Hallo,
ich bin in einen großen Krieg zwischen zwei Eltern geraten.
Das Kind meines Partners soll erzwungenen Umgang mit dem Vater erhalten.
Die Mutter macht uns das Leben zur Hölle.
Es fängt an mit ungerechtfertigten Anzeigen wegen Körperverletzung ( sie erhält von Verwandtschaft Atteste die nicht der Wahrheit entsprechen) und geht bis zum Ordnungsgeld, weil der Umgang abgesagt werden musste, weil ich das Kind nicht holen konnte.
Mein Partner kann sein eigenes Kind wegen der Anzeigen wegen Körperverletzung nicht mehr selbst abholen , da er bei der nächsten Anzeige ins Gefängnis muss.
Daher muss ich das Kind abholen. Dies ist auch so mit dem Jugendamt besprochen .
Nun dürfen wir eine Strafe wegen den abgesagten Umgängen zahlen.
Ich möchte dies langsam nicht mehr, da die ganze Familie darunter leiden muss.
Was passiert, wenn ich den Zutritt vom Kind hier verweigere ?
Mein Partner bekommt sicher auch keine eigene Wohnung, da er seit Jahren in die Insolvenz will, aber wegen der ständig neuen Gerichtsverhandlungen nicht kann.
Die Wohnung gehört mir und er ist hier nur gemeldet.
Das Kind lebt in einem anderen Landkreis. Fahrtweg etwa 50 min einfache Strecke mit dem Auto.
Kein Zutritt mehr für Kind gewähren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitatweil der Umgang abgesagt werden musste, weil ich das Kind nicht holen konnte. :
Das ist in der Regel kein Grund den Umgang abzusagen.
ZitatWas passiert, wenn ich den Zutritt vom Kind hier verweigere ? :
Irrelevant, denn der Partner hat als Besitzer der Wohnung das Recht das Kind mit zu bringen.
Notfalls müsste er die unkooperative Mitbewohnerin verklagen.
ZitatMein Partner kann sein eigenes Kind wegen der Anzeigen wegen Körperverletzung nicht mehr selbst abholen , da er bei der nächsten Anzeige ins Gefängnis muss. :
Das ist gleich 2x Unfug.
Dann selbstverständlich kann er es weiterhin abholen.
Und man muss auch nicht bei der nächsten Anzeige ins Gefängnis.
ZitatMein Partner bekommt sicher auch keine eigene Wohnung, da er seit Jahren in die Insolvenz will, aber wegen der ständig neuen Gerichtsverhandlungen nicht kann. :
Wieder 2x Unfug.
Das man in die Insolvenz will, ist kein Hindernis eine Wohnung zu finden.
Und Gerichtsverhandlungen sind auch kein Grund eine Insolvenz anzufangen.
Er ist kein Besitzer dieser Wohnung. Lediglich hier gemeldet.
Im Urteil steht, falls er nochmal auffällig werden würde, dass er in Haft muss. Das Urteil ist auf Bewährung.
Deshalb wurde diese Regelung mit dem Jugendamt gemacht.
Wie soll der Umgang wahrgenommen werden, wenn ich das Kind nicht holen kann, weil ich nicht da bin?
Folglich ist auch kein Auto da. Ohne Auto fährt mein Partner 2,5 h mit den Öffentlichen um das Kind zu holen.
Dies geht aber nicht, weil er sonst unser Kind nicht vom Kindergarten holen könnte.
Dies hat Vorrang, da ich es nicht einfach im Kindergarten bis spät abends lassen kann. Die Kita schließt um 16 Uhr!
Es ist doch eine totale Crux, dass unsere Familie dieses ganze Theater ausbaden müssen.
Gibt es einen Weg auf das Umgangsrecht zu verzichten ?
Das Kind leidet ohnehin unter diesen ständigen Wechseln. Es will nur niemand sehen.
Die Mutter pocht auf ihre Freizeit ( das Kind hat eine Beeinträchtigung und wird deshalb nicht sonderlich gut von der Mutter behandelt, was auch wieder Niemanden interessiert).
