Hallo zusammen, ich hoffe hier Hilfe zu finden, denn momentan sind wir etwas ratlos.
Kurz zur Vorgeschichte: mein Mann trennte sich vor 6 Jahren von seiner Exfrau, aus der Ehe ging eine Tochter hervor. Die spätere Scheidung war ziemlich schmutzig seitens seiner Ex, sie zerrte ihn mehrmals vor Gericht.
Jedenfalls riet damals der Anwalt meinem Mann, dass er das Sorgerecht freiwillig an die Mutter abgegeben soll, damit Ruhe einkehrt. Er meinte, dass er damit keine großen Verluste macht, weil er ja ohnehin das Besuchs- und Auskunftsrecht hat. So hat mein Mann zugestimmt (ein großer Fehler im Nachhinein).
Wenn seine Tochter (damals 7 Jahre) bei uns war, weinte sie sehr oft und sagte, dass die Mama ihr immer sagt wir (mein Mann und ich) seien böse, sie soll nicht mehr zu uns kommen usw. Irgendwann durfte sie nicht mehr kommen, mein Mann forderte sein Umgangsrecht übers Jugendamt ein, dort wurden Zeiten zum abholen festgesetzt und schon beim ersten Termin kam die Tochter runter zum Auto und sagte ihm, dass sie nicht mehr mit ihm mit will (wahrscheinlich von der Mutter so eingeredet), weder heute, noch in Zukunft.
Aussage der Jugendamtmitarbeiterin (als er dort den Vorfall schilderte): "man kann das Kind nicht zwingen".
Die Kleine war total vernachlässigt, das merkte jeder, selbst die Lehrer, aber das Jugendamt war IMMER auf der Seite der Mutter und kein bisschen neutral.
Seitdem - das ist etwa 3 Jahre her - haben die 2 keinen Kontakt mehr. Vor 3 Wochen bekam mein Mann ein Anwaltsschreiben, dass seine Tochter sich freiwillig ins Heim begeben hat und er einen Termin bei ihm vereinbaren soll. Als er anrief sagte er ihm "hat sich bereits erledigt, weil sie ja kein Sorgerecht haben". Mein Mann suchte dann seinen Ex-Schwiegervater auf, von dem kamen aber nur schwammige Aussagen von wegen er wüsste nicht was passiert ist und denkt, dass das eine Pupertätsphase ist. Dann ging er aufs Jugendamt. Der Bearbeiter sagte ihm, dass er ihm keine Auskunft erteilen könne, weil er kein Sorgerecht hat, aber er ihm zumindest sagen kann, dass die Mutter dem Heimaufenthalt zugestimmt hat, sie strengstens Besuchsrecht hat und es der Tochter JETZT (das betonte er) gut geht.
Heute kam ein Schreiben vom Jugendamt: er soll die Unterhaltszahlung an die Mutter einstellen und bis Anfang Dezember seine Lohnzettel des letzten Jahres und Nachweis über eventuelles Vermögen vorlegen, um zu berechnen, was er beitragen kann zum Heimunterhalt.
Meine Fragen dazu wären:
1) hat mein Mann überhaupt irgendeine Chance zu erfahren, warum seine Tochter ins Heim ging?
2) hätte er Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrechts?
3) er hat zum 01.11 seinen Arbeitgeber gewechselt und verdient nun weniger als im letzten Jahr. Wird trotzdem auf Grundlage des Verdienstes des letzten Jahres berechnet?
4) wir haben ein Haus, das zu gleichen Teilen uns beiden gehört. Kann das Jugendamt da in irgendeiner Weise ran?
5) mein Mann hat am 01.11. noch vollen Unterhalt bezahlt, am 04.11 ging die Kleine ins Heim. Müsste er den anteiligen Unterhalt zivilrechtlich einklagen?
Ich würde mich sehr über Antworten und Tipps freuen.
Liebe Grüße
Kind geht freiwillig ins Heim - wie geht''s weiter?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
das mit der Auskunft beim verlieren des gemeinsamen Sorgerecht war wohl eine Fehlaussage.
Es dürfte aber weiterhin ein Umgangsrecht bestehen.
Ich denke eher dass das Amt nicht Unterhalt will,sondern einen Beitrag wegen Heimunterbringung.
Den Betrag muss wohl auch die Mutter leisten?
edy
Mit dem Haus, da bin ich mir nicht ganz sicher. Denke, da kommt es drauf an, ob 120 qm-haus oder 1000 qm Villa zb. Ob ihr allein wohnt oder noch mit 3 Kindern und der gehbehinderten Oma...
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Ja.Zitat1) hat mein Mann überhaupt irgendeine Chance zu erfahren, warum seine Tochter ins Heim ging? :
Ja.Zitat2) hätte er Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrechts? :
Nein.ZitatWird trotzdem auf Grundlage des Verdienstes des letzten Jahres berechnet? :
Nein, wieso ran?Zitat4) wir haben ein Haus, das zu gleichen Teilen uns beiden gehört. Kann das Jugendamt da in irgendeiner Weise ran? :
Ergibt sich alles demnächst.ZitatMüsste er den anteiligen Unterhalt zivilrechtlich einklagen? :
Was soll der Unsinn?ZitatMit dem Haus, da bin ich mir nicht ganz sicher. :
Richtig starker Typ dieser Anwalt. Auch eine hier im Forum ständig vertretene Auffassung. Man sieht mal wieder, dass sie völliger Nonsens ist.ZitatJedenfalls riet damals der Anwalt meinem Mann, dass er das Sorgerecht freiwillig an die Mutter abgegeben soll, damit Ruhe einkehrt. Er meinte, dass er damit keine großen Verluste macht, weil er ja ohnehin das Besuchs- und Auskunftsrecht hat. :
Das kommt drauf an, was man darunter versteht. Man wird sicher nicht die Protokolle vom Jugendamt zu Gesicht bekommen. Aber man wird durch Gespräche mit Jugendamt, Heim oder Kind vielleicht früher oder später etwas erfahren.Zitat1) hat mein Mann überhaupt irgendeine Chance zu erfahren, warum seine Tochter ins Heim ging? :
Ja, das Jugendamt wäre gut daran beraten diese Option auch von sich aus zu prüfen.Zitat2) hätte er Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrechts? :
Ja, das ist grundsätzlich korrekt, die Antwort #3 stimmt dahingehend nicht. Man kann aber bis zum 31.12.2020 einen Antrag auf Berechnung aus dem laufenden Jahreseinkommen stellen, vgl. § 93 Abs.4 SGB VIII.Zitat3) er hat zum 01.11 seinen Arbeitgeber gewechselt und verdient nun weniger als im letzten Jahr. Wird trotzdem auf Grundlage des Verdienstes des letzten Jahres berechnet? :
Nein, Vermögen spielt beim Kostenbeitrag gar keine Rolle. Lediglich das Kind selbst wird ab der Volljährigkeit auch aus dem Vermögen zum Kostenbeitrag herangezogen. Die Eltern niemals.Zitat4) wir haben ein Haus, das zu gleichen Teilen uns beiden gehört. Kann das Jugendamt da in irgendeiner Weise ran? :
Dafür gibt es unterschiedliche Varianten. Maßgebend ist das Zustellungsdatum über die Mitteilung zur Hilfegewährung und Kostenbeitragspflicht. Wenn diese nach dem 01.11.2019 bei euch eingegangen ist, wovon ich ausgehe, dann muss das Jugendamt den bereits gezahlten Unterhalt auf den errechneten Kostenbeitrag anrechnen. Außerdem sollten sie das Geld als zweckgleiche Leistung von der Mutter einfordern. PS: Der Kostenbeitrag ist meistens deutlich niedriger ist als der Unterhalt.Zitat5) mein Mann hat am 01.11. noch vollen Unterhalt bezahlt, am 04.11 ging die Kleine ins Heim. Müsste er den anteiligen Unterhalt zivilrechtlich einklagen? :
-- Editiert von smogman am 22.11.2019 12:51
Vielen Dank für die Antworten.
Smogman du hast Recht, durch den Anwalt waren wir wirklich nicht gut beraten. Hinterher ist man immer schlauer
Dienstag geht mein Mann aufs Jugendamt, da werden wir sicher auch schon mehr erfahren. Und vor allem soll er sich wirklich mal wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechts schlau machen.
Übrigens sollte es im ersten Beitrag "strengstens Besuchsverbot" heißen, nicht Besuchsrecht.
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