Kind ummelden, gemeinsames Sorgerecht

10. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
CorpseBride
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind ummelden, gemeinsames Sorgerecht

Guten Tag,

ich bin von dem Kindsvater getrennt und nun steht der Umzug bevor. Jeder von uns hat eine neue Wohnung. Unser Kind (2 Jahre) wird hauptsächlich bei mir wohnen. Ein Wechselmodell gibt es nicht.

Nun meine Frage. Ist der Kindsvater der Nebenwohnsitz? Auf dem Formular zum Ummelden muss das angegeben werden.

Danke und mit freundlichem Gruß

CorpseBride

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35904 Beiträge, 6092x hilfreich)

Zitat (von CorpseBride):
Ist der Kindsvater der Nebenwohnsitz?
Das hoffe ich doch nicht. Der Vater wird das Umgangsrecht wahrnehmen. Das Kind wohnt dort nicht.

Vater meldet sich selbst mit seiner neuen Adresse an. Hauptwohnsitz.
Mutter meldet sich selbst mit ihrer neuen Adresse an. Hauptwohnsitz.

Ob das Kind mit in die Meldebescheinigung der Mutter kommt, kann die Mutter wählen.

Zitat (von CorpseBride):
Auf dem Formular zum Ummelden muss das angegeben werden.
WAS muss dort angegeben werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6731 Beiträge, 1566x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vater meldet sich selbst mit seiner neuen Adresse an. Hauptwohnsitz.
Mutter meldet sich selbst mit ihrer neuen Adresse an. Hauptwohnsitz.

Ob das Kind mit in die Meldebescheinigung der Mutter kommt, kann die Mutter wählen.

Das kann sie nicht. Sie muss das Kind unter ihrer Adresse anmelden, weil es ja (laut Beschreibung im EP) dort seinen Lebensmittelpunkt hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35904 Beiträge, 6092x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das kann sie nicht.
Doch. Sie kann doch wählen. Dann erhält sie eine erweiterte Meldebescheinigung.
Darin finden sich Mutter und Kind.

Eine einfache Meldebescheinigung nach Umzug erhält die Mutter für sich allein.
Ein 2jähriges Kind wird vermutlich keine (einzelne) einfache Meldebescheinigung erhalten.

https://kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_leistung.php?id=8966878

Die Frage war, ob der Vater der Nebenwohnsitz ist.
Natürlich nicht. Der Vater ist Vater und hat einen neuen eigenen Hauptwohnsitz an seiner neuen Adresse.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3101 Beiträge, 1017x hilfreich)

Zitat (von CorpseBride):
Ist der Kindsvater der Nebenwohnsitz?
Wenn ihr gemeinsam sorgeberechtigt seid, dann könnt ihr das so angeben. Das Kind hat einen Doppelwohnsitz. Ihr könnt eine davon abweichende Entscheidung für das Kind treffen.

Zitat (von Anami):
Das Kind wohnt dort nicht.
Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern (§11 BGB). Das gilt auch bei getrennt lebenden Eltern.

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#5
 Von 
CorpseBride
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn ihr gemeinsam sorgeberechtigt seid, dann könnt ihr das so angeben. Das Kind hat einen Doppelwohnsitz. Ihr könnt eine davon abweichende Entscheidung für das Kind treffen.


Das war meine Frage, danke. Denn der Kindsvater besteht darauf, dass er der Nebenwohnsitz ist für unser Kind.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35904 Beiträge, 6092x hilfreich)

Zitat (von CorpseBride):
Auf dem Formular zum Ummelden muss das angegeben werden.
Zitat (von CorpseBride):
Denn der Kindsvater besteht darauf, dass er der Nebenwohnsitz ist für unser Kind.
Ach so. Alles klar.
Na, wenn der drauf besteht... denn nur wegen des Formulars wäre das nicht nötig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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