Hallo
So und zwar mein Mann und ich sind seit Juni 12 verheiratet.Er hat eine 6 jährige Tochter aus erster Ehe,aber keinen Kontakt da die Ex zuweit weggezogen ist(aufenhaltsbestimmungsrecht).So nun arbeitet er im Fernverkehr und ist die ganze Woche weg und nu an den WE da Er zahlt immer seinen Unterhalt.So nun bin ich schwanger und er möchte in den Nahverkehr wechseln so das er jeden Abend zuhause ist und wenigstens was von unserem Kind haben wird.Es wird wesentlich weniger Geld sein und somit auch weniger Unterhalt für das erste Kind.Kommen da auf uns Probleme zu?
Vielen Dank für Antworten
-----------------
""
Kind erste Ehe/neue Ehe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
quote:
Kommen da auf uns Probleme zu?
Das hängt ganz davon ab, ob KM der Absenkung des Unterhalts zustimmt, oder eben nicht.
Grundsätzlich darf ein Unterhaltspflichtiger sein Einkommen nicht schuldhaft veringern. Er würde dann so behandelt, als wenn er weiter das höhere Einkommen erwirtschaftet.
LG nero
-----------------
""
Da bin ich nicht so ganz der Meinung meines Vorredners!
Ein Wechsel in den Nahverkehr könnte schon aufgrund der familiären Situation gerechtfertigt sein! Auch wenn dies mit geringeren Einkünften verbunden ist. Eine solche Einschränkung hätte seine ehemalige Ehefrau nämlich auch während der Ehezeit hinnehmen müssen!
In jedem Fall ist aber die Unterhaltshöhe NEU zu berechnen. Denn so wie ich das verstehe, war dein Mann bisher vermutlich nur für EIN Kind unterhaltspflichtig. Jetzt ist er aber bald für DREI Personen unterhaltspflichtig: sein Kind aus erster Ehe, seine zweite Ehefrau I(also für dich) und das neugeborene Kind.
Ich denke, ihr solltet euch da anwaltlich beraten lassen. Es geht schließlich um viel Geld ...
-- Editiert Marcus2009 am 08.01.2013 14:21
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
22 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
30 Antworten
-
14 Antworten
-
43 Antworten