Zwecks Insolvenz, diese wird seit 5 Jahren aufgrund der Schulden aus der Ehe versucht.
Jedes Mal, wenn die Insolvenz fast begonnen werden könnte, taucht ein neues Verfahren wegen der Ex-Frau auf.
Laut Schuldnerberater muss jedes Mal abgewartet werden , was mit den Gerichtskosten ist. Deshalb kann die Insolvenz nicht gestartet werden.
-- Editiert von User am 30. Juni 2024 23:50
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatEr ist kein Besitzer dieser Wohnung. Lediglich hier gemeldet. :
Er wohnt also nicht in der Wohnung?
ZitatIm Urteil steht, falls er nochmal auffällig werden würde, dass er in Haft muss. :
Ich glaube nicht, dass ein Deutsches Strafgericht so was in ein Urteil schreiben würde.
Vermutlich steht das eher so was wie das bei erneuter Verurteilung ein Widerruf der Bewährung droht?
ZitatWie soll der Umgang wahrgenommen werden, wenn ich das Kind nicht holen kann, weil ich nicht da bin? :
Die Gerichte sind da nicht sonderlich tolerant.
Der Umgang fällt nicht vom Himmel, da gibt es Vorlauf, in der Regel existiert ein fixer Terminplan.
Die Ordnungsgelder fallen nicht vom Himmel, auch da gehen Verfahren voraus
Genug Zeit zu planen, vorzubereiten. Man hat also da zu sein oder für den Fall der Verhinderung für einen Ersatz zu sorgen. Oder man trägt die Konsequenzen -
ZitatGibt es einen Weg auf das Umgangsrecht zu verzichten ? :
Da es eine Umgangspflicht gibt, wäre das nur möglich, wenn alle (Vater, Mutter und Kind) des einvernehmlich nicht wahrnehmen.
ZitatLaut Schuldnerberater muss jedes Mal abgewartet werden , was mit den Gerichtskosten ist. Deshalb kann die Insolvenz nicht gestartet werden. :
Nö, da kann man einfach weitermachen.
Nur fallen die Kosten dann möglicherweise nicht in die Insolvenz
Das Ordnungsgeld wurde tatsächlich einfach beschlossen, nachdem das Gericht alle Stellungnahmen hatte.
Eigentlich war ein Termin im September bei Gericht vorgesehen. Nun kam aber einfach dieser Beschluss.
Es gab eine Familientherapie. Diese lief ausnahmsweise für meinen Partner sehr gut, da diese Mitarbeiter tatsächlich neutral waren und sich sehr viel Mühe gaben Wege für ALLE zu finden.
Die Umgänge waren durch mich durcheinander geraten.
Früher ging es tatsächlich, dass wir das Kind zweimal unter der Woche und alle 14 Tage am Wochenende holen konnten.
Da ich mich letztes Jahr in eine längere Schulung begeben hatte, konnten die Umgänge unter der Woche nicht mehr stattfinden.
Dies wurde seitens uns auch gemeldet.
Im Frühjahr fing ich bei einem neuen AG an.
Ich habe einen Heimarbeitsvertrag. Allerdings mit einer Einarbeitung über drei Monate, fast nur noch beim Arbeitgeber vor Ort, welcher sich 4 h entfernt befindet.
Es kamen auch spontan Termine dazu, welche mich zwangen über das Wochenende zu bleiben.
Dies wurde alles in der Familientherapie kommuniziert und besprochen.
Es kam seitens der Mutter nie ein Wort dazu, dass dies nicht passen würde.
Daher kam für uns auch der Antrag bei Gericht auf Ordnungsgeld sehr überraschend.
Die Familientherapie wurde wegen diesem Antrag beendet. Die Mitarbeiter schrieben einen Bericht, dass diese Therapie als gescheitert angesehen wird, weil es durch diesen Antrag bei Gericht und der mangelnden Mitarbeit der Mutter keinen Sinn mehr machen würde.
So viel zum Ordnungseld.
