Kind bei Großeltern

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go511188-28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind bei Großeltern

Hallo zusammen ich habe mal eine frage..
Mein Sohn 7 Jahre lebt seit 2014 bei meiner Mutter und ihrem Mann
Damals war es die richtige Entscheidung um erst mal meine therapien zu machen..
So jetzt bin ich stabil und habe noch zwei Töchter habe geheiratet und würde ihn gerne wieder zu mir holen doch meine Mutter will mir Steine in den Weg legen..
Das Sorgerecht liegt zur Hälfte bei mir und seinem Vater ( nicht mein Mann)

Doch sie hat das auffenhalsbestimmungs Recht.. Komm ich da überhaupt gegen an..
Sie droht mir jetzt schon das ich ihn nicht mehr sehen kann

Bitte helft mir..

Lieben Gruß Jackie

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von go511188-28):

Das Sorgerecht liegt zur Hälfte bei mir und seinem Vater ( nicht mein Mann)

Doch sie hat das auffenhalsbestimmungs Recht.. Komm ich da überhaupt gegen an..
Sie droht mir jetzt schon das ich ihn nicht mehr sehen kann


Das wird sie nicht durchbekommen.

Erstens habt ihr das Sorgerecht. Wie steht der Kindesvater dazu?
Und Zweitens gibt es ja noch das Umgangsrecht. Das hast du doch noch. Oder?

Sollte sie versuchen, die Drohung war zu machen, kann sie sich schon mal über den Begriff "Beklagte" Gedanken machen.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#2
 Von 
go511188-28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstens habt ihr das Sorgerecht. Wie steht der Kindesvater dazu?
Und Zweitens gibt es ja noch das Umgangsrecht. Das hast du doch noch. Oder?




Er ist sogut wie nie anwesend und steht aber bei sowas hinter meiner Mutter...

Ja doch will sie das ich ihn nur noch in Begleitung vom Jugendamt sehe..

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Der Terminus Beklagte wurde vor knapp 10 Jahren durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus dem Familienrecht entfernt.

Inhaltlich bin ich aber dabei und unabhängig von den rechtlichen Begebenheiten empfinde ich das Verhalten der Mutter - insofern tatsächlich so wie beschrieben - für moralisch fragwürdig.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, die Kernfrage ist doch, ob es nach so vielen Jahren in dem Haushalt der Großmutter dem Kindeswohl entspricht, wenn dieses Kind in den Haushalt der Mutter wechselt. Das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wie war denn der Umgang mit dem Sohn bisher?

Kam der Sohn zu dir in die Wohnung?
Auch mit Übernachtung - regelmäßig?
Und über mehrere Tage z. B. Wochenende?
Auch in den Ferien 1-2 Wochen?

Wenn die Fragen mit "nein" zu beantworten sind, dann entspricht dein Vorhaben m. E. nicht dem Kindeswohl.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das sind natürlich nicht die einzigen Kriterien. Aber im Laufe der Jahrzehnte hat sich doch die Erkenntnis durchgesetzt, dass Kids keine Möbelstücke sind, die man willkürlich von Wohnung A zu Wohnung B tragen und dort abstellen kann. Und - dass ein Wechsel eben nicht immer dem Kindeswohl entspricht. Diese Erkenntnis setzt sich auch immer mehr in der Fachliteratur und der Lehre durch. Ein "die Mutti kann jetzt für das Kind sorgen" langt eben einfach nicht mehr aus.

Vielleicht mal ein Vorschlag, um auszuforschen, was sinnvoll ist. Wir haben ca. 13 Wochen Ferien im Jahr. Da könnte das Kind doch einiges in der neuen Familie der Mutter verbringen. Dazwischen gibt es lange Wochenenden und vielleicht auch noch andere Möglichkeiten. Da könnte man auch in Ruhe austesten, ob das Kind auch in Alltagssituationen mit der neuen Familie zurecht kommt. Denn das muss ja auch nicht zwingend passen.

wirdwerden

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