Kind (14) in Indien - Unterhaltshöhe???

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mick-Berlin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind (14) in Indien - Unterhaltshöhe???

Hallo an alle,
mir stellt sich folgendes Problem: Als lediger Vater zahlte ich, seit sich die KM vor inzwischen 10 Jahren von mir trennte, immer den Regelunterhalt und gelegentlich auch freiwillige Zuschüsse. Dies auch weiter, seit die KM vor 7 Jahren nach Indien auswanderte, wo sie seitdem - mit meiner Tochter, fester Beziehung und zweitem Kind - leben.
Da der hier geltenden Unterhaltssatz für meine Tochter dort aber etwa dem 1,5-fachen Einkommen eines leitenden Angestellten entspricht, lebt die ganze Familie von dem Unterhalt - der nach meinem Verständnis meiner Tochter zustünde - sehr gut, d.h. ohne Arbeit, mit Essen von morgens bis abends ausschliesslich im Restaurant, u.v.m.
Durch die Insolvenz meiner Firma habe ich nun seit mehreren Monaten kein Einkommen, aber hohe Schulden; dadurch bin ich mit dem Unterhalt im Verzug, Zahlungen leiste ich unregelmässig immer dann, wenn mir jemand Geld leiht. Der Druck der KM hält sich zwar formal (noch) in Grenzen, geht z.Zt. aber über massive Beeinflussung meiner Tochter nach dem Muster: Er zahlt nicht wie es seine Pflicht wäre, also liebt er Dich nicht...
Leider ist mir nicht ganz klar, was unter diesen Bedingungen tatsächlich meine Pflicht ist (besonder die Unterhaltshöhe).

Meine Fragen wären also:
Woran orientiert sich die Höhe des Unterhalts in einem solchen Fall? Gilt die Düsseldorfer Tabelle denn völlig unabhängig vom Aufenthaltsort und vom dort erzielbaren Lebensstandard? Kann ich irgendwie erreichen, dass tatsächlich auch meine Tochter von meinen Zahlungen profitiert? Es wurden nämlich trotz der faktisch hohen Überschüsse keinerlei Rücklagen für meine Tochter gemacht (Ausbildung oder was auch immer) sondern halt einfach alles verlebt, z.b. um geschäftliche Ambitionen des Mannes zu stützen usw.

Vielen Dank für ein paar Kommentare und / oder Hinweise.
Mick

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

1. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie und hat keine Gesetzeskraft. Der Unterhalt kann demzufolge schon geringer ausfallen, da ja die Lebenshaltungskosten in Indien nicht mit denen in Deutschland vergleichbar sind.

2. Hat die KM einen vollstreckbaren Unterhaltsanspruch, entweder vom Gericht oder Jugendamt?
2.1.Wenn nicht, dann würde ich erst mal die Zahlung einstellen. Du wirst ja sehen was dann passiert. Vielleicht kann man sich dann auf einen anderen Betrag einigen. Ich kann natürlich nicht beurteilen, inwieweit dich dann die emotionale Erpressung durch die KM trifft.
2.2Wenn ja, dann würde ich mal eine Änderungsklage anstreben.

3. Wenn du weniger zahlen solltest, kannst du ja immer noch den Differnzbetrag für deine Tochter ansparen und ihr dann bei Volljährigkeit geben. Vielleicht will sie ja dann wieder zurück nach Deutschland. Und du kannst dann auch der Mutter etwas den Wind aus den Segeln nehmen.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Klaus Wille
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Höhe des UH richtet sich nach dem Bedürfnis des Berechtigten und dien wirtschaftlichen Verhältnisse des Verfpflichteten. Du stellst hier die Frage:
Was gilt, wenn ein Kind im Ausland lebt und zwischen Dt. und Auslandsstaat ein Gefälle besteht?
Denn Viele ausländische Rechtsordnungen kennen keine Unterhaltstabellen oder Rechtssätze, sondern stellen stets auf die Bedürfnisse des Berechtigten ab.
Daher geht man wie folgt vor:
(1)Man errechnet zuerst Einkommensverhältnisse des Vaters
(2) Dann errechnet man Unterhalt für ein in Deutschland lebendes gleichaltriges Kind anhand der Düsseldorfer Tabelle ermitteln
(3) Abschlag vornehmen. Die Höhe des
Abschlages wird aus einem Vergleich der sog. Verbrauchergeldparität mit dem Devisenkurs sowie der Berücksichtung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse errechnet.

Du solltest DRINGEND einen Anwalt aufsuchen, der dich deswegen berät.

klawyer



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#3
 Von 
michael7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
der termin beim RA war gut. in 2 wochen bekomme ich nachricht über die rechtslage. hier noch zwei sehr gute links. schau bei google nach unter:

1. homepage bundesfinanzminersterium - suchwort " ländergruppeneinteilung"
2.www.jurathek.de/showdocument.php3?session=0&ID=6656

zu1. : indien nach dieser tabelle ist 1/4 land!!!!

zu2.: es ist ein urteil des OLG zweibrücken, wo hervorgeht, daß stets das recht des ständigen aufenthaltsortes gilt - hier rußland, bei dir indien!!!

also geh schleunigst zum RA!!!
gruß michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
michael7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß nicht ob meine mail angekommen ist:

hier sind wichtige links für dich und deinen RA

1. homepage bundesfinanminesterium, suchwort " ländergruppeneinteilung"

2. www.jurathek.de/showdocument.php3?session=0&ID=6656

gruß michael

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