Kind möchte Aufenthalt beim Vater "ausprobieren"

20. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
alegnastern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Kind möchte Aufenthalt beim Vater "ausprobieren"

Hallo, ich habe gerade ein großes Problem.
Vor zwei Jahren wurde mir gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Kinder zugesprochen. Mein Sohn (fast 11 Jahre) äußerte den Wunsch einen Aufenthalt bei seinem Vater auszuprobieren, da er seine gewohnte Umgebung und den spontanen Besuch bei seinen Freunden vermisst. Nach großem Zögern und vieler Bedenken habe ich dann letztendlich zugestimmt es vorrübergehend ! auszubrobieren, damit er den Alltag auch mal beim glorifizierten Papa erlebt ulnd feststellt, es wird auch nur mit Wasser gekocht und Papa hat doch nicht so viel Zeit für mich wie ausgemalt. (Vater ist Selbständig)
Das ist nun eine Woche her, dass er nach dem Papawochenende geich dort geblieben ist. Samstag bekam ich Post von seiner Anwältin. Er hat bei Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihn eingereicht und will Unterhalt.
Eine Rückkehr des Kindes in meinen Haushalt schließt er generell aus.
Ich brauche schnellstens einen Rat wie ich mich verhalte Eine Frist wurde mir bis 4.1.2010 gegeben.
Soll ich meinen Sohn von der Schule abholen und nicht wieder zum Vater lassen? Was tue ich meinem Kind an, wenn ich ihn fernhalte? Sein Wunsch auszuprobieren (er selbst hat sich ein viertel Jahr - Vater bestand auf wenigstens ein halbes Jahr) ausgebeten, danach wolle er sehen wie es ihm gefällt und wie es weiter geht. Dieser Wunsch wurde vom Vater ja schon hintergangen. Ich glaube ihm geht es nur um den Unterhalt und weniger um das Wohl seines Sohnes.

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-- Editiert am 20.12.2009 21:23

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gazelle1000
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

wenn es der ausdrückliche Wunsch des Kindes ist, hat der KV schon gute Chancen vor Gericht das Kind zugesprochen zu bekommen.
In meinem Fall war es genauso, nur war bei uns noch die schwierige Situation mit der Schule. Der Junge hätte, wäre der Zustand des Kindes in der Schule so geblieben, in ein Heim für Schwererziehbare Kinder gekommen.
Warum ist es denn für Mütter immer so schwer nachzuvollziehen dass auch sie mal Unterhalt für ihre Kinder bezahlen müssen wenn der Vater die Betreuung übernimmt.
Ich würde an Deiner Stelle zum JA gehen und mich wegen des Aufenthaltbestimmungsberechtes und wegen des Unterhaltes beraten lassen. Vielleicht wird das JA dann tätig! Für die Zeit in der das Kind nicht bei Dir lebt bist Du Unterhaltspflichtig. Ab Verzugsetzunh würde sich der Kindes-Unterhalt anhäufen und das Kindergeld wirst Du auch ggf. wieder zurückbezahlen müssen!

Wir ist denn derzeit das Sorgerecht geregelt? Kann das Kind von seinem Vater in die alte Schule gehen?

Viele Grüße

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

wenn du das ABR hast, dann könntest du das Kind wieder zu dir holen. Ob das in der jetzigen Situation das Richtige ist, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Weiß der Junge, was Papa macht? Ist er damit einverstanden? Warum geht der Vater diesen Weg, warum wartet er nicht die Probezeit ab? Kannst du mit ihm darüber reden?

Warum hast du vor zwei Jahren das ABR zugesprochen bekommen? Eigentlich haben das ja automatisch beide Eltern (wenn sie verheiratet waren).

Worum geht es dir? Meinst du ernsthaft der Vater kann weniger gut für den Jungen sorgen? Oder bist du einfach nur wütend und verletzt?

Im Interesse des Kindes, um das es hier geht, solltest du deine Motive kritisch hinterfragen, dann mit dem Jungen reden. Und an dem Ergebnis dein weiteres Handeln ausrichten.

Ich würde dem Junior aber auch ganz klar signalisieren, dass es auch seine Entscheidung ist und es dann auch dabei bleibt. Ein Hin- und Hereiern zwischen Mama und Papa je nach Juniors Befindlichkeit (die picken sich gern die Rosinen aus dem Kuchen...) würde ich zunächst kategorisch ausschließen. Das können Kinder in intakten Familien nämlich auch nicht ;) .

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alegnastern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnellen Antworten.

1. das ABR wurde mir zuerkannt, da unsere Tochter damals 4 Jahre nach Befragung einer Mediatorin und der Richterin ganz klar Mama wählte und mein Sohn die Entscheidung anderen überlassen wolte.
Haupwunsch ist der kontakt zu seinen Freunden - von denen wir aber nur 6 km entfernt wohnen!
Der Vater ist jetzt wie gesagt selbständig als Tischlerei. Es stehen auch mal Montagen an bzw. Arbeiten haben eben vorrang.
Es geht mir nicht um das Bezahlen wenn mein Sohn glücklich ist. Das stand aber auch gar nicht zur Diskussion ( wo das Kind lebt soll schließlich auch das Geld hin!) Ich bin wütend weil der Wunsch meines Sohnes das Ausprobieren auf Zeit 1/4 Jahr und dann weiterschauen so missbraucht wurde er dadurch in seinem Vetrauen auf das respektieren und umsetzten seiner Wünsche erschüttert wurde. Für mich ist das alles eben von langer Hand geplant.

Er besucht weiterhin die selbe Schule - sein Vorteil, der Bus fährt 15 min später und sein Fußweg ist kürzer.

Zum Unterhalt: ich bekomme Unterhaltsvorschuss vom Landkreis. Der Vater zahlt lediglich 100 € pro Kind an die Vorschusskasse zurück. Wenn es ihm nicht um den Unterhal geht, warum ist im selben Schreiben gleich die Aufforderung auf Unterhaltszahlung beigefügt? Ich arbeite 100 h im Monat, also bin ich selber nicht Unterhaltsfähig.

-- Editiert am 21.12.2009 12:18

-- Editiert am 21.12.2009 12:21

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Weiß der Junge, was Papa macht? Ist er damit einverstanden? Warum geht der Vater diesen Weg, warum wartet er nicht die Probezeit ab? Kannst du mit ihm darüber reden?

Ich frage noch mal....

Für mich kommt im Moment nur rüber, dass du stellvertretend für den Sohn wütend bist (was ich absolut nachvollziehen kann). Ist es so, dass sein "Vertrauen in den Vater erschüttert wurde". Oder ist das deine Interpretation.

Liegt aus deiner Sicht eine Gefährdung des Kindeswohls vor, wenn der Junge beim Vater bleibt??

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alegnastern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
gerade war mein WE und ich habe ihm die Situation erklärt. Mein Sohn war wütend auf Papas Vorgehen und sagte "das kann er vergessen!" und gleichzeitig war er so unendlich traurig. Ja, warum lässt er ihn nicht ausprobieren? Was befürchtet mein EX von mir? Ich habe meinen Jungen ziehen lassen um zu sehen, wie er mit der Alltagssituation zurecht kommt. Klappt alles? Ich möchte aber auch sichergestellt wissen, dass er richtig betreut ist und die Schule durch nur lernen mit Papa am Abend nicht leidet.

-- Editiert am 21.12.2009 12:34

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