Für den Fall, dass meine Frau und ich beide zu Tode kommen, wünschen wir, dass unsere Tochter bei Freunden aufwächst. Umgekehrt würden wir ihren Sohn aufnehmen.
Geht das rechtlich überhaupt? Oder muss das Kind (4 Jahre) zwangsläufig bei der Familie bleiben?
Wenn es möglich ist, wie mach man das? Muss man dann eine notarielle Erklärung verfassen lassen, oder sich beim Jugendamt eintragen?
Piet
Kind soll im Falle unseres Todes bei Freunden leben
16. Oktober 2007
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Frage vom 16. Oktober 2007 | 23:34
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 23x hilfreich)
Kind soll im Falle unseres Todes bei Freunden leben
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2007 | 06:50
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 391x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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