Kein Unterhalt wegen Erziehungsurlaub

25. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Etassi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Unterhalt wegen Erziehungsurlaub

Also mein Fall.

Ich bin seit Aug 1999 getrenntlebend und seit Nov. 2001 geschieden. Aus dieser Ehe geht ein Kind hervor, das im April 1999 geboren wurde. Mein Exmann hat in den vergangen Jahren spärlich den Trennungsunterhalt gezahlt, Und im Jan. 2002 erneut geheiratet. Aus dieser Ehe geht ein Kind hervor, das im März 2002 geboren wurde. Nun hat er den gesamten Erziehungsurlaub für sich in Anspruch genommen und zahlt weder nachehelichen Unterhalt noch Kindesunterhalt. Hierbei ist zu bemerken, das für die neue Familie kein wirtschaftlicher Vorteil hervorgeht.

Wie kann es möglich sein, das ein unterhaltspflichtiger Vater sich so um seine Verpflichtungen drücken kann, wenn im Gesetz verankert wird, das die erste Familie geschützt wird?

Wer hat einen ähnlichen Fall und wer kann mir helfen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
er ist verpflichtet, weiterhin den Kindesunterhalt zu zahlen, der nach seinem letzten Gehalt vor seinem Erziehungsurlaub berechnet, bzw. gezahlt wurde. Wie er das macht, ist seine Sache.
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.782 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen