Guten Tag,
ich bin von dem Kindsvater getrennt und nun steht der Umzug bevor. Jeder von uns hat eine neue Wohnung. Unser Kind (2 Jahre) wird hauptsächlich bei mir wohnen. Ein Wechselmodell gibt es nicht.
Nun meine Frage. Ist der Kindsvater der Nebenwohnsitz? Auf dem Formular zum Ummelden muss das angegeben werden.
Danke und mit freundlichem Gruß
CorpseBride
Kind ummelden, gemeinsames Sorgerecht
10. Mai 2021
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Frage vom 10. Mai 2021 | 13:52
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind ummelden, gemeinsames Sorgerecht
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#1
Antwort vom 10. Mai 2021 | 14:06
Von
Status: Unbeschreiblich (35904 Beiträge, 6092x hilfreich)
Das hoffe ich doch nicht. Der Vater wird das Umgangsrecht wahrnehmen. Das Kind wohnt dort nicht.ZitatIst der Kindsvater der Nebenwohnsitz? :
Vater meldet sich selbst mit seiner neuen Adresse an. Hauptwohnsitz.
Mutter meldet sich selbst mit ihrer neuen Adresse an. Hauptwohnsitz.
Ob das Kind mit in die Meldebescheinigung der Mutter kommt, kann die Mutter wählen.
WAS muss dort angegeben werden?ZitatAuf dem Formular zum Ummelden muss das angegeben werden. :
#2
Antwort vom 10. Mai 2021 | 14:48
Von
Status: Senior-Partner (6731 Beiträge, 1566x hilfreich)
ZitatVater meldet sich selbst mit seiner neuen Adresse an. Hauptwohnsitz. :
Mutter meldet sich selbst mit ihrer neuen Adresse an. Hauptwohnsitz.
Ob das Kind mit in die Meldebescheinigung der Mutter kommt, kann die Mutter wählen.
Das kann sie nicht. Sie muss das Kind unter ihrer Adresse anmelden, weil es ja (laut Beschreibung im EP) dort seinen Lebensmittelpunkt hat.
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#3
Antwort vom 10. Mai 2021 | 15:14
Von
Status: Unbeschreiblich (35904 Beiträge, 6092x hilfreich)
Doch. Sie kann doch wählen. Dann erhält sie eine erweiterte Meldebescheinigung.ZitatDas kann sie nicht. :
Darin finden sich Mutter und Kind.
Eine einfache Meldebescheinigung nach Umzug erhält die Mutter für sich allein.
Ein 2jähriges Kind wird vermutlich keine (einzelne) einfache Meldebescheinigung erhalten.
https://kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_leistung.php?id=8966878
Die Frage war, ob der Vater der Nebenwohnsitz ist.
Natürlich nicht. Der Vater ist Vater und hat einen neuen eigenen Hauptwohnsitz an seiner neuen Adresse.
#4
Antwort vom 10. Mai 2021 | 15:16
Von
Status: Bachelor (3101 Beiträge, 1017x hilfreich)
Wenn ihr gemeinsam sorgeberechtigt seid, dann könnt ihr das so angeben. Das Kind hat einen Doppelwohnsitz. Ihr könnt eine davon abweichende Entscheidung für das Kind treffen.ZitatIst der Kindsvater der Nebenwohnsitz? :
Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern (§11 BGB). Das gilt auch bei getrennt lebenden Eltern.ZitatDas Kind wohnt dort nicht. :
#5
Antwort vom 11. Mai 2021 | 12:10
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn ihr gemeinsam sorgeberechtigt seid, dann könnt ihr das so angeben. Das Kind hat einen Doppelwohnsitz. Ihr könnt eine davon abweichende Entscheidung für das Kind treffen. :
Das war meine Frage, danke. Denn der Kindsvater besteht darauf, dass er der Nebenwohnsitz ist für unser Kind.
#6
Antwort vom 12. Mai 2021 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (35904 Beiträge, 6092x hilfreich)
ZitatAuf dem Formular zum Ummelden muss das angegeben werden. :
Ach so. Alles klar.ZitatDenn der Kindsvater besteht darauf, dass er der Nebenwohnsitz ist für unser Kind. :
Na, wenn der drauf besteht... denn nur wegen des Formulars wäre das nicht nötig.
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