Kind untergejubelt

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
armesau123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind untergejubelt

Hallo zusammen,

bevor ich mir einen richtigen Rechtsbeistand suche wollte ich mich vorab etwas informieren.

Ich hatte bis zum Jahreswechsel eine Beziehung (Dauer ca. 9 Monate).
Wie man halt so ist (blauäugig und naiv) wenn es um die Liebe geht lässt man sich viel erzählen.

Meine Ex und ich hatten kurz nach der Beziehung noch Sex und ich habe, weil bisher ja auch nicht, nicht mit Gummi verhütet (Sie nimmt eigentlich die Pille).
Bevor es zum Sex nach der Beziehung kam habe ich auch mehrmals gefragt ob Sie die Pille weiterhin nimmt und danach sogar ob Sie schwanger ist weil Sie ein wenig zugenommen hat.

Inzwischen (ist jetzt gutw drei Monate her seit dem letzten Kontakt) weiss ich das Sie schwanger ist.
Da ich Sie inzwischen auch von einer anderen Seite her kennengelernt habe weiss ich das ich es damals besser gelassen hätte.

Fakt ist folgendes:
Sie wird das Kind bekommen wollen auch wenn ich nicht will.
Sie wird dafür sorgen das wenn ich schon ein Kind habe es nie zu Gesicht bekommen werde.

Meine Fragen sind jetzt hierbei: Da ich selbst ein Kind aus Unterhaltszahlungen bin weiss ich das man sich davor nicht drücken kann (falls doch bitte um Aufklärung! :) ).
Wie kann ich es anstellen das Sie nicht das gleiche abzieht wie mit dem Vater des ersten Kindes?
Hinzukommt das ich in der Schweiz wohne (Deutscher) und Sie in Deutschland. Was greifen hier für Rechte / Pflichten?

Würde mich über konstruktive Antworten oder Hinweise sehr freuen.

Grüsse
Mike

P.S. Den Titel habe ich bewusst gewählt weil es wirklich so ist.

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18 Antworten
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#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Mike,

das Kind kann nichts dafür, unter welchen Umständen es auf die Welt kommt. Und... es ist auch dein Kind - wobei ich an deiner Stelle schon einen Test machen würde, um sicher zu gehen.

Das Kind hat ein Recht auf Barunterhalt von dem Elternteil, von dem es nicht betreut wird - vermutlich also von dir. Aber sowohl du, als auch das Kind habt ein Recht auf Umgang miteinander.

Es gilt m. W. das Recht des Landes, in dem das Kind lebt.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chocmiranda
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo selbsternannte arme Sau!

Nein, vor den Zahlungen wirst Du Dich nicht drücken können. Allein die Frage danach finde ich schon dreist, immerhin zahlst Du ja für Dein Kind und nicht für Deine Ex! Würdest Du denn wollen, dass es Deinem Kind schlecht geht?
Ich würde Dir natürlich wärmstens einen Vaterschaftstest empfehlen, falls Du Dir nicht 100% sicher bist, dass es Dein Kind ist. Kostet nicht viel und erspart Dir im Zweifelsfall viel Ärger, Zeit und Geld.
Dein Recht auf Umgang musst Du dann evtl. einklagen, sie wird Dich kaum daran hindern können, Dein Kind zu sehen. Sie kann es Dir natürlich schwer machen, wenn sie es darauf anlegt, aber das Recht ist eindeutig auf Deiner Seite und meiner Ansicht nach liegt es allein an Deiner Hartnäckigkeit und Entschlossenheit, ob Du es durchsetzen wirst oder nicht.

So ganz klar ist mir auch nicht, was Du meinst mit: "Wie kann ich es anstellen das Sie nicht das gleiche abzieht wie mit dem Vater des ersten Kindes?"
Was hat sie denn mit dem ersten Vater "abgezogen"? Dazu schreibst Du nichts.
Nach der Beziehung von ihm schwanger werden, es dann "gegen seinen Willen" nicht abzutreiben und dann Unterhalt für das Kind verlangen?
Sorry, aber daran erkenne ich absolut nichts Unehrenhaftes ^^

