Ein deutscher Mann hat 2011 ein Kind auf den Philippinen gezeugt. Die Mutter des Kindes lebt mit ihrem Sohn lebt von der Hand in den Mund und der Vater des Kindes hat die Kommunikation via Chat eingestellt, da er erfahren hat, dass die Mutter Unterhalt für den gemeinsamen Sohn fordern möchte.
Nach letzten Informationen ist er bei Freunden in Österreich untergekommen und drohte der Mutter des Kindes, nicht mehr nach Deutschland zu kommen, so dass scheinbar kein Unterhalt gefordert werden kann.
Das Bundesamt für Justiz, welches in derartigen Fällen helfen sollte, wurde von der philippinischen Vermittlungsbehörde OSG eingeschaltet und ist in Besitz von Screenshots von Chatprotokollen und Fotos, die die Vaterschaft erkennen lassen.
Allerdings kann das Bundesamt für Justiz scheinbar nichts ausrichten, wenn der Unterhaltsschuldner sich in Österreich aufhält und rät, österreichische Behörden einzuschalten.
Der letzebekannte Wohnort war Frankfurt/Main und seinem Alter entsprechend könnte der Vater des Kindes bereits Rente oder Pension kassieren.
Ist es möglich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, obwohl sowohl Mutter als auch das minderjährige deutsche Kind mittellos sind? Ist das Familiengericht des letzten bekannten Wohnortes zuständig, in diesem Fall Frankfurt?
Kann dies über Prozesskostenhilfe abgewickelt werden?
Mutter und Kind leben auf den Philippinen.
Sollte die Vaterschaft gerichtlich bestätigt werden, wovon sicher auszugehen ist, dann ist das Kind deutscher Staatsbürger.
Gibt es einen Anwalt, der sich dieser Sache annehmen kann? Oder gibt es sowas, wie einen Verband oder Verein, der sich derartiger Fälle annimmt?