Keine Aufforderung

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wolfi122
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Keine Aufforderung

Guten Tag
Habe erfahren das mein Vater seit zwei Jahren in einem Pflegeheim weiter weg liegt, habe seit Jahren keinen kontakt zu meinem Vater
Ein Sozialamt hat sich noch nie gemeldet in dieser Zeit das irgend was bezahlt werden soll.
Kann da noch was kommen bzw gefordert werden nach zwei Jahren wenn noch nie ein Brief gekommen ist?

Gruss
Wolfgang

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ja, da kann noch was kommen. Der Unterhaltsbedarf kann ja auch erst in der Zukunft enstehen, wenn z.B. das Vermögen erstmal ausreicht zur Deckung der Kosten.
Wichtig: Für die Vergangenheit darf in der Regel nichts gefordert werden, Unterhalt ist ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zu zahlen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Wolfi122
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok
Danke für die Antwort

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