Kein 'RAT', bei fast 5 Jahren Scheidungsversuch

7. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
KleinAdams
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Kein 'RAT', bei fast 5 Jahren Scheidungsversuch

Hallo,

wie so vielen geht es mir hier auch.
Seit Jan 2010 versuche ich mich von meinem Mann scheiden zu lassen. Er hat sich Ende 2009 nach Großbritannien abgesetzt. Kontakt war jeher selten bis nun gar nicht mehr. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, zu denen er auch keinen Kontakt mehr pflegt.
Anfangs hat er mir noch Adressen mitgeteilt, welche ich auch ordentlich weiter gegeben habe. Das Gericht hat ihn jedesmal angeschrieben, jedoch nie eine Reaktion von ihm, obwohl er willig sei sich scheiden zu lassen. Seinen letzten Aufenthalt habe ich im Februar diesen Jahres feststellen können und wieder wurde zugestellt. und wieder keine Reaktion, auch nicht der Behörden in GB
.
Ich habe meine Anwältin gefragt, was man da machen kann. Hier geht es um nichts und die Ansprüche auf den Versorgungsausgleich hatte ich vorgeschlagen, kann doch abgegrenzt werden.
Sie sagt ständig, sie verstehe ihn nicht, wenn er doch geschieden werden möchte!? Ich könne doch nicht für immer mit ihm verheiratet bleiben!

Das Gericht sagt nur, dass ich mich gedulden müsse.

Weiter, habe ich gefragt, was ist mit einer öffentlichen Zustellung wegen ausbleiben des Erfolges?
-Nein, dies ginge nicht, man müsse auf eine Antwort der Behörden warten, ob die Zustellung wieder nicht gelungen ist.
Ich weiß ja nicht was mehr Misserfolg ist. Mein Mann kann noch so oft umziehen, er wird ja seine Einstellung nicht ändern.

Man hatte ihm per Post mitgeteilt, dass ihm hier in Deutschland ein Vertreter zustände und auch Gerichtskostenbeihilfe, ...nix...keine Reaktion!

Ich bin zielmich sprachlos, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich nur warten kann!!!

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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das Blöde ist, dass er im Ausland aufhältig ist. Ich kenne jetzt die Abmachungen Deutschland/Großbritannien im Familienrecht nicht. Vielleicht - ich will niemanden beleidigen - der Richter und die Anwältin auch nicht. Insobsondere insoweit die Abmachungen hinsichtlich der Zustellung nicht. Da müsste man sich schlau machen.

Vielleicht findet sich da ja noch jemand, der sich auskennt?

wirdwerden

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Mal etwas um die Ecke gedacht:

Warum forderst du nicht Unterhalt für die Kinder?

helfen könnte hierbei:

http://www.dijuf.de/unterhaltsrealisierung-im-ausland.html

Ob und wie viel Kosten entstehen sollte vorher nachgefragt werden.

Hier besteht evtl. die Möglichkeit mit ihm in Kontakt zu treten?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ edy: da haben wir doch auch wieder das Zustellungsproblem.

wirdwerden

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#4
 Von 
KleinAdams
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

- genau so sieht es leider aus. Ich habe einen Titel für die Kinder und den versucht bereits auch ohne jeglichen Erfolg das Jugendamt einzufordern. Das scheint aber ein allg. Problem der britischen Behörden zu sein.
Ich habe sogar Angeboten selbst hinzufahren und dies zu klären, als ich seinen Aufenthalt noch wusste. Antwort meiner Anwältin: dies geht nur über den offiziellen Weg, von Amts wegen!

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
@ edy: da haben wir doch auch wieder das Zustellungsproblem.


Evtl. bedient sich das Heidelberger Institut einer anderen
Vorgehensweise?

Der Vater hat doch bestimmt einen Arbeitgeber? Krankenversicherung? Bankkonto ? KFZ-Zulassung usw.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#6
 Von 
KleinAdams
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Leider nicht, soweit ich weiß ist er nicht Erwerbstätig. Er bekommt jedoch eine Gute Rente von der britischen Armee.
Bankkonto besteht habe ich angegeben, aber das Jugendamt kann nicht sofort pfänden. Erst, wenn alles versucht wurde ihn zur Zahlung aufzufordern.

Außerdem bin ich es leid in die Beweispflicht gehen zu müssen. Ich habe nun X-mal eine Adresse angegeben, wenn ich sie wusste. Nie ist irgendetwas passiert. Wenn ich jetzt wieder wüßte wo er wohnt, fängt das ganze Prozedere wieder von vorne an, zumindest was die Scheidung betrifft und nach fast 5 Jahren kann ich sicher sagen, dass er sich nicht plötzlich ändert.


