Kind möchte zum Papa

16. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)
Kind möchte zum Papa

Hallo,

ich habe zwei Fragen. Unser Sohn (16) hat den Wunsch von seiner Mutter zu mir (Papa) zu ziehen.
Die Kindesmutter bezieht seit fast 20 Jahren Hartz 4 und ist erst gerade mit Ihrer Tochter (3) von einem anderen Vater in eine Wohnung (80qm) gezogen wo Sie eben mit der Tochter und unserem gemeinsamen Sohn lebt.

Mein Sohn möchte aufgrund der besseren Infrastruktur zu mir ziehen, die Schule ist viel näher als von der Mama aus und mit dem Fahrrad gut erreichbar, von der Mama aus mit dem Bus ca. 30min. Zudem sind seine Freunde in unmittelbarer Nähe was von seiner Mutter aus nicht der Fall ist.

Seine Mutter sagt nun, ein Umzug unseres Sohnes zu mir, wäre für Sie nicht tragbar da Sie dann umziehen müsste und das möchte unser Sohn nicht. Allerdings meine ich wenn Sie regelmäßig von unserem Sohn besucht wird und ihn ein Zimmer weiterhin zur Verfügung stellt, das dies nicht der Fall wäre.

Wie sieht hier die Sachlage seitens der Arge aus? Muss die Mutter umziehen oder kann dazu gezwungen werden? Muss Sie evt den Differenzbetrag der Miete aus eigener Tasche leisten?

Alternativ schlug seine Mutter vor, das unser Sohn eine Woche bei Mama und eine Woche bei Papa wohnen könnte, bedenkt dabei aber nicht das der Kindesunterhalt dann möglicherweise wegfällt oder sich verringert? Ihrer Meinung nach bekommt Sie den kompletten Unterhalt für unser Kind obwohl die Wochen dann geteilt wären, allerdings entstehen auch bei mir kosten. Weiterhin kümmere ich mich seit Jahren um Arztgänge wie Hautarzt, Augenarzt, Orthopäde etc. weil die Kindesmutter laut ihrer Aussage keine Zeit dazu hat. Wie genau berechnet sich das dann? Es ist eine Titulierung bis zum 18ten Lebensjahr festgesetzt.

Zweite Frage, mein Sohn möchte ein Girokonto haben. Prinzipiell stellt sich seine Mutter da nicht gegen. Sie wartet eine schriftliche Bestätigung der Arge ab, wieviele Gelder unser Sohns auf seinem Konto haben darf, so das Ihr keine Beträge angerechnet werden.
Welchen Betrag darf unser Sohn auf seinem Konto haben? Ich habe etwas von 200€ mal das Alter gelesen, aber ob das so richtig ist?

Vielen Dank

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
Mein Sohn möchte aufgrund der besseren Infrastruktur zu mir ziehen,
Das ist zunächst verständlich. Seit wann lebt er bei der Mutter?
Zitat (von orlandi):
Seine Mutter sagt nun...
Auch das ist verständlich, denn sie ist ja eben erst in diese 80-qm-Wohnung gezogen. Es ist aber nicht so, dass sie wieder umziehen müsste.
Zitat (von orlandi):
Allerdings meine ich...
Die Mutter schlägt das sog. Wechselmodell vor (50:50), aber mE will dein Sohn das nicht, was völlig verständlich ist.
Zitat (von orlandi):
Wie sieht hier die Sachlage seitens der Arge aus?
Das ist eine Frage für Sozialrecht...1. Sowas wie Arge gibt es längst nicht mehr, 2. Die Behörde ist das Jobcenter.
3. Die Mutter und die beiden Kinder sind vermutlich Bürgergeld-Bezieher, die Mutter auch Kindergeldberechtigte für 2x Kindergeld. Beide Väter zahlen hoffentlich Unterhalt...den nötigen Rest zahlt das Jobcenter zu. Beim Wechselmodell würden alle Leistungen neu berechnet werden müssen.
Zitat (von orlandi):
Weiterhin kümmere ich mich seit Jahren .... Wie genau berechnet sich das dann?
Das berechnet sich mE gar nicht, so langsam könnte der 16jährige das auch mal allein versuchen.
Zitat (von orlandi):
Zweite Frage, mein Sohn möchte ein Girokonto haben.
Ja, auch sehr verständlich. Ein gebührenfreies *Taschengeld-/Jugendkonto*.
Dazu begebe sich die Mutter mit dem Sohne zu ihrer Bank, erkläre, was der will und richte solch ein Jugend-/Taschengeldkonto ein. Vermutlich musst du als sorgeberechtigter Vater dein Einverständnis erklären. Dem JC ist dann lediglich mitzuteilen, dass es ein weiteres Konto gibt. Die Mutter braucht nichts vom JC abzuwarten.
ODER du als Kümmerer begibst dich mit deinem Sohn ... geht auch.
Zitat (von orlandi):
Welchen Betrag darf unser Sohn auf seinem Konto haben? Ich habe etwas von 200€ mal das Alter gelesen, aber ob das so richtig ist?
Völlig falsch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
Welchen Betrag darf unser Sohn auf seinem Konto haben? Ich habe etwas von 200€ mal das Alter gelesen, aber ob das so richtig ist?


Minderjährige dürfen ein Vermögen von 3100 Euro besitzen. Insgesamt übrigens. Also auch eventuelle Sparbücher auf den Namen des Enkels die bei der Großmutter im Schrank liegen.

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#3
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Ist das nicht überholt?
Beim Bürgergeld gibt es ein Schonvermögen von 15.000 €, auch für Minderjährige.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Hier sind doch zwei Sachen zu unterscheiden. Wir haben einmal die familienrechtliche Situation und dann die sozialrechtliche. Familienrechtlich macht es Sinn, dass das Kind zum Vater wechselt, wenn es denn will. Es entspricht dem Kindeswohl.

So, nun zur finanziellen Situation: der Mutter scheint es ausschließlich um Sicherung der sozialen Pfründe zu gehen. Jedenfalls entnehme ich dem, was hier geschrieben wurde, nichts anderes. Deshalb insoweit klarstellend: nein, die Mutter nebst Anhang muss nicht umziehen, wenn der Sohn auszieht. Allerdings bekommt sie den Kindesunterhalt nicht mehr, muss den Sohn aber auch nicht mehr unterhalten. Was die anteiligen Mietkosten angeht, kann man keine verlässliche Aussage treffen. Da muss neu gerechnet werden. Da aber insgesamt vier Personen dort leben, kann eine mögliche Reduzierung der übernommenen Mietkosten nicht sehr hoch sein, wenn sie denn überhaupt in Betracht kommt.

Im übrigen, wenn dann Engpässe auftreten sollten, zwei Erwachsene können doch ohne weiteres einen anrechenfreien Betrag dazu verdienen, wo ist das Problem?

Die Exfrau sollte ihre Probleme alleine regeln und das nicht zu Lasten des Kindes austragen. Noch ein Hinweis: wenn das Kind zu Dir zieht, dann hast Du Anspruch auf das Kindergeld, daneben noch auf Unterhaltsvorschuss, wenn Du nicht verheiratet bist. Und die Mutter kann für die Tage, die sich der Sohn bei ihr aufhält, auch noch Kostgeld beim Job-Center beantragen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Minderjährige dürfen ein Vermögen von 3100 Euro besitzen.
Nö, es gilt § 12 SGB II.
Und falls nach ca 20 Jahren überhaupt *Schonvermögen* bei der Mutter vorhanden ist, müsste die Mutter es dann auf das neue Konto des Sohnes transferieren und dem JC auch diese Veränderung mitteilen.
Es bleibt mE trotzdem völlig falsch, was der TE fragt.
Der Sohn bleibt in der mütterlichen BG/beim JC, wenn er im Wechselmodell beim Vater wohnen würde und ein eigenes Girokonto hätte.
Der Sohn könnte keine eigene neue BG mit eigenen Vermögensfreibeträgen werden.
Die Mutter könnte dem Sohn von Ihrem Einkommen etwas als Taschengeld aufs Konto zahlen, dann braucht sie ihm nichts Bares in die Hand drücken. Was der Vater wegen des Geldes will, liest man noch nicht.
Erst, wenn der Sohn ganz und gar zum TE ziehen würde, hätte sich die Mutter-BG aus 3 Personen um den Sohn reduziert.
Immerhin erhält sie jetzt noch den Mehrbedarf 36% für die Alleinerziehung zweier Kinder.

----------------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Da aber insgesamt vier Personen dort leben,
Ich zähle 3---> 1Mutter+ 2Kinder.
Zitat (von wirdwerden):
zwei Erwachsene können doch ohne weiteres einen anrechenfreien Betrag dazu verdienen, wo ist das Problem?
Kein Problem und keine Frage. Sogar der 16j. Sohn könnte anrechnungsfrei (oder anrechenbar) verdienen, gar keine Frage.
Zitat (von wirdwerden):
auch noch Kostgeld beim Job-Center beantragen.
Kostgeld???
Es heißt auch im Bürgergeld Regelbedarf und KDU.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da aber insgesamt vier Personen dort leben,
?????
Zitat (von orlandi):
wo Sie eben mit der Tochter und unserem gemeinsamen Sohn lebt.
Das macht dann 3

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Im Augenblick sind es doch 4 Personen: 2 Kinder, 2 Erwachsene. Zumindest bin ich davon ausgegangen. Wenn der glückliche Vater dort nicht mit lebt, okay, das ändert aber nichts an der jur. Bewertung.

wirdwerden

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#8
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist zunächst verständlich. Seit wann lebt er bei der Mutter?


seit 11 Jahren, also seinem 5ten Lebensjahr.

Zitat (von Anami):
Die Mutter schlägt das sog. Wechselmodell vor (50:50), aber mE will dein Sohn das nicht, was völlig verständlich ist.


Alternativ würde unser Sohn das machen, obwohl sein Wunsch ein anderer ist. Der Vorschlag kam zwar von der Mutter, so wie ich meinen Sohn verstanden habe, geht Sie davon aus das Sie den kompletten Kindesunterhalt trotzdem von mir bekommt, was bei einem Wechselmodell meiner Meinung nach nicht richtig wäre.

Zitat (von Anami):
...1. Sowas wie Arge gibt es längst nicht mehr, 2. Die Behörde ist das Jobcenter.
3. Die Mutter und die beiden Kinder sind vermutlich Bürgergeld-Bezieher, die Mutter auch Kindergeldberechtigte für 2x Kindergeld. Beide Väter zahlen hoffentlich Unterhalt...den nötigen Rest zahlt das Jobcenter zu. Beim Wechselmodell würden alle Leistungen neu berechnet werden müssen.


Okay, also das Jobcenter. Ob der andere Vater UNterhalt bezahlt, weiß ich nicht. ICh zahle schon immer Unterhalt, dieser ist damals seitens der Gegenseite Tituliert worden udn endet mit dem 18. Lebensjahr.
Der andere Vater ist mit der Mutter zusammen, wohnt aber in einer anderen Stadt und besucht deren Tochter hin und wieder mal.

Ab dem 18ten Lebensjahr steht dem Kind ja der dann folgende Unterhalt von beiden Eltern zu. Allerdings werde ich mich dann dennoch warm anziehen müssen, denn die Mutter geht ja grundsätzlich nicht arbeiten, da ist also nix zu holen, also muss ich sicher viel bezahlen wenn sich die Wohnsituation nicht verändert und solange Sohnemann nicht im Lohn und Brot steht.

Zitat (von Anami):
Das berechnet sich mE gar nicht, so langsam könnte der 16jährige das auch mal allein versuchen.


Mittlerweile terminiere ich seine Arzttermine so das er selber zu den Ärzten gehen kann, solange es nichts wichtiges ist wo ich mit bei sein muss.

Zitat (von Tehlak):
Minderjährige dürfen ein Vermögen von 3100 Euro besitzen. Insgesamt übrigens. Also auch eventuelle Sparbücher auf den Namen des Enkels die bei der Großmutter im Schrank liegen.


Selbiges habe ich auch gelesen. Die Mutter hat das Kommunionsgeld unseres Sohnes unter dem Kopfkissen liegen. Ich denke nicht das Sie es irgendwo angegeben hat. Dies soll er, wenn Sie es denn noch hat bekommen, wenn der Führerschein gemacht wird. Die Anmeldung zum Führerschein möchte unser Sohn sobald dies vom Alter her möglich ist, deshalb drängt er auf ein eigenes Konto damit er dann selber den Betrag überweisen kann.

Zitat (von wirdwerden):
Familienrechtlich macht es Sinn, dass das Kind zum Vater wechselt, wenn es denn will. Es entspricht dem Kindeswohl.
Vorallem weil der Wunsch von ihm selber kommt.

Zitat (von wirdwerden):
der Mutter scheint es ausschließlich um Sicherung der sozialen Pfründe zu gehen. Jedenfalls entnehme ich dem, was hier geschrieben wurde, nichts anderes. Deshalb insoweit klarstellend: nein, die Mutter nebst Anhang muss nicht umziehen, wenn der Sohn auszieht.


Das ist tatsächlich so. Und mit dem Gejammere das Sie sodann kein Geld mahr hat oder dem KInd keine Geschenke mehr kaufen kann, es ihr in der Folge nicht gut gehen wird, da springt unser Sohn immer wieder drauf an. Aber da kann ich ihm auch nicht helfen.

Zitat (von wirdwerden):
Deshalb insoweit klarstellend: nein, die Mutter nebst Anhang muss nicht umziehen, wenn der Sohn auszieht. Allerdings bekommt sie den Kindesunterhalt nicht mehr, muss den Sohn aber auch nicht mehr unterhalten.
Und ich denke da wird am Ende der Knackpunkt sein, denn der KIndesunterhalt ist ihr sehr wichtig. Leider verwechselt Sie auch zu oft das diese Gelder die ich für meinen Sohn zahle nicht Ihr zustehen bzw. für Sie sind. Noch kürzlich kam die Aussage das ja alles teurer geworden sei und Sie mehr Unterhalt haben wolle. Schon kam ein Brief des Jobcenters zur UNterhaltsprüfung wo aber alles in Ordnung war. Auch die Aussage von Ihr gegenüber unserem Sohn das der UNterhalt vor allem für die Miete, Heizung und Strom drauf geht, stimmt so nicht, denn die Miete udn damit hat Sie sich ja wiedersprochen, wird vom Amt getragen und die Heizung Meiner Meinung nach auch. Wie man es auch dreht, der Unterhalt ist halt für das Kind auszugeben.

Zitat (von wirdwerden):
Da aber insgesamt vier Personen dort leben, kann eine mögliche Reduzierung der übernommenen Mietkosten nicht sehr hoch sein, wenn sie denn überhaupt in Betracht kommt.


Tatsächlich wohnen in der Wohnung der Mutter aktuell 3 Personen, Sie und zwei Kinder.

Zitat (von wirdwerden):
Im übrigen, wenn dann Engpässe auftreten sollten, zwei Erwachsene können doch ohne weiteres einen anrechenfreien Betrag dazu verdienen, wo ist das Problem?


Das sag mal einer Frau die seit 15 Jahren nicht mehr arbeiten war. Wie ich aber hörte wolle Sie eine Ausbildung anstreben und vom Amt auf Dauer unabhängig werden, das ist aber nicht meine Sache.

Zitat (von wirdwerden):
Die Exfrau sollte ihre Probleme alleine regeln und das nicht zu Lasten des Kindes austragen. Noch ein Hinweis: wenn das Kind zu Dir zieht, dann hast Du Anspruch auf das Kindergeld, daneben noch auf Unterhaltsvorschuss, wenn Du nicht verheiratet bist. Und die Mutter kann für die Tage, die sich der Sohn bei ihr aufhält, auch noch Kostgeld beim Job-Center beantragen.


Tut Sie aber, das kenne ich leider nicht anders.
Vielen Dank für den Hinweis. Genau ich bin nicht verheiratet.

Zitat (von Anami):
Was der Vater wegen des Geldes will, liest man noch nicht.


Wenn unser Sohn sich für den Umzug zu mir entscheidet, melde ich ihn beim Einwohnermeldeamt um, da er ja dann hauptsächlich woanders wohnt. Das Geld also der UNterhalt den ich dann sparen kann wenn er denn nicht mehr zur Mutter fließt, würde ich natürlich für unser Kind investieren, Strom, Wasser, Klamotten, Lebensmittel etc. und wenn das Kindergeld kommt, überwiese ich dieses auf sein Konto, damit er sich später z.B. ein Fahrzeug zusammensparen kann oder was auch immer. Diese Vorteile hat er bei seiner Mutter natürlich nicht.

Zitat (von Anami):
Die Mutter könnte dem Sohn von Ihrem Einkommen etwas als Taschengeld aufs Konto zahlen


Taschengeld habe ich meinem Sohn immer gegeben, von der Mutter wurde noch nie Taschengeld an unseren Sohn gezahlt.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@orlandi, ich bin eigentlich nicht unbedingt ein Freund von Wechsel des Wohnortes und der Hauptbezugsperson von Kindern. Hier würde ich das aber durchaus befürworten. Du scheinst vernünftig zu sein, Dein Sohn ist nicht mehr klein, er weiß, was er tut. Es ist ja durchaus sinnvoll, in der Nähe der Schule und des sozialen Umfeldes zu leben. Sollte es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommen, so kann man davon ausgehen, dass dem Wunsch des Kindes entsprochen wird. Das ist die familienrechtliche Seite.

Die sozialrechtlichen Belange sind die der Mutter und nicht der Kinder oder die Deinigen. Wie bereits geschrieben, muss sie nicht aus der Wohnung ausziehen. Sie muss eventuell aus ihren Bezügen einen Teil der Miete übernehmen. Wenn denn der Mietzins bei den geänderten Verhältnissen nicht mehr als angemessen anzusehen ist. Abgesehen davon kann es auch sein, dass sich der Betrag, den das JC zahlt, auch erhöht. Denn die Unterhaltszahlungen von Dir und dem anderen glücklichen Vater und ihre eigenen Bezüge gehen ja letztlich in einen Topf, weil die drei ja eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Wenn der Unterhalt, den die Väter zahlen, hoch genug ist, dann kann es durchaus sein, dass die Mutter nicht den Standartsatz von 500 € erhält, sondern weniger, dieser Satz sich aber wieder erhöht beim Auszug eines Kindes. Aber auch, wenn nur das kleine Kind bei der Mutter lebt, dürfte sie bar ca. 820 € zuzüglich Alleinerziehendenzuschlag zuzüglich angemessene Warmmiete zur Verfügung haben. Davon kann man durchaus ein paar € quasi aufstockend zum Mietzins beitragen oder aber sich einen Nebenjob suchen.

Jedenfalls empfinde ich es als Unding, Euren Sohn hier unter Druck zu setzen.

wirdwerden

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Die Eltern (also ihr beide) sollten die Geldfragen von dem Wohnort-Wunsch des 16jährigen trennen. Sonst läuft sich wund. Insofern ist es richtig, dass die zwei Problemkreise nicht vermischt werden sollten.

Zitat (von orlandi):
Ab dem 18ten Lebensjahr
Bis dahin ist es noch Zeit.
Ob der andere Vater der Tochter Unterhalt bezahlt, ist für dein/euer Problem nicht wichtig.
Wenn der 16jährige ganz zu dir zieht, wird neu gerechnet, was JC-Leistungen, Kindergeld und Unterhalt betrifft.
Auch beim Wechselmodell muss neu gerechnet werden. Denn HALB bei dir und HALB bei der Mutter ist dann auch neu.
Was du zu 3.100,- als Schonvermögen für Kinder gelesen hast, ist veraltet. Es gilt der neue §12 SGB II.
Es ist aber egal, weil der Sohn nicht die Bedarfsgemeinschaft der Mutter verlässt, wenn das Wechselmodell kommen soll.
Und wenn der Sohn ganz zu dir zieht, hat sich das mit dem JC und allen Geldern zum Schonvermögen vermutlich erledigt.

Zitat (von orlandi):
Die Anmeldung zum Führerschein möchte unser Sohn sobald dies vom Alter her möglich ist, deshalb drängt er auf ein eigenes Konto damit er dann selber den Betrag überweisen kann.
Das ist ein kindischer/kindlicher Grund. Geld für den Führerschein muss man haben, egal, wo das liegt. Die Idee, jemand überweist jetzt dem Sohn größere Summen zum Sparen auf den Führerschein--- führt nur dazu, dass diese Summen als sonstiges Einkommen der BG auf BüG angerechnet werden. Das wäre eine regelrechte Schnapsidee.
Zitat (von orlandi):
Vorallem weil der Wunsch von ihm selber kommt.
Dann treibt doch ihr beide das voran. Dann lasst das Wechselmodell nicht als Alternative zu.
Die Mutter kann mit einem 3 jährigen Kind durchaus eigenes Einkommen bringen. Das wird ihr das JC und evtl.das Jugendamt im Falle von UH-Vorschuss für die Tochter schon beibringen.
Zitat (von orlandi):
Wenn unser Sohn sich für den Umzug zu mir entscheidet,
Ja, dann plant das doch so. Das klingt doch vernünftig. Dann hat die Mutter nach den geschaffenen Tatsachen zu reagieren.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist ja durchaus sinnvoll, in der Nähe der Schule und des sozialen Umfeldes zu leben.


So sehe ich es auch. Genau das würde ihm gut tun. Jeden Tag mit seinem besten Freund der auf unserer Straße wohnt gemeinsam mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sich nach der Schule mit Freunden zu treffen oder gemeinsam zu lernen, das sind seine Worte.

Zitat (von wirdwerden):
Die sozialrechtlichen Belange sind die der Mutter und nicht der Kinder oder die Deinigen


Das sehe ich genauso.

Zitat (von wirdwerden):
Wie bereits geschrieben, muss sie nicht aus der Wohnung ausziehen. Sie muss eventuell aus ihren Bezügen einen Teil der Miete übernehmen.


Wie bereits geschrieben, muss sie nicht aus der Wohnung ausziehen. Sie muss eventuell aus ihren Bezügen einen Teil der Miete übernehmen.

Sie wohnt in dem Zweifamilienhaus der Eltern was diese kürzlich geerbt haben. Die Miete erhalten also die Eltern von ihr vom JC. Da wäre es einfach wenn diese es einfach etwas anpassen wenn es dazu kommen sollte.

Zitat (von wirdwerden):
Wenn der Unterhalt, den die Väter zahlen, hoch genug ist, dann kann es durchaus sein, dass die Mutter nicht den Standartsatz von 500 € erhält, sondern weniger, dieser Satz sich aber wieder erhöht beim Auszug eines Kindes. Aber auch, wenn nur das kleine Kind bei der Mutter lebt, dürfte sie bar ca. 820 € zuzüglich Alleinerziehendenzuschlag zuzüglich angemessene Warmmiete zur Verfügung haben. Davon kann man durchaus ein paar € quasi aufstockend zum Mietzins beitragen oder aber sich einen Nebenjob suchen.


Davon kann man sicherlich gut leben und somit steht Sie sich nict viel schlechter wenn Sohnemann zu mir ziehen sollte und vor allem unser Sohn wäre glücklich.

Zitat (von Anami):
Die Eltern (also ihr beide) sollten die Geldfragen von dem Wohnort-Wunsch des 16jährigen trennen. Sonst läuft sich wund. Insofern ist es richtig, dass die zwei Problemkreise nicht vermischt werden sollten.


Dem stimme ich absolut zu.

Zitat (von Anami):
Wenn der 16jährige ganz zu dir zieht, wird neu gerechnet, was JC-Leistungen, Kindergeld und Unterhalt betrifft.
Auch beim Wechselmodell muss neu gerechnet werden. Denn HALB bei dir und HALB bei der Mutter ist dann auch neu.


Genau, dafür muss mein Sohn sich aber erst mal zu etwas entscheiden oder alles so belassen wie es ist.

Zitat (von Anami):
Was du zu 3.100,- als Schonvermögen für Kinder gelesen hast, ist veraltet. Es gilt der neue §12 SGB II.


Bedeutet also das es höher ist als die besagte Summe?

Zitat (von Anami):
Es ist aber egal, weil der Sohn nicht die Bedarfsgemeinschaft der Mutter verlässt, wenn das Wechselmodell kommen soll.
Und wenn der Sohn ganz zu dir zieht, hat sich das mit dem JC und allen Geldern zum Schonvermögen vermutlich erledigt.


Ersteres ohne die beiden Dinge zu vermischen, sollte unser ja auch wissen, weil er gerade danach fragt.
Genau, wenn er zu mir zieht, dann spielen diee Dinge nach den Geldern JC, Schonvermögen etc. keine Rolle.

Zitat (von Anami):
Das ist ein kindischer/kindlicher Grund. Geld für den Führerschein muss man haben, egal, wo das liegt. Die Idee, jemand überweist jetzt dem Sohn größere Summen zum Sparen auf den Führerschein--- führt nur dazu, dass diese Summen als sonstiges Einkommen der BG auf BüG angerechnet werden. Das wäre eine regelrechte Schnapsidee.


Dazu muss ich etwas erklären. Unser Sohn hatte vor vielen Jahren Kommunion und dort rund 900 € erhalten. Diese Summe hat die Kindesmutter komplett zu sich genommen. Niemand wusste allerdings was Sie damit gemacht hat. Nun fragte unser Sohn allerdings seine Mutter wo denn das Geld ist und er es bald haben möchte, denn das wäre ein Teil für seinen Führerschein. Bisher druckst Sie herum und niemand weiß ob es die Gelder wirklich noch gibt. Aber bevor wir spekulieren, haben wir gesagt wir warten ab bis das Konto angelegt ist und dann möchte unser Sohn das sein Geld auf das Konto wandert damit er den ersten Teil seines Führerscheins selber begleichen kann also z.B. die Anmeldung. Das restliche Geld hat er bereits in der Sparbüchse und käme dann auch auf das Konto.

Geplant war auch das ich die Taschengeldzahlungen dann auf sein Konto als Dauerauftrag einzahlen würde. Falls Sohenmann bei mir wohnen würde, würde ich das Kindergeld auf sein Konto überweisen oder seinen Bausparvertrag welchen ich seit Jahren für ihn angelegt habe.

Es ging also nicht darum das jemand Geld an meinen Sohn verschenkt, denn es ist sein Geld und das steht ihm halt auch zu. Deshalb möchte er unbedingt ein Konoto haben so wie viele seiner Freunde bereits haben.

Zitat (von Anami):
Dann treibt doch ihr beide das voran. Dann lasst das Wechselmodell nicht als Alternative zu.
Das gefällt mir auch nicht.

Zitat (von Anami):
Dann treibt doch ihr beide das voran.


Dazu muss mein Sohn dies auch wirklich wollen, denn wenn er sich immer wieder von seiner Mutter bequatschen lässt, bringt das alles nix. Jederzeit wenn er es möchte, unterstütze ich ihn natürlich.

Zitat (von Anami):
Ja, dann plant das doch so. Das klingt doch vernünftig. Dann hat die Mutter nach den geschaffenen Tatsachen zu reagieren.


Wenn mein Sohn sich zu 100% entscheidet, dann unterstütze ich ihn dies umzusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)

Die Kindesmutter hat einen Telefontermin am Wochenende vorgeschlagen. Das heißt wir werden drüber sprechen. So wie ich Sie aber kenne, wird Sie genau wie wir hier beschrieben haben, mir ihr Leid wegen Ihrer finanziellen Situation klagen als an das Kindeswohl zu denken und dem Wunsch nachzugehen.

Ich kann wenn es zu meiner Befürchtung kommt, ihr schon sagen dass ich mich auf unser Kind fokussieren möchte, unabhängig irgendwelcher Finanzen.

Wenn ich es richtig vom Ablauf her verstehe, müsste unser Kind zum JUgendamt gehen und zwar alleine. Dort seinen Wunsch äußern und mitteilen das er den Wohnsitz ändern möchte und entsprechend seine Begründung vortragen.

Wenn ich richtig liege und da wir beide Eltern das ABR haben, müssten beide Eltern Ihr Einverständnis in welcher Form auch immer und der Einfachhalthalber beim Jugendamt abgeben. Die Titulierung des KUs muss ich dann mit dem Jugendamt klären?

Den Rest wie Kind beim Einwohnermeldeamt ummelden, Krankenkasse infornieren, Familienkasse etc. denke ich sollte klar sein.

Ich hoffe das sich die Kindesmutter nicht dagegenstellt und Ihre Finanzielle Situation aus dem Spiel lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
dafür muss mein Sohn sich aber erst mal zu etwas entscheiden oder alles so belassen wie es ist.
Ja, so ist das. Das kann weder das Forum beschleunigen noch du. Man könnte aber vereinbaren, dass der Sohn sich bis Schuljahresende entscheidet, ob er ganz zu dir ziehen will. DAS könnte man der Mutter am Telefon sagen---dann hat sie auch Zeit, sich und die Kohle neu zu sortieren.
Zitat (von orlandi):
Bedeutet also das es höher ist als die besagte Summe?
Nein. Völlig falsch.
A) Wenn der Sohn bei der Mutter bleibt, bleibt auch das Schonvermögen so, wie es vor Jahren war. Vermutlich 0,00.
B) Wenn der Sohn im Wechselmodell halb&halb lebt, bleibt er in der BG der Mutter und das Schonvermögen ändert sich auch nicht, bleibt bei 0,00.
C) Wenn der Sohn ganz zu dir zieht, ist das mit irgendeinem Schonvermögen von 3.100 oder 900 oder 15.000,- irrelevant.
Zitat (von orlandi):
Unser Sohn hatte vor vielen Jahren Kommunion und dort rund 900 € erhalten. Diese Summe hat die Kindesmutter komplett zu sich genommen
Dann wird das Geld wohl *weg* sein. Ihr könnt euch mit der Mutter um die 900,- streiten.
Zitat (von orlandi):
wir warten ab bis das Konto angelegt ist
Dann wohnt der Sohn noch nicht bei dir-- er gehört also noch zur 3erBG der Mutter. Und dann soll die Mutter 900,- aus dem Hut/Matratze/Keksdose zaubern und auf das Konto des Sohnes einzahlen? Nicht klug, wenn dort plötzlich von Mutter 900,- eingezahlt werden würden.
Zitat (von orlandi):
Deshalb möchte er unbedingt ein Konto haben so wie viele seiner Freunde bereits haben.
Ja, aber die anderen sind evtl. keine JC-Kinder??
Du kannst Taschengeld in geringer Höhe überweisen. Du kannst DANN, wenn du der KiG-Berechtigte bist, auch das Kindergeld auf das Konto des Sohnes überweisen. DANN spielt das JC keine Rolle mehr.
Zitat (von orlandi):
Es ging also nicht darum das jemand Geld an meinen Sohn verschenkt,
Doch. Es geht noch um das beteiligte Jobcenter!! Das rechnet als Einkommen an, was es darf. Nicht alles bleibt unberücksichtigt/frei verfügbar.
Zitat (von orlandi):
denn wenn er sich immer wieder von seiner Mutter bequatschen lässt, bringt das alles nix.
Vielleicht machst du mit ihm mal 2 Std. Sozialrecht/Hartz4/Bürgergeld. Nur die Grundlagen, was was bedeutet und mit sich bringt. Vielleicht hilft ihm das Wissen, sich schneller von der Mutter mit ewigem Leistungsbezug zu verabschieden. Mit 16 kann er das begreifen.
Zitat (von orlandi):
müsste unser Kind zum JUgendamt gehen und zwar alleine. Dort seinen Wunsch äußern und mitteilen das er den Wohnsitz ändern möchte und entsprechend seine Begründung vortragen.
Das kann er tun, aber das Jugendamt (wer auch immer dort) wird überhaupt nichts erkennen, was die Hilfe vom JA nötig macht. Das Kindeswohl ist nicht gefährdet. Dass die Mutter immer schon finanziell am Tropf des Staates hängt, ist kein Grund für die Einbeziehung des Jugendamtes.
Zitat (von orlandi):
Ich hoffe das sich die Kindesmutter nicht dagegenstellt und Ihre Finanzielle Situation aus dem Spiel lässt.
Sie wird vermutlich wie immer die Finanzen obenan stellen.

ZUERST sollte dein Sohn sich entscheiden. Danach folgen die weiteren Schritte und das mit dem Bausparer ...ist das letzte, was zu bedenken ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man könnte aber vereinbaren, dass der Sohn sich bis Schuljahresende entscheidet, ob er ganz zu dir ziehen will. DAS könnte man der Mutter am Telefon sagen---dann hat sie auch Zeit, sich und die Kohle neu zu sortieren.


Das könnte ich vorschlagen wenn es passt.

Zitat (von Anami):
A) Wenn der Sohn bei der Mutter bleibt, bleibt auch das Schonvermögen so, wie es vor Jahren war. Vermutlich 0,00.


Heißt also, mein Sohn darf Summen auf seinem Konto haben, aber alles was 0,00 € übersteigt, wird der KM angerechnet. B und C sind soweit klar.

Zitat (von Anami):
Dann wird das Geld wohl *weg* sein. Ihr könnt euch mit der Mutter um die 900,- streiten


Da geht mein Sohn auch von aus, aber wenn dem so ist, gibt das Ärger seitens meines Sohnes. Wer weiß warum Sie so rumdruckst. Vllt will Sie mir beim Telefonat auch erklären das die Kohle weg ist, na dann verbaut Sie unserem Sohnemann seinen Wunsch bezüglich des Führerscheins, aber das müsste die KM dann mit ihm klären.

Zitat (von Anami):
Dann wohnt der Sohn noch nicht bei dir-- er gehört also noch zur 3erBG der Mutter. Und dann soll die Mutter 900,- aus dem Hut/Matratze/Keksdose zaubern und auf das Konto des Sohnes einzahlen? Nicht klug, wenn dort plötzlich von Mutter 900,- eingezahlt werden würden.


Richtig wäre nach dem Sachverhalt so wie ich es verstehe, das mein Sohn lieber zu mir ziehen sollte und danach sein Konto eröffnet, Somit sind die Probleme diesbezüglich weg.

Zitat (von Anami):
a, aber die anderen sind evtl. keine JC-Kinder??
Du kannst Taschengeld in geringer Höhe überweisen. Du kannst DANN, wenn du der KiG-Berechtigte bist, auch das Kindergeld auf das Konto des Sohnes überweisen. DANN spielt das JC keine Rolle mehr.


Nein, es sind keine JC-Kinder.
Auch hier wäre der Umzug das Beste.

Zitat (von Anami):
Vielleicht machst du mit ihm mal 2 Std. Sozialrecht/Hartz4/Bürgergeld. Nur die Grundlagen, was was bedeutet und mit sich bringt. Vielleicht hilft ihm das Wissen, sich schneller von der Mutter mit ewigem Leistungsbezug zu verabschieden. Mit 16 kann er das begreifen.


Er begreift es auch, aber ich möchte ihn auch nicht unnötig unter Druck setzen, aber Aufklärung wäre da schon angebracht.

Zitat (von Anami):
Das kann er tun, aber das Jugendamt (wer auch immer dort) wird überhaupt nichts erkennen, was die Hilfe vom JA nötig macht. Das Kindeswohl ist nicht gefährdet. Dass die Mutter immer schon finanziell am Tropf des Staates hängt, ist kein Grund für die Einbeziehung des Jugendamtes.


Es geht mir mehr um den Ablauf, denn die Frage kam von meinem Sohn.
Um das richtig zu verstehen, wenn Sohnemann sich entscheidet zu mir zu ziehen, muss nicht das Jugendamt mit ins Boot geholt werden, sondern wir Eltern berücksichtigen den Wunsch des Kindes, KInd wird beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und mit dem Beweis gehe ich dann z.B. zur Unterhaltskasse um die Titulierung zu verändern? Oder wie funktioniert das genau? Denn diese müsste folglich aufgelöst werden. Benötigt dies eine Unterschrift der KIndesmutter in irgendeiner Form? Wie gesagt, was wann zu tun ist nach einer Entscheidung meines Sohnes, war ihm schon wichtig dait er weiß was er machen soll.

Zitat (von Anami):
Sie wird vermutlich wie immer die Finanzen obenan stellen.


Das war bisher fast immer der Fall.

Zitat (von Anami):
ZUERST sollte dein Sohn sich entscheiden.


Genau, und wenn klar ist wie der Verlauf ist, werde ich ihm diesen benennen und vllt hat er dann auch für sich mehr Sicherheit.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
Heißt also, mein Sohn darf Summen auf seinem Konto haben, aber alles was 0,00 € übersteigt, wird der KM angerechnet.
Eine BG ist die Bedarfs-Gemeinschaft aus Mutter und Sohn und Tochter. Wenn Geld aufs Konto fließt, ist es Einkommen der gesamten BG.
Vermögen der BG---> hat sie schon vorher gehabt oder nicht gehabt bzw. nicht mehr.
Welches Vermögen auf welchem Konto liegt, ist egal.
Das Geld zur Kommunion ist kein Vermögen. Das JC würde fragen, woher plötzlich 900,- = Einkommen auf dem neuen Konto herkommen.
Zitat (von orlandi):
das mein Sohn lieber zu mir ziehen sollte und danach sein Konto eröffnet, Somit sind die Probleme diesbezüglich weg.
Ja. Aber die 900,- sind vermutlich so oder so weg. Vielleicht zahlt die Mutter ihm Raten? Fragen kostet nix.
Zitat (von orlandi):
Benötigt dies eine Unterschrift der KIndesmutter in irgendeiner Form?
Selbstverständlich, denn sie ist/bleibt auch die Sorgeberechtigte. Lediglich der dauerhafte Aufenthalt würde geändert. Sie müsste sich einverstanden erklären.
Alle Vereinbarungen zum Umgang können und sollten einvernehmlich festgehalten werden.

Wie der Ablauf NACH der Entscheidung deines Sohnes und NACH der Reaktion der Mutter ist--- kann DANACH erörtert werden.
Zitat (von orlandi):
Genau, und wenn klar ist wie der Verlauf ist,
NÖ. Entweder will der Sohn zu dir ziehen und dort leben --- oder nicht. DAS kann nur er allein entscheiden. JA oder NEIN.
Was hat seine Umzugs-Entscheidung mit dem (bürokratischen bzw. finanziellen) Verlauf zu tun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eine BG ist die Bedarfs-Gemeinschaft aus Mutter und Sohn und Tochter. Wenn Geld aufs Konto fließt, ist es Einkommen der gesamten BG.
Vermögen der BG---> hat sie schon vorher gehabt oder nicht gehabt bzw. nicht mehr.
Welches Vermögen auf welchem Konto liegt, ist egal.


OKay das ist soweit klar. Danke

Zitat (von Anami):
Das Geld zur Kommunion ist kein Vermögen. Das JC würde fragen, woher plötzlich 900,- = Einkommen auf dem neuen Konto herkommen


Das hätte die KM vermutich angeben müssen.

Zitat (von Anami):
Ja. Aber die 900,- sind vermutlich so oder so weg. Vielleicht zahlt die Mutter ihm Raten? Fragen kostet nix.


Wenn die nicht noch unter dem Kopfkissen oder so liegen und mein Sohn dies dann halt in die Hand gedrückt bekommt. Er kann es ja wenn er denn dann bei mir wohnen sollte und umgemeldet ist, Einzahlen oder auch nicht.

Zitat (von Anami):
Selbstverständlich, denn sie ist/bleibt auch die Sorgeberechtigte. Lediglich der dauerhafte Aufenthalt würde geändert. Sie müsste sich einverstanden erklären.


UNd da hoffe ich das Sie ohne gezeter dem Wunsch unseres KIndes nachgeht. Wenn nicht, so kann ich dann auch nichts machen.

Zitat (von Anami):
Alle Vereinbarungen zum Umgang können und sollten einvernehmlich festgehalten werden.


Ich denke da würde es dann nicht mehr so ein grosses Problem geben.

Zitat (von Anami):
Wie der Ablauf NACH der Entscheidung deines Sohnes und NACH der Reaktion der Mutter ist--- kann DANACH erörtert werden.


Das ist schon richtig.

Zitat (von Anami):
NÖ. Entweder will der Sohn zu dir ziehen und dort leben --- oder nicht. DAS kann nur er allein entscheiden. JA oder NEIN.


Das wird er auch tun. Doch solange er sich beeinflussen lässt, wird das nichts. Er sagt schon eindeutig das er umziehen will. Das ganze darf halt nicht zum Ping-Pong Spiel wegen irgendwelchen Geldern werden, denn darafu lasse ich mich auch beim Telefonat nicht ein, da geht nur darum ob die Mutter nun zustimmt, Ihre Finanziellen Belange sind hier nicht wichtig genau so wie meine. Jeder Elternteil ist für seine eigenen Finanzen verantwortlich.

Zitat (von Anami):
Was hat seine Umzugs-Entscheidung mit dem (bürokratischen bzw. finanziellen) Verlauf zu tun?


Mit der Entscheidung selber hat es erst mal nichts zu tun. Mit dem was danach kommt aber schon. Denn natürlich muss in der Folge der Kindesunterhalt geregelt werden und daher fragte ich wie die Titulierung aufgehoben werden kann. Aber ich denke das muss man dann bei den Beistandschaften des Jugendamtes erkunden. Soweit ist es ja noch nicht.

Ich glaube das grundsätzlich wenn sich beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben so wie es bei uns ist, es wichtig ist, dass beide Eltern sich einig sind und darauf kommt auch morgen beim Telefonat an. Wenn dem so ist, dann kann das eine Elternteil also die Kindesmutter dem anderen auch eine Vollmacht ausstellen, damit ich zum Einwohnermeldeamt kann und unser Kind ummelde. Mein Sohn kann mit 16 Jahren ja frei entscheiden und der Kindeswille zählt hier. In der Folge kann Kindergeld so wie ich es verstanden habe, nur der Elternteil beziehen bei dem das Kind lebt.

Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen und in unserem Falle die KM mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, so glaube ich kann das Jugendamt vermitteln. Bei einem 16 jährigen wird meiner Meinung nach jedes Jugendamt und auch wenn es soweit kommt, das Familiengericht einem Umzug zustimmen, anders kann ich mir das nicht vorstellen.

Nun kommt es auf das Telefonat an.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
Doch solange er sich beeinflussen lässt, wird das nichts.
Damit sind wir mindestens 1x herum im Kreis.
Zitat (von orlandi):
Jeder Elternteil ist für seine eigenen Finanzen verantwortlich.
Du verstehst aber schon, dass die Finanzen der Mutter eben auch durch den Sohn gespeist werden, oder? Durch Kindergeld, Unterhalt und JC-Leistungen für ihn.
Diese Gelder fallen dann ersatzlos weg. Das ist so klar wie klare Brühe. Da kommt schon etliches zusammen.
Dass die Mutter sich nun gleich nach dem 1. Telefonat überzeugen lässt, halte ich für ziemlich blauäugig.

Wenn sie DANN ihr Einverständnis erklärt (schriftlich) und der Sohn umgezogen IST, dann kommt das mit der Anmeldung bei der Meldestelle.
Dann kann auch erst die Aufhebung des Titels beantragt werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)

Also, das Telefonat hat stattgefunden und wie zu erwarten hat die Kindesmutter immer Ihre Unkosten in den Vordergrund gestellt.

Sie hätte es Schwarz auf Weiß dass das neue Konto zwar beim JC angegeben werden müsste, aber die Beträge auf dem Konto würden nicht zur Anrechnung führen auch wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Dazu habe ich nur gesagt das dies nach meinem Wissen her nicht stimmt.

Sie hätte vor dem Umzug mit unserem Sohn vereinbart das nur umgezogen werden kann, wenn er bei Ihr bleibt. Sowas perfides finde ich ehrlich gesagt unmöglich was ich ihr auch gesagt habe. Wie kann man sowas von einem Kind abhängig machen?

Sie stellte Ire Kosten vor, z.B. das Sie zwar noch vom JC abhängig seie und die Miete bezahlt würde aber nicht komplett, da gab es wohl eine neue Berechnung da Sie Wohngeld beantragt habe.

Sie war Felsenfest davon überzeugt das Sie umziehen müsste wenn unser Kind dort auszieht. Die Kosten könnten nicht mehr gedeckt werden, der Kindesunterhalt fällt weg, Sie braucht ja auch was zum Leben usw.
Also wie gehabt, es geht nur ums Geld bzw. Ihre Bedürfnisse.
Sie hätte mit unserem Sohn gesprochen und auf die Vereinbarung erinnert. Ein Wechselmodell käme für Sie auch nicht in Frage da ja die Hälfte des Kindesunterhaltes wegfällt auch wenn Sie unseren Sohn dann nur zur Hälfte unterhalten müsste.

Ich habe Ihr versucht zu erklären das die Gelder und der ganze Kram für unser Kind und das Kindeswohl keine Rolle spielen, aber Sie kam halt immer wieder mit denselben Argumenten und meinte das es unserem Sohn dann halt auch nicht gut gehen würde wenn er sein Zimmer aufgeben müsste.

Angeblich würde Sie bald arbeiten und wäre dann ohne JC unterwegs.

Ich denke so wie ich meinen Sohn kenne, lässt er sich bequatschen.

Zudem denkt die Kindesmutter tatsächlich das SIE den Kindesunterhalt auch über das 18te Lebensjahr unseres Sohnes weiterhin erhält, da habe ich mal getrost gar nichts zu gesagt, denn die Titulierung geht bis zum 18ten und das wars. Danach werden beide Eltern bzw. deren Einkommen begutachtet und die Gelder wie auch das Kindergeld geht auf sein Konto, ich denke wie zu erwarten bedenkt Sie das nicht.

Ich habe Sie reden lassen und wenig dazu gesagt und immer wieder auf den Wunsch unseres Kindes hingewiesen da es hier eben auch um das Kindeswohl geht. Klar stirbt er nicht davon wenn er bei der Mama bleibt, doch das hin- und her belastet den jungen Mann und von daher kann ich da nix dran machen solange er selber sich nicht durchsetzt. Es geht halt immer nur ums Geld, traurig.

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#19
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Wenn der 16-jährige Sohn zum Vater ziehen möchte, kann die Mutter das wirklich blockieren?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
hat die Kindesmutter immer Ihre Unkosten in den Vordergrund gestellt.
Unkosten sind es nicht, aber sie kann es nennen, wie sie will. Es sollte nicht um Geld gehen. Schon der 1. Versuch---gescheitert.
Zitat (von orlandi):
aber die Beträge auf dem Konto würden nicht zur Anrechnung führen auch wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebe.
Wenn damit die 900,- Kommunionsgeschenk gemeint sein sollen, trifft das mit der Nicht-Anrechnung nur zu, wenn die 900,- von ihrem Konto auf das neue Konto des Sohnes überwiesen werden. Das geht nur, wenn sie die 900,- auf ihrem Konto hat. Dann innerhalb der BG.
Zitat (von orlandi):
Sie stellte Ire Kosten vor, z.B. das Sie zwar noch vom JC abhängig seie und die Miete bezahlt würde aber nicht komplett, da gab es wohl eine neue Berechnung da Sie Wohngeld beantragt habe.
Wieder nur die Kohle.
Wenn sie einen Antrag auf Wohngeld gestellt hat und dieser bewilligt wird, bedeutet das: Das JC ist ab dann raus, ist gar nicht mehr zuständig, zahlt also weder für Mutter noch für Kinder irgendwas. Das Wohngeldamt zahlt dann nur einen Zuschuss zu den Mietkosten. Sie hat dann nur Kindergeld+Unterhalt +Mietzuschuss.

Zitat (von orlandi):
Ich denke so wie ich meinen Sohn kenne, lässt er sich bequatschen.
Dann ist er noch nicht soweit, dass er sich durchsetzen kann.
Zitat (von orlandi):
Zudem denkt die Kindesmutter tatsächlich das SIE den Kindesunterhalt auch über das 18te Lebensjahr unseres Sohnes weiterhin erhält,
Das kann sein. Die jetzige Titulierung bis 18 kann und wird dann geändert werden. Wer soll denn sonst Unterhalt zahlen? Mit 18 ist längst nicht jeder soweit, dass er sich selbst unterhalten kann.
Auch das Kindergeld kann noch länger als bis 18 gezahlt werden.

Jetzt ist absolut unbekannt, was der Sohn nach dem Schulabschluss macht.
Wenn er bei dir lebt, zahlst du nicht bar an die Mutter, sondern du gewährst dem Sohn Naturalunterhalt (Wohnen, Essen, Sonstiges).
Zitat (von orlandi):
Es geht halt immer nur ums Geld, traurig.
Die Mutter willigt also beim 1.Versuch nicht ein, das hätte man sich denken können. Man kann es nochmal versuchen.
Später käme die Hilfe des Jugendamtes oder des Familiengerichtes in Frage.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Unkosten sind es nicht, aber sie kann es nennen, wie sie will. Es sollte nicht um Geld gehen. Schon der 1. Versuch---gescheitert.


Was willst du machen wenn es Ihr nur darum geht und nicht zuhört wenn ich als vater sage, ich möchte jetzt übers Kind reden.

Zitat (von Anami):
Wenn damit die 900,- Kommunionsgeschenk gemeint sein sollen, trifft das mit der Nicht-Anrechnung nur zu, wenn die 900,- von ihrem Konto auf das neue Konto des Sohnes überwiesen werden. Das geht nur, wenn sie die 900,- auf ihrem Konto hat. Dann innerhalb der BG.


Nein das meint Sie nicht. Sie meint generell die Gelder.
Ich habe ein Schreiben des JC von ihr gestern geschickt bekommen, da steht:

"grundsätzlich hat die Eröffnung eines Girokontos für Ihren Sohn keine direkte Auswirkung auf den Leistungsanspruch Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Ich mach Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam, dasss mit Eröffnung des Kontos auch dieses zur Prüfung vorgelegt werden muss, sofern Sie Leistungen und/oder Beihilfen bzw. die dahrlehensweise Übernahme sonstiger Aufwendungen beantragen. Dies gilt auch für Anträge auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem SGB II.

Denken Sie daran, einen entsprechenden Nachweis über die Kontoeröffnung vorzulegen."

Zitat (von Anami):
Wieder nur die Kohle.
Wenn sie einen Antrag auf Wohngeld gestellt hat und dieser bewilligt wird, bedeutet das: Das JC ist ab dann raus, ist gar nicht mehr zuständig, zahlt also weder für Mutter noch für Kinder irgendwas. Das Wohngeldamt zahlt dann nur einen Zuschuss zu den Mietkosten. Sie hat dann nur Kindergeld+Unterhalt +Mietzuschuss.


Genau, es ging ihr nur um die Kohle, sonst nix. Kind ist egal. Er kann ja gehen aber das kann gerne noch 2-3 Jahre dauern bis Sie einen Job hätte. Und mir kann es doch egal sein ob Sie bvom KG, Unterhalt und Mietzuschuss lebt, das sind zwei Paar Schuhe und es geht nur darum was unser Sohn möchte, nicht Ihr Geld. Sie soll einfach arbeiten gehen. Aber da bringt jede Diskussion nichts.
Mein Sohn entscheidet sich für ein JA oder Nein, wenn Ja dann aber 100% und ich unterstütze ihn, wen nein dann muss auch er mit den Konsequenzen leben das es evt. erst mal keinen Führerschein gibt, später erst mal kein Auto, nur ein eingeschränktes Konto, seine Freunde eben nicht in der Nähe schnell erreichbar sind zum spielen, lernen usw. Davon wird er nicht sterben aber er muss auch begreifen das seine Mutter ihn nur wegen des Geldes was ja ihr Hauptinteresse ist, ihn zu Hause halten will und alles andere Ihr unwichtig ist.

Zitat (von Anami):
Dann ist er noch nicht soweit, dass er sich durchsetzen kann.


Genau das wird so sein.

Zitat (von Anami):
Das kann sein. Die jetzige Titulierung bis 18 kann und wird dann geändert werden. Wer soll denn sonst Unterhalt zahlen? Mit 18 ist längst nicht jeder soweit, dass er sich selbst unterhalten kann.
Auch das Kindergeld kann noch länger als bis 18 gezahlt werden.


Nö, aber der wird dann neu berechnet. Sollte Sie tatsächlich bis dahin arbeiten gehen, wird Sie ebenfalls mit Aufgefordert zu zahlen, das wird nicht viel sein und ich werde sicher sehr viel zahlen müssen, aber dann nicht an die Mutter sondern unserem Sohn. Wenn er dann immer noch bei Muttern wohnt, wird er wohl zur Kasse gebeten.

Zitat (von Anami):
Jetzt ist absolut unbekannt, was der Sohn nach dem Schulabschluss macht.


mein Sohn ist auf dem Gymnasium und wird sein Abi machen. Entweder er wird in der Folge ein Studium oder eine Ausbildung anstreben was er aktuell noch nicht weiß. Ziele hat er aber.

Zitat (von Anami):
Wenn er bei dir lebt, zahlst du nicht bar an die Mutter, sondern du gewährst dem Sohn Naturalunterhalt (Wohnen, Essen, Sonstiges).


Ja genau, aber er lebt nicht bei mir.

Zitat (von Anami):
Die Mutter willigt also beim 1.Versuch nicht ein, das hätte man sich denken können. Man kann es nochmal versuchen.


Das ist vergenes, ich kenne diese Mutter, es ging immer nur um Geld. Die bewegt sich wie ein Fels im Gebirge, also gar nicht.

Zitat (von Anami):
Später käme die Hilfe des Jugendamtes oder des Familiengerichtes in Frage.


Das müsste mein Sohn anstreben wenn er denn mal soweit ist.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Du solltest Dich nicht an Nebensächlichkeiten aufhängen und so verzetteln. Das Girokonto ist nun wirklich das kleinste Problem. Ich hab damals aus Prinzip ein solches für meine Kinder abgelehnt, weil mir einfach die damit einhergehende versuchte Beeinflussung der Kinder einfach gar nicht gefiel. Ich hab ein separates Konto auf meinen Namen eröffnet, mit der Bank abgestimmt, was die Kids durften und gut wars. Das ist doch nicht das Problem. Auch der spätere Führerschein oder ein eigener PKW ist doch nicht das Problem. Du solltest Dir abgewöhnen, über diese Dinge mit dem Kind zu diskutieren. Denn da seid Ihr Euch ja ähnlich. Beide Elternteile argumentieren mit finanziellen Vor/Nachteilen.

Ich würde den Sohn stärken, seine eigene Entscheidung unabhängig von der finanziellen Lage zu treffen. Vielleicht ist es ja doch nicht nur das Gejammere der Mutter, was ihn dort hält? Und diese Entscheidung akzeptieren, ganz vorbehaltlos ohne Vorrechnerei. Das Kind muss jetzt seinen eigenen Weg finden, ganz ohne Druck. Ich wünsche Euch, dass das gelingt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
Was willst du machen
Ich ?? Auflegen. Versuch gescheitert. Der SOHN ist dran.

Deine ständigen Wiederholungen und Bestätigungen bringen die Sache gar nicht voran. Du machst es fast wie die Mutter. Immer nur Geld.
Zitat (von orlandi):
Ich habe ein Schreiben des JC
Völlig ok, aber schon wieder GELD. Weitere Konten sind möglich. ABER woher kommen die Gelder auf diesem Konto des Sohnes? zB von Mutters Konto auf Sohns Konto-- oderoderoder ---alles vom JC prüfbar und auch bei Familien im Sozial-Leistungsbezug total üblich.

Ich habe alles mehrfach und schrittweise erklärt. Der Sohn ist offenbar noch nicht soweit, dass er mit seiner Mutter selbst über seine Pläne spricht statt über Geld. Also später nochmal ansetzen, das 1. Ziel erklären.
Sonst kann es eine andere Stelle tun. Das Kindeswohl ist die Priorität.

Bis dahin wird die Mutter ihre Position halten, weil das für sie am vorteilhaftesten ist.
Zitat (von orlandi):
Sollte Sie tatsächlich bis dahin arbeiten gehen,
Ach, seit ca 20 Jahren in der *Stütze* und bald geht sie arbeiten? Oder macht ne geförderte Ausbildung? Jaja, lasst euch gern weiter vera***, das ist erlaubt.
Zitat (von orlandi):
Nö, aber der wird dann neu berechnet.
Damit waren wir schon längst durch. Es wird nicht nur der Unterhalt neu berechnet, sondern alle Leistungen, die sich durch Umzug zu dir ändern. Nur das JC ist dann raus.
Zitat (von orlandi):
Wenn er dann immer noch bei Muttern wohnt, wird er wohl zur Kasse gebeten.
NÖ.

Schön`Gruß an den Sohn: Er soll seine 3 Ziele Schritt für Schritt durchsetzen. Er kann um den *Geldfelsen* herumgehen, um seine Ziele zu erreichen. Das Konto ist ein Mini-Zwischenschritt.
1.Umzug zu dir---2. Abitur---3. Studium bzw. Ausbildung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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