Kind bzw Oma fordert Herausgabe alter Spielsachen

14. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Plinfa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Kind bzw Oma fordert Herausgabe alter Spielsachen

Ich und meine Mutter (Exfrau meines Vaters) sind Eigentümer des Hauses meines Vaters, gestorben 2017,da sie noch im Grundbuch stand auch nach Scheidung. Dort habe ich seit dem ich dort nicht mehr wohne einige alte Sachen lagern dürfen, da in der Mietwohnung weniger Platz war. Mein Vater gab das okay.
Auch altes Spielzeug meines Sohnes (Playmobil, Plüschtiere und sowas).
Nun ist der Streit mit meiner Mutter ausgebrochen, weil Kind gelogen hat und sie eben diesem mehr glaubt als ihrer Tochter, aber sei es drum, ist egal.
Kind (19) wohnt seit Mai bei der Oma, nun scheint es und ich kriege endlich meine 2. Haushälfte, Oma also meine Mutter fordert aber dafür die Herausgabe der Sachen meines Kindes, was ja seit Mai bei ihr wohnt, vorher bei mir. Ich fragte Kind was er denn von dem Haus möchte, weil dort ja eh nur unbenutztes lagert, seit mein papa nicht mehr lebt. Er meinte sein Playmobil, so nun würde ich gerne wissen, muss ich ihm das aushändigen? Ich habe es damals gekauft und auch die letzten Jahre sortiert. Einiges verschenkt, da er eben auch kein Interesse mehr hatte.

Muss ich ihm das geben? Bin ich dazu verpflichtet? Ich weiß ja, es ist nur Schikane meiner Mutter gegen mich, darum würde ich gerne wissen, ob ich das rechtlich muss?!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125931 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von Plinfa):
so nun würde ich gerne wissen, muss ich ihm das aushändigen?

Ernsthaft?
Du fragst, ob Du das Eigentum des Kindes an das Kind herausgeben musst?

Ja; das Kind hat selbstverständlich ein Recht auf die Herausgabe seines Eigentums.



Zitat (von Plinfa):
Einiges verschenkt,

Mit welcher konkreten Befugnis hat man sich am Eigentum des Kindes vergriffen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Plinfa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Weil es mein Eigentum ist, denn ich habe es gekauft und Kind überlassen, bis er es nicht mehr wollte und dann dort hin zum lagern gebracht ;)

Was ich mir erlaube? Kind wollte es nicht mehr, warum also weiter aufheben, wenn er es seit über 10 Jahren nicht mehr angeschaut hat und es andere Kinder gibt, die es nutzen!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125931 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von Plinfa):
Weil es mein Eigentum ist, denn ich habe es gekauft und Kind überlassen, bis er es nicht mehr wollte und dann dort hin zum lagern gebracht

Es steht einem frei, diese lebensferne Interpretation im Falle des Falles vor Gericht vorzutragen.

Es wäre schön, wenn man über das Urteil Informieren würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Plinfa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es steht einem frei, diese lebensferne Interpretation im Falle des Falles vor Gericht vorzutragen.

Es wäre schön, wenn man über das Urteil Informieren würde.


Deine Antworten sind also nichts interessantes, warum tust du dich nur wichtig mit deiner "Meinung"?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125931 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von Plinfa):
Deine Antworten sind also nichts interessantes

Ob der Fragende die Rechtslage als "interessant" empfindet, bleibt bei meinen Antwort stets unberücksichtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39904 Beiträge, 14221x hilfreich)

Was sollte denn dagegen sprechen, einem Eigentümer seine Sachen heraus zu geben? Verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11337 Beiträge, 4314x hilfreich)

Du willst uns ernsthaft verkaufen, dass Du das Spielzeug, welches Du für Deinen Sohn gekauft hast, ihm nur als Leihe überlassen hast?

Zitat (von Plinfa):
Ich weiß ja, es ist nur Schikane meiner Mutter gegen mich...

Ist es nicht eher kleinkariertes Verhalten von Dir gegenüber deines Sohnes?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39904 Beiträge, 14221x hilfreich)

Dann hätte man die Leihe irgendwann beendigen können. Ganz spannend ist es, wenn es sich bei dieser Leihe um Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke handelte. Also ganz ehrlich, als meine Kinder nach ihrem Auszug "ihren" Krempel aus dem Keller abholten und ich mehr Platz hatte. Mensch gib ihm sein Eigentum raus und gut ist.

wirdwerden

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#9
 Von 
Plinfa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe nicht nach Meinungen gefragt

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39904 Beiträge, 14221x hilfreich)

Die Rechtslage ist auch dargestellt worden. Ist Dein Problem, wenn Du damit nicht zurecht kommst. Mein zusätzlicher Tipp erfolgte schlicht und ergreifend, um Dir eventuell das Abrutschen in die Lächerlichkeit zu ersparen. Entschuldigung, dass ich mir das herausgenommen habe.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35032 Beiträge, 5987x hilfreich)

Zitat (von Plinfa):
darum würde ich gerne wissen, ob ich das rechtlich muss?!
Da du dich in ein Meinungs-u. Diskussionsforum begeben hast, bekommst du hier nur Meinungen.

Ansonsten: Auch Anwälte beschäftigen sich gern gegen Geld mit solcherlei familiären Problematiken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125931 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von Plinfa):
Ich habe nicht nach Meinungen gefragt

Dann ist es aber doch etwas [zensiert] in einem Meinungsforum Fragen zu stellen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 523x hilfreich)

Zitat (von Plinfa):
Weil es mein Eigentum ist, denn ich habe es gekauft und Kind überlassen, bis er es nicht mehr wollte und dann dort hin zum lagern gebracht ;)


Und es waren keine Geschenke zu Geburtstag oder Weihnachten? Kein Spielzeug, das von anderen, als von dir gekauft wurde?

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#14
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Plinfa):
Ich habe nicht nach Meinungen gefragt

Ist klar, willst Wunschantworten
Gibt's hier nicht. Wunschantwortforum ist ein paar türen weiter.

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 19. November 2024 00:26

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