Kein Unterhalt vom Vater

4. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
KillerN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Unterhalt vom Vater

Hallo,

ich bin 19 Jahre und mache dieses Schuljahr mein Fach- Abi.

Meine Eltern sind geschieden und mein Vater hat nach Düsseldorfer Tabelle bisher gezahlt, immer mit verspätung von 20-30 Tagen.

Da er Selbstständig ist, kann er sein Gehalt kontrolieren und hat nun sein Gehalt so runter geschraubt, das ich nichts mehr erhalte.

Er hat vor kurzem ein Grundstück erworben und steht im Grundbuch, allerdings hat er dazu einen Teil über einen Kredit finanziert was zur Folge hat, das die Bank wohl an erster Stelle im Grundbuch stehen wird.
Von meiner Großmutter hat er kürzlich 40.000 Euro erhalten, was mit dem Geld passiert ist kann ich nicht feststellen, evtl um Schulden zu begleichen etc. Ich gehe davon aus das die Kohle weg ist.

Ich gehe sehr davon aus das er sich Geld, schwarz aus der Kasse nimmt, da er nie von seinem jetztigen kleinen Lohn leben würde.

Kann ich Luxusgegenstände Pfänden lassen o.ä. ?
Habe ich eine Chance an meinen mir zustehenden Unterhalt zu kommen ?
Habt ihr sonst einen Rat an mich ?

Mein Anwalt setzt ihn erstmal in Verzug da er nicht zahlt, allerdings gehe ich wie schon gesagt davon aus das er sein Gehalt gekürzt hat.

Ich habe keinen Kontakt und möchte auch keinen mit ihm haben.
Ich wohne derzeit bei meiner Mutter.
Zur Zeit habe ich einen Minijob um mir ein wenig dazuzuverdienen.

Vielen dank für euren Rat schonmal im vorraus !

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35 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
KillerN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Scheidung war nach dem 18. Geburtstag.
Einen Titel habe ich bisher nicht, wie bekommt man soetwas ?

Zur Selbstständigkeit: Mein Vater ist nicht Geschäftsführer u. Inhaber. Dies ist seine Lebensgefährtin.

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#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Killer,

was ist denn mit Deiner Mutter?

Denn da Du 18 bist, ist auch sie Dir zum Unterhalt verpflichtet.

Und angenommen, sie arbeitet, und verdient auch recht gut.........
na das wären nun Spekulationen........aber sag doch, was macht Deine Mum?

Denn nicht nur Dein Dad muß für Dich zahlen

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#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
KillerN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso sollte ich denn von meiner Mutter Geld einfordern ? Ich wohne bei ihr! Ich zahle das Geld meines Vaters, wenn ich denn mal wieder bekommen sollte, sofort an sie weiter. Meine Mutter verdient zwar Geld, es reicht aber nur, wenn wir den Unterhalt bekommen um den Lebensstandart zu erhalten.

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#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
KillerN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich mache Fach- Abitur das bedeuted, ich habe Realschulabschluss und gehe über das ABI einer Weiterbildung nach. Da bin ich doch kein priviligiertes "Kind" oder ?

Wie bekomm ich einen so einen Pfändungstitel ?
Muss mein Vater nicht privatinsolvenz anmelden wenn er mir keinen Unterhalt zahlen kann ?

Vielen dank für die schnellen Antworten, bitte keine nachfragen mehr nach der Mutter, das Problem besteht nur mit dem Vater.

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#8
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Keine nachfragen an die Mutter geht aber nicht.

Weil sie sitzt mit drin im Boot.

Und angenommen, sie verdient so viel wie Dad, muß sie eben so viel zahlen.

Verdient sie mehr als er, muß sie mehr zahlen.

Und entweder, man stellt hier Fragen, erwartet Antworten, und gibt auf nötige Fragen auch ausreichende Antworten, oder man läßt es einfach..........denn ein Kuchen, mit der hälfte, ist schlecht gebacken, richtig?

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#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#10
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo KillerN,

ich muss meinen Vorrednern(-schreibern;-))schon recht geben, in Bezug auf die Barunterhaltspflicht deiner Eltern.

Mein Sohn hat im Juli auch sein Fachabitur abgeschlossen und so lange war er ein "privillegierter" Volljähriger, das heißt, er war den Minderjährigen Kindern gleich gestellt.Deine Eltern haben dadurch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit um deinen Unterhalt für die Zeit der allgm. Schulausbildung zu sichern. Sie haben beide auch einen geringeren Selbstbehalt von 890€ bzw.820€(neue BL). Also laß schnellst möglich eine Berechnung vom Jugendamt(die haben das für meinen Sohn gemacht)oder von einem Anwalt durchführen.Wie du die Zahlung mit deiner Mutter regelst ist dir ganz allein überlassen.Ich habe das auch mit meinem Sohn geregelt, da er ja auch noch bei mir wohnt und natürlich auch versorgt wird.Aber, wie gesagt, ich habe auch einen Unterhaltstitel bzw. Zahlbetrag den ich an ihn zahlen "müsste".Bei der Berechnung ab der Volljährigkeit wird auch das Kindergeld voll angerechnet.
Auch wenn du keinen Kontakt zum Vater haben möchtest- so möchtest du schon das er zahlt oder?? Also musst du wohl oder übel mit ihm in Kontakt treten.
Der Vater meines Sohnes hat den Kontakt vor 8 Jahren(nach erneuter Heirat)grundlos abgebrochen und seither regel ich diese Unterhaltsangelegenheiten für meinen Sohn, weil er sehr enttäuscht von seinem Vater ist.Aber irgendwann muss er sich mit ihm vielleicht noch einmal auseinander setzen, da muss er durch, auch wenn es nie wieder eine Vater-Sohn Beziehung geben wird.

KillerN auch für eine Erstausbildung/Studium sind deine Eltern noch zum Unterhalt verpflichtet.

Viel Glück

Gruß Thessa

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#11
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

janz, janz doll.

Vater zahlt 1 Jahr lang zuviel Unterhalt und Tochter will zum Dank auch noch Luxusgegenstände pfänden lassen.

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#12
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Zitat:...*Da er Selbstständig ist, kann er sein Gehalt kontrolieren und hat nun sein Gehalt so runter geschraubt, das ich nichts mehr erhalte. ...*

ich würde sooooo gern wissen, wieso die meisten Unterhaltsberechtigten generell der Meinung sind, der Unterhaltsverpflichtete würde heimlich Millionen scheffeln...und dies nur nicht zugeben, um sich zu drücken...

kann mir das mal einer erklären....

winkserchen

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#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
KillerN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

winkerschen, zum Glück hast du ja keine Vorurteile ...

Meine Großmutter arbeitet in der Firma und kann von durchaus guten Geschäften reden und das die Firma schwarze Zahlen schreibt. Erst kürzlich war er für eine Woche in Meran (Italien) in einem der besten Hotels.
Er hat das Gehalt vorsätzlich gesenkt, damit er nicht mehr zahlen muss, einen anderen Grund gibt es nicht.

@Meri Hört sich KillerN nach einer Tochter an ? Mein Vater hat genau 8 Euro zu wenig gezahlt, aber deswegen hatte ich mal keinen Stress geschoben, wobei man da auf 3 Jahre hübsch was sparen kann.

-- Editiert von KillerN am 04.08.2006 10:56:43

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#15
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

ich dachte KillerN = Killerbiene:)

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#17
 Von 
KillerN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@chavah
Achso, ich weiss gar nichts, aber du weisst es oder wie ?
Ich denke nicht du dir da ein Urteil bilden kannst.
Meine Großmutter war bis vor 3 Monaten noch Geschäftsführer und Inhaber, sie wird wohl wissen wie die Bilanz aussieht.
Ausserdem sind die 40.000 geflossen um ihn vorzeit seinen Erbteil zu übertragen.

-- Editiert von KillerN am 04.08.2006 11:29:05

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#18
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Vater hat immer 8 Euro zuwenig bezahlt?
Nach wessen Berechnung?
Wieviel Einkommen hat die Mutter, wieviel hätte sie zahlen müssen, wieviel hat sie gezahlt?

'Meri, Hört sich KillerN nach einer Tochter an '

eher nicht, aber der Tenor dieses Beitrags klang so weiblich, dass selbst die Damen im Forum offensichtlich keinen Moment lang gezweifelt haben, dass der Beitrasstarter eine junge Dame ist.

Wenn Du also Sohn bist:
MANN Junge: denk mal nach!
Hast schon ne Freundin, oder so?
Dann pass mal gut auf, weißt schon: Verhütung u.s.w. (sicher schon mal etwas von gehört).
Schneller als Dir lieb ist, kannst Du Dich in die Situation Deines Vaters hineindenken.
Dann kannst Du hier auch gern wieder posten.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
mein Vater hat nach Düsseldorfer Tabelle bisher gezahlt, immer mit verspätung von 20-30 Tagen.

Wenn er immer gezahlt hat, was regst Du Dich dann eigentlich über die Verspätung auf?

quote:
Da er Selbstständig ist, kann er sein Gehalt kontrolieren

Allein aufgrund solcher Aussagen liebe ich Internetforen wie dieses, obgleich man sie einem 19-jährigen wegen seiner mangelnden Erfahrung in Geschäftsleben in gewisser Weise verzeihen kann.
KillerN, zunächst einmal erzielt ein Selbständiger kein Gehalt. Ein Gehalt erzielen Arbeitnehmer. Sie erhalten es von ihrem Arbeitgeber. Das Gehalt eines Selbständigen wird als Gewinn bezeichnet.

Darüber hinaus kann ein Selbständiger seinen Gewinn nicht in der Weise kontrollieren, daß er ihn nach seinem eigenen Belieben innerhalb eines Monats oder Jahres in der von ihm gewünschten Höhe festlegt. (Ich weiß, das mag in Deutschland, wo eine ausgeprägte Arbeitnehmer-Mentalität vorherrscht, nicht gerade leicht zu vermitteln sein.) Welchen Gewinn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums macht, hängt ganz entscheidend davon ab, wieviel Umsatz er einerseits in diesem Zeitraum macht und welche Kosten er in diesem Zeitraum hatte, denn wie wir alle Wissen, ist der Gewinn eines Selbständigen die Differenz zwischen Umsatz und Kosten. Es bedarf nun keiner besonderen Vorstellungskraft, um einzusehen, daß sowohl die Umsatzhöhe als auch die Kosten im Zeitablauf (mal mehr, mal weniger deutlichen) Schwankungen unterliegen können, sei es, daß zum Beispiel keine Aufträge mehr reinkommen, sei es, daß zum Beispiel die Kosten für Energie gestiegen sind, die zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Kontrollieren kann man denn Gewinn daher höchstens in dem Sinne, daß man sich diese Größe in seinen betriebswirtschaftlichen Auswertungen auf Papier ansieht.

quote:
und hat nun sein Gehalt so runter geschraubt, das ich nichts mehr erhalte.

Das mag aus Deiner Sicht ungerecht sein. Allerdings darf er doch sicherlich die Kosten in Ansatz bringen, deren Ansatz das Gesetz erlaubt, nicht wahr? Selbständige haben nämlich in der Regel ein Interesse daran, ihre Steuerlast zu minimieren. Da die von einem Selbständigen zu tragende Steuerlast entscheidend von seinem Gewinn abhängt, wird man es ihm wohl zugestehen müssen, den Gewinnausweis so weit wie möglich zu reduzieren, nicht wahr?

quote:
Zur Zeit habe ich einen Minijob um mir ein wenig dazuzuverdienen.

Das ist ein guter Anfang, denn es zeigt, daß Du Dich nicht vollkommen von der Versorgermentalität leiten läßt.

