Kind krank geworden und Exmatrikuliert, Anspruch?

14. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Dedo77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind krank geworden und Exmatrikuliert, Anspruch?

Hallo,
ich bin neu hier und habe ein Frage, die mir leider bei der Familienkasse niemand eindeutig beantworten konnte. Daher wende ich mich an euch, mit der Hoffnung einen Tipp zu bekommen.

Folgende Situation:
Unsere Tochter ist 20 Jahre alt. Hat dieses Jahr im März Abitur gemacht und sich direkt danach für das WIntersemester in ein Studium eingeschrieben und wurde imatrikuliert.

Kurz vor Beginn des Studiums, also im September ist sie erkrankt und musste sich in eine Klinik begeben (ist aktuell auch noch dort, bis vorraussichtlich Ende des Jahres)
Damit sie gerade zu Beginn des Studiums keinen Stoff verliert und später soviel nachholen muss, haben wir sie Ende September extramtrikuliert, damit sie nach erfolgreicher Behandlung das Studium neu anfangen kann.

Die Frage, die sich uns aber jetzt stellt: Hat sie/wir weiter Anspruch auf das Kindergeld?
Sie möchte das Studium auf jeden Fall im nächsten Wintersemester (Oktober 2026) erneut starten (also erneute Imatrikulation).

Aktuell gilt sie bei der Familienkasse noch als Ausbildungsplatz suchend, da wir den damaligen Imatrikulationsnachweis noch nicht übermittelt hatten.

Wir wollen aber auch keine Leistung erschleichen und wissen jetzt nicht, wie wir uns richtig verhalten.

Über einen Tipp oder Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Peter




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3334 Beiträge, 1103x hilfreich)

Zitat (von Dedo77):
Die Frage, die sich uns aber jetzt stellt: Hat sie/wir weiter Anspruch auf das Kindergeld?
Bis zum 21. Geburtstag ist es für den Bezug von Kindergeld ausreichend, bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet zu sein. Man sollte dies also erneut veranlassen.

Zitat (von Dedo77):
Wir wollen aber auch keine Leistung erschleichen und wissen jetzt nicht, wie wir uns richtig verhalten.
Man muss einfach nur seine Mitwirkungspflichten erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Mitteilung der Veränderungen an die jeweiligen Stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dedo77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, schonmal Danke für die schnelle ANtwort.
Aber das bedeutet ja, dass ich sie arbeitssuchend melde und erstmal bis zur nächsten Anmeldung an der Uni (ist ja für das Wintersemester 2026 noch nicht möglich) alles so belasse. Und damit auch meiner Pflicht nachkomme, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3334 Beiträge, 1103x hilfreich)

Genau genommen nein. Die Immatrikulation war beiden Stellen anzuzeigen. Die Exmatrikulation war nur der Familienkasse anzuzeigen. Die neue aktuelle Arbeitssuchendmeldung betrifft wieder beide Stellen.

Wenn der 21. Geburtstag vor Beginn des Studiums liegt, müsste man auch weitere Voraussetzungen für den Kindergeldbezug erfüllen und nachweisen. Die Meldung als Arbeitssuchende reicht dann nicht mehr.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39135 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von Dedo77):
dass ich sie arbeitssuchend melde
Hast du eine Vollmacht?
Ich würde es als Elternteil zunächst telefonisch bei der Arbeitsagentur-Hotline versuchen.

Nur die Arbeitsuchend-Meldung ist relevant. Die Bestätigung fordert man schriftlich und legt sie dann der Familienkasse vor.

Ist der Beginn des Studiums dort nicht zum SS/Sommersemester im Frühjahr 2026 möglich?
Muss sie 1 Jahr versäumen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Dedo77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Die neue aktuelle Arbeitssuchendmeldung betrifft wieder beide Stellen.

Wenn der 21. Geburtstag vor Beginn des Studiums liegt, müsste man auch weitere Voraussetzungen für den Kindergeldbezug erfüllen und nachweisen. Die Meldung als Arbeitssuchende reicht dann nicht mehr.


Sorry ich stehe auf dem Schlauch. Was meinst Du mit beiden Stellen? Also Familienkasse und...?

Und ja, der 21. Geburtstag liegt knapp vor Beginn des neuen Studiums. Sie wird im September 2026 21 Jahre alt und das Studium beginnt am 1. Oktober 2026.

Zitat:
Hast du eine Vollmacht?
Ich würde es als Elternteil zunächst telefonisch bei der Arbeitsagentur-Hotline versuchen.

Eine Vollmacht habe ich nicht. Aber wir machen das halt zusammen. Ist ja für sie auch alles neu.

Zitat:
Nur die Arbeitsuchend-Meldung ist relevant. Die Bestätigung fordert man schriftlich und legt sie dann der Familienkasse vor.

Auch wenn ich die Bestätigung des neuen Studiums erst im September 2026 erhalte? Kann sie solange arbeitssuchend bleiben?

Zitat:
Ist der Beginn des Studiums dort nicht zum SS/Sommersemester im Frühjahr 2026 möglich?
Muss sie 1 Jahr versäumen?

Leider ja. Das Studium gibt es nur mit Start im Wintersemester.

Also nochmal vielen Dank für eure Infos, aber ich bin leider immernoch nicht sicher, was ich nun tun muss.

Plan wäre: Sie meldet sich arbeitssuchend (geht das so einfach?)
Dann schreibt sich sich, sobald es möglich ist, ins Studium für WS 2026 ein und meldet dann diese Veränderung der Familienkasse. Sobald die offizielle Imatrikulation der Uni vorliegt, wird diese auch an die Familienkasse geschickt.
Bis dahin beziehen wir Kindergeld, da sie als Suchend gemeldet ist. So richtig?



-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 16:44

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39135 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von Dedo77):
Sie meldet sich arbeitssuchend (geht das so einfach?)
Hier stehts:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld

Dort die Dienststellensuche anklicken.
Die örtlich zuständige Agentur kann man dann hoffentlich telefonisch erreichen und die Mitteilung zu --arbeitsuchend -- abgeben.
Oder die Hotline-Telefonnummer mit der 0800 wählen.
Oder eine E-Mail an die örtlich zuständige Agentur schreiben.
Ich würde das zuerst telefonisch bei der zuständigen Dienststelle versuchen, damit man für diese einzige Meldung die online-Registrierung vermeiden kann.

Kundennummer/Kindergeldnummer hast du wohl nur von der Familienkasse.

Zitat (von Dedo77):
Bis dahin beziehen wir Kindergeld, da sie als Suchend gemeldet ist. So richtig?
Ich meine, ja...so könnte es gehen.

Ich meinte mit Bestätigung... dass die arbeitsuchend-Meldung erfolgt ist. Die sollte schriftlich vorliegen.

Evtl. macht das die örtl. zuständige Dienststelle auch selbst und bestätigt der Familienkasse, dass das zur KiG-Nummer gehörende Kind am xxDatum arbeitsuchend gemeldet ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 201x hilfreich)

Ganz generell: Für solche Fälle gibt es doch auch ein Urlaubssemester oder man kann ein Semester aussetzen, zumindest hab ich das in meinem Studium zweimal mitbekommen, dass das so gehandhabt wurde.

Wenn sowas aber natürlich direkt im ersten Semester auftritt, war hier vielleicht auch die Exmatrikulation sinnvoll - zumindest - wenn man sich dann problemlos wieder einschreiben kann.

Zitat (von Dedo77):
Wir wollen aber auch keine Leistung erschleichen und wissen jetzt nicht, wie wir uns richtig verhalten.


Ich würde mich direkt an die entsprechenden Stellen wenden, da bekommt man doch die sicherste Auskunft.
Zitat (von Dedo77):
Plan wäre: Sie meldet sich arbeitssuchend (geht das so einfach?)


Ja, ich denke schon, kompliziert sollte es eigentlich nicht sein, man muss eben einen Antrag ausfüllen (gibt es sicher auch online). Das könnt ihr ja machen und eure Tochter unterschreibt dann eben. Wenn das Arbeitsamt dann noch weitere Unterlagen benötigt, wird es sich schon bei euch melden. Ansonsten Gute Besserung.

-- Editiert von User am 15. Oktober 2025 10:45

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39135 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Ich würde mich direkt an die entsprechenden Stellen wenden, da bekommt man doch die sicherste Auskunft.
WEIL man eben bisher keine sicherste Auskunft von der Familienkasse bekam, --- hat man doch hier gefragt.

Es geht nicht um entsprechende, sondern zuständige Stellen, denn es spielt in D.
Und zum Glück brauchts für eine einfache Meldung/Mitteilung noch keine Antragstellung.

Zitat (von CarstenF):
kompliziert sollte es eigentlich nicht sein, man muss eben einen Antrag ausfüllen (gibt es sicher auch online).
Einen ANTRAG, dass man sich arbeitsuchend melden möchte? :???:
NÖ. Es geht hier nicht um einen Antrag auf ALG als Leistung.

Zitat (von CarstenF):
Wenn das Arbeitsamt dann noch weitere Unterlagen benötigt
Das Arbeitsamt gibt es seit ca 20 Jahren nicht mehr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dedo77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte kein Krach bekommen. Ich bin ja froh, dass ich hier ein paar Antworten bekomme.

Urlaubssemester usw. haben wir alles mit der Uni besprochen. Die haben uns allerdings davon abgeraten, dies gleich im ersten Semester zu nehmen, wo sich die Studierenden erstmal zurechtfinden sollen. Ausserdem wollten wir unsere Tochter nach der Krankheit nicht noch dem zusätzlichen Druck aussetzen, dass sie den Stoff des ersten Semesters nachholen muss. Daher die Exmatrikulation.

Und vielleicht um das nochmal deutlicher herauszustellen: Es geht uns NUR um die Fortzahlung des Kindergeledes.
Wir wollen kein ALG, Bürgergeld oder was auch immer. Rein nur das Kindergeld. Ich bin ganz ehrlich, wir brauchen das Geld um auch den Teil der Kosten für die Genesung der Tochter zu finanzieren.

Die Familienkasse konnte mir nach bestimmt 5 Telefonaten keine klare Antwort geben.

Also an wen muss ich wenden und was muss ich tun?

Danke euch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3334 Beiträge, 1103x hilfreich)

Zitat (von Dedo77):
Sorry ich stehe auf dem Schlauch. Was meinst Du mit beiden Stellen? Also Familienkasse und...?
Zitat (von Dedo77):
Also an wen muss ich wenden und was muss ich tun?
Familienkasse und die Stelle, bei der man sich arbeitsuchend meldet. Beide gehören zur Agentur für Arbeit.

Bei der einen Stelle meldet man sich wieder arbeitsuchend.

Bei der Familienkasse muss man die Immatrikulation, die Exmatrikulation und die neue Meldung als arbeitsuchend mitteilen.



-- Editiert von User am 15. Oktober 2025 12:45

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