das Kindergeld ist weitaus komplizierter. Denn die Pflegefamilie darf dieses nicht mehr erhalten. Es muss also erst mal einer der beiden Elternteile einen Antrag stellen und dann muss man hoffen, dass man es weitergeleitet bekommt. Es ist Teil des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern. Man kann einen Abzweigungsantrag stellen und man kann das Kindergeld auch im berechtigten Interesse beantragen. Für beides sind durchaus fortgeschrittene Kenntnisse erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen