Kind aus Affäre! muss Ehefrau Einkommen offenleg?

11. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.04.2016 22:41:56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Kind aus Affäre! muss Ehefrau Einkommen offenleg?

Huhu zusammen. Bitte verurteilt mich jetzt nicht ich bin nicht stolz drauf. Ich hatte eine Affäre mit einem Mann und bin schwanger geworden. (habe auch erst danach erfahren dass er verheiratet ist) naja egal. Fakt ist nunmal daa ich schwanger bin. Er möchte nicht dazu stehen weil es ja seine Ehe kaputt machen würde und er dann nichts mehr hätte Bla Bla. Jetzt werde ich ihn aber als Vater angeben und das Jugendamt wird ihn anschreiben bzgl UnterhaltsBerechnung. Er behauptet nun, seine Frau müsse genauso offenlegen was sie verdient etc. Stimmt das? Ich glaube es ist nicht so?? Hab im Internet auvh nicht wirklich was gefunden.
Beide sind Geschäftsführer ihrer Firma und ein gemeinsames Kind gibt es auch, falls das relevant ist.
Liebe grüße :}

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Wenn er genug zahlt gibt es keinen Grund seine Frau nach ihrem Einkommen zu Fragen. Wenn er sich arm rechnet, dann wird wohl hingeguckt.

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#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1744x hilfreich)

quote:

Er möchte nicht dazu stehen weil es ja seine Ehe kaputt machen würde und er dann nichts mehr hätte Bla Bla. Jetzt werde ich ihn aber als Vater angeben und das Jugendamt wird ihn anschreiben bzgl UnterhaltsBerechnung.

Mit dem Unterhalt wird das aber nichts, solange er lediglich als Vater angegeben wurde. Dazu muss er auch als Vater festgestellt worden sein, was nur nach der Geburt möglich ist. Vor allem wenn er kein Interesse an dem Kind hat, kann das seine Zeit dauern. Und bei einer Frau, die ein Kind aus einer Affäre mit einem verheirateten Mann bekommt, ist ein Vaterschaftstest meiner Meinung nach sowieso mehr oder weniger obligatorisch.

quote:
Er behauptet nun, seine Frau müsse genauso offenlegen was sie verdient etc. Stimmt das?

An sich stimmt das schon. Es kann Fälle geben, in denen tatsächlich das Einkommen der Ehefrau relevant ist. In den meisten Fällen aber ist das ziemlich uninteressant. Insbesondere wenn er monatlich die knapp 220€ Unterhalt bezahlt, kommt es auf das Einkommen der Ehefrau nicht mehr an.
In diesem Sonderfall sollte ihm das Einkommen der Ehefrau aber doch sowieso bestens bekannt sein.

Ich verstehe aber auch nicht, wieso das jetzt wichtig sein sollte. Wenn er selber der Meinung ist, es käme auch auf das Einkommen der Ehefrau an, kann er dazu ja Angaben machen oder es auch einfach sein lassen. Ihnen und dem Jugendamt kann das ja egal sein.

quote:
Beide sind Geschäftsführer ihrer Firma und ein gemeinsames Kind gibt es auch, falls das relevant ist.

Das ist insofern relevant, als dadurch die Aussichten auf (vollen) Unterhalt ein wenig sinken. Theoretisch ist er auch der Frau gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, womöglich betreut er ab jetzt das Kind (Alter?), als Geschäftsführer kann man sein Gehalt ein wenig "variieren", die Pfändungsfreigrenzen steigen an, usw. In dieser Konstellation ist ein wenig einfacher bei der Unterhaltszahlung "Ärger" zu machen. Inwiefern das aber auch wirklich der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.
Aber was heißt "ihrer Firma"? Firma von beiden oder nur der Ehefrau?

Sie selber sind nicht verheiratet?

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#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 754x hilfreich)

Guten Abend,

es kommt darauf an, welcher Unterhalt Ihnen für das Kind zusteht. Möglicherweise auch, welcher Unterhalt Ihnen persönlich in den Mutterschutzfristen und darüber hinaus zusteht.

Für die Unterhaltsberechnung ist das Einkommen des Kindsvaters maßgeblich. Erst, wenn es zu einem sog. Mangelfall kommt - der Kindsvater könnte Ihnen / dem Kind keinen oder nur unterhalb der Düsseldorfer-Tabelle liegenden Unterhalt zahlen - wird eine Gesamtbetrachtung durchgeführt. Dazu zählt das gesamteheliche Einkommen des Kindsvaters.

Wer als Mann ein Kind mit einer Frau (egal mit welcher) in die Welt setzt, der hat dafür aufzukommen. So ist das Leben.




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.04.2016 22:41:56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen dank für die antworten.

Ich werde eine beistandschaft beim Jugendamt einrichten damit ich vorbereitet bin falls er behauptet er ist nicht der Vater des Kindes. Vielleicht steht er auch dazu wenn das Baby da ist....wer weiss das schon :)

quote:
Ich verstehe aber auch nicht, wieso das jetzt wichtig sein sollte. Wenn er selber der Meinung ist, es käme auch auf das Einkommen der Ehefrau an, kann er dazu ja Angaben machen oder es auch einfach sein lassen. Ihnen und dem Jugendamt kann das ja egal sein.


Wie erwähnt ist es im Endeffekt für mich nicht wichtig ob seine Frau etwas angeben muss oder nicht. Mir ging es lediglich um seine Aussage dass sie es muss.

Fakt ist dass er es geheim halten möchte (was meines Erachtens wohl sehr sehr schwierig sein wird) aber das ist seine Sache. Ich werde ihn nirgends raus halten und alle nötigen Angaben vor den Behörden machen. Wie er das Zuhause erklärt ist mir ziemlich egal momentan. :)

quote:
Inwiefern das aber auch wirklich der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.
Aber was heißt "ihrer Firma"? Firma von beiden oder nur der Ehefrau?
Sie selber sind nicht verheiratet?


Die Firma gehört beiden zusammen so wie er erzählte. das gemeinsame Kind ist jetzt 9 Jahre.

Und nein ich bin nicht verheiratet oder ähnliches


quote:
Wer als Mann ein Kind mit einer Frau (egal mit welcher) in die Welt setzt, der hat dafür aufzukommen. So ist das Leben.


....und genau DAS ist der Grund wieso Ivh es nicht einsehe ihn rauszuhalten. Zumal das Kind das recht hat zu erfahren wer sein Vater ist.

Liebe grüße :)


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1744x hilfreich)


quote:
Ich werde ihn nirgends raus halten und alle nötigen Angaben vor den Behörden machen. Wie er das Zuhause erklärt ist mir ziemlich egal momentan.

Im Normalfall bekommt er da, wenn überhaupt, nur ein einziges Mal Post. Angegeben werden muss das Kind bzw. der Vater auch nur ein einziges Mal beim Standesamt. Anders sieht es natürlich aus, wenn er so clever ist und das zusätzliche Kind gegenüber dem Finanzamt angibt oder die Frau sonstwie Einblick in seine Kontobewegungen erhält.

quote:
Zumal das Kind das recht hat zu erfahren wer sein Vater ist.

Da können Sie den Mann aber so oft als Vater angeben wie Sie wollen, das hilft nicht wirklich. Wenn er nicht will, wird das Kind ihn sein Leben lang nicht zu sehen bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.04.2016 22:41:56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Da können Sie den Mann aber so oft als Vater angeben wie Sie wollen, das hilft nicht wirklich. Wenn er nicht will, wird das Kind ihn sein Leben lang nicht zu sehen bekommen.


Ja das stimmt natürlich. Aber so hat das Kind wenigstens einen Namen von seinem Vater und ich habe ihm dann nichts verheimlicht. weil das ist wirklich das letzte was ich möchte :) )

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#7
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@McTeddyx3

Setz Dich mit dem biologischen Vater in Verbindung. Für ein paar Milliönchen, würde ich mich bereit erklären, die Vaterschaft anzuerkennen und wenn das Geld eingegangen ist teilen wir 2/3 für Dich und 1/3 für mich.

Dann haben wir alle drei ausgesorgt und die Ehe ist gerettet. :)

LG

Robert

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-- Editiert Camper2011 am 11.11.2014 23:24

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#8
 Von 
guest-12316.04.2016 22:41:56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Setz Dich mit dem biologischen Vater in Verbindung. Für ein paar Milliönchen, würde ich mich bereit erklären, die Vaterschaft anzuerkennen und wenn das Geld eingegangen ist teilen wir 2/3 für Dich und 1/3 für mich.
Dann haben wir alle drei ausgesorgt und die Ehe ist gerettet.


Das ist doch mal eine anständige Idee :D
So machen wir es ;) )

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 251x hilfreich)

Aber doch nicht mit dem!

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo,

Und von was will die werdende Mutter leben?

Ihr steht mindestens die ersten 3 Jahre Betreuungsunterhalt
vom Kindesvater zu.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#11
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Moin!

Die lebt dann von dem Geld, was der Robert ranschafft. :grins:

Aber der Hinweis von edy ist natürlich absolut richtig. § 1615l BGB wäre hier neben der Verpflichtung zum Kindesunterhalt anzuwenden.

Das wird der werdende Papa zu Hause nicht verbergen können.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)


quote:
Die lebt dann von dem Geld, was der Robert ranschafft.


Richtig erkannt @Nero070

Nehmen wir mal an, der leibliche Vater zahlt 6 Millionen, wenn er nicht auf einem Schriftstück als Vater auftaucht.

4 Millionen für die TS und ihr Kind. Das dürfte in etwa den Betreuungsunterhalt und den Kindesunterhalt bis zum 124. Lebensjahr des Kindes abdecken. :)

Die restlichen 2 Millionen sind für zur (Nicht-)Umgangswahrnehmung für mich gedacht. :)

Gesetz hin oder her. Wo kein Kläger da kein Richter.

@ihrneuer

Du bist nur neidisch, dass dir diese Geschäftsidee nicht eingefallen ist. :)

LG

Robert

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#13
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 251x hilfreich)

@ Camper
Richtig. Den für mich sind Kinder wichtiger als Geld. Dein eigentliches Geschäftsmodell ist ja in diversen Foren hinlänglich bekannt.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Fakt ist dass er es geheim halten möchte (was meines Erachtens wohl sehr sehr schwierig sein wird) <hr size=1 noshade>

Dann soll er doch einfach die Vaterschaft gerichtsfest anerkennen und brav die vorgesehenen Unterhaltsbeiträge zahlen.


Ansonsten hat er halt ein Problem ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@ihr neuer

quote:
Richtig. Den für mich sind Kinder wichtiger als Geld. Dein eigentliches Geschäftsmodell ist ja in diversen Foren hinlänglich bekannt.



Gib mir doch bitte mal die Links dazu. Geht auch per PN.

Wenn Dir Kinder wichtiger sind, als Geld, dann frage ich mich, warum Du nicht längst mit Deiner, nun nicht mehr ganz neuen, zusammen gezogen bist. Warum sie auf (ergänzendes) ALG II angewiesen ist, statt mit ihren Kindern von Deinem Einkommen leben zu können.

LG

Robert





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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12316.04.2016 22:41:56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Nananana wir wollen uns doch jetzt nicht zoffen.


Ich bedanke mich für alle Antworten :) tolle Seite mit netten Leuten :)

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@McTeddyx3

@ihr neuer und ich zoffen uns in jedem Thread, wo wir aufeinander prallen.

Er hätte es am liebsten, wenn seine "neue" den vollen Kindesunterhalt + Ehegattenunterhalt bekommt, damit er finanziell für die Kinder und seine "neue" nicht aufkommen muss. Um das zu vermeiden ist er bisher auch nicht mit seiner "neuen" zusammen gezogen.

Der leibliche Vater wehrt sich dagegen scheinbar recht erfolgreich.

Aber Geld ist "unserem neuen" ja nicht so wichtig.

Dir jedenfalls viel Spaß bei der Unterbreitung verschiedener Vorschläge an den "glücklichen" werdenden Vater und Dir alles Gute bei der Geburt, Aufzucht und Pflege des neuen Erdenbürgers/der neuen Erdenbürgerin.

LG

Robert


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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12316.04.2016 22:41:56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok da halte ich mich raus lach :)

Vielen dank :) )

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Tja, lieber Robert :devil: ,

quote:
Er hätte es am liebsten, wenn seine "neue" den vollen Kindesunterhalt + Ehegattenunterhalt bekommt, damit er finanziell für die Kinder und seine "neue" nicht aufkommen muss.


Wie war das bei noch dir?
Der Neue deiner Ex hätte für DEINE
Kinder aufkommen sollen....
Naja, musste er dann ja auch, schließlich wolltest du nicht.
Aber jetzt kommt ja ne fette Nachzahlung, da kannst du deine Miesen bei deinen Kindern locker begleichen.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Loddar

quote:
Aber jetzt kommt ja ne fette Nachzahlung, da kannst du deine Miesen bei deinen Kindern locker begleichen.



Ist wie mit einem Lottogewinn, wenn die Kinder volljährig sind. Ich kann, aber ich muss nicht.

LG

Robert

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Ist wie mit einem Lottogewinn, wenn die Kinder volljährig sind


Das waren sie nicht, als sie deinen Unterhalt gebraucht hätten.

quote:
Ich kann, aber ich muss nicht.


Schon ok.
Natürlich zahlst du wieder nix, alles andere hätte mich eh gewundert...

Naja, jeder schaut morgens in den Spiegel. Manchem könnt dabei das K.otzen kommen...


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 13.11.2014 17:54

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Loddar

quote:
Das waren sie nicht, als sie deinen Unterhalt gebraucht hätten.



Mein Großer hat schon was bekommen. Der ist ja auch der Einzige, der Kontakt zu mir hat. Und zwar laufend und freiwillig. Das schon seit Jahren. Nicht erst seit er weiß, dass von Papa was zu holen ist.

Die Mädels sträuben sich dagegen mit mir überhaupt zu reden. Wer nicht will, der hat schon.

LG

Robert

Robert

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