Keinen Unterhalt gezahlt

24. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
anderst
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)
Keinen Unterhalt gezahlt

Frage mein Bester Freund hat vor bald 3 Jahren eine Beziehung gehabt, nicht richtig ernst eher so locker haben auch nie zusammengewohnt. aus dieser Beziehung ist ein Kind entstanden von ihm angeblich nie gewollt. Er hat die erste Zeit freiwillig die Kosten für die Wohnung seiner Freundin übernommen anstelle von Unterhalt. manchmal Bar ihr gegeben manchmal auch direkt überwiesen.das Bargeld hat er sich natürlich nie quittieren lassen.
jetzt haben die sich vor nem halben Jahr im riesen Streit entgültig getrennt. Er ist jetzt Arbeitslos, will mit ihr nichts mehr zu tun haben und auch keinen Kontakt zu dem Kind. Bisher kam von ihr nichts an Unterhaltsvorderungen nur ne sms dass es ihr finanziell ohne ihn besser gehe, da sie nun einen gutbezahlten Job hätte.
Wenn sie nun doch in 1 oder 2 Jahren ankommt und etwas möchte muss er dann nachzahlen? und wie lange kann sie das einklagen?


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"memento mori"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Besteht ein Titel?

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#2
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo

Hat er die Vaterschaft anerkannt ?
Auf jeden Fall kann die Ex für das Kind Unterhalt vom Vater verlangen.
Unterhaltspflichtig ist er dann ab dem Datum wo sie den Unterhalt vom Vater verlangt, übers Jugendamt oder Anwältin.
Dann bekommt er Post und muß seine evtl. Einkünfte darlegen, sich zur Sachlage äußern usw.
Sie kann auch vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß fürs Kind beantragen, wenn der Vater momentan nicht arbeitet, das wird dann auch per Post dem Vater übers JUAMT mitgeteilt, dann muß er den Vorschuß zurückzahlen, wenn er wieder arbeitet.

Gruß Bantam

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#3
 Von 
anderst
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja er hat die vaterschaft anerkannt. bisher kam nichts.
wenn ich das richtig verstanden habe muss er erst ab dem Moment zahlen wo es von der Mutter eingefordert wird bzw. dem Jugendamt. Und nicht für die vorhergegangene zeit? und wie lange muss er dann zahlen? bis welchem Lebensjahr bis zum 6ten oder bis 25?

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#4
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Wenn das Kind studiert (direkt im Anschluss an die Schule) kann er auch bis zum 27. Lebensjahr Unterhalt zahlen. Ab 18 darf Mama dann aber auch zur Kasse gebeten werden.

Ich finde es aber schlimm, dass er wegen einem Streit mit der KM auch keinen Kontakt zum Kind will. Himmel, auch wenn nicht gewollt, es ist auch SEIN Kind und daran ist er nicht interessiert???

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