Kind mit 18 rausschmeißen ?

10. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Katte315
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind mit 18 rausschmeißen ?

Kurze erklärung: Meinem freund sein sohn wird ende feb. 18. ist im jannuar aus seiner ausbildung geflogen (verschlafen, ärger und abmahnungen im internat, nichteinhalten von absprachen mit dem chef ) nun ist er ja NOCH 17 jahre tut was er will ist nurnoch mit kumpels unterwegs (alkohol und laut seiner ex freundin auch drogen im spiel) aufmüpfig, frech und vor allem maßlos Respektlos. Keine bemühungen für bewerbung oder arbeit nur dumme sprüche (" er schreibt keine bewerbungen er wird bald 18 j und uns geht das nen ****** an was er tut") und nur so ne sprüche.wenn mein freund auf arbeit is ist er dann mit seinem kumpel in dr wohnung frisst den kühlschrank leer klaut geld und alkohol aus dem schrank und wenn sein dad feierabend hat is von ihm keine spur. Nun die frage kann mein Freund ihn rausschmeißen ??? Jetzt oder dann mit 18?? Jugendamt macht nix.
was müssen wir tun oder auf was müssen wir achten ?

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20 Antworten
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#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Wenn er meint, dass das sinnvoll wäre, dann schmeißt er ihn eben raus. Er sollte sich nur nicht wundern, wenn dann in einiger Zeit eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattert. Ebenso sollte er sich nicht wundern, wenn ein Gericht entscheidet, dass diese Zahlungen auch tatsächlich zu leisten sind.

Spätestens wenn der Junge doch wieder in Ausbildung ist (oder vielleicht auch schon wenn er sich ernstlich darum bemüht) dürfte das der Fall sein. Muss er selber wissen. Möglicherweise ist es sinnvoll, eine Familienberatungsstelle oder sowas aufzusuchen. Das ist nicht das Problem des JA, das ist das Ergebnis einer verbockten Erziehung.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Selbstverständlich ist das Jugendamt genau für solche Familien und Kinder zuständig. Aber das wissen eben nur User, die sich mit der Thematik auskennen.
Zu Ihrer Frage:
Es gibt kein Gesetz, das Eltern verbietet auch minderjährige Kinder rauszuwerfen. Aber tatsächlich besteht bis zum 18. Geburtstag eine Unterhaltspflicht in der Regel auch bei Untätigkeit des Kindes. Das ändert sich mit Volljährigkeit.
Es gibt diverse pädagogische Mittel, um den Jungen aus seiner "Komfotzone" zu holen. Sinnvoll könnte schonmal sein, dass da kein Taschengeld gezahlt wird und Forderungen materieller Art nicht erfüllt werden, solange der Ton nicht stimmt. Unverschämtheiten muss sich niemand gefallen lassen. Und dem Jugendlichen sollte klar verdeutlicht werden, dass er dann mit 18 schon mal eine neue Wohnung suchen kann, weil er dann raus ist.


-- Editiert von altona01 am 10.02.2016 15:48

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

dass er dann mit 18 schon mal eine neue Wohnung suchen kann, weil er dann raus ist. Nun ja - es dürfte hier auf einen Platz im Obdachlosenheim hinauslaufen. Keiner vermietet an einen einkommenslosen 18jährigen, und bürgen würde ich hier als Elternteil auch nicht, weil das dann ganz schnell auf zahlen hinausläuft...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Je nuh, aber das ist doch nicht mehr das Problem der Eltern. Er muss sich kümmern. Bis 21 hilft noch das Jugendamt, in einigen Städten, z.B. in Duisburg gibt es spezielle Auffangprogramme für so zeitig gescheiterte Existenzen. Aber, da muss er sich drum kümmern. Nicht die Eltern.

Und hier mit fehlgeschlagener Erziehung zu kommen, entschuldigung, das ist doch völlig daneben. Es gibt genug Familien, in denen alle wirklich alle Kinder wohlgeraten ist, nur das eine berühmte schwarze Schaf ist eben auch da. Erziehung? Ist das eine Kind anders erzogen worden, als die anderen? Wieso bestraft man eigentlich nicht die Eltern von Kriminellen, wenn das alles nur eine Folge falscher Erziehung ist? Kapier ich nicht.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Wieso bestraft man eigentlich nicht die Eltern von Kriminellen, wenn das alles nur eine Folge falscher Erziehung ist? Kapier ich nicht. Sicher eine schöne Frage für die Plauderecke, aber dem TE ist mit solchen Grundsatzdebatten wenig geholfen. Bei "Jugendamt macht nix" habe ich mich auch gefragt, ob das JA von den Problemen überhaupt weiß, aber da der Junge demnächst volljährig ist, muß man das auch nicht vertiefen. Und daher gilt: Aber, da muss er sich drum kümmern. Nicht die Eltern. Ganz meiner Meinung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

@ muemmel: der von Dir kritisierte Teil bezog sich auf den Beitrag von "rechtschreibung/hafenlärm", die von verbockter Erziehung schrieb. Nur darauf.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Wenn er meint, dass das sinnvoll wäre, dann schmeißt er ihn eben raus. Er sollte sich nur nicht wundern, wenn dann in einiger Zeit eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattert. Ebenso sollte er sich nicht wundern, wenn ein Gericht entscheidet, dass diese Zahlungen auch tatsächlich zu leisten sind.
Spätestens wenn der Junge doch wieder in Ausbildung ist (oder vielleicht auch schon wenn er sich ernstlich darum bemüht) dürfte das der Fall sein. Muss er selber wissen. Möglicherweise ist es sinnvoll, eine Familienberatungsstelle oder sowas aufzusuchen. Das ist nicht das Problem des JA, das ist das Ergebnis einer verbockten Erziehung.


Ich bin gerade ziemlich schockiert. Dir ist schon klar, dass die Eltern nur leisten müssen, wenn das Kind auch sich ernstlich bemüht?

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#8
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo an alle,

ich denke auch wie schon einge gesagt haben sich hier in einer Familienbetreungsstelle Rat bzw. Hilfe zu suchen. Hier bekommt man auch mnal eine objektives Bild gezeigt und andere Denkanstöße.

Wenn ihr ihn auf die Straße werft, kann er ja für sich nicht Sorgen und würde dann zum Jobcenter oder Arbeitsamt gehen und dann würde das Amt euch auch wieder anschreiben.

Zu sagen es ist eine verbockte Erziehung gehört hier nicht her, da man nicht weiß wie die Eltern drauf sind oder was schon versucht wurde. Ich kenne das, wenn man in eine Ohnmacht fällt und sich denkt man kommt nicht mehr weiter.

Deswegen holt euch Rat bei staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen und wenn Drogen im Spiel sind, auch wenn es weght tut, dies ist eine Straftat und kann auch angezeigt werden.

viel Kraft und mut euch.

vg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Mal ganz klar, niemand weiss, ob Drogen im Spiel sind. Wir wissen nur, dass da ein junger Mann ist, der nicht zurecht kommt. Und da kann dann eine Obdachlosigkeit mit Betreuung durchaus hilfreich sein. Abgesehen davon würde das Amt die Eltern (es gibt nicht nur den Vater!) anschreiben. Da aber familienrechtlich kein Unterhaltsanspruch mehr besteht, wäre dann das Amt dran. Und die haben durchaus Druckmittel, die die Eltern nicht haben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Katte315
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Wenn er meint, dass das sinnvoll wäre, dann schmeißt er ihn eben raus. Er sollte sich nur nicht wundern, wenn dann in einiger Zeit eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattert. Ebenso sollte er sich nicht wundern, wenn ein Gericht entscheidet, dass diese Zahlungen auch tatsächlich zu leisten sind.
Spätestens wenn der Junge doch wieder in Ausbildung ist (oder vielleicht auch schon wenn er sich ernstlich darum bemüht) dürfte das der Fall sein. Muss er selber wissen. Möglicherweise ist es sinnvoll, eine Familienberatungsstelle oder sowas aufzusuchen. Das ist nicht das Problem des JA, das ist das Ergebnis einer verbockten Erziehung.


das Problem daran ist er ist vbei seiner Mutter aufgewachsen und ja die hat wahrlich alles verbockt seid dem sie auf eigenen beinen stehen muss harz 4 und hat ihm nur ******* vorgelebt. er lebt erst seid september 2015 bei seinem dad und auf dem jugendamt waren wir die sagte wir sollen ihn gehen lassen. er hat mittlerweile von allein gepackt und ist ausgezogen auch unter 18 sagte das JA wir haben keine chance ihn aufzuhalten denn wegen den 3 wochen macht keiner mehr was.

-- Editiert von Moderator am 15.02.2016 18:01

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Ich bin gerade ziemlich schockiert. Dir ist schon klar, dass die Eltern nur leisten müssen, wenn das Kind auch sich ernstlich bemüht?
Ich bin wiederholt über Ihr defizitiäres Leseverständnis schockiert. Bitte bemühen Sie scih doch in Zukunft wenigstens so zu tun, als hätten Sie meinen (unerklärlicherweise jedesmal von Ihnen im Volltext zitierten) Beitrag gelesen:

Ebenso sollte er sich nicht wundern, wenn ein Gericht entscheidet, dass diese Zahlungen auch tatsächlich zu leisten sind.
Spätestens wenn der Junge doch wieder in Ausbildung ist (oder vielleicht auch schon wenn er sich ernstlich darum bemüht) dürfte das der Fall sein.


Zudem wissen Sie vielleicht ähnlich wie ich von der einen oder anderen Besonderheit, solange das Kind minderjährig ist oder sich der Schuldvorwurf maßgeblich auf die Zeit der Minderjährigkeit erstreckt.

Zitat:
Selbstverständlich ist das Jugendamt genau für solche Familien und Kinder zuständig.
Mit welcher Maßnahme genau genau könnte (und müsste!) das Jugendamt dem Vater eines (so gut wie) volljährigen Kindes hier helfen?

Zitat:
Abgesehen davon würde das Amt die Eltern (es gibt nicht nur den Vater!) anschreiben.
Unrelevant. Von einer Harzt4-Empfängerin ist für einen volljährigen Sohn kein einziger Euro zu erwarten, also kann es auch allen Beteiligten egal sein, was mit der Mutter ist oder ob diese angeschrieben wird. Dass der Junge auch in Zukunft keinen familienrechtlichen Anspruch haben wird, ist pure Spekulation.

Zitat:
Wieso bestraft man eigentlich nicht die Eltern von Kriminellen, wenn das alles nur eine Folge falscher Erziehung ist?
Wegen entgegenstehender verfassungsrechtlicher Prinzipien, die Ihnen (wie wir beide wissen) egal sind. Im Delikstrecht etwa kann man Eltern durchauf zur Kasse bitten, wenn die mit der Erziehung nicht ganz so gut hinterher waren.

Zitat:
Es gibt genug Familien, in denen alle wirklich alle Kinder wohlgeraten ist, nur das eine berühmte schwarze Schaf ist eben auch da. Erziehung?
... lässt sich keine besondere Güte attestieren, nur weil daneben auch ein Kind existiert, das "wohlgeraten" ist. Durchaus können die Kinder auch unterschiedlich erzogen worden sein, genau das bedauernswerterwerter (trotz anderer Persönlichkeitsstrukturen) unterlassen worden sein oder das "wohlgeratene" Kind einfach nicht auf "gute" Erziehung angewiesen gewesen sein.

Zitat:
Und hier mit fehlgeschlagener Erziehung zu kommen, entschuldigung, das ist doch völlig daneben.
Anderer Ansicht ist wohl die TE:

ja die hat wahrlich alles verbockt


Zitat:
auf dem jugendamt waren wir die sagte wir sollen ihn gehen lassen. er hat mittlerweile von allein gepackt und ist ausgezogen auch unter 18 sagte das JA wir haben keine chance ihn aufzuhalten denn wegen den 3 wochen macht keiner mehr was.
Dann melden Sie sich doch nochmals hier, wenn er (oder eine Behörde in seinem Namen) sich bei Ihnen (bzw. dem Vater) meldet. Meiner Meinung nach kann es nämlich sehr gut sein, dass das in der nächsten Zeit passieren wird. Warum sollte man (also er) es auch nicht versuchen? Bis dahin wünsche ich alles Gute.

-- Editiert von Rechtschreibung am 11.02.2016 22:53

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Ich bin wiederholt über Ihr defizitiäres Leseverständnis schockiert. Bitte bemühen Sie scih doch in Zukunft wenigstens so zu tun, als hätten Sie meinen (unerklärlicherweise jedesmal von Ihnen im Volltext zitierten) Beitrag gelesen


Das habe ich durchaus; erstens ist das ein dutz-Forum. Im Übrigen bescheinigst du dem Kind einen Freifahrtschein zur Ausbildung, die das Kind jederzeit irgendwann machen kann. Und das ist unsinn.

Offensichtlich liest du selbst nämlich selbst die Beiträge nicht: Das Kind hat nämlich die erste Ausbildung geschmissen. Der Vater muss daher nicht eine neue Ausbildung finanzieren.

Wenn das Kind somit volljährig ist, und weiterhin keine Ausbildung zeitnah in Angriff genommen hat, müssen die Eltern das Kind nicht finanzieren. Ein Ausbildungswechsel wird normalerweise zugesfanden. Aber ich sehe keine positive Perspektive, wenn ein 17 jähriger bereits sich entsprechend verhälst, dass er sich in paar Monaten wandelt.

Darüber hinaus möchte ich noch OLG Rostock erwähnen (FamRZ 2007,1723).

-- Editiert von Moderator am 15.02.2016 18:06

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
erstens ist das ein dutz-Forum.
Wo steht das?

Ich kann auch nur abermals darum bitten, nicht jedes mal meinen (oder einen Beitrag) in 100% zu zitieren. Ein solches Verbot steht hier auch nirgendwo niedergeschrieben. Aber es fällt schon auf, dass das eigentlich nur ein User hier im Forum macht. Und allen anderen fällt vermutlich auf, dass das den Lesefluss ETWAS stört.

Zitat:
Im Übrigen bescheinigst du dem Kind einen Freifahrtschein zur Ausbildung
Nein, das tut das Gesetz.

Zitat:
die das Kind jederzeit irgendwann machen kann
Es ist überaus eigenartig, sich Gedanken über eine Verwirkung wegen unbilliger Dauer der Ausbildung zu machen, solange das Kind noch nicht volljährig ist.

Zitat:
Und das ist unsinn.
Das ist eine Sichtweise. Hier kommt es aber nicht auf irgendeine Sichtweise an, sondern auf die von Gesetz und ständiger Rechtsprechung.

Zitat:
Das Kind hat nämlich die erste Ausbildung geschmissen. Der Vater muss daher nicht eine neue Ausbildung finanzieren.
Quelle für diesen Unfug?

Zitat:
Wenn das Kind somit volljährig ist,
Ist es aber nicht. Auch wenn es irgendwann volljährig wird, ändert das nichts daran, der Vorwurf, der ihm gemacht werden soll, die Zeit der Minderjährigkeit betrifft.

Zitat:
Ein Ausbildungswechsel wird normalerweise zugesfanden. Aber ich sehe keine positive Perspektive, wenn ein 17 jähriger bereits sich entsprechend verhälst, dass er sich in paar Monaten wandelt.
Auf Ihre Prognose kommt es da selbstverständlich nicht an.

Zitat:
Darüber hinaus möchte ich noch OLG Rostock erwähnen (FamRZ 2007,1723)
Dieses Urteil gibt es nicht !

Bitte laden Sie hier doch ein Foto von der aufgeschlagen vor Ihnen auf dem Tisch liegenden alten Ausgabe der FamRZ hoch, auf dem dieses "Urteil" zu sehen ist. Andernfalls würde ich jetzt nämlich (wie schon in der Verfangenheit so oft) Sie als einen Lügner abstempeln, der dieses Urteil natürlich selber nicht gelesen hat. Was es nicht gibt, kann man auch nicht lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)


Offensichtlich kennst du die übliche Knigge in Online-Foren nicht. Aber sei es drum. Anscheinend antwortest du nur auf bestimmte Aspekte.

Also nochmal:

1.: Das Gesetz sieht die Unterstützung bei EINER !!! Ausbildung an. Die Eltern müssen keine 2., 3. oder 4. Ausbildung finanzieren. Eine Umorientierung wird erlaubt, aber nicht in diesem Maße, wie du es hier darstellst.

2.: Das minderjährige Kind hat die Ausbildung geschmissen. Offensichtlich glaubst du auch an den Weihnachtsmann, wenn du die Meinung vertrittst, dass das Kind mit 18 (also in Kürze da 17) seinen Charakter umschmeißt.

3.: Anbei die Info eines richtigen Anwaltes:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-fuer-Tochter-%2817%29-nach-Ausbildungsabbruch---f117170.html?utm_expid=339018-1.l7nPrbhYS7e4hTowzFqjnw.0&utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de

Es wäre wohl nicht zu wenig verlangt, einen erwachsenen Ton anzusetzen. Ich habe im Übrigen dich beim Administrator bereits gemeldet. Mich als Lügner abzustempeln ist darüber hinaus auch üble Nachrede. Und kann auch angezeigt werden. :devil:

-- Editiert von Moderator am 15.02.2016 17:41

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Das Kind hat nämlich die erste Ausbildung geschmissen. Der Vater muss daher nicht eine neue Ausbildung finanzieren.
Quelle für diesen Unfug? Zitat:

Wieso Quelle? Außer Ihnen sagt ja hier keiner so einen Unfug.
Wieder mal ohne irgendwelche Hintergrundkenntnisse die große Klappe haben (die Rechtschreibung kann wohl nicht anders).
Wie ein Ausbildungssuchender dem Amt und somit auch seinen Eltern nachweist, dass er einen Ausbildungplatz sucht, das ist ja hier nicht das Thema.

-- Editiert von altona01 am 12.02.2016 21:11

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Wieso Quelle? Außer Ihnen sagt ja hier keiner so einen Unfug.
Hallo altona01. asd1971 schreibt hier ja gerne reflexartig irgendeinen wutentzürnten Quatsch sobald nur irgendjemand dem Vater eines Kindes ans Geld will oder der Vater in seinen vermeintlichen Rechten verletzt wird. Sie reagieren ähnlich reflexartig wann immer ich etwas poste und wollen dann wohl zumeist einfach aus Prinzip widersprechen, ohne selber irgendwas zum Thread beizutragen. Dass Sie an diesem Thread gar nicht so wahnsinnig viel Interesse haben und den auch nicht konsequent verfolgt haben, erkenne ich schon daran, dass Sie die weiter oben von mir an Sie gerichtete Frage überlesen haben und diese nach wie vor offen ist. Wenn SIe sich ein wenig mit meinen Beiträgen beschäftigt hätten, bevor Sie diese als Unfug abtun, dann könnten Sie vielleicht auch genauer benennen, welcher Teil davon genau Unfug sein sollte oder warum.

Gern beantworte ich Ihnen aber Ihre Frage: Ich frage hier hin und wieder nach einer Quelle, um denen, die einfach aus fragwürdigen Prinzipien irgendeine Position vertreten und sich debei irgendwelche (als Tatsachen angepriesene) imaginären Rechtssätze aus den Fingern saugen, wenigstens ab und ann an die Realität erinnert werden. Wer dann nämlich auf die Suche nach einer Quelle für seine Weisheit geht, der sucht gerne länger. So dürfen wir hier zum Beipsiel lange warten, bis asd1971 uns eine Quelle dafür nennt, die mit gebotener Sicherheit aussagt, dass ein minderjjähriges Kind nach dem Abbruch einer Ausbildung keinesfalls mehr einen weiteren Unterhaltsanspruch haben kann. Wenn Sie ganz genau hinsehen, werden Sie merken, dass selbst in seinen eigenen Posts dieser pauschalen These widersprochen wird. Die inneren Widersprüche sind typisch für die Beiträge von asd1971.

Meistens muss man aber tatsächlich nicht nach Quellen fragen. asd1971 erzählt uns dann von Quellen, die es zweifelsfrei nicht gibt und ein reines Fantasieprodukt sein müssen. Das weiter oben von ihm genannte Urteil OLG Rostock FamRZ 2007, 1723 zum Beipsiel gibt es ganz sicher nicht. Bei unserer letzten Diskussion hat afd1971 eine Gegenansicht zu 99% der rechtswissenschaftlichen Autoren in diesem Land präsentiert und und sah sich dabei von Urteilen eines Gerichts bestätigt, das in den letzten 50 Jahren mehrfach die Revisionurteile des BGH kassiert haben soll. Dieses Gericht und seine Urteile gibt es freilich nur in seiner Fantasie. Wer das aber nicht weiß, der könnte auf diesen Unfug (ja, so muss man das nennen) reinfallen. Deswegen erlaube ich mir hin und wieder durch Fragen nach einer Quelle zu unterstreichen, dass an dem Unfug (!) selbstverständlich nichts dran ist. Lassen Sie sich doch von asd1971 das Urteil des OLG Rostock aus FamRZ 2007, 1723 zeigen. Da er weiß, wie dieses Urteil zu verstehen ist und wie es in diese Diskussion eingebracht werden kann, wird er es wohl gelesen haben. Dann könnte sich doch die Frage lohnen, woher er das Urteil des OLG Rostock hat, das dieses selber nicht hat.

Zitat:
Wieder mal ohne irgendwelche Hintergrundkenntnisse die große Klappe haben
Das ist ersichtlich nur als Beleidigung gedacht und entlarvt Ihr Niveau. Würden Sie sich um ein Minimum an Substanz in Ihren Beiträgen bemühen, so hätten Sie genauer aufgezeigt, welche Art von Hintergrundwissen mir hier fehlt oder wo ich eine "große Klappe" habe.

Zitat:
das ist ja hier nicht das Thema.
Wie Sie oben unter #7 nachlesen können, wurde es zum Thema gemacht. Nicht von mir! Da Sie selber sich an dieser Diskussion nicht beteiligen wollen, bin ich ein wenig verwundert, warum Sie dann doch dazwischen springen und zur Rückkehr zum eigentlichen Thema auffordern, dass sich vorerst für die TE erledigt hat.

Zitat:
Wie ein Ausbildungssuchender dem Amt und somit auch seinen Eltern nachweist, dass er einen Ausbildungplatz sucht
Unklar ist, welches Amt hier gemeint ist. Ebenso unklar ist, woraus sich die originäre Pflicht zum Nachweis solcher Bemühungen gegenüber eine Behörde ergeben sollte. Er wird vielleicht demnächst ausbildungssuchend melden und hat damit dann einen nennenswerten Schritt schon gemacht.


Zitat:
Offensichtlich kennst du die übliche Knigge in Online-Foren nicht.
Seit wann schreibt Knigge denn vor, dass man sich zu dutzen hat? Empfinden Sie es als herabsetzend, wenn Sie mich gesiezt werden? Das ist insofern seltsam, als Sie mich in vergangen Threads auch gesiezt haben. War das etwa als Beleidigung gedacht?

