Kein Unterhalt, wenn Vater Hartz IV ?

2. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
manfred.ullrich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)
Kein Unterhalt, wenn Vater Hartz IV ?

Ein Vater muss normalerweise Unterhalt zahlen für sein Kind - an die Mutter. Wenn er aber kein Geld hat, weil er HartzIV-Empfänger ist, geht dann das Kind leer aus? (Die Mutter ist kein HartzIV-Empfänger.)

Dank und Gruß
Manfred

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28 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Manfred,

quote:
Wenn er aber kein Geld hat, weil er HartzIV-Empfänger ist, geht dann das Kind leer aus?


Die Mutter hätte die Möglichkeit, UVG, wenn das Kind unter 12 Jahren und sie nicht verheiratet, zu beziehen.
Kindergeldzuschlag wäre eine weitere Möglichkeit.

Kann der Vater seine Suche nach einem Job nachweisen?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Existiert ein Titel?

wirdwerden

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""

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Existiert ein Titel?


De3r ergibt sich bereits aus dem Gesetz.

Sollte der Vater unterdem Axistenzminimun leben, braucht er (vorerst) nicht zu bezahlen. Die Mutter hat, wie bereits erwähnt, die Möglichkeit beid der Stadt nach UVG Unterhalt fürs Kind zu bekommen.

Was oft vergessen wird ..... wenn die Satd nach UVG zahlt, ist das als Darlehen anzusehen, sprich, sie holt sich das Geld beim Vater wieder sobald er wieder genug verdient.

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#5
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Wenn der Vater Hartz IV bezieht, kann er bei der Beantragung angeben, dass er unterhaltspflichtig ist.
Dies wird ihm dann sozusagen "gutgeschrieben".
Somit kann er weiterhin seiner Unterhaltspflicht nachkommen.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#6
 Von 
hzdriver1
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 32x hilfreich)

Wie jetzt? bekommt er dann den Unterhalt von der ArGe ? Und zahlt ihn dann weiter an die Kinder ? mfg

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"Möglichkeit verpflichtet ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Wenn der Vater Hartz IV bezieht, kann er bei der Beantragung angeben, dass er unterhaltspflichtig ist.Dies wird ihm dann sozusagen "gutgeschrieben".
Somit kann er weiterhin seiner Unterhaltspflicht nachkommen.


Was du meinst, ist wenn er verdienen würde und aufstockend Hartz IV bekommt, dann kann der Unterhalt vor der Berechnung der Leistung abgezogen werden.

Wenn er komplett Hartz IV bekommt, wird da nix angerechnet, sonst würde ja im Endeffekt der Staat den Unterhalt zahlen!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#8
 Von 
hzdriver1
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 32x hilfreich)

Eben ! Wie sieht es mit der Rückzahlung aus ? Wenn er Hartz4 bekommt ist er ja nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen. Muss er das später zurück zahlen wenn er wieder Gehalt bekommt ? Bzw. wenn er in Hartz4 bleibt (Alter, Krankheit) wie wird dann vorgegangen ? Bleiben die Schulden vom Unterhaltsvorschuss immer bestehen ? mfg

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"Möglichkeit verpflichtet ."

5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Jepp!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Exsistiert denn nun ein Titel, ja oder nein? Davon ist doch primär abhängig, ob er zurückzahlen muss.

wirdwerden

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""

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#12
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Heißt das es wird auch ohne Unterhaltstitel Vorschuss geleistet und dieser muüsste dann nicht vom Kindsvater zurück gezahlt werden?

Mfg


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""

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#13
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Was hast du immer mit deinem Titel? Der ergibt sich alleine schon aus dem Gesetz!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
xacdcx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 29x hilfreich)

was sagt das Gesetz? ist dadurch ein titel dann nicht wichtig?

Danke für die antwort

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""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Einen Titel kann man jederzeit vollstrecken, darum meine Frage. Die Antwort würde schon weiterhelfen!

wirdwerden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>was sagt das Gesetz? ist dadurch ein titel dann nicht wichtig? <hr size=1 noshade>


Kannst du hier nachlesen:

§ 1612a BGB

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das versuchte ich ja vorsichtig rüberzubringen! Allerdings kann eben auch, wenn man die Bedürftigkeit zu vertreten hat, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden.

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hzdriver1
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich fass das mal eben zusammen, zahlt die Stadt der Mutter Unterhaltsvorschuss ohne das ein Titel( Gerichtsbeschluß zur Unterhaltszahlung) vor liegt, kann der Vater die Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss verweigern.
Hat die Kindesmutter bei Gericht einen Titel zur Zahlung für Unterhalt erhalten, muss der KV den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen.

Wie sieht das bei dauernd getrennt lebenden mit gemeinsamen Wohneigentum/Haus aus, das die KM mit den Kindern allein bewohnt. KV lebt in Mietwhng. und von Hartz4.
Ist die Kindesmutter nicht verpflichtet sich 50% des Hauses als Mieteeinnahmen anrechnen zulassen, oder das die als Kindesunterhalt angesehen werden können? Bzw. müsste Sie nicht Miete an den KV/ Miteigentümer für diese 50% des Hauses entrichten?
Welche Er dann als Kindesunterhal überweisen müsste/könnte?
mfg

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"Möglichkeit verpflichtet ."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ganz so ist es nicht. Der Unterhaltsvorschuß unterliegt dem öffentlichen Recht, ist also eine andere Kiste. Im Familienrecht muss der Verpflichtete auf jeden Fall zahlen, solange ein Titel in der Welt ist. Wenn kein Titel existiert, dann kann er sich auf Leistungsunfähigkeit berufen, dann wird die Berechtigte vermutlich klagen, und dann wird geschaut, ob der Verpflichtete leistungsfähig ist oder vertretbar leistungsunfähig. Wie Ehegattenunterhalt mit Hausschulden verrechnet wird, hat aber normalerweise mit Kindesunterhalt nichts zu tun.

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hzdriver1
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 32x hilfreich)

sorry ich hab nur das oben genannte Zusammen gefasst, von mir ist das nicht.

zum Unterhalt , es dreht sich immer noch um Kindesunterhalt nicht um Ehegatten! Oder?
Hier stellt sich doch eine Frage ganz klar, kann ich jemandem mal einfach ca. 15000 Euro Schulden Kindesunterhalt aufdrücken, obwohl er das Leistungstechnich nicht aufbringen kann?!
Würde der Mann bei seiner Familie leben, könnte die Ehefrau das nicht! Sie müsste sich ,die Kinder und Ihn aus Ihrem Gehalt , Kindergeld, Wohngeld usw. finanzieren.
Somit dürfte doch klar sein das jede Frau sich aus finanziellem Vorteil von Ihrem Partner trennt.
Fragwürdige Familienpolitik/Recht, zu ungunsten von Kranken und Alten, bzw. Leistungsunfähigen.
Ja ich weis Ihr seht nur die Unwilligen. Natürlich kann der Staat diese Mittel nicht aufbringen, woher auch. Aber Milliarden für Banken , Banker und Manager mal eben aus dem Hut zaubern.
Auch Anwälte/Richter sollten mal nach denken was und wem Sie dienen. Recht und Ordnung eher nicht mehr, willfärigen Gesetzen da doch neher, mfg

PS: die die hier uns bei Rechtsfragen helfen sind die löblich Ausnahme in diesem Land, an diese Alle ein dickes Danke

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"Möglichkeit verpflichtet ."

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wieso haben immer Frauen die finanziellen Vorteile? Meist leben die Frauen, die von Unterhalt abhängig sind, an der Armutsgrenze, und nach der Scheidung ist es absehbar, wann sie wieder arbeiten müssen. Würde der Mann noch bei der Familie leben, dann würde er ständig seinen Kindesunterhalt durch Naturalien leisten. Das ist nun mal nicht mehr der Fall, wenn man sich trennt. Und wenn man wirklich leistungsunfähig ist, unverschuldet, dann kann man auch eine Abänderung des Unterhaltstitels durchsetzen. Das geschieht nur meistens nicht, weil Männe doch nicht so ganz leistungsunfähig ist, sondern nur das Einsehen fehlt. Wobei die Masse der Männer/Frauen ja artig zahlt. Wir haben hier halt die anderen Fälle. Deshalb entsteht leicht ein falscher Eindruck.

wirdwerden

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-- Editiert am 04.10.2010 14:34

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hzdriver1
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja ? Hintergrund Mann krank, Verlust des Arbeitsplatzes, zermürbung durch Frau und gr.Kinder ala Schmarotzer, hat in 25 Jahren eigentumswohnung und Haus geschaffen nun am Ende und ausgezogen, dann folgende Rechnung:

Er erhält 359 euro Hartz4 plus 316 Mietzuschuss, zahlt an 2 kl.Kinder Unterhaltsvorschuss ges. 316 euro montl., gr.Kinder sind über 12 erhalten keinen Unterhalt. pro jahr macht der Unterhaltv. 3792 euro aus, auf 6 Jahre 22752 Euro Schulden!!

KM verdient halbtags 1300 Netto, Nebenjob 300 Netto, Kindergeld 700 für 4 kinder, Unterhaltsvorschuss 316, bewohnt das Wohneigentum/Haus allein 350 Euro Mieteinnahmen, gr. Tochter erhält 450 euro BaFög, macht = 3416 Euro Netto im Monat. Muss man dazu sagen ,das die gr. Kinder (20+16) sich um die Kleinen kümmern, die Guten .
Soooo, wieso stehen auf der einen Seite 3416 Euro und auf der anderen 359 plus Schulden ? Wo sieht man denn da noch die arme Kindesmutter ? Die könnte zum Wohle der Kinder auf den einen Nebenjob verzichten oder? Oder sehe ich da Gier. Auf jedenfall sehe ich kein Bedürftigkeit im Sinne von Recht!
Der KV hat nichts und bekommt noch 22000 Euro Schulden aufgebraten, während KM sich im Wohlstand befindet.
Augen auf , hier gibt es schon längst Zweifel am Rechtssystem, mfg

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"Möglichkeit verpflichtet ."

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Kindsmutter hat 1300 € . Der Rest ist Kindesunterhalt. Er kann natürlich gegenüber der Vorschusskasse rüberbringen, dass er unverschuldet zahlungsunfähig ist. Da ist ein Verwaltungsakt ergangen, gegen den er angehen kann. Da muss er allerdings dartun, dass er sich immer um einen Job bemüht hat. So bis 30 Bewerbungen im Monat setzt z.B. das Familiengericht Gießen voraus. Nur mal sone Zahl. Und BAFÖG gibt es nur, wenn die Mutter weniger als 1100,- € netto hat. Das wird auch pingelig überprüft. Aber, da er nicht für die Tochter zahlt, ist das doch eh einerlei, oder? Abgesehen davon bekommt man BAFÖG in der Höhe nur, wenn man auswärts untergebracht ist. Schliesslich wird, sofern die Tochter studiert, die Hälfte nur als Darlehen ausgekehrt, ist also zurückzuzahlen.

wirdwerden

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-- Editiert am 04.10.2010 15:01

-- Editiert am 04.10.2010 15:03

-- Editiert am 04.10.2010 15:05

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hzdriver1
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 32x hilfreich)

Will das Thema noch mal aufgreifen, in punkto Leistungsfähigkeit und Unterhaltsvorschuss.
Angenommen X wird chronisch Krank, verliert nach 2 Jahren seinen Arbeitsplatz, wird ausgesteuert und bekommt dann Hartz4. Rentenantrag ist gestellt wird bearbeitet. Da X getrennt lebt, zahlt das Amt Unterhaltsvorschuss. Einen Unterhaltstitel gibt es nicht da X ja getrennt lebt.
Als chronisch Kranker und arbeitsunfähig kann er ja keine Leistungsfähigkeit erbringen. Muss X ohne Leistungsfähigkeit Unterhalt erbringen bzw. Unterhaltsvorschuss vom Amt später zurück zahlen ?
Unterhalt richtet sich doch nach Leistungsfähigkeit, wenn X durch Krankheit nicht Leistungsfähig ist, kann man dann X Unterhaltsschulden auf bührten ?
mfg

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"Möglichkeit verpflichtet ."

6x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12314.10.2010 10:10:18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

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