Die Verhandlungstermine wurden seitens der Gegenseite immer wieder verschoben, da die Termine dem Anwalt nicht passten.
Daher wäre es erst im September zu diesem Termin gekommen.
Es gibt einen gerichtlich geregelten Umgang, den man vielleicht sogar selbst vereinbart hat (in der Regel im Rahmen einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung). Kann man sich nun nicht mehr an die Regelung halten (aus welchen Gründen auch immer), und will die andere Seite aber keine außergerichtliche Neuregelung, so muss man ein erneutes Verfahren einleiten, um die bisherige Regelung zu ändern. Hält man sich dagegen einfach nicht mehr daran ohne dies mit dem Gericht zu klären, muss man logischerweise auch mit Konsequenzen rechnen.
ZitatDas Kind meines Partners soll erzwungenen Umgang mit dem Vater erhalten. :
Erzwungen von wem?
Falls es dein Partner ist, der keinen Umgang mit seinem Kind möchte: Was ist der Grund dafür?
ZitatEs fängt an mit ungerechtfertigten Anzeigen wegen Körperverletzung ( sie erhält von Verwandtschaft Atteste die nicht der Wahrheit entsprechen) und geht bis zum Ordnungsgeld, weil der Umgang abgesagt werden musste, weil ich das Kind nicht holen konnte. :
Klingt nicht so wirklich glaubhaft, dass ein verwandter Arzt sich strafbar macht, indem er nicht existente Verletzungen attestiert.
Anscheinend ist dein LG bereits mehrmals von einem Gericht rechtmäßig wegen Körperverletzung verurteilt worden...und dazu gehört schon einiges mehr, als ein gefälschtes Attest.
ZitatMein Partner kann sein eigenes Kind wegen der Anzeigen wegen Körperverletzung nicht mehr selbst abholen , da er bei der nächsten Anzeige ins Gefängnis muss. :
Daher muss ich das Kind abholen. Dies ist auch so mit dem Jugendamt besprochen .
Du musst gar nichts, oder wurdest du dazu gezwungen?
Lass deinen Partner das selber organisieren...ist nicht deine Baustelle.
ZitatNun dürfen wir eine Strafe wegen den abgesagten Umgängen zahlen. :
Das lässt sich ganz einfach vermeiden, indem man sich an die Absprache hält, das Kind zu den Umgängen abzuholen.
Kann man das nicht dauerhaft gewährleisten, darf man es nicht zusagen.
ZitatWas passiert, wenn ich den Zutritt vom Kind hier verweigere ? :
Das entbindet deinen Partner nicht von seiner Umgangspflicht.
Hier gehen doch einige Sachen durcheinander. Ich sortiere mal: wo immer der Vater wohnt, da hat er das Recht, auch sein Kind zu sehen, mit ihm zusammen in den Umgangszeiten zu leben. Und, er scheint ja bei Dir zu leben, damit ist dann klar, wo er die Umgangszeit mit dem Kind verbringen kann, einerlei, ob Dir das gefällt oder nicht. Mir ist neu, dass Voraussetzung für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens Voraussetzung ist, dass keine familienrechtlichen Verfahren anhängig sind. Was soll das eine mit dem anderen zu tun haben?
So, dann haben wir zwei Handlungsstränge, die sauber zu unterscheiden sind. Da ist einmal das strafrechtlich relevante Verhalten (vermutlich Körperverletzungen), wegen dessen er verurteilt worden ist. Möglicherweise ergibt sich aus diesen Entscheidungen auch ein Annäherungsverbot. Vielleicht auch aus den Bewährungsauflagen, keine Ahnung.
Offensichtlich bestehen neben diesen strafrechtlichen Entscheidungen auch familienrechtliche Entscheidungen hinsichtlich des Rechtes des Kindes, mit seinem Vater Umgang zu haben. Diese scheinen strafbewährt zu sein, also bei Verstoß kann ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft verhängt werden. Diese Haft hat mit Strafhaft aber nichts zu tun. Letztlich obliegt es dem Vater, den Umgang so, wie gerichtlich niedergelegt unter Beachtung möglicher Auflagen aus dem strafrechtlichen Bereich zu organisieren. Wenn ihn dieses überfordert, muss er notfalls auch gerichtlich, eine Abänderung herbei führen. Du hast insoweit damit gar nichts zu tun. Und Jugendamt, sonst eine Hilfseinrichtung können in diesem Fall keine Recht schaffen oder irgend eine gerichtliche Entscheidung "nachbessern."
wirdwerden
ZitatDies wurde alles in der Familientherapie kommuniziert und besprochen. :
Das ist schön und sinnvoll, hilft aber nichts, wenn der Umgang gerichtlich geregelt ist.
Dann hätte man zusätzlich bei Gericht den Antrag stellen müssen, den gerichtlichen Beschluss aufzuheben bzw. abzuändern. Und bis der neue Beschluss gilt, müsste man für entsprechend Ersatz / ein Backup sorgen.
ZitatAnscheinend ist dein LG bereits mehrmals von einem Gericht rechtmäßig wegen Körperverletzung verurteilt worden...und dazu gehört schon einiges mehr, als ein gefälschtes Attest. :
Ja, z.B. das Pech, dass man keine Beweise hat, während die Gegenseite glaubwürdige Beweise hat, welche das Gericht überzeugen.
Noch in Ergänzung: das Ordnungsgeld wurde nicht einfach mal so beschlossen. Basis ist ein existierender Beschluss des Familiengerichts, welcher nunmehr vollstreckt wurde, weil die Voraussetzungen vorlagen. Und es wurde auch nicht gegen Dich vollstreckt, sondern gegen den Kindsvater. Es ist letztlich seine Aufgabe, den Umgang zu organisieren, wenn ich die bisherigen Angaben richtig auslege.
wirdwerden
ZitatJa, z.B. das Pech, dass man keine Beweise hat, während die Gegenseite glaubwürdige Beweise hat, welche das Gericht überzeugen. :
Die Möglichkeit, dass es hier tatsächlich zu Körperverletzungen gekommen ist und die TE nichts davon weiß, würde ich aber auch nicht ausschließen.
Nana, in die Richtung dachte ich auch schon. Mich hat auch die Selbstverständlichkeit, mit der sie sich in das Programm des Vaters einspannen lässt, sehr nachdenklich gemacht. Sie übernimmt seine Schulden mit als eigene, sie managed den Umgang, weil es für ihn mit Öffis zu unbequem ist, sie glaubt ihm, dass er keine Inso einleiten kann, obwohl finanziell wohl das einzige sinnvolle. Es ist immer sehr ungesund, wenn man die Probleme anderer, ja auch der ganz großen Liebe, zu eigenen macht, also keinen Abstand hält Er muss Regelungen finden, Ordnungsgelder zahlen. sein finanzielles Chaos ordnen. Lösungen erarbeiten, die er auch umsetzen kann, und das im Interesse seines Kindes.
wirdwerden
Sorry, ich bin beruflich unterwegs, deshalb erst jetzt die Antwort.
Ich fange nach und nach an:
Es gab eine angebliche Körperverletzung, bei dem er die Hand der Mutter abwehrte, als sie gegen den Vater mit dem Kind auf dem Arm losgehen wollte.
Ich war dabei, daher kann ich dies auch so sicher sagen.
Es gab auch eine Zeugenaussage von mir.
Allerdings wurde er dennoch verurteilt, da es ein Video gab, wie er sich nach dieser Tat aufregte ( was ich durchaus verstehen kann).
Es ist weder davor, noch danach etwas vorgefallen .
Die Atteste sind von der Verwandten Mitarbeiterin des Arztes unterschrieben. Das läuft dort seit Jahren schon so.
Die Mutter trug vor Gericht immer einen Verband ( keine Bandage, einen einfachen Mullverband), aber während der Abholung des Kindes trug sie nichts.
Konnte mit der Hand auch das Kind noch hochheben.
Zum Abholen des Kindes.
Nein, es ist ihm nicht möglich mit den Öffentlichen zu fahren.
