Kind ist 2, Mutter geht lieber studieren...

13. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marten
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind ist 2, Mutter geht lieber studieren...

Hallo an alle,

Problem:
Ich habe eine 2-jährige Tochter, die ( noch ) bei der Mutter aufwachsen muß. Bisher habe ich immer brav meinen Unterhlt auch an meine Ex bezahlt, obwohl diese Geld hat wie Heu.
Nun hat sie sich für ein 4-jähriges Studium entschlossen, meine Tochter wird von der Oma mütterlicherseits an 2-3 Tagen in der Woche betreut. 1 Tag von mir.
Muß ich weiterhin Unterhalt für die Ex bezahlen ? Kann ich reduzieren, da sie sich ja mehr um das Studium anstatt um die Erziehung des Kindes kümmert ?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich einfach sehr viel Unterhalt zahlen muß.

DANKE !!

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Marten,

nein, Du kannst den Unterhalt für die Mutter Deines Kindes nicht reduzieren.

Ich denke, du kannst das Studium gleichsetzten mit einem Job. Alles, was sie macht, wenn das Kind in dem Alter ist, ist "überobligatorisch" - sie muss es nicht tun.

Freu Dich doch, dass sie studieren geht! Irgendwann wird sie dann auch arbeiten und ausreichend Geld verdienen.

Noch eine Frage: Wart Ihr Beiden verheiratet? Wenn nicht, bist Du doch der Mutter Deines Kindes eh nur noch 1 Jahr unterhaltspflichtig.

Deejay

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Marten,
versuchen kannst du es.
Dann aber wird dir die Mutter die Betreuungskosten gegenrechnen, die sie angeblich der Oma zahlt. Also gehupft wie gesprungen, wenn sie es drauf anlegt.

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Studenten, die Unterhalt wollen, müssen erst einmal BAföG beantragen.

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#5
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Alida,
schreib doch nicht solch einen Stuss! Der Staat tritt mit Ausbildungshilfen erst ein, wenn nachweislich die Unterhaltsverpflichteten nicht in der Lage sind, den Ausbildungsunterhalt aufzubringen.

Fraglich ist, warum Marten sich so dagegen sperrt, dass die Mutter seines Kindes eine qualifizierte Ausbildung bekommt. Das Kind profitiert doch auch davon, wenn es eine gebildete Mutter hat. Im Übrigen hat die Mutter ein gesetzlich verbrieftes Anrecht auf eine berufsqualifizierende Ausbildung, "die ihren Neigungen, Interessen und Begabungen" entspricht. Wenn sie bislang noch keine berufsqualifizierende Ausbildung hat, kann ihr die niemand verwehren.

Wenn Marten hier das Kind instrumentalisieren will, um der Mutter eins reinzuwürgen und sie in ihren Rechten zu beschneiden, dann muss man mal die Augen auf Merten richten. Was ist mit Dir los, Marten?

Fragt A.U.

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#6
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

"....schreib doch nicht solch einen Stuss! Der Staat tritt mit Ausbildungshilfen erst ein, wenn nachweislich die Unterhaltsverpflichteten nicht in der Lage sind, den Ausbildungsunterhalt aufzubringen....."

@A.U.,
Moment mal,könnte es sein,daß vom Bafög-Amt die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten überprüft wird??
Es also kein "Stuss" ist,zunächst einen Bafög-Antrag zu stellen?


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#7
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo MArten,

beantworte doch bitte mal kurz die Frage, ob Ihr verheiratet wart/seid, oder nicht. Das macht mir das Antworten etwas leichter, denn da hängt einiges dran.

Aber grundsätzlich gilt: Zu jedem Bafög-Antrag muss man die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Sowohl die eigenen, als auch die der Unterhaltsverpflichteten. Wenn Ihr verheiratet seid, und Du etwas "auskunftsunfreudig" bist, ist das eine prima Gelegenheit, um Dich zur Auskunft zu zwingen. Wenn Du sie nicht freiwillig erteilst, tritt das Bafög-Amt an Dich heran und dann wird's ernst!

Besorg Dir das Bundesausbildungsförderungsgesetz und frag bei der nächstgelegenen Universität beim Bafög-Amt nach!

A.U.

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#8
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi Marten:

Hier ein Link zum Bafög-Antrag:

http://www.uni-siegen.de/student/asta/archiv/service/bafoeg_info/05.html

Gruß
A.U.

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#9
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Deswegen habe ich den Stuss mit dem BAföG geschrieben. Da wird auch von der Studentin das Einkommen geprüft. Wenn BAföG abgelehnt wird, weil sie sich selbst unterhalten kann (Zitat Marten: Ex hat Geld wie Heu), dann ist Marten fein draußen.
Ich habe halt als Frau etwas gegen Frauen, die sich jahrelang auf Kosten des Mannes ausruhen wollen.

@Marten
Hier findest du restlos alles zum BAföG, besser als auf jeder Uni-Seite:
http://www.bafoeg-rechner.de/
Mit deiner Einkommensoffenlegung hast du wohl keine Schwierigkeiten, musst du wegen des Unterhalts ja auch laufend machen.

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#10
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Alida,

Aber es kann niemand die Mutter zwingen, Bafög zu beantragen! Wenn der Ehegatten-/Trennungs-Unterhalt ausreicht und absehbar ist, dass sie kein Bafög bekommen wird, braucht sie keinen Antrag zu stellen. Dazu kannst Du sie nicht zwingen.

Du hast geschrieben, Studenten, die Unterhalt wollen "müssen" Bafög beantragen. Der Stuss liegt in dem Wort "müssen". Eindeutig nein!

A.U.

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#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@A.U.,
Das ist nicht ganz richtig. Studenten MÜSSEN ( wenn der Unterhaltspflichtige dies verlangt ) Bafög beantragen. Durch eine potenzielle Bewilligung kann sich nämlich der Unterhaltsanspruch deutlich mindern.

Wie das bei Betreuungsunterhalt aussieht, weiß ich nicht.

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#12
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Dazu hätte ich gerne mal die Gesetzesgrundlage von Dir!

Das würde ja bedeuten, dass alle getrennt lebenden, die sich unterhaltsrechtlich benachteiligt fühlen, sich für irgendeinen Studiengang einschreiben, um Bafög zu kassieren. Damit wäre dann unterhaltsunwilligen Ex-Partner/innen der Boden bereitet, um sich noch mehr vor ihren Verpflichtungen zu drücken.

Ich bekomme keinen Unterhalt, weil mein Ex nicht sehr auskunftsfreudig ist und immer nur so kleine Häppchen an Auskunft ans Gericht verteilt. Das zieht sich jetzt schon seit drei Jahren hin. Soll ich deswegen jetzt ein Studium aufnehmen? Und vorher noch Bafög beantragen?

Gruß
A.U.

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#13
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi Tox,

Ich habe nur das interpretiert, was Alida schreibt....! Natürlich ist das Käse!

Augenzwinkernde Grüße
A.U.

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#15
 Von 
Marten
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
Zu Euren Fragen:
Nein, wir waren und sind Gotts sei Dank nicht verheiratet, da zünd ich jeden Tag ne Kerze an !
Die Mutter hat 2 Berufe, die sie ausüben könnte, wenn sie es denn wollte. Sie ist Kindergärtnerin ( jaja...und dann geht sie so mit dem eigenen Kind um...) und sie ist verbeamtete Fachlehrerin auf Lebenszeit, d.h. sie kann jederzeit in den Lehrerberuf wieder einsteigen. Und ein Fachlehrergehalt reicht gut für eine Familie, die keine Miete zahlen muß, weil sie im geerbten Haus wohnt, wo sie 2 weitere Wohnungen vermietet ( läuft natürlich auf ihre Mutter, klar, damit sie nix hat...)

Wenn hier jemand das Kind als Machtintrument benützt, dann die Mutter, die es geschafft hat, im Mai dem Kind den Vater für 5 Wochen am Stück zu entziehen, Ziel unbekannt. Sie hat die Kleine damals in die Schweiz entführt, Staatsanwaltschaft = Schlafmützen. Es hat sich wochenlang nichts getan ! Und andere üble Dinge, die hier eine Mutter gegen das Kind richtet. Hilfsmittel, wie Radanhänger, Kinderwagen, Buggy etc sogar die Handschuhe, die z.Zt. ja wohl notwendig sind, werden dem Kind nie mitgegeben. Radanhänger etc. wurde übrigens alles von meinen Eltern, also Opa + Oma bezahlt. Diese dürfen die Kleine nicht mal abholen oder besuchen !!!

So sieht die Realität aus, leider. Die kleine Maus tut mir unglaublich leid. Noch , noch kann sie sich nicht wehren.

Marten

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Marten,

ich kann total nachvollziehen, was Du schreibst.
ich mache mir nur Sorgen um DICH bei Deinem Satz (den Du schon wiederholt geschrieben hast):

"Noch , noch kann sie sich nicht wehren"

Bitte, Marten, auch wenn es weh tut und ich es eigentlich kaum schreiben mag:

Deine Tochter ist jetzt 2, und so wie es aussieht, wird Deine Ex sie zukünftig auch beeinflussen (direkt oder indirekt).
Dagegen wird sie sich auch in 10 Jahren nicht wehren können.
Ich wünsche es Dir, dass es nicht so kommt, aber ich befürchte es.....

Grüße,
nachgefragt

-----------------
"Die Ausführungen sollen keine Verallgemeinerungen sein, damit sich niemand ungerecht behandelt fühlt"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Stimmt Tox!


Und: Wenn sie studiert hat, ist fraglich, ob ihr Unterhalt zusteht, wenn sie mutwillig ihren alten Job aufgibt, um nochmal zu studieren.
(damit zurück zum Ausgangsthema).

Grüße,
nachgefragt


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Dann ists wohl nichts mit BAföG, für ein Zweitstudium gibt es keines.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

A.U.,
zu deiner Frage: Wenn ein Student Antrag auf Bafög stellt, wird erst einmal die Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen geprüft. Erst daraufhin wird überhaupt evtl. gezahlt. Deswegen wird sich auch kein Pflichtiger drücken können, da vom Bafögamt lediglich der fehlende Bedarf ausgeglichen wird. Nicht andersrum.
Im Prinzip ist das Ganze für den Pflichtigen nichts anderes als eine günstige Möglichkeit, die eigene Leistungsfähigkeit bescheinigen zu lassen. Verdient er genug, gibts kein Bafög. Ganz pauschal: Kann er nicht den vollen Bedarf des Studenten decken, wird durch Bafög ausgeglichen. Kann er gar nicht zahlen, wird der Baföghöchstsatz gezahlt.

Aber vorsicht: Die Richtlinien für den Bezug von Bafög sind nicht komplett identisch mit denen des Unterhaltsrechts. Nachrechnen ist also in jedem Falle angesagt!!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Natürlich sind die Richtlinien nicht gleich, bei BAföG darf der Unterhaltspflichtige nämlich mehr von seinem Geld behalten.

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