Ein deutscher Mann hat 2011 ein Kind auf den Philippinen gezeugt. Die Mutter des Kindes lebt mit ihrem Sohn lebt von der Hand in den Mund und der Vater des Kindes hat die Kommunikation via Chat eingestellt, da er erfahren hat, dass die Mutter Unterhalt für den gemeinsamen Sohn fordern möchte.
Nach letzten Informationen ist er bei Freunden in Österreich untergekommen und drohte der Mutter des Kindes, nicht mehr nach Deutschland zu kommen, so dass scheinbar kein Unterhalt gefordert werden kann.
Das Bundesamt für Justiz, welches in derartigen Fällen helfen sollte, wurde von der philippinischen Vermittlungsbehörde OSG eingeschaltet und ist in Besitz von Screenshots von Chatprotokollen und Fotos, die die Vaterschaft erkennen lassen.
Allerdings kann das Bundesamt für Justiz scheinbar nichts ausrichten, wenn der Unterhaltsschuldner sich in Österreich aufhält und rät, österreichische Behörden einzuschalten.
Der letzebekannte Wohnort war Frankfurt/Main und seinem Alter entsprechend könnte der Vater des Kindes bereits Rente oder Pension kassieren.
Ist es möglich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, obwohl sowohl Mutter als auch das minderjährige deutsche Kind mittellos sind? Ist das Familiengericht des letzten bekannten Wohnortes zuständig, in diesem Fall Frankfurt?
Kann dies über Prozesskostenhilfe abgewickelt werden?
Mutter und Kind leben auf den Philippinen.
Sollte die Vaterschaft gerichtlich bestätigt werden, wovon sicher auszugehen ist, dann ist das Kind deutscher Staatsbürger.
Gibt es einen Anwalt, der sich dieser Sache annehmen kann? Oder gibt es sowas, wie einen Verband oder Verein, der sich derartiger Fälle annimmt?
Kind nach Urlaubsflirt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da weder die Mutter mit Kind noch der Vater in Deutschland leben, ist hier eine Zuständigkeit nicht gegeben. Das müsste in Österreich abgewickelt werden.
wirdwerden
Was aber, wenn garnicht sicher ist, ob er tatsächlich in Österreich lebt ?
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Ohne Adresse, ohne offiziell festgestellte Vaterschaft, wie soll das funktionieren?
wirdwerden
Vielleicht macht es Sinn, das Verfahren im Land zu führen und dann im Fall des Erfolges das Urteil wo auch immer implementieren zu lassen, wenn denn der Wohnort des Vaters bekannt ist.
wirdwerden
Ich sehe das genauso wie wirdwerden.
Unterhalt fordern kann man nur von einem rechtlichen Vater, also muss hier als allererstes mal das Verwandtschaftsverhältnis hergestellt werden, wenn das noch nicht passiert ist. Wie das auf den Philippinen funktioniert weiß ich nicht, aber ganz sicher nicht durch Chat-Protokolle und gemeinsame Fotos. Wenn doch, auch gut.
Als nächstes sollte man das ggf. gerichtliche Verfahren im Inland durchlaufen, um entweder eine inländische vollstreckbare Unterhaltsforderung zu erhalten und diese dann im Ausland zu vollstrecken oder um über die zuständigen Stellen ein Unterhaltsverfahren im Ausland einzuleiten. Das ist in jeder Länderkombination total individuell und insbesondere Übersee sicher nicht ganz einfach.
Sich an das Bundesamt für Justiz zu wenden, wenn der Vater gar nicht in der BRD lebt, erscheint mir irgendwie sinnfrei und der Verweis auf die österreichischen Behörden ist doch der nächste Schritt.
Ich würde mich aber ganz sicher nicht hinsetzen und über Unterhaltsforderungen nachdenken, wenn das Kind noch gar nicht mit dem Herren verwandt ist. Ansonsten kann man nämlich dann, wenn es konkret werden soll, komplett von vorne anfangen.
Genau da beisst sich doch die Maus in den Schwanz. Die Mutter weiss sicher, dass er der Vater ist. Auch die Fotos zeigen dies deutlich auf.
Es kann doch nicht sein, dass nun ein Kind, welches einen deutschen Vater hat, nur deshalb die Arschkarte hat, weil es auf den Philippinen lebt und seine Mutter wie viele andere auch von der Hand in den Mund lebt.
Das Kind existiert und hat einen deutschen Vater! Was fehlt, ist die Feststellung dieser Vaterschaft, zur Not durch ein Gericht.
Deshalb wurde versucht, über das Bundesamt für Justiz weiter zu kommen.
Wenn sich der Vater nun vom Acker macht, kann man dies doch nicht dem Kind anlasten.
Alle Indizien sprechen für seine Vaterschaft!
Da er keine Lust zum zahlen hat, gibt er an, in Österreich zu sein. Ob das stimmt wissen die Götter.
Auf alle Fälle hatte er einen Wohnort in Deutschland und sollte so zumindest einmal identifiziert werden.
Aufgrund seines Alters könnte er demnächst Rente erhalten. Diese wird von Deutschland bezahlt und muss soweit ich weiss beantragt werden.
So müsste es doch ein Leichtes sein, den Vater spätestens dann ausfindig zu machen.
Es geht hier um ein Kind, dass gemäß BGB deutscher Staatsbürger aufgrund der Geburt ist.
Wenn es ein Leichtes ist, den Vater ausfindig zu machen, dann soll es die Mutter doch tun. Wieso hat sie nicht längst juristisch etwas eingeleitet. Das geht auch von ihrem Heimatland aus. Und das ist bei den Müttern von Kindern, die von Deutschen gezeugt worden sind, durchaus bekannt.
Die Vaterschaft ist nicht festgestellt, und so lange wird hier auch nichts passieren. Aus gutem Grund.
wirdwerden
Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass du dich mit dem Begriff Vaterschaft noch nicht so auseinandergesetzt hast. Es gibt nämlich eine Menge unterschiedliche Väter: leiblich, rechtlich, biologisch, putativ, adoptiv, stief, pflege und vielleicht noch mehr, die mir gerade nicht einfallen.ZitatVaterschaft :
Was die Mutter sicher weiß, ist die biologische Vaterschaft. Für eine Unterhaltsforderung maßgebend ist aber die rechtliche Vaterschaft. Wenn es hier also keine Vaterschaftsfeststellung nach deutschem oder philippinischem Recht gibt, dann hat das Kind eben auch keinen rechtlichen Vater.
Und da braucht man dann auch nicht wütend auf den Boden stampfen und "das kann doch nicht sein" zu rufen. Es ist ein harter Fakt, den man ändern kann und muss, bevor man Unterhalt fordern will.
Nach deutschem Recht würde das in einem eventuellen Beweisvereitelungsverfahren, wovon die Mutter hier noch Lichtjahre entfernt ist, hilfreich sein.ZitatAlle Indizien sprechen für seine Vaterschaft! :
Er hat keine Pflicht zu zahlen, wenn keine rechtliche Vaterschaft besteht. Auf was er so Lust hat, interessiert nicht.ZitatDa er keine Lust zum zahlen hat, gibt er an, in Österreich zu sein. Ob das stimmt wissen die Götter. :
Besteht der Wohnsitz noch oder ist er abgemeldet? Was sagt die Melderegisterabfrage?ZitatAuf alle Fälle hatte er einen Wohnort in Deutschland und sollte so zumindest einmal identifiziert werden. :
Könnte man im Vaterschaftsfeststellungsprozess nach deutschem Recht ebenfalls anregen. Aber hier scheint kein deutsches Gericht zuständig zu sein.ZitatAufgrund seines Alters könnte er demnächst Rente erhalten. Diese wird von Deutschland bezahlt und muss soweit ich weiss beantragt werden. :
So müsste es doch ein Leichtes sein, den Vater spätestens dann ausfindig zu machen.
Ja, dann versucht halt über §§ 100, 170 Abs.3 FamFG das Amtsgericht Schöneberg einzuschalten und schaut was passiert.ZitatEs geht hier um ein Kind, dass gemäß BGB deutscher Staatsbürger aufgrund der Geburt ist. :
Wie wird man denn nun rechtlicher Vater auf den Philippinen?
-- Editiert von smogman am 22.06.2020 13:47
Zitat:
Ist es möglich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, obwohl sowohl Mutter als auch das minderjährige deutsche Kind mittellos sind? Ist das Familiengericht des letzten bekannten Wohnortes zuständig, in diesem Fall Frankfurt?
Kann dies über Prozesskostenhilfe abgewickelt werden?
Das Kind des deutschen Vaters hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit hat es Anspruch darauf, daß die zuständige deutsche Behörde seine (des Kindes!) Unterhaltsansprüche gegen den Vater durchzusetzen hilft.
Man sollte sich mit dem Jugendamt am letzten deutschen Wohnort des deutschen Vaters in Verbindung setzen und sich mit diesem beraten.
Zitat:
Die Vaterschaft ist nicht festgestellt, und so lange wird hier auch nichts passieren. Aus gutem Grund.
Die Vaterschaft ist das erste, das festgestellt werden muss, logisch.
Da kann aber die Mutter einen Gerichtsbeschluss in Deutschland erwirken, am letzten deutschen Wohnort des mutmaßlichen Vaters.
Sinnvollerweise sucht man einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Deutschland, und lässt den den Rest erledigen.
Das mag sein. Man braucht andere Methoden als Fotos mit Ähnlichkeiten.ZitatDie Mutter weiss sicher, dass er der Vater ist. Auch die Fotos zeigen dies deutlich auf. :
Momentan ist es aber so. Und die letzten 8 Jahre hat man den Vater wohl auch nicht gefunden.ZitatEs kann doch nicht sein, :
Das tut doch keiner. Es muss der Vater gefunden werden--- dann gehts weiter.ZitatWenn sich der Vater nun vom Acker macht, kann man dies doch nicht dem Kind anlasten. :
Ich vermute, deutsche Väter, die sich Österreich aufhalten oder auch anderswo, wären zu Unterhalt heranzuziehen, so man sie denn findet.ZitatDa er keine Lust zum zahlen hat, gibt er an, in Österreich zu sein. Ob das stimmt wissen die Götter. :
Schon versucht in den letzten Jahren?ZitatAuf alle Fälle hatte er einen Wohnort in Deutschland und sollte so zumindest einmal identifiziert werden. :
Das ist nicht leicht. Wer kann wo nachfragen und Auskunft erhalten, ob Herr X jetzt Rente erhält?ZitatSo müsste es doch ein Leichtes sein, den Vater spätestens dann ausfindig zu machen. :
Auch das mag sein. Aber ohne den leiblichen Vater *zu haben*, geht nichts voran.ZitatEs geht hier um ein Kind, dass gemäß BGB deutscher Staatsbürger aufgrund der Geburt ist. :
Eben genau da. Zuerst muss man ihn haben. Vielleicht auch dann kein Unterhalt.ZitatGenau da beisst sich doch die Maus in den Schwanz. :
Das ist total überflüssig, weil falsch. Die Geltendmachung von Unterhalt ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und nicht etwa eine öffentlich-rechtliche, sodass die Zuständigkeit konsequenterweise auch im Privatbereich liegt und nicht im behördlichen. Die Leistungen des Jugendamtes zur Unterstützung dazu richten sich nach § 18 SGB VIII (Beratung) und § 55 SGB VIII (Beistandschaft). Die örtliche Zuständigkeit für die Beratung orientiert sich an §§ 86 ff. SGB VIII, für die Beistandschaft an § 87c SGB VIII. Für die Beistandschaft ist damit die Zuständigkeit eines deutschen Jugendamtes ausgeschlossen. Für die Beratung könnte man über § 88 SGB VIII noch auf die Zuständigkeit des Landes Berlin kommen.ZitatDas Kind des deutschen Vaters hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit hat es Anspruch darauf, daß die zuständige deutsche Behörde seine (des Kindes!) Unterhaltsansprüche gegen den Vater durchzusetzen hilft. :
Man sollte sich mit dem Jugendamt am letzten deutschen Wohnort des deutschen Vaters in Verbindung setzen und sich mit diesem beraten.
Nun, ich wünsche viel Erfolg das der Senatsverwaltung Berlin zu erklären, nur um am Ende zu erfahren, dass man keinen Unterhalt geltend machen kann, wenn keine rechtliche Vaterschaft besteht. :-)
-- Editiert von smogman am 22.06.2020 15:31
Noch in Ergänzung: es ist nicht Aufgabe des Staates, jedweden privaten Schlendrian von Amts wegen zu korrigieren. Wenn die private Korrektur erfolgt ist, dann steht der Staat auch zur Verfügung, zumindest im Kindschaftsrecht. Mir ist abgesehen davon auch völlig schleierhaft, wie ein Antrag bei Gericht derzeit aussehen soll. Wie einer meiner Vorschreiber sich das so vorstellt. Auch der Name alleine (ist es denn der richtige?) langt für einen Antrag bei Gericht doch nicht aus. Dazu müsste das Geburtsdatum kommen, die letzte Adresse im Minimum. Und dann müsste dort zugestellt werden können. Und zwar nicht die Unterhaltsklage, sondern der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft. Und bei der gibt es keine öffentliche Zustellung. Also, Feststellung der Vaterschaft durch Versäumnisurteil.
Das sind diese "Jimmy oder Billy aus Texas" Fälle. Da tut niemand was. Warum auch?
wirdwerden
Doch gibt es. Eine Feststellung der Vaterschaft kann komplett ohne den Vater erfolgen, wenn er nicht auffindbar ist. Von der öffentlichen Zustellung, über die Beweisvereitelung bis hin zur Beschlusserteilung. Es ist möglich Vater zu werden, ohne es jemals zu erfahren. Aber diese Fälle sind sehr selten und da braucht man als Antragsteller auch etwas Wissen, das über 0815-Kenntnisse weit hinaus geht und vermutlich selbst einige Anwälte ins Schwitzen bringen wird. Mal ganz unabhängig davon, dass auch einige Amtsgerichte sich anstellen wie die ersten Autos. Die Praxis nichts zu tun ist unter Gerichten nämlich weit verbreitet.ZitatUnd bei der gibt es keine öffentliche Zustellung. :
Ich wollte mich hier nicht an den wenigen Ausnahmen hochziehen. Die in diesem Fall nicht greifen. Ich hatte mal so einen Fall: Männer eineiige Zwillinge, ein Zwilling zeugungsunfähig, der Vater (anderer Zwilling) unbekannten Aufenthalts. Oder, Vater ist verstorben. Aber hier haben wir doch einen ganz normalen Fall. Und da wird nicht öffentlich zugestellt. Vaterschaftsfeststellung geht ja auch nicht durch Versäumnisurteil.
wirdwerden
Doch, das geht, auch wenn du noch 10mal das Gegenteil behauptest. Die öffentliche Zustellung ist Teil der ZPO und damit auch Teil eines jeden Verfahrens. Und ich habe schon mehrfach öffentlich zustellen lassen in Vaterschaftsfeststellungsverfahren.
Dein Beispiel würde lediglich daran scheitern, dass mehrere Putativväter in Frage kommen und damit eine Beweisvereitelungsentscheidung nicht möglich ist. Bei nur einem in Frage kommenden Vater ist das dagegen problemlos möglich und scheitert keinesfalls am Verfahren.
Hallo Smogman,
erst einmal herzlichen Dank für Deine Mühe.
Natürlich danke ich auch all den anderen, jedoch scheint mir die Antwort von Smogman am hilfreichsten.
Kurz zur Vorgeschichte: Ich bin selbst mit einer Filipina verheiratet und wir leben mit unserer Tochter in Deutschland.
Ein "Hilferuf" über facebook hat mich auf jene Filipina gestossen, welche von einem namentlich bekannten deutschen Mann in dessen Urlaub auf den Philippinen geschwängert wurde.
Es ist mir gelungen, sein Geburtsdatum und seine letzte Meldeadresse herauszufinden.
