Kind hält sich zu unrecht beim vater auf.

1. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
bvbemma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind hält sich zu unrecht beim vater auf.

Hallo

Mein Kind ist aus der Einrichtung abgehauen.
Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht hat vormund
Polizei wurde eingeschaltet.
Kind versteckt sich wenn Polizei da ist.

Meine Frage kann ich ohne sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht was machen da ich heute erfahren habe das der Vater dem Kind alkohl gibt.

Ich weiss nicht weiter
habe mich von Vater getrennt musste und Frauenhaus.
Kind wurde weg genommen als wir noch zusammen wahren

Ich brauche mal eurer Rat.

Ob es was bringt wenn ich zum Anwalt gehen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was haben wir? Zwei Elternteile, die aus was für Gründen auch immer nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen. Denn eine Vormundschaft fällt nicht vom Himmel.

Was da beim Vater passiert, das weisst Du nicht, ist ja nur vom Hörensagen. Wie wärs mit einem Gespräch mit dem Vormund?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

das Kind scheint sich offensichtlich freiwillig bei dem Vater aufzuhalten. Warum respektiert man das nicht? (ich gehe dabei davon aus, dass wir über ein Alter von vielleicht 15 Jahren sprechen, nicht aber von 8)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bvbemma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der junge ist 13 jahre alt.
und der Vater ist ein Verbrecher und Alkoholiker deswegen darf er da nicht bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich staune immer wieder, mit wem man ein Kind zeugt. Aber, seis drumm. Du bist ja wohl auch nicht in der Lage, Dich um das Kind zu kümmern. Sonst gäbe es keinen Vormund. Informiere den Vormund, sprich mit ihm, und der wird sich kümmern.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bvbemma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das dass Kind noch in der Einrichtung ist hat sein Grund.

Ich kann mich sehr wohl um mein Kind kümmern.
Ich musste vor zwei Jahre ins Frauenhaus gehen wegen meine ex und da wahr das Kind schon weg.
Ich wollte eigentlich nur Rat haben und keine dunmen Sprüche.

Vormund weiss Bescheid Polizei auch bloss die machen nicht und ich als Mutter wollte nicht zu schauen möchte nicht das mein Kind eine alkohl vergiftung bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Polizei ist nicht dazu da, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Die ist in so Fällen nur dazu da, den vollstreckenden Beamten eines Zivilrechtstitels zu schützen, so dass es zu keinen Übergriffen kommt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bvbemma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es läuft aber wegen meinen Sohn eine Fahndung weil die einricht eine vermissten Anzeige gemacht hat.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
bvbemma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der junge ist seid 3 Wochen weg.
und es besteht akute Gefährdung da der junge 13 jahre alt vom Vater Alkohol bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Auch bei einer Vermißtenanzeige tut die Polizei nichts. Es ist nicht strafbar, sich wohin auch immer abzusetzen. Sie wird dem Vormund lediglich den Aufenthaltsort mitteilen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nochmals in Ergänzung: offensichtlich sind beide Elternteile aus was für Gründen auch immer nicht in der Lage, das Kind aufzuziehen, also weder Mutter noch Vater. Denn ein totaler Entzug des Sorgerechts, also das totale Herausnehmen beider Elternteile aus Entscheidungen, die das Kind betreffen, das ist immer noch die absolute Ausnahme. Das sind die Gegebenheiten. Und die sollte auch die Mutter mal realisieren.

So, das Kind hält sich also derzeit mit Billigung des Vormundes, der ja auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, beim Vater auf. Ob und wie der Vormund mit dem Vater kommuniziert, das wissen wir nicht, das weiss auch die Mutter nicht. Ob dort Alkohol konsumiert wird vom Kind, das kann die Mutter gar nicht wissen. Sie lebt ja schon seit Jahren nicht mehr mit dem Vater zusammen. Also alles sehr spekulativ, was hier vorgetragen wird.

Um die Gründe für den Verbleib des Kindes beim Vater zu erforschen, da wäre ein Temin mit dem Vormund weiterführend. Warum der nicht längst vereinbart wurde, das erschließt sich mir nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Weil man Strafrecht und Zivilrecht streng unterscheiden muss. Offensichtlich weiss jeder, wo sich das Kind aufhält. Und damit hat sich die Vermisstenanzeige erledigt. Es wird nicht mehr nachgeforscht werden, wenn die Voraussetzungen zur Rückführung des Kindes in die Anstalt besteht, dann wird die Polizei gegebenenfalls den "Vollstrecker" schützen, aber das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bvbemma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der vormund und das Jugendamt sagen das dass Kind beim Vater gefährdet ist dann ist das auch so
Du tust so als ob du uns kennst

Ich weiss es sicher das beim Vater abläuft.

Also wäre nett wenn du wirwerden nicht sowas sagen würdest

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum führt der Vormund dann das Kind nicht zurück?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bvbemma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der junge versteckt sich denn wenn der kommt

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sorry, wie groß ist denn das Schloß, in welchem der Vater lebt, so dass das Kind bei einem unangemeldeten Besuch nicht auffindbar ist? Also, was weniger überzeugendes hab ich selten gelesen. Da kann der Vormund über das Gericht Zwangsgelder verhängen lassen, nur mal so. Demnächst haben wir wieder Schule, da kann das Kind dort abgeholt werden. Nur mal ganz ehrlich, was will man denn tun, damit das Kind nicht wieder zum Vater ausbüxt? Wir haben es doch mit keinem Kleinkind zu tun. Vielleicht wird das Kind ja durch Familienhilfe betreut, beim Vater? Was da abgeht weisst Du doch gar nicht. Und eine praktische Lösung wäre vielleicht, sich um das Kind selbst zu bemühen. Läuft denn da was?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bvbemma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das läuft alles da habe ich im März eine gerichtsverhandlung habe auch gute Chancen das Kind zu bekommen.

Der vormund kommt ja nicht unangemeldet das ist ja das Problem.
Zur Schule ging der junge vor Weihnachten schon nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen