Kein Umgang möglich - Kindesunterhalt aussetzen aber wie?

19. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
troll10820
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)
Kein Umgang möglich - Kindesunterhalt aussetzen aber wie?

Ich bin seit 7 Jahren getrennt und der Umgang zu meiner Tochter wird immer wieder unterbrochen. Die Mutter meiner Tochter hat in der Ehezeit immer gesagt "wenn wir uns trennen siehst du deine Tochter nie wieder".
Nun habe ich schon 2 mal per Gericht versucht den Umgang zu bekommen.Jeweils vor einer Gerichtsverhaltlung funktioniert es kurzzeitig.
Ich soll einer Namesänderung zustimmen.
Es gab auch zwischendurch schonmal das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht verzichten.
Ich würde der Sache zustimmen, wenn ich im Gegenzug den Unterhalt nicht zahlen muss.

Gibt es da Gesetze wie man das umsetzen kann?
Oder auf welcher Basis kann man sowas regeln?
Wer kann helfen oder gibt es irgentwo Musterurteile???

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12 Antworten
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#1
 Von 
k2laus
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 38x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

'Gibt es da Gesetze wie man das umsetzen kann?'

Ob es Gesetze gibt, dass man keinen Unterhalt zahlen muss, wenn man auf den Umgang und alles verzichtet? Ich denke nicht. Beim Unterhalt geht es um das Kind, nicht um Euch.

'Oder auf welcher Basis kann man sowas regeln?'

Auf privater Ebene kann man alles regeln. Da wäre vielleicht ein Gespräch mit der Mutter hilfreich.


'Wer kann helfen oder gibt es irgendwo Musterurteile???'

Da gibt es meiner Meinung keine Urteile drüber, weil es eher moralisch verwerflich ist. Helfen würde ich da jetzt auch nicht.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

also ich verstehe ja deinen Ärger sehr gut!

quote:
Die Mutter meiner Tochter hat in der Ehezeit immer gesagt wenn wir uns trennen siehst du deine Tochter nie wieder.


Diesen Spruch haben tausende Kindesväter vor dir zu hören bekommen. Das Kind als Waffe, um dem Kindesvater mal so richtig eins auszuwischen! Moralisch überaus verdammenswert! Jedoch strafrechtlich leider fast ohne jeden Belang ...

Aber: wie 'k2laus' schon schreibt. Unterhalt und Umgang haben erst mal nichts miteinander zu tun. Denn der Unterhalt ist ein Recht des KINDES. Und darauf KANN die Kindesmutter gar nicht wirksam für die Zukunft verzichten.

Deshalb würde ich dir raten, die Idee den Unterhalt einzustellen, ganz einfach zu vergessen! Sanktionierungen dieser Art sind nun mal schlicht und ergreifend nicht legal!

Dein Kind hat ein Anrecht auf Unterhalt. Aber auf Umgang mit deinem Kind hast nicht nur du ein Anrecht. Vor allem ist das ebenfalls ein Anrecht deiner TOCHTER.

Und deshalb solltest du wie 'k2laus' angeregt hat, den Umgang gerichtlich regeln und vor allem STRAFBEWEHREN lassen. Das kann so aussehen, dass der Kindesmutter bei Zuwiderhandlung gegen die gerichtliche Umgangsregelung ein Strafgeld in Höhe von ein paar hundert Euro ANGEDROHT wird. Wenn die Androhung nicht hilft, dann kann das Strafgeld VERHÄNGT werden und ein weiteres Strafgeld nun in Höhe von ein paar tausend Euro in Aussicht gestellt werden. Spätestens wenn das mal durch ist, herrscht meist Ruhe im Karton! :grins: Für diese Kiste könntest du schon den Beistand eines motivierten und erfahrenen Anwalts benötigen ...

Komm deinen Unterhaltspflichten nach! Und nimm dein Umgangsrecht wahr! Damit dienst du am besten den Interessen deiner Tochter!

Grüße

-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
troll10820
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke erst mal für eure Antworten.

Wie gesagt habe nun schon das 2.mal vor Gericht gestanden und mein Umgangsrecht versucht durchzusetzen, leider ohne Erfolg.
Die Richter lassen sich leider von meiner Ex immer wieder einwickeln und Sie bekommt nur gesagt Sie soll das Kind auf die Besuche vorbereiten.
Mittlerweile habe ich keine gute Meinung mehr von der Deutschen Justiz.
Es sollte so sein das kein Umgang = kein Unterhalt.
ABER IN DEUTSCHLAND HABEN DIE MÄNNER/VÄTER KEINE AUSREICHENDE RECHTE.
Habe schon gehört das es auch in Deutschland Möglichkeiten gibt.Sprich Gesetze und Urteile.

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

ich kann dir versichern, dass es möglich ist, den Umgang strafbewehren zu lassen. Und ich kann dir auch versichern, dass es möglich ist die Strafbewehrung in die Tat umzusetzen!

Es liegt an dir, ob du das Optimale vor Gericht für deine Tochter erreichst. Engagiere dich für deinen Fall. Trage die beweisbaren Fakten zusammen. Sprich mit dem Jugendamt - denn die werden vor Gericht gehört. Und sieh zu, dass du mit deinem Anwalt ein gutes Arbeitsverhältnis findest!

Leicht ist es nicht, eine VERNÜNFTIGE Umgangsregelung zu finden. Die gängige Rechtsprechung ist eben nun mal in Umgangssachen - sagen wird mal - eher mütterfreundlich. Aber, wenn du es wirklich willst, wenn du vor Gericht in der Lage bist, die Ernsthaftigkeit deines Anliegens überzeugend darzulegen und wenn du bereit bist notfalls auch 'lange Wege' auf dich zu nehmen ... dann kannst du sehr viel erreichen!

Auf zum langen Marsch durch die Institutionen ... Der Begriff wurde zwar 1968 also vor 40 Jahren geboren - aber er hat auch im Jahr 2008 immer noch seine Berechtigung! :grins:

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Troll10820,

Hier ein Auszug der Pressemitteilung des BMJ, vom 11.02.2008 des Entwurfes der als Gesetz ab Mitte 2009 in Kraft treten soll.:

quote:
Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird schneller und effektiver. Bei Verstößen gegen Sorge- und Umgangsentscheidungen werden nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt. Diese können – anders als Zwangsmittel – auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.
Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung lässt eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen. Wegen der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern nicht mehr beim Vater verbringen kann. Das wird die Mutter davon abhalten, sich nicht an solche Absprachen zu halten. Anders das Zwangsgeld: Dieses kann nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.


<a href="http://www.bmj.bund.de/enid/14bddea61be8097e1743c476ed89da75,0e410f706d635f6964092d0934393933093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093032093a095f7472636964092d0934393933/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html">Hier! </a> der Link zum Volltext.

Ich bin gespannt mit welchen Folgen zu rechnen ist und ob es wirklich über das Geld der betreuenden Elternteile funktonieren wird.
Ich befürchte: ja!
Sollten die vor Gerichten ausgetragenen umgangsrechtlichen Streitigkeiten fortan dramatisch rückläufig sein, wäre dies in meinen Augen ein weiteres Armutszeugnis für unsere Gesellschaft und Beleg gerade der Unterstellung der Umgangsverweigerung von Seiten des betreuenden Elternteils aus *niederem Grund*.

Lieben Gruß!



-- Editiert von ARTiger am 20.04.2008 20:18:19

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

@ troll10820

Ich verstehe nun nicht ganz, warum Du den Umgang gerichtlich nicht durchsetzen konntest. Hattest Du keinen Rechtsanwalt zur Seite?

Auch ich kann Dich natürlich verstehen. Allerdings geht es wirklich nicht so einfach, dass man keinen Unterhalt mehr zahlt.

*kann Grollheimer nur zustimmen*

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
troll10820
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Also ich bin immer durch eine gute Anwältin vertreten.
Bei dem ersten gerichtstermin bei einer Richterin wurde meine Ex aufgefordert mir über das Kind alles zu berichten und den Umgang vorzubereiten dass dieser funktioniert.

Ich arbeite schon seit über 10 Jahren in einer Industriefirma als Fachpersonal.
Wir arbeiten 3 schichtig 7 Tage Woche.

Als Reglung ist alle 3 Wochen von Samstag bis Sonntag wenn das Kind mag.
Aber Sie darf nie mit mir fahren und Sie wird meist nach 30 minuten bis 1 Std abgeholt.Weil Sie nicht länger kann.

Beim 2. Gerichtstermin bei einem Richter wurde der Antrag abgewiesen,da angeblich wie die Kindesmutter sagt die Tochter sehr viel Angst vor mir hätte und Sie angeblich nicht zu mir will.
Das einzige was meine Tochter will ist angeblich die Namesänderung.

Selbst am Jugendamt und in der Erziehungsberatungsstelle wird den Lügen meiner Ex geglaubt.Mittlerweile habe ich schon probleme mit mir. Das ich mich in Ärztliche Behandlung gegeben habe.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kfstj
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

Sorry, aber du klingst sehr unglaubwürdig, Zitat:
"Ich würde der Sache zustimmen, wenn ich im Gegenzug den Unterhalt nicht zahlen muss"

Hierbei ist "die Sache" wohl der Umgang mit deiner Tochter, oder? Für mich hört sich dein Thread eher so an, dass du dich um Unterhalt drücken willst, denn sonst kämst du ja als einer der zigtausend "neuen" Väter mit intensivem Interesse an ihrem Kind (irgendwie müssen die alle woanders wohnen ;0) nie auf die Idee, dein Umgangsrecht als Verhandlungsbasis für Unterhalt anzubieten! Tut mir leid, aber das stinkt gewaltig...

Wie hier bereits gesagt, ist das rechtlich nicht verhandelbar und für dein Kind schädlich. Stell dir mal vor, wie sie sich fühlt, wenn sie später erfährt, dass du dein Umgangsrecht "verkauft" hast bzw. es versucht hast!!!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
troll10820
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Wie unglaubwürdig?

Ich würde sehr gerne den Umgang mit meiner Tochter haben.Nur meine Ex will das nicht.
Sie gibt Termine vor wo ich arbeiten muß, hält sich an keine Reglung bei den Terminen.
Wenn ich einen termin nenne geht das nie.
Sie zieht um ohne mich in Kenntnis zu setzen,trotz gemeinsames Sorgerecht.Über meine Tochter erfahre ich nichts.
Jedes Jahr läßt sie den Unterhalt prüfen.könnte ja sein ich verdiene mehr und sie könnte mehr Unterhalt für die Tochter bekommen. Den Unterhalt für meine 10jährige Tochter von 298€ habe ich seit 7 Jahren pünktlich bezahlt.
Nur ein regelmäßiger Umgang ist seit der Trennung nicht drin.Jedes mal schafft Sie es diesen zu unterbinden.
Das einzige was meine Ex interessiert ist Geld.

Nun frage ich mich wie kann man solches Verhalten dulden?
Wie können andere Väter wie ich zu Ihrem Recht kommen Ihren Sohn oder tochter zu sehen?
Wie kann man solche Mütter erziehen?

Ich bin der Meinung wenn dem Umgang mit dem Vater kein Missbrauch,Schläge etc im Wege stehen und der Umgang von der Mutter verweigert wird, gibt es auch kein Unterhalt.

8x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

also ich glaube, du bist ein wenig - sagen wir mal - 'beratungsresistent'!

quote:
Ich bin der Meinung wenn dem Umgang mit dem Vater kein Missbrauch,Schläge etc im Wege stehen und der Umgang von der Mutter verweigert wird, gibt es auch kein Unterhalt.


Nimm doch einfach mal zur Kenntnis, dass Unterhalt und Umgang nichts aber auch gar nichts miteinander zu tun haben! Das mag dir nicht gefallen - vielen anderen gefällt das auch nicht - aber das ist nun einmal schlicht und ergreifend so! Deshalb vergiss diese blöde Idee doch einfach mal! Oder belämmere andere damit! :grins:

quote:
Nun frage ich mich wie kann man solches Verhalten dulden?


Nö, muss man nicht dulden. Was man dagegen machen kann habe ich dir ausführlich geschrieben. Wiederholen werde ich mich nicht. Entweder du liest und begreifst das jetzt. Oder du lässt es eben sein!

quote:
Wie kann man solche Mütter erziehen?


Überhaupt nicht! Erzieherische Massnahmen stehen dir nämlich - bei allem Verständnis - nicht zu! Du kannst deine Rechte geltend machen. Du kannst die Rechte des Kindes geltend machen. Punkt!

Und wenn du dein Kind wirklich liebst, dann schnallst du das jetzt und verhältst dich wie ein Erwachsener. Rational! Zweckorientiert! Gesetzeskonform!

Oder meinst du vielleicht, dass du mit diesem Geblöke irgend etwas BEWIRKST? Ich glaube da jedenfalls nicht dran! :grins:

Grüße



-- Editiert von Groellheimer am 23.04.2008 21:44:36

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb436381-92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

(Unfug editiert)


-- Editiert von Moderator am 04.03.2016 14:46

3x Hilfreiche Antwort

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