Kind nach Urlaubsflirt

19. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
AlessandroSB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind nach Urlaubsflirt

Ein deutscher Mann hat 2011 ein Kind auf den Philippinen gezeugt. Die Mutter des Kindes lebt mit ihrem Sohn lebt von der Hand in den Mund und der Vater des Kindes hat die Kommunikation via Chat eingestellt, da er erfahren hat, dass die Mutter Unterhalt für den gemeinsamen Sohn fordern möchte.
Nach letzten Informationen ist er bei Freunden in Österreich untergekommen und drohte der Mutter des Kindes, nicht mehr nach Deutschland zu kommen, so dass scheinbar kein Unterhalt gefordert werden kann.

Das Bundesamt für Justiz, welches in derartigen Fällen helfen sollte, wurde von der philippinischen Vermittlungsbehörde OSG eingeschaltet und ist in Besitz von Screenshots von Chatprotokollen und Fotos, die die Vaterschaft erkennen lassen.

Allerdings kann das Bundesamt für Justiz scheinbar nichts ausrichten, wenn der Unterhaltsschuldner sich in Österreich aufhält und rät, österreichische Behörden einzuschalten.

Der letzebekannte Wohnort war Frankfurt/Main und seinem Alter entsprechend könnte der Vater des Kindes bereits Rente oder Pension kassieren.

Ist es möglich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, obwohl sowohl Mutter als auch das minderjährige deutsche Kind mittellos sind? Ist das Familiengericht des letzten bekannten Wohnortes zuständig, in diesem Fall Frankfurt?
Kann dies über Prozesskostenhilfe abgewickelt werden?

Mutter und Kind leben auf den Philippinen.

Sollte die Vaterschaft gerichtlich bestätigt werden, wovon sicher auszugehen ist, dann ist das Kind deutscher Staatsbürger.

Gibt es einen Anwalt, der sich dieser Sache annehmen kann? Oder gibt es sowas, wie einen Verband oder Verein, der sich derartiger Fälle annimmt?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Da weder die Mutter mit Kind noch der Vater in Deutschland leben, ist hier eine Zuständigkeit nicht gegeben. Das müsste in Österreich abgewickelt werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlessandroSB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was aber, wenn garnicht sicher ist, ob er tatsächlich in Österreich lebt ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ohne Adresse, ohne offiziell festgestellte Vaterschaft, wie soll das funktionieren?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Vielleicht macht es Sinn, das Verfahren im Land zu führen und dann im Fall des Erfolges das Urteil wo auch immer implementieren zu lassen, wenn denn der Wohnort des Vaters bekannt ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Ich sehe das genauso wie wirdwerden.

Unterhalt fordern kann man nur von einem rechtlichen Vater, also muss hier als allererstes mal das Verwandtschaftsverhältnis hergestellt werden, wenn das noch nicht passiert ist. Wie das auf den Philippinen funktioniert weiß ich nicht, aber ganz sicher nicht durch Chat-Protokolle und gemeinsame Fotos. Wenn doch, auch gut.

Als nächstes sollte man das ggf. gerichtliche Verfahren im Inland durchlaufen, um entweder eine inländische vollstreckbare Unterhaltsforderung zu erhalten und diese dann im Ausland zu vollstrecken oder um über die zuständigen Stellen ein Unterhaltsverfahren im Ausland einzuleiten. Das ist in jeder Länderkombination total individuell und insbesondere Übersee sicher nicht ganz einfach.

Sich an das Bundesamt für Justiz zu wenden, wenn der Vater gar nicht in der BRD lebt, erscheint mir irgendwie sinnfrei und der Verweis auf die österreichischen Behörden ist doch der nächste Schritt.

Ich würde mich aber ganz sicher nicht hinsetzen und über Unterhaltsforderungen nachdenken, wenn das Kind noch gar nicht mit dem Herren verwandt ist. Ansonsten kann man nämlich dann, wenn es konkret werden soll, komplett von vorne anfangen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AlessandroSB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau da beisst sich doch die Maus in den Schwanz. Die Mutter weiss sicher, dass er der Vater ist. Auch die Fotos zeigen dies deutlich auf.
Es kann doch nicht sein, dass nun ein Kind, welches einen deutschen Vater hat, nur deshalb die Arschkarte hat, weil es auf den Philippinen lebt und seine Mutter wie viele andere auch von der Hand in den Mund lebt.

Das Kind existiert und hat einen deutschen Vater! Was fehlt, ist die Feststellung dieser Vaterschaft, zur Not durch ein Gericht.

Deshalb wurde versucht, über das Bundesamt für Justiz weiter zu kommen.

Wenn sich der Vater nun vom Acker macht, kann man dies doch nicht dem Kind anlasten.

Alle Indizien sprechen für seine Vaterschaft!

Da er keine Lust zum zahlen hat, gibt er an, in Österreich zu sein. Ob das stimmt wissen die Götter.

Auf alle Fälle hatte er einen Wohnort in Deutschland und sollte so zumindest einmal identifiziert werden.

Aufgrund seines Alters könnte er demnächst Rente erhalten. Diese wird von Deutschland bezahlt und muss soweit ich weiss beantragt werden.
So müsste es doch ein Leichtes sein, den Vater spätestens dann ausfindig zu machen.

Es geht hier um ein Kind, dass gemäß BGB deutscher Staatsbürger aufgrund der Geburt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Wenn es ein Leichtes ist, den Vater ausfindig zu machen, dann soll es die Mutter doch tun. Wieso hat sie nicht längst juristisch etwas eingeleitet. Das geht auch von ihrem Heimatland aus. Und das ist bei den Müttern von Kindern, die von Deutschen gezeugt worden sind, durchaus bekannt.

Die Vaterschaft ist nicht festgestellt, und so lange wird hier auch nichts passieren. Aus gutem Grund.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von AlessandroSB):
Vaterschaft
Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass du dich mit dem Begriff Vaterschaft noch nicht so auseinandergesetzt hast. Es gibt nämlich eine Menge unterschiedliche Väter: leiblich, rechtlich, biologisch, putativ, adoptiv, stief, pflege und vielleicht noch mehr, die mir gerade nicht einfallen.

Was die Mutter sicher weiß, ist die biologische Vaterschaft. Für eine Unterhaltsforderung maßgebend ist aber die rechtliche Vaterschaft. Wenn es hier also keine Vaterschaftsfeststellung nach deutschem oder philippinischem Recht gibt, dann hat das Kind eben auch keinen rechtlichen Vater.

Und da braucht man dann auch nicht wütend auf den Boden stampfen und "das kann doch nicht sein" zu rufen. Es ist ein harter Fakt, den man ändern kann und muss, bevor man Unterhalt fordern will.

Zitat (von AlessandroSB):
Alle Indizien sprechen für seine Vaterschaft!
Nach deutschem Recht würde das in einem eventuellen Beweisvereitelungsverfahren, wovon die Mutter hier noch Lichtjahre entfernt ist, hilfreich sein.

Zitat (von AlessandroSB):
Da er keine Lust zum zahlen hat, gibt er an, in Österreich zu sein. Ob das stimmt wissen die Götter.
Er hat keine Pflicht zu zahlen, wenn keine rechtliche Vaterschaft besteht. Auf was er so Lust hat, interessiert nicht.

Zitat (von AlessandroSB):
Auf alle Fälle hatte er einen Wohnort in Deutschland und sollte so zumindest einmal identifiziert werden.
Besteht der Wohnsitz noch oder ist er abgemeldet? Was sagt die Melderegisterabfrage?

Zitat (von AlessandroSB):
Aufgrund seines Alters könnte er demnächst Rente erhalten. Diese wird von Deutschland bezahlt und muss soweit ich weiss beantragt werden.
So müsste es doch ein Leichtes sein, den Vater spätestens dann ausfindig zu machen.
Könnte man im Vaterschaftsfeststellungsprozess nach deutschem Recht ebenfalls anregen. Aber hier scheint kein deutsches Gericht zuständig zu sein.

Zitat (von AlessandroSB):
Es geht hier um ein Kind, dass gemäß BGB deutscher Staatsbürger aufgrund der Geburt ist.
Ja, dann versucht halt über §§ 100, 170 Abs.3 FamFG das Amtsgericht Schöneberg einzuschalten und schaut was passiert.

Wie wird man denn nun rechtlicher Vater auf den Philippinen?

-- Editiert von smogman am 22.06.2020 13:47

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von AlessandroSB):

Ist es möglich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, obwohl sowohl Mutter als auch das minderjährige deutsche Kind mittellos sind? Ist das Familiengericht des letzten bekannten Wohnortes zuständig, in diesem Fall Frankfurt?
Kann dies über Prozesskostenhilfe abgewickelt werden?

Das Kind des deutschen Vaters hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit hat es Anspruch darauf, daß die zuständige deutsche Behörde seine (des Kindes!) Unterhaltsansprüche gegen den Vater durchzusetzen hilft.

Man sollte sich mit dem Jugendamt am letzten deutschen Wohnort des deutschen Vaters in Verbindung setzen und sich mit diesem beraten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):

Die Vaterschaft ist nicht festgestellt, und so lange wird hier auch nichts passieren. Aus gutem Grund.

Die Vaterschaft ist das erste, das festgestellt werden muss, logisch.
Da kann aber die Mutter einen Gerichtsbeschluss in Deutschland erwirken, am letzten deutschen Wohnort des mutmaßlichen Vaters.

Sinnvollerweise sucht man einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Deutschland, und lässt den den Rest erledigen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von AlessandroSB):
Die Mutter weiss sicher, dass er der Vater ist. Auch die Fotos zeigen dies deutlich auf.
Das mag sein. Man braucht andere Methoden als Fotos mit Ähnlichkeiten.
Zitat (von AlessandroSB):
Es kann doch nicht sein,
Momentan ist es aber so. Und die letzten 8 Jahre hat man den Vater wohl auch nicht gefunden.
Zitat (von AlessandroSB):
Wenn sich der Vater nun vom Acker macht, kann man dies doch nicht dem Kind anlasten.
Das tut doch keiner. Es muss der Vater gefunden werden--- dann gehts weiter.
Zitat (von AlessandroSB):
Da er keine Lust zum zahlen hat, gibt er an, in Österreich zu sein. Ob das stimmt wissen die Götter.
Ich vermute, deutsche Väter, die sich Österreich aufhalten oder auch anderswo, wären zu Unterhalt heranzuziehen, so man sie denn findet.
Zitat (von AlessandroSB):
Auf alle Fälle hatte er einen Wohnort in Deutschland und sollte so zumindest einmal identifiziert werden.
Schon versucht in den letzten Jahren?
Zitat (von AlessandroSB):
So müsste es doch ein Leichtes sein, den Vater spätestens dann ausfindig zu machen.
Das ist nicht leicht. Wer kann wo nachfragen und Auskunft erhalten, ob Herr X jetzt Rente erhält?
Zitat (von AlessandroSB):
Es geht hier um ein Kind, dass gemäß BGB deutscher Staatsbürger aufgrund der Geburt ist.
Auch das mag sein. Aber ohne den leiblichen Vater *zu haben*, geht nichts voran.
Zitat (von AlessandroSB):
Genau da beisst sich doch die Maus in den Schwanz.
Eben genau da. Zuerst muss man ihn haben. Vielleicht auch dann kein Unterhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das Kind des deutschen Vaters hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit hat es Anspruch darauf, daß die zuständige deutsche Behörde seine (des Kindes!) Unterhaltsansprüche gegen den Vater durchzusetzen hilft.

Man sollte sich mit dem Jugendamt am letzten deutschen Wohnort des deutschen Vaters in Verbindung setzen und sich mit diesem beraten.
Das ist total überflüssig, weil falsch. Die Geltendmachung von Unterhalt ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und nicht etwa eine öffentlich-rechtliche, sodass die Zuständigkeit konsequenterweise auch im Privatbereich liegt und nicht im behördlichen. Die Leistungen des Jugendamtes zur Unterstützung dazu richten sich nach § 18 SGB VIII (Beratung) und § 55 SGB VIII (Beistandschaft). Die örtliche Zuständigkeit für die Beratung orientiert sich an §§ 86 ff. SGB VIII, für die Beistandschaft an § 87c SGB VIII. Für die Beistandschaft ist damit die Zuständigkeit eines deutschen Jugendamtes ausgeschlossen. Für die Beratung könnte man über § 88 SGB VIII noch auf die Zuständigkeit des Landes Berlin kommen.

Nun, ich wünsche viel Erfolg das der Senatsverwaltung Berlin zu erklären, nur um am Ende zu erfahren, dass man keinen Unterhalt geltend machen kann, wenn keine rechtliche Vaterschaft besteht. :-)

-- Editiert von smogman am 22.06.2020 15:31

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Noch in Ergänzung: es ist nicht Aufgabe des Staates, jedweden privaten Schlendrian von Amts wegen zu korrigieren. Wenn die private Korrektur erfolgt ist, dann steht der Staat auch zur Verfügung, zumindest im Kindschaftsrecht. Mir ist abgesehen davon auch völlig schleierhaft, wie ein Antrag bei Gericht derzeit aussehen soll. Wie einer meiner Vorschreiber sich das so vorstellt. Auch der Name alleine (ist es denn der richtige?) langt für einen Antrag bei Gericht doch nicht aus. Dazu müsste das Geburtsdatum kommen, die letzte Adresse im Minimum. Und dann müsste dort zugestellt werden können. Und zwar nicht die Unterhaltsklage, sondern der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft. Und bei der gibt es keine öffentliche Zustellung. Also, Feststellung der Vaterschaft durch Versäumnisurteil.

Das sind diese "Jimmy oder Billy aus Texas" Fälle. Da tut niemand was. Warum auch?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und bei der gibt es keine öffentliche Zustellung.
Doch gibt es. Eine Feststellung der Vaterschaft kann komplett ohne den Vater erfolgen, wenn er nicht auffindbar ist. Von der öffentlichen Zustellung, über die Beweisvereitelung bis hin zur Beschlusserteilung. Es ist möglich Vater zu werden, ohne es jemals zu erfahren. Aber diese Fälle sind sehr selten und da braucht man als Antragsteller auch etwas Wissen, das über 0815-Kenntnisse weit hinaus geht und vermutlich selbst einige Anwälte ins Schwitzen bringen wird. Mal ganz unabhängig davon, dass auch einige Amtsgerichte sich anstellen wie die ersten Autos. Die Praxis nichts zu tun ist unter Gerichten nämlich weit verbreitet.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich wollte mich hier nicht an den wenigen Ausnahmen hochziehen. Die in diesem Fall nicht greifen. Ich hatte mal so einen Fall: Männer eineiige Zwillinge, ein Zwilling zeugungsunfähig, der Vater (anderer Zwilling) unbekannten Aufenthalts. Oder, Vater ist verstorben. Aber hier haben wir doch einen ganz normalen Fall. Und da wird nicht öffentlich zugestellt. Vaterschaftsfeststellung geht ja auch nicht durch Versäumnisurteil.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Doch, das geht, auch wenn du noch 10mal das Gegenteil behauptest. Die öffentliche Zustellung ist Teil der ZPO und damit auch Teil eines jeden Verfahrens. Und ich habe schon mehrfach öffentlich zustellen lassen in Vaterschaftsfeststellungsverfahren.

Dein Beispiel würde lediglich daran scheitern, dass mehrere Putativväter in Frage kommen und damit eine Beweisvereitelungsentscheidung nicht möglich ist. Bei nur einem in Frage kommenden Vater ist das dagegen problemlos möglich und scheitert keinesfalls am Verfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AlessandroSB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Smogman,

erst einmal herzlichen Dank für Deine Mühe.
Natürlich danke ich auch all den anderen, jedoch scheint mir die Antwort von Smogman am hilfreichsten.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich bin selbst mit einer Filipina verheiratet und wir leben mit unserer Tochter in Deutschland.

Ein "Hilferuf" über facebook hat mich auf jene Filipina gestossen, welche von einem namentlich bekannten deutschen Mann in dessen Urlaub auf den Philippinen geschwängert wurde.

Es ist mir gelungen, sein Geburtsdatum und seine letzte Meldeadresse herauszufinden.

Alle zusammengetragenen Fakten wurden über die philippinische OSG an das Bundesamt für Justiz gesendet, so auch ein Screenshot eines Chats, in welchem sich der deutsche Mann sowohl klar als Vaterbekennt, als auch die Mutter dahingehend zu beeinflussen sucht, das Verfahren zu stoppen, da er sonst bei Freunden in Österreich bleiben würde.
Ob die Österreichgeschichte stimmt oder nicht ist unklar.

Tatsächlich hat das Bundesamt für Justiz ihn nicht direkt erreicht und lies die Mutter wissen, dass diese nun ein Verfahren in Österreich anstreben solle. Das, obwohl nicht erwiesen ist, dass er sich dort aufhält.

Die Mutter ist mittellos und lebt von der Hand in den Mund.

Deshalb hatte ich ursprünglich angefragt, ob es etwas wie einen Verband oder Verein gibt, der solchen Kindern und Müttern helfen kann, den Vater rechtsicher ausfindig zu machen.

Gibt es soetwas nicht, besteht dann die Möglichkeit über Beratungshilfe und im weiteren Verlauf über PKH das Familiengericht seines zuletzt bekannten deutschen Wohnsitzes, in diesem Fall Frankfurt/Main, anzurufen, um eben diese Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen?

Oder vielleicht gibt es im Raum Frankfurt einen qualifizierten Anwalt, welcher sich dieser Sache annehmen kann und alles erforderliche in die Wege leitet? Das Honorar würde er allerdings erst nach Erfolg vom Vater einfordern können, da sowohl Mutter und Kind absolut mittellos sind.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Das Honorar würde er allerdings erst nach Erfolg vom Vater einfordern können, da sowohl Mutter und Kind absolut mittellos sind.
Dan wird sich wohl Keiner drauf einlassen. Einfordern können heisst nicht gleichzeitig auch bekommen. Auch der eventuelle Vater könnte Mittellos sein...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
AlessandroSB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Das Honorar würde er allerdings erst nach Erfolg vom Vater einfordern können, da sowohl Mutter und Kind absolut mittellos sind.
Dan wird sich wohl Keiner drauf einlassen. Einfordern können heisst nicht gleichzeitig auch bekommen. Auch der eventuelle Vater könnte Mittellos sein...
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dan wird sich wohl Keiner drauf einlassen. Einfordern können heisst nicht gleichzeitig auch bekommen. Auch der eventuelle Vater könnte Mittellos sein...


Deshalb ja auch die Fragen bzgl. Verein, Verband und PKH.

Leider ist der Gedanke des Helfens, um des Helfens Willen so gut wie nirgends mehr vorhanden.

Sollte der Vater tatsächlich mittellos sein, so wäre der tatsächlich Leidtragende sein kleiner Sohn und dessen Mutter. Ein Anwalt sollte dies verkraften können, wenn er dann die tatsächliche Gewissheit hat, wirklich jemandem geholfen zu haben, der Hilfe benötigt.

Der Aufwand dafür dürfte sich in Grenzen halten, da ja nicht mehr soviel ermittelt werden muss, weil sämtliche Informationen bezgl. der Person des Vaters ja bekannt sind.

Es wäre lediglich der juristisch richtige Weg zu gehen um ein klein wenig zur Gerechtigkeit beizutragen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von AlessandroSB):
Leider ist der Gedanke des Helfens, um des Helfens Willen so gut wie nirgends mehr vorhanden.
Das möchte ich auf keinen Fall so stehen lassen. Es ist absolut nicht so.
Zitat (von AlessandroSB):
Verein, Verband und PKH.
PKH--- für wen denn bitte? Mir ist kein Verband/Verein bekannt, der weltweit unterhaltsscheue Väter sucht.
Zitat (von AlessandroSB):
so wäre der tatsächlich Leidtragende sein kleiner Sohn und dessen Mutter.
Ja, das haben alle Leser hier schon kapiert. Und selbst, wenn der Vater nicht mittellos ist, kann das so sein.
Zitat (von AlessandroSB):
Ein Anwalt sollte dies verkraften können,
Ich meine, du überblickst die Situation absolut nicht. Oder schaust zu viele Filme.
Zitat (von AlessandroSB):
Der Aufwand dafür dürfte sich in Grenzen halten,
Ein Anwalt soll sich gratis auf die Suche machen? Wie will man ihn denn finden? Evtl. nicht in Östereich, evtl. in Ungarn, in Neuseeland, in Spanien... :bang:
Zitat (von AlessandroSB):
sämtliche Informationen bezgl. der Person des Vaters ja bekannt sind.
Ach ja?
Zitat (von AlessandroSB):
Es wäre lediglich der juristisch richtige Weg zu gehen um ein klein wenig zur Gerechtigkeit beizutragen.
Stell dir vor, es findet sich ein solcher Wohltäter, der findet den vermeintlichen Vater und dieser ist dann mittelloser Altersrentner?

Wo findet man dann ein klein wenig Gerechtigkeit?

Meine Empfehlung:
In deiner Community mit evtl. mehreren philippinischen Männern und Frauen in Europa, die nicht so von der Hand in den Mund leben müssen (zum Glück)--- konnte man selbst einen Hilfsverein gründen und mit einem winzigen Euro-Betrag diesem Kind gewaltig helfen.
...ist übrigens keine neue Idee und hat nichts mit den Philippinen oder der Jagd nach diesem vermeintlichen Vater zu tun...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Leider ist der Gedanke des Helfens, um des Helfens Willen so gut wie nirgends mehr vorhanden.
Anwälten ist es rechtlich untersagt, kostenlos in der gewünschten Weise tätig zu werden. Jedenfalls von Ausnahmen abgesehen. Das ist auf jeden Fall nicht so einfach.

Die "Hilfe" dürfte den Anwalt neben seiner Arbeitszeit dann auch noch eine Menge kosten: Büro, Sekretariat, Versicherung, Material, Porto, Fahrtkosten und so weiter. Ich will nicht anfeindend klingen, aber... Warum "helfen" Sie denn nicht und zahlen den Vorschuss für den Anwalt?

Wenn der Anwalt damit anfängt, solche Mandate unter diesen Bedingungen, die dann für seine Kanzlei der wirtschaftlichen Wert von 0,00 (oder schlimmer) haben, anzunehmen, dann ist sein Postfach bald voll mit reihenweise Auslandsmüttern, die ihn anschreiben und angeben, dass ihr vaterloses Kind möglicherweise einen deutschen Vater habe. Ich sehe hier nicht unbedingt, warum ein auch noch so hilfsbereiter Anwalt sich gerade dieses Falls annehmen sollte?

Bisher ist da ja auch nur die Behauptung der Mutter, dass dieser Mann der Vater wäre. Es wäre dem Anwalt wohl nicht zuzumuten, sich darauf zu verlassen.

Die Mutter hat sich offenbar während eines kurzen Urlaubsflirts schwängern lassen (wie Sie es jetzt mehrfach so schön gesagt haben). Dass spricht nicht gerade dafür, dass sie besonders "prüde" ist. Es spricht eher für eine hohe Zahl rasch wechselnder Sexualpartner. Dementsprechend ist auch die Zahl der Vaterschaftskandidaten hoch. Zumindest könnte sie das sein.

Zitat:
Screenshot eines Chats, in welchem sich der deutsche Mann sowohl klar als Vaterbekennt
Das ist etwas wenig. Hierin dürfte (auch nach dem Recht der Philippinen?) keine Vaterschaftsanerkennung liegen. In die rechtliche Vaterschaft bekommt man den Mann nur über Feststellung der biologischen Vaterschaft. Und diese verlangt grundsätzlich einen entsprechenden Test. Selbst wenn er sich sicher war, dass er der biologische Vater, muss man doch festhalten, dass sich da schon viele Männer schwer vertan haben.

Zitat:
Es ist mir gelungen, sein Geburtsdatum und seine letzte Meldeadresse herauszufinden.
Und wie hat er sich da abgemeldet? Oder hat er das gar nicht?

Zitat:
Der Aufwand dafür dürfte sich in Grenzen halten, da ja nicht mehr soviel ermittelt werden muss, weil sämtliche Informationen bezgl. der Person des Vaters ja bekannt sind.
Naja. Bisher ist offenbar weder Wohnsitz noch sonstiger Ort des gewöhnlichen Aufenthalts bekannt. Was auch unbekannt ist, aber in Vaterschaftsfeststellungsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung ist, ist das DNA-Profil des Mannes. Dieser Fall wartet in jeder Hinsicht mit praktischen Schwierigkeiten auf. Das ist alles andere als der "Normalfall", den Sie hier vor Gericht bringen sollen. Ich glaube, dass Sie sich da deutlich verschätzen.

Siel sollten sich hier auch keine Illusionen machen: Sollte der Mann wirklich Renter sein, müsste man sich Gedanken über dessen Rentenhöhe machen. Der Selbstbehalt ist dann zwar gemindert. Aber möglicherweise ist selbst dann kein oder nur wenig Unterhalt zu holen, wenn die Vaterschaft festgestellt wurde. Wobei man auf den Philippinen vielleicht auch schon viel mit dem anfangen kann, was man in Deutschland als wenig bezeichnen würde.

Aber: Solange der Aufenthaltsort des Mannes unbekannt ist, kann der doch noch so viel Rente bekommen, wie Sie sich das wünschen. WIe wollen Sie diesem eine Unterhaltsforderung zukommen lassen? Allenfalls könnte man auf die Idee kommen, den Rententräger oder Bankkonten in Deutschland ausfindig zu machen. Wenn man das kann, dann kann man dort aber vielleicht auch die aktuelle Anschrift erfahren.

-- Editiert von Zuckerberg am 30.06.2020 03:57

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Abgesehen davon, wie will der Anwalt seiner Fachangestellten, seiner Vermieterin, seiner Krankenkasse erklären, dass er geholfen hat um des Helfens Willen und deshalb die Verbindlichkeiten nicht bedienen kann?

Und was ist, wenn die Rente so gering ist, dass nichts an das Kind gezahlt werden muss? Woher soll der Anwalt dann sein Geld bekommen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon,
Ein einzelner Anwalt, der sich monatlich Sorgen um die Begleichung seiner Verbindlichkeiten machen muss, würde wohl schon eine Anfrage höflich, aber bestimmt ablehnen.
Zitat (von wirdwerden):
Woher soll der Anwalt dann sein Geld bekommen?
Die Frage war doch, ob sich ein Anwalt findet, dem es nicht ums Geld geht.

Es gibt auch in Deutschland Personen/Juristen, die *pro bono* arbeiten. Ob sie das für ausländische Klienten und für solche leider halbseidene Fälle tun würden, ist fraglich.

Fürs Inland und inländische Mandanten gibts Vereine, die allerdings nicht allen und nicht bei allem kostenlos mit juristischer Unterstützung zur Seite stehen. Kommt hier auch nicht in Frage.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von AlessandroSB):
Gibt es soetwas nicht, besteht dann die Möglichkeit über Beratungshilfe und im weiteren Verlauf über PKH das Familiengericht seines zuletzt bekannten deutschen Wohnsitzes, in diesem Fall Frankfurt/Main, anzurufen, um eben diese Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen?
Bei der Beratungshilfe bin ich mir bei Auslandsbezug nicht sicher. Mehr als abgelehnt werden kann ein Antrag aber auch nicht. Für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren braucht man theoretisch keinen Anwalt. Bei so einem komplizierten Fall wäre es aber sehr hilfreich. Das Gericht am letzten Wohnort des Vaters wäre die richtige Anlaufstelle, ansonsten das Amtsgericht Schöneberg Berlin.

Für mich fehlt hier weiterhin komplett die Information, wie man eine Vaterschaft auf den Philippinen feststellt. Eventuell ist das wesentlich einfacher als in Deutschland und daher der vorrangig interessante Weg. Da sollten die Behörden oder Gerichte vor Ort doch aufklären können. Warum ein Verfahren in Deutschland betreiben, wenn ich eins vor Ort mit dem gleichen Ergebnis haben kann? Irgendwie muss man ja schließlich auch auf den Philippinen rechtlicher Vater werden können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.912 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen