Hallo
Stehe im Moment vor Folgendem Problem meine Ex Freundin hat ihr Kind geboren und nun hatte sie mich als Vater angegeben und ich habe dem Jugendamt
gesagt das ein Vaterschaftstest gemacht werden soll. heute habe ich vom Jugendamt eine E-mail bekommen:
Guten Tag Herr Lang,
dies ist meine letzte E-Mail an Sie.
Frau Fahlbusch hat die Beistandschaft zur Klärung der Vaterschaft beendet. Meine Legitimation mit Ihnen in Kontakt zu treten ist damit zu Ende.
Sollte ich der Vater sein möchte ich auch mein Kind sehen und mich um das Kind kümmern.
Aber meine Ex setzt grad alles darauf das ich keinen Bezug auf das Kind bekomme.
Was kann ich jetzt tun das die Vaterschaft schnell geklärt ist und ich sollte es mein Kind sein dieses auch sehen kann und kümmern ?
Sie hatte mich damals im Juli schon aus der Wohnung geschmißen weil es ihr nicht gefiel als ich meinte das ich für das Kind da sein möchte mich um es kümmern möchte mir aber nicht vorstellen könne nur der " Wochenendpapa" oder ähnliches zu sein.
-----------------
""
Kind der Ex Freundin
Wichtig ist auf jeden Fall erst einmal zu klären, ob Du wirklich der Vater bist. Bestehe auf jeden Fall auf einen Vaterschaftstest, damit Du Klarheit hast. Wenn Du der Vater bist , dann hast Du auch Rechte. Das beginnt mit dem gemeinsamen Sorgerecht, Umgangsrecht etc, aber eben auch Pflichten wie Kindesunterhalt etc. Also bevor nicht 100 % feststeht, dass Du der Vater bist , erkenne nichts an.
-----------------
" "
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
von Adam Hall
-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."
Meine Ex hat ja den Beistand zur klärung der Vaterschaft beendet.
Wird ein Vaterschaftstest trotzdem gemacht ?
Oder ist der Fall jetzt für das Jugendamt beendet ?
-----------------
""
So wie das aussieht ist der Fall für das Jugendamt beendet. Wenn die Kindesmutter das nicht in die Wege leitet, wird wohl erst mal kein Vaterschaftstest gemacht werden.
Ich hab das Gefühl, dass die Kindesmutter an diesem Test kein Interesse mehr hat. Vielleicht hat ihr das Jugendamt erklärt, dass sie für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss, wenn sie dich zu Unrecht als Vater angegeben hat. Und nun hat sie möglicherweise "kalte Füße" bekommen.
Aber natürlich könnte es ihr morgen wieder einfallen, die Vaterschaft doch noch gerichtlich feststellen zu lassen.
Ich würde deshalb an deiner Stelle versuchen, mit der Kindesmutter zu reden. Vielleicht erklärt sie sich ja dazu bereit, dass ihr privat einen Vaterschaftstest durchführen lasst. Dann habt ihr Klarheit und es fallen erst mal nur die Kosten für den Vaterschaftstest an. Danach sieht man weiter ...
-- Editiert am 11.12.2010 22:09
So einfach kann das irgendwie nicht sein. Wenn die Mutter gar keinen Vater angibt, dann hat das Jugendamt im Interesse des Kindes zu handeln und den Vater zu suchen, denn das Kind hat nach gängier Praxis ein Recht darauf, zu erfahren, wer sein Vater ist.
Wenn die Mutter natürlich jemand anders angegeben und der auch die Vaterschaft anerkannt hat, so ist das schwierig, aber "Vater unbekannt" gibt es eigentlich nur, wenn keine Kandidaten vorhanden sind.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
35 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
43 Antworten