Hat hierzu vielleicht jemand Erfahrung?
Wie ich dem Forum entnehme, kann ich wohl das Kindergeld anteilig (Hälfte) mit dem KU verrechnen. Die KM ist aber mit unserer Tochter ins Ausland gezogen, so dass sie kein Recht mehr auf Bezug von Kindergeld hat.
Wie wirkt sich das auf mein Recht zum Abzug bzw. zur Verrechnung aus? Entfällt er damit einfach automatisch?
Danke für Tips
Mick
Kein Recht auf Kindergeld - und die KU-Anrechnung?
7. Januar 2004
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Frage vom 7. Januar 2004 | 18:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Recht auf Kindergeld - und die KU-Anrechnung?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2004 | 19:37
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Hallo,
ja.... wo niemand etwas bekommt, kann wohl m. E. auch nichts abgezogen werden.
Abgesehen davon, wird das KiGe nicht zwnagsläufig hälftig angerechnet. Es kommt hier auf das Alter des Kindes und deinen Verdienst an.
Anna
Und jetzt?
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