Kind holen bringen?

25. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz523660-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind holen bringen?

Hallo,

Wer muss eigentlich das Kind am Papa Wochenende bringen bzw holen? Mein ex Mann stellt sich jetzt quer. Die ganze Zeit, hat er sie geholt und wieder heim gebracht. Und seit 2 Monaten droht er mir, wenn ich sie nicht hole oder bringe das er mir den Unterhalt kürzt. Er verlangt sogar, das ich mit meiner 3 jäheigen Tochter bei fast 40 Grad mit Zug fahre. Seine Freundin hat ein Auto. Ich nicht. Ich muss immer auf meine Eltern zurück greifen und die können sich dann nix vornehmen. Vorm Jugendamt haben mein ex Mann und ich ausgemacht, das meine Eltern im Notfall einspringen. Also wenn seine Freundin arbeiten muss sonntags (pflegedienst) oder sie so krank ist das sie nicht fahren kann. Und jetzt kommt er so. Er interessiert sich auch nicht wirklich für das wohl des Kindes. Ich meine wenn er schon verlangt, das bei 38 Grad in Zug steige.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich schlage einen Kompromiss vor, dass man sich diese Fahrten teilt. Alles andere bringt auf die Dauer nur weiteren Stress. Im übrigen ist eine Autofahrt bei 38Grad auch nicht besser als eine Zugfahrt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von amz523660-72):
Ich meine wenn er schon verlangt, das bei 38 Grad in Zug steige.

Und Sie vom ihm verlangen, dass er sich bei 38 Grad ins Auto setzt, ist besser?

Gerade im anderen Thread gelesen, dass Sie beide "drei Orte" trennen? Na, das ist ja dann auch eine wahnsinnig lange Zugfahrt.

-- Editiert von guyfromhamburg am 25.08.2019 10:30

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#3
 Von 
amz523660-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Auto ist gekühlt durch Klima Anlage. Und wenn er bei 38 Grad mit ihr zu Freunden oder so fahren kann dann kann das ja nicht schlimm sein..und das Auto ist nicht überfüllt mit 100 von Menschen.. Selbst die Frau vom Jugendamt sagte zu mir mit Zug bei der Hitze nicht. Ihn interessiert es nicht, das es für die kleine angenehmer im Auto ist wie im Zug.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ Fragestellerin: ich weiss nicht, as der Doppelpost soll.

@ Antworter hier: wieso sollte sie juristisch verpflichtet sein, das Kind zum Vater zu bringen und dort wieder abzuholen?

wirdwerden

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#5
 Von 
amz523660-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Fragestellerin: ich weiss nicht, as der Doppelpost soll.

@ Antworter hier: wieso sollte sie juristisch verpflichtet sein, das Kind zum Vater zu bringen und dort wieder abzuholen?

wirdwerden



In seinen Augen muss ich das. Es ging schon soweit das ich vor Gericht geklagt habe das er sich um sein Kind kümmert.. und egal was ich ihm vorschlage er lehnt es ab. Hab gesagt bring die kleine zu ihm auf Arbeit wenn seine Freundin ihn holt (wenn sie die kleine bei mir holte fuhr sie mit ihr zu ihm auf arbeit) da kam nur nein sonst verliere ich meine Arbeit..

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wieviele km liegen denn eigentlich zwischen den Orten?

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32287 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von amz523660-72):
Wer muss eigentlich das Kind am Papa Wochenende bringen bzw holen?
Solche Fragen kannst du dir sparen. Woher soll das hier jemand wissen? Das habt ihr doch vereinbart.

Wie immer: Verlangen kann man alles. Ob man es auch bekommt--- kommt drauf an.

Vorschlag: Dann gibts ganz einfach erstmal keinen Umgang mit dem Vater mehr.
Zahlt er dann 1x weniger Unterhalt, kannst du zum Gericht gehen und einen Unterhaltstitel erklagen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von amz523660-72):
das bei 38 Grad in Zug steige.
Nennt sich Sommer.. Andere müssen bei den Temperaturen draußen arbeiten. Nicht das Gejammer von Büroangestellten, sondern richtig arbeiten...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Was war denn das Ergebnis der "gerichtlichen Klage"?

Der Regelfall ist, dass derjenige, bei dem das Kind nicht wohnt, das Kind abholt und bringt.

Aber wenn Sie vor Gericht zugesagt haben, dass Sie das Kind bringen und das auch so gerichtlich protokolliert würde, dann müssen Sie Ihre Zusage auch einhalten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
amz523660-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Was war denn das Ergebnis der "gerichtlichen Klage"?

Der Regelfall ist, dass derjenige, bei dem das Kind nicht wohnt, das Kind abholt und bringt.

Aber wenn Sie vor Gericht zugesagt haben, dass Sie das Kind bringen und das auch so gerichtlich protokolliert würde, dann müssen Sie Ihre Zusage auch einhalten.
vor Gericht war das nicht. Das war bei einem Gespräch beim Jugendamt und dann wurde nur ausgemacht wenn seine Freundin nicht kann. Wegen Arbeit oder Krankheit also gebrochener Arm oder bein oder zb bei magendarm oder allen Krankheiten wo sie nicht fahren kann mit dem Auto. Vor Gericht wurde nur geregelt das er sich zu kümmern hat um sein Kind und alles dafür tun muss das es läuft

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32287 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von amz523660-72):
Vor Gericht wurde nur geregelt das er sich zu kümmern hat um sein Kind und alles dafür tun muss das es läuft
Und was brauchst du noch?
Wenn er es nicht geregelt kriegt (mit wem auch immer), dann hat er eben mal keinen Umgang mit seinem Kind.

Du kannst ihm das doch deutlich sagen. Und auch, dass du den Unterhalt dann titulieren lassen wirst oder gar pfänden lässt... Kindergarten------------

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
amz523660-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von amz523660-72):
Vor Gericht wurde nur geregelt das er sich zu kümmern hat um sein Kind und alles dafür tun muss das es läuft
Und was brauchst du noch?
Wenn er es nicht geregelt kriegt (mit wem auch immer), dann hat er eben mal keinen Umgang mit seinem Kind.

Du kannst ihm das doch deutlich sagen. Und auch, dass du den Unterhalt dann titulieren lassen wirst oder gar pfänden lässt... Kindergarten------------
ja sobald ich mir Rat suche beim Jugnedamt macht er dumm. Ich werde aber die Tage zum Jugendamt gehen. Oder vielleicht gleich mal Anwalt

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn er es nicht geregelt kriegt (mit wem auch immer), dann hat er eben mal keinen Umgang mit seinem Kind.


So wie es sich liest, wird den Vater das kaum jucken.

Zitat (von amz523660-72):
Es ging schon soweit das ich vor Gericht geklagt habe das er sich um sein Kind kümmert.


Wobei....
Zitat (von amz523660-72):
vor Gericht war das nicht.
:???:

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32287 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von amz523660-72):
sobald ich mir Rat suche beim Jugnedamt macht er dumm.
sorry, vielleicht kannst du dich hier so ausdrücken, dass man es auch versteht?
Lieber etwas länger überlegen, bevor man was schreibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
amz523660-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Anami):
Wenn er es nicht geregelt kriegt (mit wem auch immer), dann hat er eben mal keinen Umgang mit seinem Kind.


So wie es sich liest, wird den Vater das kaum jucken.

Zitat (von amz523660-72):
Es ging schon soweit das ich vor Gericht geklagt habe das er sich um sein Kind kümmert.


Wobei....
Zitat (von amz523660-72):
vor Gericht war das nicht.
:???:
vor Gericht ging es darum das er sich kümmern sollte. Denn er hat das nicht getan. Und er klagte wegen vorenthaltung des Kindes was ja nicht der Fall war.

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#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

I'm Grunde ist es Sache des Umgangsberechtigten, das Kind zu holen und zu bringen. Sie müssen quasi nur dafür sorgen, daß das Kind parat ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#17
 Von 
amz523660-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
I'm Grunde ist es Sache des Umgangsberechtigten, das Kind zu holen und zu bringen. Sie müssen quasi nur dafür sorgen, daß das Kind parat ist.
das Kind ist inner parat fertig angezogen das sie geholt werden kann.. seine Freundin hat die kleine auch immer von Kita geholt ohne Probleme und dann sonntags zu mir gebracht, aber jetzt läuft es nicht mehr. Ich muss alles neu planen und kann mir somit nicht mal freitags was vornehmen oder sonntags wenn die kleine zb von seiner Freundin geholt wurde

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