Hallo zusammen,
mein Ex-Mann bezahlte noch nie Unterhalt. Einige Jahre redete er sich mit Immatrikulationsbescheinigungen raus. Die letzten Jahre legte gar nichts mehr vor.
Die bestehende Beistandschaft gab sich mit Ausreden zufrieden.
Irgendwann gab es eine Klage auf Herausgabe von Unterlagen, initiiert von der Beistandschaft. Mein Ex-Mann wurde verklagt, legte aber trotzdem nichts vor.
Für eines unserer Kinder unterschrieb er zwischenzeitlich 100% Mindestunterhalt, zahlte aber nie. Vollstreckungen erfolglos.
Nun wünscht der Ex-Mann einen Vergleich, alle Kinder sollen einen Titel auf 50% Mindestunterhalt bekommen. Die Beistandschaft unterstützt das.
Ich bin ziemlich sicher, dass es bei leeren Titeln bleiben wird, d.h., er wird nie zahlen.
Sollte ich nicht zustimmen, soll ich die Beistandschaft sofort kündigen.
Und dann müssten die Kinder umgehend anwaltlich vertreten werden, sagt die Beistandschaft.
Ist mit einer Klage gegen den Vater das Verfahren nicht schon beendet? (Bekomme leider keine Unterlagen, darauf bestünde kein Anspruch.) Wofür brauche ich den Anwalt? Besteht bei Unterhaltsfragen Anwaltszwang? Sonst vertrete ich meine Anliegen (bislang erfolgreich) selbst beim Familiengericht.
Wie kann ich ohne die Beistandschaft den Vater wenigstens gültig in Verzug setzen, wenn er schon nie zahlt?
Ich würde mich riesig über einige Gedanken zum Thema freuen. :-)
Kein Unterhalt: soll Beistandschaft kündigen und Anwalt nehmen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nehmen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht! Das Jugendamt vertritt sowieso niemals Ihre Interessen, die sind für das Kind zuständig.
haben Sie ein geringes Einkommen, dann beantragen Sie Beratungshilfe beim Gericht.
Gibt es Probleme hier,gerne mehr unter PM. Viel Erfolg"
Vielen Dank!
Natürlich brauche ich den Anwalt nicht für mich, und ich gehe auch nicht davon aus, dass das Jugendamt MIR hilft. Das ist klar.
Aber den Kindern war nicht geholfen, wenn dem Vater Jahr für Jahr hilflose neue Fristen ohne Sanktionen gegeben wurden.
Man könnte formulieren: ich verdiene mein Geld und für mich reicht es. Die Kinder haben aber nichts. (Natürlich bilden wir freiwillig eine Solidargemeinschaft, esse ich halt eine Scheibe Brot weniger.)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zudem geht es ja auch darum, dass deine Kinder zukünftig nicht zur Kasse gebeten werden für jemanden, der den Kindern nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnte.
Grüßle!
achhja (du weißt schon woher ;o) )
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten