Hallo! Ich habe folgenden Sachverhalt:
Eine Freundin hat eine dreijährige Tochter, welche sich seit Januar 2008 in einer Pflegefamilie befindet. (Im Zeitraum Januar 08 - August 08 in einer Bereitschaftspflegefamilie, seit befindet sie sich in einer Dauerpflegefamilie) Das Jugendamt entschied dies, aufgrund einer Medikamentensucht der Mutter.
Im August 2008 entschied sich die Mutter zu einer Langzeittherapie in einer Fachklinik, welche sie nach vier Monaten erfolgreich abschloss. Sie ist seither abstinent und nimmt jeden Besuchskontakt mit dem Kind über das zuständige Jugendamt wahr. Die Bindung zwischen Mutter und Kind ist erhalten geblieben. Die Kleine nennt Ihre Mutter "Mama" und ist an Ihr interessiert. Auch das Verhältnis der leiblichen Mutter zur Pflegemutter ist gut.
Trotz der Vorschläge des Jugendamtes, eine Therapie zu machen, um sich selbst zu helfen und um die Chancen, das Kind wieder zu bekommen, sagt die psychologische Gutachterin, das Kind habe sich schon zu sehr an die Pflegemutter gewöhnt und das es schwer sei, das Kind aus dieser Familie zu trennen.
Die Mutter ist sich über gemachte Fehler bewußt, will ihre Tochter aber auf jeden Fall wieder bei sich haben.
Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Mutter, das Jugendamt von einer fortan guten Erziehung und Fürsorge des Kindes zu überzeugen? Welche rechtlichen Schritte können da evtl. gegangen werden? Wie sieht es mit dem Recht der leibeigenen Mutter aus?
Ich danke Ihnen in Voraus für Ihre Antwort!!
Kind in Pflegefamilie
4. März 2009
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Frage vom 4. März 2009 | 12:33
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Kind in Pflegefamilie
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#1
Antwort vom 4. März 2009 | 12:43
Von
Status: Lehrling (1001 Beiträge, 224x hilfreich)
quote:haben Leibeigene Rechte?
Recht der leibeigenen Mutter aus?
#2
Antwort vom 4. März 2009 | 12:43
Von
Status: Lehrling (1001 Beiträge, 224x hilfreich)
quote:haben Leibeigene Rechte?
Recht der leibeigenen Mutter aus?
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#3
Antwort vom 4. März 2009 | 12:50
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
leibliche Mutter!!! sry
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