Kind, 25 Jahre, Student

17. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Castell
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Kind, 25 Jahre, Student

Hallo,
ich habe jetzt lange gelesen aber meine Fragen waren irgendwie nicht dabei.

Ich bin seit 11/08 geschieden. Hier wurde ein Unterhaltsvergleich geschlossen.Grundlage war mit dem Nettoeinkommen auch der Kindesunterhalt.

Um den geht es jetzt hier. 2008 hat das damals schon volljährige Kind einen eigenen Hausstand und war Student.Zu zahlen habe ich seit 11/08 mtl 272,-- Euro. Sein Kindergeld erhält er selbst. Mittlerweile ist das Kind 2011 wieder bei der Ex eingezogen und studiert immer noch und zwar andere Fächer als seit 2008. Im Januar 2013 wird das Kind 25 Jahre alt und studiert immer noch ("Ich studiere solange wie ich mir das finanziell leisten kann"). Seit August 2012 arbeitet das Kind und ist aufgrund der Höhe des Einkommens seitdem als Student selbst versichert.

Fragen:
-Wie lange besteht generell Unterhaltspflicht?
-Ist die Zielstrebigkeit der Ausbildung/Studium von Bedeutung?
-Verändert sich etwas an der Unterhaltshöhe durch die -Auflösung des eigenen Hausstandes und Einzug bei der Ex?
-Ist das Kindergeld, dass ein vollj. Kind erhält in den Unterhaltstabellen berücksichtigt?
-Sind Einkommen welcher Art auch immer (Zinseinkünfte,Arbeitseinkommen etc.) vom Unterhaltsberechtigten anzugeben oder muss ich Auskunft verlangen?
-Kann aufgrund einer solchen Auskunft der Unterhalt in dieser Situation neu berechnet werden?
-Wenn sich durch die Neuberechnung ein anderer Kindesunterhalt ergeben würde, hätte dann die Ex Anspruch auf eine Neuberechnung ihres nachehelichen Unterhaltes?

Vielen Dank für Euere Hilfe
Castell


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Castell ,

Unterhaltspflicht besteht bis zur ersten abgeschlossenen

Ausbildung.

Die Ausbildung muss aber zielstrebend erfolgen( also nicht "so

lange ich Lust habe ").

Bei eigener Wohnung ist der Unterhaltsbedarf 670€ pauschal.

Das KG wird hier voll angerechnet. Die Eltern haben also

entsprechend ihrer EK 670-184 zu zahlen.

Der Unterhaltsbedarf bei wohnen bei einem Elternteil, ergibt sich

aus beiden EK der Eltern (zusammengezählt) lt. DT, minus

volles KG.

Besteht zur Zeit ein Unterhaltstitel?

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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durch."

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#2
 Von 
Castell
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi edy,

sorry hat a bisserl gedauert. Nein, einen Unterhaltstitel gibt es nicht. Vielmehr ist es so, dass der Kindesunterhalt Grundlage für den Vergleich über den nachehelichen Unterhalt ist.

VG
Castell

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