Alle zusammengetragenen Fakten wurden über die philippinische OSG an das Bundesamt für Justiz gesendet, so auch ein Screenshot eines Chats, in welchem sich der deutsche Mann sowohl klar als Vaterbekennt, als auch die Mutter dahingehend zu beeinflussen sucht, das Verfahren zu stoppen, da er sonst bei Freunden in Österreich bleiben würde.
Ob die Österreichgeschichte stimmt oder nicht ist unklar.
Tatsächlich hat das Bundesamt für Justiz ihn nicht direkt erreicht und lies die Mutter wissen, dass diese nun ein Verfahren in Österreich anstreben solle. Das, obwohl nicht erwiesen ist, dass er sich dort aufhält.
Die Mutter ist mittellos und lebt von der Hand in den Mund.
Deshalb hatte ich ursprünglich angefragt, ob es etwas wie einen Verband oder Verein gibt, der solchen Kindern und Müttern helfen kann, den Vater rechtsicher ausfindig zu machen.
Gibt es soetwas nicht, besteht dann die Möglichkeit über Beratungshilfe und im weiteren Verlauf über PKH das Familiengericht seines zuletzt bekannten deutschen Wohnsitzes, in diesem Fall Frankfurt/Main, anzurufen, um eben diese Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen?
Oder vielleicht gibt es im Raum Frankfurt einen qualifizierten Anwalt, welcher sich dieser Sache annehmen kann und alles erforderliche in die Wege leitet? Das Honorar würde er allerdings erst nach Erfolg vom Vater einfordern können, da sowohl Mutter und Kind absolut mittellos sind.
Hallo
Dan wird sich wohl Keiner drauf einlassen. Einfordern können heisst nicht gleichzeitig auch bekommen. Auch der eventuelle Vater könnte Mittellos sein...Zitat:Das Honorar würde er allerdings erst nach Erfolg vom Vater einfordern können, da sowohl Mutter und Kind absolut mittellos sind.
ZitatHallo :
Dan wird sich wohl Keiner drauf einlassen. Einfordern können heisst nicht gleichzeitig auch bekommen. Auch der eventuelle Vater könnte Mittellos sein...Zitat:Das Honorar würde er allerdings erst nach Erfolg vom Vater einfordern können, da sowohl Mutter und Kind absolut mittellos sind.
ZitatDan wird sich wohl Keiner drauf einlassen. Einfordern können heisst nicht gleichzeitig auch bekommen. Auch der eventuelle Vater könnte Mittellos sein... :
Deshalb ja auch die Fragen bzgl. Verein, Verband und PKH.
Leider ist der Gedanke des Helfens, um des Helfens Willen so gut wie nirgends mehr vorhanden.
Sollte der Vater tatsächlich mittellos sein, so wäre der tatsächlich Leidtragende sein kleiner Sohn und dessen Mutter. Ein Anwalt sollte dies verkraften können, wenn er dann die tatsächliche Gewissheit hat, wirklich jemandem geholfen zu haben, der Hilfe benötigt.
Der Aufwand dafür dürfte sich in Grenzen halten, da ja nicht mehr soviel ermittelt werden muss, weil sämtliche Informationen bezgl. der Person des Vaters ja bekannt sind.
Es wäre lediglich der juristisch richtige Weg zu gehen um ein klein wenig zur Gerechtigkeit beizutragen.
Das möchte ich auf keinen Fall so stehen lassen. Es ist absolut nicht so.ZitatLeider ist der Gedanke des Helfens, um des Helfens Willen so gut wie nirgends mehr vorhanden. :
PKH--- für wen denn bitte? Mir ist kein Verband/Verein bekannt, der weltweit unterhaltsscheue Väter sucht.ZitatVerein, Verband und PKH. :
Ja, das haben alle Leser hier schon kapiert. Und selbst, wenn der Vater nicht mittellos ist, kann das so sein.Zitatso wäre der tatsächlich Leidtragende sein kleiner Sohn und dessen Mutter. :
Ich meine, du überblickst die Situation absolut nicht. Oder schaust zu viele Filme.ZitatEin Anwalt sollte dies verkraften können, :
Ein Anwalt soll sich gratis auf die Suche machen? Wie will man ihn denn finden? Evtl. nicht in Östereich, evtl. in Ungarn, in Neuseeland, in Spanien...ZitatDer Aufwand dafür dürfte sich in Grenzen halten, :
Ach ja?Zitatsämtliche Informationen bezgl. der Person des Vaters ja bekannt sind. :
Stell dir vor, es findet sich ein solcher Wohltäter, der findet den vermeintlichen Vater und dieser ist dann mittelloser Altersrentner?ZitatEs wäre lediglich der juristisch richtige Weg zu gehen um ein klein wenig zur Gerechtigkeit beizutragen. :
Wo findet man dann ein klein wenig Gerechtigkeit?
Meine Empfehlung:
In deiner Community mit evtl. mehreren philippinischen Männern und Frauen in Europa, die nicht so von der Hand in den Mund leben müssen (zum Glück)--- konnte man selbst einen Hilfsverein gründen und mit einem winzigen Euro-Betrag diesem Kind gewaltig helfen.
...ist übrigens keine neue Idee und hat nichts mit den Philippinen oder der Jagd nach diesem vermeintlichen Vater zu tun...
Anwälten ist es rechtlich untersagt, kostenlos in der gewünschten Weise tätig zu werden. Jedenfalls von Ausnahmen abgesehen. Das ist auf jeden Fall nicht so einfach.Zitat:Leider ist der Gedanke des Helfens, um des Helfens Willen so gut wie nirgends mehr vorhanden.
Die "Hilfe" dürfte den Anwalt neben seiner Arbeitszeit dann auch noch eine Menge kosten: Büro, Sekretariat, Versicherung, Material, Porto, Fahrtkosten und so weiter. Ich will nicht anfeindend klingen, aber... Warum "helfen" Sie denn nicht und zahlen den Vorschuss für den Anwalt?
Wenn der Anwalt damit anfängt, solche Mandate unter diesen Bedingungen, die dann für seine Kanzlei der wirtschaftlichen Wert von 0,00 (oder schlimmer) haben, anzunehmen, dann ist sein Postfach bald voll mit reihenweise Auslandsmüttern, die ihn anschreiben und angeben, dass ihr vaterloses Kind möglicherweise einen deutschen Vater habe. Ich sehe hier nicht unbedingt, warum ein auch noch so hilfsbereiter Anwalt sich gerade dieses Falls annehmen sollte?
Bisher ist da ja auch nur die Behauptung der Mutter, dass dieser Mann der Vater wäre. Es wäre dem Anwalt wohl nicht zuzumuten, sich darauf zu verlassen.
Die Mutter hat sich offenbar während eines kurzen Urlaubsflirts schwängern lassen (wie Sie es jetzt mehrfach so schön gesagt haben). Dass spricht nicht gerade dafür, dass sie besonders "prüde" ist. Es spricht eher für eine hohe Zahl rasch wechselnder Sexualpartner. Dementsprechend ist auch die Zahl der Vaterschaftskandidaten hoch. Zumindest könnte sie das sein.
Das ist etwas wenig. Hierin dürfte (auch nach dem Recht der Philippinen?) keine Vaterschaftsanerkennung liegen. In die rechtliche Vaterschaft bekommt man den Mann nur über Feststellung der biologischen Vaterschaft. Und diese verlangt grundsätzlich einen entsprechenden Test. Selbst wenn er sich sicher war, dass er der biologische Vater, muss man doch festhalten, dass sich da schon viele Männer schwer vertan haben.Zitat:Screenshot eines Chats, in welchem sich der deutsche Mann sowohl klar als Vaterbekennt
Und wie hat er sich da abgemeldet? Oder hat er das gar nicht?Zitat:Es ist mir gelungen, sein Geburtsdatum und seine letzte Meldeadresse herauszufinden.