Ich sage Ihnen aber gerne, was in keine Forum dieser Welt "die Knigge" ist: Jedesmal bei einem neuen Post den gesamten bisherigen Chatverlauf zu zitieren. Wie weiterhin auffällt, amchen das wirklich nur Sie und selbst neue User bekommen das irgendwie hin. Das ist auch besser so, denn andernfalls würde die Textlänge in jedem Thread ins Unendliche steigen, weil mit jedem neuen Post die Thread-Länge auf etwas mehr als doppelte steigen würde
Darum, das doch (auch im eigenen Interesse) sein zu lassen, habe ich Sie nun schon öfters gebeten. Sie ignorieren diese Bitte konsequent. Dann muss ich annehmen, dass Sie das mit Absicht machen. Alternativ muss ich irgendwann damit beginnen, Ihre Internetkompetenz anzuzweifeln.

Zitat:
Also nochmal:
Und ich nochmal:
Ich bin nicht so bescheuert, wie Sie das gerne hätten. Ich glaube Ihnen nichts diesen Unfug, nur weil Sie ihn immer und immer wiederholen. Ich würde Ihnen das wohl glauben, wenn Sie eine seriöse Quelle zitieren könnten. Das tun Sie aber trotz Nachfrage nicht. Also nochmal: Sie können hier schreiben was Sie wollen, ohne Quellennachweis halte ich Sie auch weiterhin für einen Lügner.

Zitat:
Das Gesetz sieht die Unterstützung bei EINER !!! Ausbildung an.
Völlig falsch, wie man schon daran erahnen kann, dass Sie die angebliche Gestzesstelle nicht nennen. Soweit ich da informiert bin, umfasst der Kindesunterhaltsanspruch den auf eine "angemessene Vorbildung zu einem Beruf". Das ist eben nicht "eine Ausbildung" und schon gar nicht "eine angefangene Ausbildung".

Zitat:
Die Eltern müssen keine 2., 3. oder 4. Ausbildung finanzieren.
Wiederum nennen Sie keine Quelle.

Zitat:
Eine Umorientierung wird erlaubt, aber nicht in diesem Maße, wie du es hier darstellst.
Wann bitte soll eine Omorientierung denn dann erlaubt sein, wenn nicht bei Abbruch der Ausbildung zur Zeit der Minderjährigkeit und das aufgrund des geringen Altern mutmaßlich recht bald nach Aufnahme dieser Ausbildung? Bitte drücken Sie sich da doch konreter aus und nennen Sie gegebenenfalls Quellen.

Zitat:
Offensichtlich glaubst du auch an den Weihnachtsmann, wenn du die Meinung vertrittst, dass das Kind mit 18 (also in Kürze da 17) seinen Charakter umschmeißt.
Pure Spekulation, die vollkommen unrelevant ist, weil wir hier ja gerade unter der Prämisse (siehe mein erster Beitrag: wenn....) diskutieren, dass das Kind das tun wird. Dabei hat es freilich schon hier im Forum genügend Beispiele gegeben, in denen ein Kind trotz durch schlechte Erzeihung versautem Start in die Volljährigkeit noch ins Erwerbsleben gefunden hat.

Zitat:
Anbei die Info eines richtigen Anwaltes
... der laut google zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten das Fammilienrecht zählt. Dabei ist mir leider etwas unklar, was Sie mir nun mit dieser Antwort des Anwalts auf einen agnz anderen Fall sagen wollen, zumal der dort nicht wirklich Ihre Sichtweise zu bestärken scheint. Aber lesen wir doch den ersten Satz in der Antwort dieses Anwalts:

Zunächst möchte ich voranschicken, dass minderjährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch durch Fehlverhalten gegenüber dem Unterhaltspflichtigen nicht verwirken können.

Desweiteren fällt auf, dass der Anwalt dem Vater rät, den Unterhalt nur dann einzustellen,wenn das Kind nicht in einer neuen Ausbildung ist. Wenn das Kind in einer neuen Ausbildung ist, soll er weiterhin zahlen. Da lese ich doch irgendwie heraus, dass der Awalt davon ausgeht, dass die Tochter nach dem Abbruch der Ausbildung in der Zeit der Minderjährigkeit problemlos eine zweite Ausbildung anfangen und sich diese von Papa bezahlen lassen darf. Sie nicht?

Zitat:
Es wäre wohl nicht zu wenig verlangt, einen erwachsenen Ton anzusetzen.
Wie verträgt sich dieser Wunsch denn mit Fragen wie "glaubst du an den Weihnachtsmann?"?

Zitat:
Ich habe im Übrigen dich beim Administrator bereits gemeldet.
Das ist natürlich Ihr gutes Recht.

Zitat:
Mich als Lügner abzustempeln ist darüber hinaus auch üble Nachrede.
Das ist natürlich mit dem guten Rechtb nicht vereinbar. Wenn Sie das Gesetz lesen würden, dann würden Sie ganz schnell merken, dass das alles andere ist als eine üble Nachrede. Für Sie hier der Gesetzestext:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Problematischerweise ist es erweislich war, dass Sie hier regelmäßig was von der Existenz irgendwelcher Urteile vorlügen. So ist zB für jedermann völlig klar und objektiv leicht nachzuvollziehen, dass es das von Ihnen gennate Urteil nicht gibt und Sie somit nur dreist lügen können, wenn Sie vorgeben nach dessen Lektüre irgendwelche Erkenntnisse für das Thema hier gewonne zu haben. So nennen SIe zum Beispiel kein Aktenzeichen zu diesem Urteil. Urteile ohne Aktenzeichen existieren aber nicht. Wenn Sie die von Ihnen zietierte Fundstelle in der FamRZ mal nachschlagen würden, dann müsste Sie wohl die Erkenntnis ereilen, dass Sie das ganz übel ins Blaue geschossen haben. Dort ist nämlich dieses Urteil hier abgedruckt, das irgendwas mit den Pflichen eines Anwalts im PKH-Verfahren zu tun zu haben scheint und natürlich nicht vom OLG Rostock stammt: openjur.de/u/78442.html

Zitat:
Und kann auch angezeigt werden.
Das wiederum ist Ihr gutes Recht.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass es diesem Forum angemessen ist, so beleidigend wie Hafenlärm/Rechtschreibung zu werden. Das Schema ist doch immer gleich. Der Einstieg erfolgt mit einer sachlichen Stellungnahme. Wagt es, der TE oder ein anderer Schreiber, diese zu kritisieren, dann wird zunächst geguckt, ob man weitere Infos bekommt, die geeignet sind, jemanden beleidigend in die Ecke zu treiben. Die Beiträge werden dann immer ausufernder.

Ist ja kein Zufall, dass hier schon einmal eine Sperre verhängt wurde, oder?

Jedenfalls passen diese Beiträge so ganz und gar nicht zu dem gepflegten Stil des Forums.

wirdwerden

-- Editiert von Moderator am 15.02.2016 18:49

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Werde wohl eine Anzeige wegen Verleumdnung erstatten. Es reicht einfach. Offensichtlich ist manchen hiernicht klar, dass ein Forum nicht anonym ist. Wenn ein anderer persönlich anwesend wäre, würde wohl Rechtschreibung sich nicht trauen das alles zu schreiben oder zu erklären.

Mal schauen, was Rechtschreibung dann vor vom einem Zivilgericht aussagen wird... Halte alle auf dem laufenden... :devil:


-- Editiert von Moderator am 15.02.2016 18:19

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Werde wohl eine Anzeige wegen Verleumdnung erstatten.
Nanu? Ich dachte wegen übler Nachrede? Den bedeutenden Unterschied kennen Sie?

Zitat:
Mal schauen, was Rechtschreibung dann vor vom einem Zivilgericht aussagen wird...
Nanu? Seit wann werden Strafprozesse denn vor einem Zivilgericht geführt?

Zitat:
Halte alle auf dem laufenden... :devil:
Da zitiere ich mich selber:

"Das ist natürlich Ihr gutes Recht."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

@ Rechtschreibung

Warte einfach ab.

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