Übrigens kann frau auch mit Pille schwanger werden, das scheint vielen Männern immer noch nicht klar zu sein. Theoretisch sogar mit Pille und Kondom, auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür sehr, sehr gering ist.
Geh also bitte nicht automatisch davon aus, dass sie Dich in dem Punkt belogen hat.
Vielleicht bin ich da ja wiederum zu blauäugig, aber es will mir einfach nicht in den Kopf, dass eine halbwegs vernunftbegabte Frau es wegen vergleichsweise lächerlicher 200 Euro monatlich auf sich nimmt, ein Kind zu bekommen und großzuziehen, da stimmt das Kosten/Nutzen-Verhältnis doch überhaupt nicht.
Ganz zu schweigen davon, dass sie nun für zig Jahre einen sich (zu Recht oder Unrecht) betrogen fühlenden und daher wütenden Ex-Freund ständig in ihrem Leben hat.
Klingt nicht gerade beneidenswert ^^

Also:
- Vaterschaftstest!!
- falls positiv: um den Unterhalt kommst Du nicht herum. Zumindest nicht auf legale Art und Weise.
- informier Dich über alle Deine Rechte und setze sie durch!
- versuche auch die positiven Seiten zu sehen :) schwierig in so einer Situation, klar. Aber Du wirst Vater, und Dein zukünftiges Kind kann nichts für seine Mutter! es dauert sicher eine Weile, aber ich hoffe, Du kannst das Kind auch irgendwann als das Geschenk sehen, das es ist.

-- Editiert am 06.03.2009 16:05

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
armesau123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@mikkian

Danke erstmal für die Antwort.
Das sehe ich auch nicht so. Ich mein den Rotz hat Sie gebaut nicht das Baby.

Das mit dem Test ist auch ein Muss für mich...

Das mit dem Geld ist auch nicht das Problem.
Mir geht es wirklich rein um das Umgangsrecht.
Ich weiss eben wie Sie es vor neun Jahren mit Ihrem damaligen Ex betrieben hat. Da hat Sie auch alles zu Ihren Gunsten hingedreht und der darf das Kind jetzt gar nicht mehr sehen.
Ich muss auch noch erwähnen das Sie bereits mehrmals in der geschlossenen war (selbst eingewiesen) und wohl am Borderline-Syndrom "leidet".

Grüsse
Mike

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
armesau123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@chocmiranda

Ja sorry, ich weiss ja das es ein Muss ist. War auch mehr ein Scherz.
In meiner jetzigen Situation muss ich mir mit blöden Witzen einfach noch etwas Mut "ansaufen". Macht ja jeder anders. :/

Mit dem Vater damals hat es sich etwas anders zugetragen aber durch Gespröche während unserer Beziehung hat sich eigentlich herausgestellt das Sie unbedingt noch ein Kind will. Wenn die Beziehung funktioniert hätte wäre das natürlich kein Problem für mich gewesen.
Was ein Kind so durchmachen muss hab ich am eigenen Leib erfahren.
Ich betone nochmals: Wenn das Baby da ist will ich es sehen und auch Umgang damit haben. Ich möchte einfach wissen was ich jetzt schon dafür tun kann damit Sie mir das nicht verbieten kann.

Brauche ich für sowas einen deutschen oder schweizer RA?

Ich danke Dir vor allem mal für Deine sehr gute und ausführliche Antwort.

Grüsse
Mike

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Mike,

warum erwähnst du die psychische Erkrankung jetzt plötzlich? Es hat dich ja vorher auch nicht gestört....

Wie das mit dem Umgang mal laufen wird, liegt ja auch mit an dir.

Wie wäre es, wenn du einfach auf sie zugehst und deine Hilfe und Unterstützung anbietest? Ihr werdet gemeinsam Eltern. Je eher ihr das realisiert und in den Griff bekommt, um so besser - für euer Kind, aber auch für euch...

Übrigens bist du in den ersten drei Lebensjahren ggf. auch ihr zu Betreuungsunterhalt verpflichtet...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
armesau123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@mikkian
Weil das erst kurz bevor Schluss war richtig rausgekommen ist.
Sie war dann auch direkt als Schluss war zwei Wochen weg.

Das Problem an der Sache ist aber das die ganze Familie ein bischen komisch drauf ist.
Die werden alles dran setzen das ich es nicht sehen darf bis hin zu wilden Anschuldigungen die durch falsche Zeugenaussagen belegt werden. :(

Betreuungsunterhalt?!

Grüsse
Mike

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Betreuungsunterhalt für nicht Verheiratete
Bei nicht verheirateten Eltern kommt ein Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils gegenüber dem anderen Elternteil von bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes - unter bestimmten Voraussetzungen auch länger - in Betracht. Maßgeblich sind dabei die Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Kindesbetreuung.

Das ab 1. Januar 2008 geltende neue Unterhaltsrecht stellt nicht verheiratete Mütter und Väter besser, die Kinder betreuen. Sie werden jetzt hinsichtlich der Dauer des Betreuungsunterhaltes ebenso behandelt wie Verheiratete bzw. Geschiedene.

Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch ist stets die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils und die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils. Der Anspruch auf einen Selbstbehalt des unterhaltsverpflichteten Elternteils darf nicht unterschritten werden.

Die Höhe des Unterhalts ist neben der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten vom Lebensstandard des unterhaltsberechtigten Elternteils abhängig. Anhaltspunkt hierfür ist das letzte Erwerbseinkommen.

Die Zahlung von Kindesunterhalt ist vorrangig vor dem Betreuungsunterhalt.

s. http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=47876.html

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
armesau123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@mikkian
Das hab ich dank Google selbst schon gesucht. Aber ist mir zuviel Anwaltsdeutsch. Werde sowieso einen solchen brauchen. :)

Trotzdem natürlich Danke. :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
chocmiranda
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

Okay, hallo nochmal, Mike :)

Sorry, falls ich Dir Unrecht getan hab... ich seh sowas naturgemäß halt eher aus der entgegengesetzten Perspektive. Ich weiß, dass es Frauen geben muss, die Männern Kinder anhängen, um die Männer zu halten oder nicht arbeiten gehen zu müssen oder was auch immer, aber ich denke auch, dass frau oft zu schnell in diese Schublade gesteckt wird. Vielleicht gehört Deine Ex zu diesen Weibern, vielleicht aber auch nicht.

Mir zumindest würde es unsagbar wehtun, wenn mir so etwas vorgeworfen würde, nur, weil die Verhütung eben einmal nicht so funktioniert hat, wie sie sollte. Was, wie gesagt, durchaus passieren kann. Und abtreiben würde ich auch niemals, egal, was der werdende Vater sagt.

Mit der Vorgeschichte sieht es natürlich schon eher danach aus, dass sie Dich da absichtlich hat hineinlaufen lassen. Ändert aber eben auch nichts. Zum Glück, für das Kind.

Ich glaub nicht, dass Du schon vor der Geburt etwas dafür tun kannst, das Kind danach sehen zu dürfen.
Aber ich sehe auch nicht, mit welcher Begründung sie Dir das verwehren können sollte. Kümmer Dich da von Anfang an drum, versuch mindestens das geteilte Sorgerecht zu bekommen!
Wenn sie am Borderline-Syndrom leidet (wieso die ""?), hast Du evtl. sogar die Chance auf das alleinige Sorgerecht.
Ich find Deine Einstellung zu dem Kind toll! Es kann froh sein, dass es einen Vater wie Dich bekommt :)

Mach Dir bitte keine allzu zu großen Sorgen, nur, weil sie offensichtlich schon einmal mit ihrer Strategie durchgekommen ist.
Tut mir Leid, dass ich Dir konkret kaum weiterhelfen kann :\
Ich würde auch sagen, dass Du einen deutschen RA brauchst, weil Mutter und Kind ja in Deutschland wohnen. Falls das aus irgendeinem Grund doch nicht stimmen sollte, wird Dir der RA das mit Sicherheit schnell sagen :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

*hast Du evtl. sogar die Chance auf das alleinige Sorgerecht.*

DAS, chocmiranda, halte ich nun für sehr blauäugig. Sie kann doch trotz der Erkrankung eine gute Mutter sein. Offenbar scheint sie ja das neunjährige Kind zu versorgen...

Im Übrigen gibt es kein geteiltes, sondern nur das gemeinsame Sorgerecht. Um das zu erhalten, müsste die Mutter aber bereit sein, eine Sorgerechtserklärung zu unterzeichnen.
Zuviel versprechen sollte man sich davon nicht, denn auch bei gemeinsamer Sorge gibt es ausreichend Möglichkeiten, den ungeliebten Elternteil außen vor zu halten.