Naja. Bisher ist offenbar weder Wohnsitz noch sonstiger Ort des gewöhnlichen Aufenthalts bekannt. Was auch unbekannt ist, aber in Vaterschaftsfeststellungsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung ist, ist das DNA-Profil des Mannes. Dieser Fall wartet in jeder Hinsicht mit praktischen Schwierigkeiten auf. Das ist alles andere als der "Normalfall", den Sie hier vor Gericht bringen sollen. Ich glaube, dass Sie sich da deutlich verschätzen.Zitat:Der Aufwand dafür dürfte sich in Grenzen halten, da ja nicht mehr soviel ermittelt werden muss, weil sämtliche Informationen bezgl. der Person des Vaters ja bekannt sind.
Siel sollten sich hier auch keine Illusionen machen: Sollte der Mann wirklich Renter sein, müsste man sich Gedanken über dessen Rentenhöhe machen. Der Selbstbehalt ist dann zwar gemindert. Aber möglicherweise ist selbst dann kein oder nur wenig Unterhalt zu holen, wenn die Vaterschaft festgestellt wurde. Wobei man auf den Philippinen vielleicht auch schon viel mit dem anfangen kann, was man in Deutschland als wenig bezeichnen würde.
Aber: Solange der Aufenthaltsort des Mannes unbekannt ist, kann der doch noch so viel Rente bekommen, wie Sie sich das wünschen. WIe wollen Sie diesem eine Unterhaltsforderung zukommen lassen? Allenfalls könnte man auf die Idee kommen, den Rententräger oder Bankkonten in Deutschland ausfindig zu machen. Wenn man das kann, dann kann man dort aber vielleicht auch die aktuelle Anschrift erfahren.
-- Editiert von Zuckerberg am 30.06.2020 03:57
Abgesehen davon, wie will der Anwalt seiner Fachangestellten, seiner Vermieterin, seiner Krankenkasse erklären, dass er geholfen hat um des Helfens Willen und deshalb die Verbindlichkeiten nicht bedienen kann?
Und was ist, wenn die Rente so gering ist, dass nichts an das Kind gezahlt werden muss? Woher soll der Anwalt dann sein Geld bekommen?
wirdwerden
Ein einzelner Anwalt, der sich monatlich Sorgen um die Begleichung seiner Verbindlichkeiten machen muss, würde wohl schon eine Anfrage höflich, aber bestimmt ablehnen.ZitatAbgesehen davon, :
Die Frage war doch, ob sich ein Anwalt findet, dem es nicht ums Geld geht.ZitatWoher soll der Anwalt dann sein Geld bekommen? :
Es gibt auch in Deutschland Personen/Juristen, die *pro bono* arbeiten. Ob sie das für ausländische Klienten und für solche leider halbseidene Fälle tun würden, ist fraglich.
Fürs Inland und inländische Mandanten gibts Vereine, die allerdings nicht allen und nicht bei allem kostenlos mit juristischer Unterstützung zur Seite stehen. Kommt hier auch nicht in Frage.
Bei der Beratungshilfe bin ich mir bei Auslandsbezug nicht sicher. Mehr als abgelehnt werden kann ein Antrag aber auch nicht. Für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren braucht man theoretisch keinen Anwalt. Bei so einem komplizierten Fall wäre es aber sehr hilfreich. Das Gericht am letzten Wohnort des Vaters wäre die richtige Anlaufstelle, ansonsten das Amtsgericht Schöneberg Berlin.ZitatGibt es soetwas nicht, besteht dann die Möglichkeit über Beratungshilfe und im weiteren Verlauf über PKH das Familiengericht seines zuletzt bekannten deutschen Wohnsitzes, in diesem Fall Frankfurt/Main, anzurufen, um eben diese Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen? :
Für mich fehlt hier weiterhin komplett die Information, wie man eine Vaterschaft auf den Philippinen feststellt. Eventuell ist das wesentlich einfacher als in Deutschland und daher der vorrangig interessante Weg. Da sollten die Behörden oder Gerichte vor Ort doch aufklären können. Warum ein Verfahren in Deutschland betreiben, wenn ich eins vor Ort mit dem gleichen Ergebnis haben kann? Irgendwie muss man ja schließlich auch auf den Philippinen rechtlicher Vater werden können.
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