Kind Weg, Frau Weg

29. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
GloedeHRO
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind Weg, Frau Weg

Schönen guten Tag liebe Leute :)

Meine Freundin und ich haben einen gemeinsamen Sohn der gerade mal 3 Monate alt ist.
Aus dem nichts standen die Eltern meiner Freundin vor der Tür und haben meine Freundin und unseren Sohn mitgenommen, auf Wunsch meiner Freundin natürlich, da sie meinte sie will eine Woche Auszeit haben.
2 Tage später kommt eine Nachricht per Mail, wo sie die Trennung haben will und eine Einwilligung das ich meinen Sohn 1x in der Woche sehen darf und zusätzlich will sie nach Neubrandenburg ziehen (160km) entfernt.
Sonntag ist sie los und heute ist Samstag und ich konnte nicht vernünftig mit ihr reden, weil sie nicht antwortet, sie will das ich ihr alles unterschreibe, und nachhause will sie auch nicht mehr kommen.

Ist das überhaupt möglich einfach alles durchzuboxen und nicht nachhause zukommen mit meinem Sohn ?




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42883 Beiträge, 14798x hilfreich)

Dass es möglich ist, Dich zu verlassen, mit Kind, das siehst Du doch gerade. Ihr habt jetzt einiges zu regeln. Umgang mit dem Kind, Unterhalt für Kind und eventuell auch für die Kindsmutter, Haushaltsaufteilung, Mietvertrag. Die letzten beiden Dinge nur, wenn gemeinsam was angeschafft ist, gemeinsam ein Mietvertrag unterzeichnet ist.

Hinsichtlich des Umgangs mit dem Kind kannst Du die Vermittlung des Jugendamtes oder einer anderen Stelle in Anspruch nehmen.

wirdwerden

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#2
 Von 
GloedeHRO
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich meinte ist, ob das rechtlich machbar ist ??
Weil wir ja das gemeinsame Sorgerecht haben.

Sie kann doch nicht einfach abhauen mit Kind und sich nicht melden nur Anforderung stellen ??

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42883 Beiträge, 14798x hilfreich)

Trennungen sind immer rechtlich machbar. Auch bei gemeinsamen Sorgerecht. Wenn Du meinst, dass Du den Säugling besser versorgen kannst, dann musst Du bei Gericht einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf Dich stellen. Wenn dem stattgegeben wird, lebt das Kind dann bei Dir und Du bist für die Betreuung allein zuständig.

wirdwerden

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#4
 Von 
GloedeHRO
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also darf sie einfach ohne meine Erlaubnis 160km mit dem Säugling abhauen und mir noch Besucherzeiten vorschreiben ???

Na das mag ich zu bezweifeln

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8628 Beiträge, 4682x hilfreich)

Zitat:
Also darf sie einfach ohne meine Erlaubnis 160km mit dem Säugling abhauen

Sie braucht deine "Erlaubnis" nicht.

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#6
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von GloedeHRO):
Also darf sie einfach ohne meine Erlaubnis 160km mit dem Säugling abhauen und mir noch Besucherzeiten vorschreiben ???

Na das mag ich zu bezweifeln


Also zum einen muss ja zwischen Euch irgendetwas vorgefallen sein,weshalb deine Ex und ihre Eltern so gehandelt haben. In dem Alter werden kurze dafür aber häufigere Umgänge empfohlen z.b, 3 mal die Woche eine Stunde. Wenn du gegen den Umzug bist bleibt dir nicuts anderes übrig als der Gang zum Anwalt.Du solltest allerdings damit rechnen, dass sie umziehen wird/darf

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42883 Beiträge, 14798x hilfreich)

Gloede, es ist eher unwahrscheinlich, dass ein so kleines Kind die ersten Jahre beim Vater verbringt. Aber wenn es dem Kindeswohl eher entspricht, dann geht das natürlich. Du hast das Recht, das Kind regelmäßig zu sehen, wenn es etwas größer ist, sollte es auch Zeit mit Übernachtungen bei Dir verbringen. Das ist wichtig. Für das Kind und für Dich.

Wie Ihr Euch mit dem Umgang einigt, wie der ausgestaltet wird, das muss man schauen. Hängt von vielen Faktoren ab, u.a. davon, wie die Situation mit Beruf u.s.w. zu vereinbaren und machbar ist. Feste Zeiten sind für eine stressfreie Gestaltung dringend erforderlich. Mach Dir da Gedanken, überleg Dir, ob Du nicht insoweit professionelle Hilfe in Anspruch nimmst. Jugendamt oder sonstige Stelle als Mediator. Oder mach selbst Vorschläge. Bisher liegt ein Vorschlag der Mutter auf dem Tisch, da kann man doch dran arbeiten.

Und - auch Du hättest ohne Genehmigung der Mutter wegziehen können.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 29.03.2020 11:35

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#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 514x hilfreich)

Da Dir und der Kindsmutter das gemeinsame Sorgerecht zusteht, durfte sie selbstverständlich nicht ohne Deine Zustimmung bei einem Auszug das Kind mitnehmen.

Ohne eine solche Zustimmung hätte sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für einen Umzug zuvor auf sich übertragen lassen müssen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42883 Beiträge, 14798x hilfreich)

Das ist so nicht ganz zutreffend. Es muss Einigkeit über den Aufenthalt des Kindes herrschen. Wenn nicht, wie man jetzt feststellt, ist die Willenserklärung des Vaters gegebenenfalls durch eine gerichtliche Entscheidung zu ersetzen. Dies geschieht idealerweise vor einer Trennung, das ist aber letztlich in der Regel nicht durchziehbar.

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 514x hilfreich)

Das ist vielmehr ganz genau richtig, ob es den hier vertretenden Teilnehmerinnen nun passt oder nicht!

Die Einigkeit bestand ja bis zum Tage des Umzuges des Kindsmutter. Wenn diese jetzt nun nicht mehr gegeben ist, benötigt sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für einen Umzug.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42883 Beiträge, 14798x hilfreich)

Kind zurück lassen? Mann will sich ja offensichtlich nicht vollpflegend kümmern, hatte ja gefragt und darauf hingewiesen. Es muss irgendwann natürlich Einvernehmen herrschen, wenn nicht muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, da sind wir uns ja sehr einig. Nur, im Vorhinein, das funktioniert in der Regel nicht. Sonst bräuchten wir keine Frauenhäuser, keine Kinderheime, was weiss ich.

Oder soll eine Mutter mit zwei angebrochenen Rippen mit Kindern beim Vater bleiben und warten, bis sie ganz totgeschlagen ist? Oder wie? In dem "Rippenfall" gab es die endgültige Entscheidung übrigens nach ca. 2 Jahren.

Es bleibt hier dem Fragesteller ja unbenommen, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, mit dem Inhalt, dass er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Nur, er strebt ja an, das Kind und die Frau als pflegende Person zurückzuholen, und das geht nicht.

wirdwerden

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#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 514x hilfreich)

Der Fragestellerin hat sinngemäß angefragt, ob es rechtlich in Ordnung ist, dass die Kindsmutter das Kind anlässlich eines Umzuges ohne sein Einverständnis mitnimmt. Geantwortet wurde ihm u. a., dass es seiner Erlaubnis nicht bedarf. Das ist und bleibt schlichtweg falsch.

Ihr Körper mag der Kindsmutter vielleicht gehören, sicherlich aber nicht der ihres Kindes.

Entweder man einigt sich oder aber man bemüht das Gericht. Das jedenfalls wäre der rechtlich saubere Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40871 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von GloedeHRO):
Aus dem nichts
...passiert meist nichts. Vor allem nicht so etwas. Man könnte auch platt antworten: Es muss erst was passieren, damit etwas passiert.
Zitat (von GloedeHRO):
wo sie die Trennung haben will und eine Einwilligung das ich meinen Sohn 1x in der Woche sehen darf und zusätzlich will sie nach Neubrandenburg ziehen (160km) entfernt.
Das ist zunächst nach 2 Tagen (von 1 Woche gewünschter Auszeit) ---ihre ---Mail-Ansage.

Du brauchst diese Einwilligung jetzt nicht geben. Die Partnerin will sich trennen/hat sich getrennt--- will nicht nur 1 Woche Auszeit.
Zitat (von GloedeHRO):
Ist das überhaupt möglich einfach alles durchzuboxen und nicht nachhause zukommen mit meinem Sohn ?
Ja, du hast es selbst festgestellt. Es ist möglich. Die Woche ist vorbei. Sie hat sich getrennt.---Jetzt gehts ums Kind.
Zitat (von GloedeHRO):
Sie kann doch nicht einfach abhauen mit Kind und sich nicht melden nur Anforderung stellen ??
Sie hat es doch gemacht. Daran siehst du, dass sie es kann.
Zitat (von GloedeHRO):
Na das mag ich zu bezweifeln
Das kannst du machen.
Noch ist sie nicht umgezogen, aber sie will. Auch dazu wird sie nicht deine Erlaubnis abwarten.

Wenn sie nicht auf deine Mails antwortet, also auch nicht an einer (besseren) Vereinbarung interessiert ist---sieht es wohl nicht nach außergerichtlicher Einigung aus (was das Baby betrifft). d.h. du müsstest übers Gericht gehen, wenn du etwas anderes erreichen willst.
-------------------------------------------------------
Schade bei solchen Konstellationen ist, dass man nur 1 Sichtweise liest....hier die des verlassenen Vaters.

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#14
 Von 
GloedeHRO
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten...

Aber mir ist schon bewusst dass sie das machen kann...
mir gehts einfach darum das ich mir nicht vorstellen kann, dass sie einfach alles zsm packen kann und mit dem Kind zsm abhauen kann und mir denn noch vorschreibt wann ich das Kind sehen darf...

Aber denn bleibt mir wohl noch der Gang zum Jugendamt

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#15
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3429 Beiträge, 1147x hilfreich)

Nun, sie kann es, aber sie darf es nicht.

Der einzig richtige Gang ist deshalb der zum Anwalt und zum Gericht. Und zwar am besten heute. Ich habe in der jüngeren Vergangenheit mehrfach erlebt wie solche eigenmächtigen Aktionen von Gerichten auch bei Babys wieder rückgängig gemacht wurden. Das kommt bei gemeinsamen Sorgerecht gar nicht gut an. Für dich allerdings bedeutet das, dass du dein gesamtes Leben im Zweifel von jetzt auf gleich erneut umstellen musst (wenn erfolgreich), inklusive Elternzeit, Babyversorgung, Kinderbetreuung und co. Voraussetzung sollte dazu außerdem sein, dass nichts vorgefallen ist, was ein schlechtes Licht auf dich werfen könnte, deine Ex also tatsächlich grundlos von heute auf morgen verschwunden ist.

Die einzige Ersatzoption ist die von User wirdwerden genannte. Es einfach so hinzunehmen und statt dem Wechsel des Haushaltes nun Umgänge und Unterhalt zu regeln.

Die Trennung wird kein Externer rückgängig machen. Die Mutter will das Kind bei sich. Und jetzt musst du entscheiden, wo du das Kind siehst. Und dann entsprechend handeln.

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