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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ edy: die Jugendämter vollstrecken über das Heidelberger Institut. Ich weiss gar nicht, ob Heildelberg noch private Aufträge annimmt.

Aber es gibt ja noch das Haager Übereinkommen von 2014. Nach diesem Übereinkommen vollstreck das Bundesamt für Justiz in Bonn Unterhaltsansprüche in den EU-Grenzen. Nur, auch dieses Amt kann den Zustellungsschlendrian in England natürlich nicht aushebeln. Was Kindesunterhalt angeht, so wäre zu überlegen, ob man nicht die Rente pfändet. Wichtig wäre ein Urteil, kein Jugendamtstitel, denn diese Titel werden im Ausland nicht anerkannt. Allerdings können JA-Titel auf Antrag problemlos beim Amtsgericht umgeschrieben werden. Das würde dann auch dauern und dauern - aber der Counterpart wäre nicht der Vater, sondern der britische Staat. Das ist dann doch einfacher.

Ich gehe in eine andere Überlegung rein, was die Ehescheidung angeht: wenn irgend etwas zugestellt ist (etwa der Antrag auf Ehescheidung?), warum sollte man dann weiterhin Adressen ausfindig machen? Dann würde ich mehr in Richtung "unbekannter Aufenthalt, Adresse kann trotz Bemühungen nicht ausfindig gemacht werden" arbeiten. Wichtig für diese Marschrichtung wäre halt nur, dass der Antrag auf Ehescheidung zugestellt ist. Anders ausgedrückt: der Noch-Ehemann muss von dem wissen.

Und Unterhalt würde ich über die britische Pensionskasse völlig unabhängig davon pfänden.

wirdwerden

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#8
 Von 
KleinAdams
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

ok, das mit dem Untehalt ist ein guter Ansatz. Ich werde einmal Nachforschen ob ich da Kontaktdaten aus der Vergangheit habe. Wäre dann noch abzuwarten, ob dort die Titel akzeptiert würden.

@ "wirwerden": Das ist ja das Problem, so wie ich das verstehe ist noch nicht einmal der Antrag auf Scheidung zugestellt worden, daher stellt sich das Gericht quer und sagt, solange immer wieder ein neuer Aufenthalt meines Noch-Mannes bekannt wird, muss auf Rückantwort gewartet werden. Das ist ja was ich nicht ganz verstehe. Kann so etwas tatsächlich 8 Monate dauern?
Das Gericht sagt weiter, wenn ich jetzt eine öffentliche Zustellung verlange, bin ich in der Beweispflicht "die Bemühungen, dass er nicht ausfindig gemacht werden kann" und das bedeutet ich muss beglaubugte NAchweise bringen. Klasse, denke ich dann brauche ich keine Anwältin.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, die Anwältin sitzt nicht auf der Planstelle von Sherlock Holmes. Ja, im internationalen Verkehr sind 8 Monate durchaus üblich. Auch noch viel mehr, einfach weil es im Inland durch etliche Stellen geht, und dann im Ausland auch wieder.

Für den Unterhalt hab ich Dir einen Tipp gegeben. Und für die Scheidung muss man mal auf den Punkt schauen, was da wirklich zugestellt ist, ob er Kenntnis vom Verfahren hat.

wirdwerden

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#10
 Von 
KleinAdams
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

@ "wirwerden": Also, Kenntnis hat er. Er war zeitlich auch sehr interessiert, da er sich wieder verlobt hat, aber warum er da nicht kooperiert kann ich auch nicht sagen.
Danke, für den Unterhaltstip.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Offizielle Kenntnis?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
KleinAdams
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Entschuldigung....ich war zeitlich verhindert.

Wie ist das gemeint "offizielle Kenntnis", also er hat sich dazu nie (bei meinem oder anderem Analt) geäußert!

Mich würde allerdings auch einmal interessieren: Das Gericht sagt, solange er einen Aufenthalt hat und ich den auch jedesmal bekannt gebe, muss eine Zustellung vesucht werden.
Gibt es nicht auch hier eine Grenze, wie z.B. nach X Versuchen, gilt es als Erfolglos.

Kann man auch eine Anhörung etc. bei Gericht beantragen?

Das ist ja alles so kompliziert.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich wiederhole mich: ich kenne die internationalen Abkommen mit GB nicht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Klein Adams,

quote:
Das Gericht sagt, solange er einen Aufenthalt hat und ich den auch jedesmal bekannt gebe, muss eine Zustellung vesucht werden.
Das ist grundsätzlich auch richtig.

Die öffentliche Zustellung greift nur, wenn jemand unbekannt abgetaucht ist.

Wenn der Ex Dich über die neue Anschrift informiert, musst Du diese dem Gericht mitteilen.

Wenn Du sie auf anderem nicht offiziellem Wege erfährts eigentlich auch, eigentlich.;)

Das Zustellproblem auf der Insel ist allgemein bekannt. Bei uns würde es ein Gerichtsvollzieher hartnäckig versuchen. In GB obliegt dies der örtlichen Polizei. Die macht es - oder auch nicht - wenn sie Zeit hat. Weitere "Amsthilfe" gibt es in dem Stadium nicht.

Es kann also noch dauern. Dieses Risiko hat Frau mitgeheiratet.

Gänzlich anders sieht es beim Kindesunterhalt aus. Hier kann - s. ww - äußerst schnell und erfolgreich gepfändet werden, erst recht wenn die Kinder die Britische Armee als Drittschuldner ins Boot holen.

Wie das geht, sollte aber der Anwalt wissen.

Aus einer Schuldurkunde zu pfänden, wirdwerden, geht auch in GB. Trotzdem war Dein Hinweis goldrichtig, denn dort gibt es so etwas wie eine Einspruchsmöglichkeit gegen freiwillige Schuldverpflichtungen.

Warum eigentlich die Eile wegen der Scheidung Klein Adams? Hat doch in dieser Konstellation auch für Dich Vorteile (Unterhalt). Mit der Scheidung düften die entfallen.

SG

Berry



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#15
 Von 
KleinAdams
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Nun ja, bisher habe ich keinerlei Ansprüche auf Unterhalt geltend gemacht, da es eh schon schwierig er- scheint überhaupt irgendetwas von ihm zu bekommen.
Naja, außerdem nach ungefähr 5 Jahren möchte man ja auch mal damit abschließen können oder auch neu planen.
Da er außerdem selber nicht erwerbstätig ist, könnten die Ansprüche nachher auch an mich gestellt werden. Zur Zeit kann er bei mir ja nichts holen, da ich noch eine Ausbildung begonnen habe.

Allerdings wäre ich in der Tat auch schon glücklich, wenn er für die Kinder zahlen würde.
Ich habe mich bereits mit einem befreundeten Übersetzter an die zuständige Renten/Veteranen Pesionskasse gewendet mit Titeln etc., auch von dort bisher keine Antwort.
der Sachverständiger der Unterhaltskasse, hat jetzt eine Frist bis Mitte November eingeräumt, dann wenden wir uns gen Heidelberg.

Gruß



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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo,

Edy hatte Dich schon am 08.10 auf die Dijuf-Seite hingewiesen.

Ich finde die dortigen Erklärungen sehr informativ.

Unterhaltsansprüche in GB

Wenn Frau einen Titel hat und die seriöse Geldquelle des Schuldners kennt, sollte die Pfändung auch in GB nicht mehr sehr schwiering sei (die zeitliche Dauer mal außen vor).

Ich habe das Gefühl, dass ihr in diesem Teilpunkt irgendwie nur rumeiert und nicht den graden Weg geht. Eine Erinnerung und noch eine und noch eine.

quote:
Ich habe mich bereits mit einem befreundeten Übersetzter an die zuständige Renten/Veteranen Pesionskasse gewendet mit Titeln etc., auch von dort bisher keine Antwort.
Erwartest Du ernsthaft eine?

In welcher Rechtsbeziehung stehst Du als Ausländerin zu denen?
Auch in Deutschland muss erst die Rechtsgrundlage für eine Pfändung bei einem Drittschuldner geschaffen werden, bevor dieser tätig werden muss.

quote:
der Sachverständiger der Unterhaltskasse
Wer soll das sein und welche Unterhaltskasse?

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ Sir Berry: sie hat das System immer noch nicht kapiert. Auch ein Unterhaltstitel muss wie der Antrag auf Ehescheidung offiziell zugestellt werden. Sei es über das internationale Institut für Familienrecht in Heidelberg oder aber das Bundesamt für Justiz. Also, identische Problematik wie beim Antrag auf Ehescheidung. Und, ich weiss jetzt nicht, ob ein in GB anerkannter Titel vorliegt.Denn Titel von Jugendämtern werden im Ausland nicht anerkannt. Das ist auch noch zu berücksichtigen.

Also, Brief an die Pensionskasse schicken, das läuft nicht.

Ich wünsch ihr ja wirklich Erfolg, aber vielleicht wäre es in so einem Fall sinnvoller, die Scheidung in GB von vorne anzufangen.

wirdwerden

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