Hallo,
dies ist vielleicht eine ungewöhnliche Frage. Laut Google ist das adoptieren des Stiefkindes ja nur in der Ehe oder bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich.
Nun zu meinem speziellen Fall. Ich war während der Schwangerschaft mit meiner Exfreundin liiert und war bei der Geburt dabei, auch die nächsten 3 Jahre waren wir zusammen und ich habe das Kind über die Zeit wie mein eigenes mit aufgezogen. Mittlerweile ist "mein" Kind 5 Jahre alt und auch jetzt nach der Trennung habe ich es jedes Wochenende bei mir und übernehme quasi alle Vateraufgaben von Kita bringen/abholen, Arzt besuche, Urlaube usw. Mit der Mutter des Kindes ist auch alles in Ordnung, wir sehen mich als Papa des Kindes.
Der leibliche Vater des Kindes ist unbekannt.
Da man nie weiß wie das Leben spielt, möchten wir die Zukunft des Kindes absichern, falls der Mutter mal etwas passiert, so das sie danach bei mir wohnen kann und nicht in ein Heim oder zu den Großeltern muss.
Wir führen keine Beziehung mehr und haben auch logischerweise keine eingetragene Partnerschaft. Gibt es eine Möglichkeit das Kind dennoch zu adoptieren und wenn nicht, was bleiben für Möglichkeiten, um mir ein Sorgerecht o.ä. einzuräumen bei Todesfall der Mutter?
Danke schon mal für die Hilfe!
-- Editiert von bibabutz am 17.06.2019 07:01
-- Editiert von bibabutz am 17.06.2019 07:02
Kind der Exfreundin adoptieren
17. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juni 2019 | 07:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind der Exfreundin adoptieren
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#1
Antwort vom 17. Juni 2019 | 07:31
Von
Status: Unbeschreiblich (38441 Beiträge, 14004x hilfreich)
Das mit der Adoption kannst Du vergessen. Aber es gibt doch auch andere Wege. Die Kindsmutter kann Dir jetzt eine Vollmacht geben, die auch über den Tod hinaus geht. Weiterhin kann sie schriftlich niederlegen, was sie sich für den schlimmsten Fall vorstellt. Zwar ist in so einem Fall immer das Familiengericht involviert, aber dort richtet man sich natürlich gerne nach den Vorschlägen des verstorbenen Elternteils, hat gerne Anhaltsprunkte für die Entscheidung.
wirdwerden
#2
Antwort vom 17. Juni 2019 | 07:45
Von
Status: Student (2798 Beiträge, 919x hilfreich)
ZitatLaut Google ist das adoptieren des Stiefkindes ja nur in der Ehe oder bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich. :
Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 26.3.2019 – 1 BvR 673/17 BGH (endlich) gekippt.
Inwieweit das auch nach einer Trennung der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Für mich ist das per se aber erstmal kein Hindernis.
Zitatund wenn nicht, was bleiben für Möglichkeiten, um mir ein Sorgerecht o.ä. einzuräumen bei Todesfall der Mutter? :
Die Vaterschaft kann auch von einem sozialen Vater anerkannt werden, der nicht der leibliche Vater ist, wenn die Mutter dem zustimmt. Auch dieser anerkannte Nicht-Vater kann mit der Mutter die gemeinsame Sorge erklären.
ZitatDas mit der Adoption kannst Du vergessen. :
Warum?
ZitatDie Kindsmutter kann Dir jetzt eine Vollmacht geben, die auch über den Tod hinaus geht. Weiterhin kann sie schriftlich niederlegen, was sie sich für den schlimmsten Fall vorstellt. Zwar ist in so einem Fall immer das Familiengericht involviert, aber dort richtet man sich natürlich gerne nach den Vorschlägen des verstorbenen Elternteils, hat gerne Anhaltsprunkte für die Entscheidung. :
Das ist weder beim Todesfall der Mutter eine genügende Sicherheit noch gäbe es im Todesfall des sozialen Vaters eine erbrechtliche oder sozialrechtliche Absicherung des Kindes. Aber man kann es natürlich so machen, das stimmt.
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#3
Antwort vom 17. Juni 2019 | 12:59
Von
Status: Lehrling (1909 Beiträge, 1138x hilfreich)
Das mag technisch gesehen korrekt sein. Es verschweigt (wohl aus Unwissen heraus) dem Fragesteller aber, dass er (und das recht mühelos) genau das bekommen kann, was er will: Er kann das Kind (auch) rechtlich problemlos zu "seinem" machen.Zitat:Das mit der Adoption kannst Du vergessen.
Ich verstehe Sie so, dass die Mutter nie verheiratet war und es bish heute (auch auf dem Papier) keinen Vater für das Kind gibt.Zitat:Der leibliche Vater des Kindes ist unbekannt.
Zumindest in diesem Fall könnten Sie doch eigentlich ganz einfach die Vaterschaft für das Kind anerkennen, oder? Das ist nicht an das Bestehen der biologischen Vaterschaft geknüpft; diese müssen Sie weder behaupten noch wird das irgendwie geprüft. Eine wichtige Voraussetzung ist natürlich, dass die Mutter das auch so will.
Mit der Anerkennung der Vaterschaft "übernehmen" Sie nicht etwa die Vaterschaft eines fremden Mannes (so wie bei der Adoption), sondern sie werden (rechtlich gesehen) der "richtige" Vater.
Das ist auch deutlich unkomplizierter als eine echte Adoption.
Etwas schwierig (im Sinne von auftauchenden Fragen) kann es nur werden, wenn die Mutter nach der Geburt Sozialleistungen bezognen haben sollte (Hartz 4 und Unterhaltsvorschuss).
#4
Antwort vom 18. Juni 2019 | 18:16
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Vater eines Kindes ist der Mann, ... der die Vaterschaft anerkannt hat ... (§ 1592 Nr. 2 BGB
).
Zitat:Der leibliche Vater des Kindes ist unbekannt.
Gibt es eine Möglichkeit das Kind dennoch zu adoptieren
Da er bisher keinen offiziellen Vater gibt, geht einfach gemeinsam zum Jugendamt und erklärt, dass du der Vater bist.
Über die rechtlichen Folgen (Unterhalt, Erbfolge etc.) einer Vaterschaftsanerkennung bist du dir sicher bewusst, da es dieselben wären, wie bei einer Adoption.
PS: Sollte die Mutter Unterhaltsvorschuss und/oder ALG II beziehen bzw. bezogen haben, könnten rückwirkende Unterhaltsforderungen auf dich als Vater zukommen.
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