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#20
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Killer N

ich denke, auf die Aussagen Deiner Oma solltest Du nicht vertrauen.
Sie weiß also angeblich, dass die Geschäfte gut gehen.
Sie hat Deinem Vater die 40.000 Euro als vorzeitige Auszahlung seines Erbes gegeben.
Sie hat das Geschäft ausgerechnet an die Lebensgfährtin des Vaters übertragen!
Warum sollte sie DIR korrekte Auskunft über die Geschäfte geben?

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#21
 Von 
KillerN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Michi78

Mein Vater ist nicht der Geschäftsführer und nicht der Inhaber, gilt deine 2. Aussage dann auch ?
Zu der 4. Aussage: Ich behalte den Unterhalt nicht und gebe ihn meiner Mutter, ich selbst behalte nur mein Geld vom Minijob um mir mal was zu kaufen. Den Unterhalt gebe ich der Mutter damit wir nicht ausziehen müssen o.ä.

@Mami

Glaub mir oder lass es


-- Editiert von KillerN am 04.08.2006 11:36:43

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#22
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ KillerN

ja, dann frag doch mal die Oma, die vor 3 Monaten das Geschäft auf die Lebensgefährtin des Vaters übertragen hat.


Desweiteren:
es ist dir natürlich überlassen, was Du mit dem Unterhalt machst, den Dein Vater dir zahlt oder gezahlt hat. Ist auch korrekt, dass wohl etwas an denjenigen abgegeben werden muss, bei dem man lebt.
Aber das kann man ja nicht als Grund dafür nehmen, Nachschüsse zu fordern.

Es ist nun mal Fakt, dass auch Deine Mutter zum Barunterhalt beitragen muss. Wenn Du darauf verzichtest, ist es Deine Sache.
Aber das dann alles dem Vater vorzuwerfen, ist irgendwie ziemlich mies, oder?


Weißt Du, Killer.
Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass Du Dir in ein paar Jahren ein viel besseres Bild von der ganzen Situation machen kannst.
Irgendwie bin ich recht zuversichtlich, dass Du auch mal in die Situation kommst. Dann weißt Du, wovon hier geredet wird.....


0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

...8.410 Unternehmen meldeten in den Monaten Januar bis März 2006 Insolvenz an...

die haben dann vermutlich versehentlich ihr *Gehalt* doch zu tief runtergerechnet... ;)

Killerchen...deine Jugend und Unerfahrenheit in Ehren, aber ganz so, wie du dir das denkst, gehen die Uhren dann doch nicht...

wie wär´s denn mit einem Gespräch mit Vaddern, so von Mann zu Mann...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Eins sollte Killer auch mal erläutern, wie siehts denn aus mit seiner Zahlwilligkeit wenn sein Vater im Alter ein Pflegefall wird und der Unterhalt für seinen Vater von Killer eingetrieben werden wird?

Killer, du wirst noch oft zur Kasse gebeten werden in deinem Leben.
Für Kind und Kegel und auch für deine Eltern.
Die Schröpfmaschienen sind für dich schon angeworfen.
Du wirst dich noch wundern für wen du alles zukünftig arbeiten wirst, nämlich am wenigsten für dich selbst.

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
KillerN
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ist ja schön, also er zahlt nich für mich (ok er hat 7 Monate lang brav gezahlt, muss man schon lassen) und ich soll dann für ihn einspringen ?
Na wenn das so ist, glaube ich nicht das er das Pflegealter erreichen wird ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

na siehste,
wenn´s ans eigene Geld geht hörts auf, gell?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Mein Vater ist nicht der Geschäftsführer und nicht der Inhaber, gilt deine 2. Aussage dann auch ?

Du mußt Dich schon entscheiden. Entweder er ist selbständig oder er ist es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

KillerN sollte eigentlich kein Fachabi machen, sondern als Arbeiter sein Geld verdienen, denn es darf ihm ja nicht mehr als 1400,-EURO im Monat bleiben. Den Überschuss kann der Vater verlangen.:(

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#30
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

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