Dann müsste er nämlich unser kleines Kind im Kindergarten zurücklassen.
Die Erzieher wollen auch irgendwann mal nach Hause.
Ich mute auch sicherlich nicht meinem Kind zu einfach mal 5 h durch die Gegend zu fahren und auf die Kindergartenzeit ständig zu verzichten.
Die Vereinbarung ist Jahre alt. Mittlerweile hatte mein Partner einen Schlaganfall mit anschließenden Op‘s.
Das interessiert allerdings auch Niemanden.
Das er eine Änderung bei Gericht beantragen kann, wussten wir nicht.
Dies wurde ihm weder von seinem damaligen Anwalt, noch von Gericht oder Jugendamt mitgeteilt.
Es ist nunmal leider wirklich so, dass der Mutter alles zugeschoben wird.
Ich war früher selbst Familienhelferin und kann nur den Kopf schütteln. Selbst nachweisliche Vernachlässigung wird einfach so hingenommen. Es wird alles gutgeredet.
Das könnt ihr mir glauben oder nicht.
Es gab etliche Meldungen an das Jugendamt.
Das Jugendamt gab vor mir in einem Gespräch zu, dass sie durch das Video, in dem er sich aufregt, voreingenommen sind.
Wort wörtlich wurde es mir so gesagt.
Es wurde ein Antrag auf Wechsel der Sozialarbeiterin des Jugendamts gestellt. Wurde abgewiesen, weil ja die Familientherapie, welche ja nun wieder gescheitert ist ( die kirchliche Beratungsstelle gab davor schon auf) .
Ich weiß, es hört sich alles so erfunden an. Ich kann es auch nicht ändern.
Seit Jahren mache ich diesen Terror als Partnerin mit. Und nein, ich werde meinem Kind deshalb nicht den Vater nehmen.
Natürlich geht auch diese Sache mich etwas an, denn es ist mein Partner mit dem ich zusammenlebe und keine Maschine die kein Herz hat.
Zu gerne würde ich euch die ganzen Ordner und Nachweise zeigen.
Schade, dass man so angriffen wird, nur weil man mit einer wirklich unfassbaren Sache konfrontiert wird.
Unsere Freunde schütteln über die Ämter ebenfalls den Kopf.
Es ist noch so viel mehr gelaufen und ich könnte mittlerweile ein ganzes Buch füllen.
Dabei wollen wir einfach nur noch in Ruhe leben.
Thema Insolvenz.
Ich war bei der Schuldenberatung mit dabei.
Wie gesagt, er hatte einen Schlaganfall und ich unterstütze ihn.
Das hat nichts mit Blind und aufladen der nicht eigenen Sachen zu tun, sondern mit Liebe und einen wegen plötzlichen Einschränkungen dennoch nicht fallen lassen.
Die Dame von der Beratung hat klipp und klar zu uns gesagt, sobald die Gerichtskosten geklärt sind, kann er erst in die Insolvenz. Wenn wieder neue Verhandlungen eröffnet werden, dann macht sie so lange nicht weiter, bis geklärt.
Ich sollte mich doch auf solche Aussagen verlassen können.
Nicht um sonst geht man extra zu einer solchen Fachberatung.
Wenn ich es alleine könnte und alles wüsste, hätte ich es wohl erledigen können.
-- Editiert von User am 2. Juli 2024 22:03
ZitatWenn wieder neue Verhandlungen eröffnet werden, dann macht sie so lange nicht weiter, bis geklärt. :
Ist das eine caritative Organisation oder eine die man selber bezahlt?
Das ist wohl die persönliche Einstellung / Entscheidung der Sachbearbeiterin, die meines Wissens nach keine Rechtsgrundlage im Gesetz findet. Ich würde da mal nachfragen, sie möge das nicht weitermachen mal substantiiert durch Benennung der Rechtsgrundlage benennen.
ZitatMittlerweile hatte mein Partner einen Schlaganfall mit anschließenden Op‘s. :
Da wäre zu prüfen, ob es nicht seitens der Ärzte möglich wäre, passende Atteste zu fertigen, dass der Umgang aus medizinischer Sicht nicht mehr / nur stark eingeschränkt möglich ist.
Es scheint mir, dass man einen engagierten und professionell agierenden Rechtsanwalt braucht, der in die Umgangssache mal Ordnung reinbringt.
Ist eine Caritative Einrichtung.
Wir warten schon so lange, er hätte mit der Insolvenz schon fertig sein können.
Das ärgert uns wirklich sehr.
Gut, es gab auch dreimal einen Wechsel wegen Kündigung der Sachbearbeiter.
Ich werde mich dahinter klemmen.
Wegen des Schlaganfalls keinen Umgang, wird wohl keinen Sinn machen.
Er kann sich ja auch um unser Kind kümmern ( wobei unser Kind auch keine Einschränkungen hat. Sein Kind hat massive Einschränkungen, was es oft noch schwieriger macht)
Das größte Hinderniss ist die Distanz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und die Kombi mit unserem Kind/Kindergarten.
Wobei es bei ihm auch bald zeitlich nochmal anders aussieht, wenn er mit dem Rententräger die passende Umschulung gefunden hat.
Dann ist es zeitlich unter der Woche so oder so nicht mehr machbar.
Ja, ein vernünftiger Anwalt wäre wohl sehr hilfreich.
Der letzte hat uns leider gründlich in die Bredouille gebracht.
Das spielt keine Rolle. Eine gerichtliche Vereinbarung ist solange gültig, bis man sie ändert. Das sollte man dann wohl mal in Angriff nehmen, wenn der vereinbarte Zustand nicht mehr geleistet werden kann.ZitatDie Vereinbarung ist Jahre alt. :
Ein Anwalt ist dafür nicht vorgeschrieben.
-- Editiert von User am 3. Juli 2024 08:22
ZitatWegen des Schlaganfalls keinen Umgang, wird wohl keinen Sinn machen. :
Ja, da kommt es halt auf seine gesundheitliche Situation an, was ihm zumutbar ist.
ZitatDann ist es zeitlich unter der Woche so oder so nicht mehr machbar. :
Auch das wäre dann zu berücksichtigen.
ZitatEine gerichtliche Vereinbarung ist solange gültig, bis man sie ändert. :
Richtig, das aktuelle Modell gilt und es wird bei Versäumnissen Strafgelder hageln.
ZitatDas sollte man dann wohl mal in Angriff nehmen, wenn der vereinbarte Zustand nicht mehr geleistet werden kann. :
Man sollte unbedingt einen Plan B und Plan C haben, bis die neue Regelung gilt. Denn es wird einige Zeit dauern, bis es was neues gibt (falls es was gibt)
ZitatEin Anwalt ist dafür nicht vorgeschrieben. :
Richtig, aber bei juristisch Unkundigen ist ein Fachanwalt ungemein nützlich.
ZitatJa, ein vernünftiger Anwalt wäre wohl sehr hilfreich. :
Dessen Bezahlung aber vorab geklärt werden sollte.
Sollte der Schuldner weitere Verbindlichkeiten eingehen, die er nicht zahlen will oder kann, so könnte das auf einen Betrug hinauslaufen.
ZitatDie Dame von der Beratung hat klipp und klar zu uns gesagt, sobald die Gerichtskosten geklärt sind, kann er erst in die Insolvenz. :
So hat sie es mit Sicherheit nicht gesagt. Aber die Argumentation der Schuldnerberatung kann ich nachvollziehen. Sie wollte darauf hinaus, dass mit der Eröffnung der Inso sozusagen ein Strich gezogen wird. Alle Schulden vor der Inso fallen unter eine ggf zu erteilende RSB. Alle Verbindlichkeiten nach Eröffnung müssen gezahlt werden. Daher macht es keinen Sinn die Inso anzustreben wenn weitere Schulden zu erwarten sind. Auf der anderen Seite begeht der Schuldner eben ggf einen Betrug wenn er weiter Schulden macht ohne diese zu zahlen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
81 Antworten
-
43 Antworten