Und natürlich kann Mike etwas dafür tun, Kontakt zum Kind zu haben. Indem er schon jetzt versucht, mit der Ex eine Elternebene aufzubauen.

@ Mike: Gibt es einen Grund für deine Vermutung, dass auch die Familie deiner Ex alles tun wird, um den Umgang zum Kind zu verhindern? Eigentlich müsste es doch zumindest einen Menschen dabei geben, dem bewusst ist, wie wichtig Mutter und Vater für eine gesunde Entwicklung eines Kindes sind.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
armesau123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ein Kind das aus einem Disco-Besuch entstanden ist.
Erzeuger zahlt nicht, "*******", usw. Ich weiss wie das ist. Also keine Sorge. Ich kenne meine Pflichten die ich aber auch gerne erfülle.
Kinderwunsch war nie das Problem bei mir. Eher die richtige dafür zu finden.

Bei Ihr ging es sicher um das halten bzw. nochmal ein Kind zu bekommen bevor die biologische Uhr abläuft (Sie ist 30 geworden).

Ok. Danke.

P.S. Zittere am ganzen Körper und bin irgendwie den Tränen nahe.
Der Schluss der Beziehung hat mich sprichwörtlich fast selbst in die Klappse gebracht.
Das Kind kann nichts dafür aber wenn ich schon Vater werde will ich es auch sehen.
Sie wird halt mit sämtlichen Stories und Lügen rauskommen die Ihr einfallen. Davor habe ich einfach Angst. :(

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
armesau123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@mikkian

Ich bin mir sicher deswegen weil ich inzwischen weiss wie die drauf sind.
Hinzukommt Ihr manipulatives Gerede.

Ausserdem habe ich drohend gesagt bekommen das ich keinen Kontakt mehr zu Ihr haben darf.
Man würde mich sonst beim Finanzamt anzeigen.
Dazu muss ich sagen das ich keinen deutschen Wohnsitz habe aber fast jedes Wochenende in Deutschland bei Ihr war und auch ein Zimmer (Ferienwohnung) in Ihrem Haus hatte.
Wie die Rechtslage hier ist weiss ich eben auch nicht.
Ich möchte einfach nur keinen Ärger mit dem deutschen Finanzamt haben weswegen ich bisher auch keinen Kontakt mehr mit Ihr gesucht habe.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

armesau123 hallo,
du solltest dir keinen unnötigen ärger an den hals holen, die aktion ( finanzamt) kann und wird sie immer und immer wieder als drohung einsetzen.
angst macht schwach.

und, wenn das alles so top funktioniert, wird das sehr sehr lange der fall sein.
wenn die frau will dann siehst du das kind keinen einzigen tag! traurig aber wahr.

gehe von anfang an in die vollen!
stelle dir vor allem die frage, ob du wirklich vater sein willst mit allem drum und dran.

schlimm genug das die eltern getrennt sind oder sich kaum kannten, dann noch zerstritten eltern über jahre hinweg, mehr an der klapse dran als alles andere, ne das braucht kein kind.

lass dich von einem anwalt beraten anders wird das eh nix.
viel glück:)

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
armesau123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist denn auch jemand da der zu der Geschichte wegen Finanzamt was sagen kann?
Ob das Hand und Fuss hat oder ob es da keine Chance gibt.

Dann könnte ich zumindest schon mal auf Sie zugehen ohne das ich Angst habe das es gleich losgeht. :/

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Frag das mal im Steuerrecht nach, Mike. Vielleicht kann man dir da helfen.

Versuche ansonsten mal ruhig zu bleiben. Angst und Panik sind ganz schlechte Ratgeber. Vor allem das Kind braucht einen stabilen Papa, der weiß, was er will...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
armesau123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok... Schaue ich mal...
Noch ist es ja nicht da. Da darf ich mir ja noch Sorgen machen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Hinsichtlich des Steuerrechts weiß man, daß eine Selbstanzeige sehr dienlich ist, jedenfalls soweit es die strafrechtliche Seite betrifft.
Es ist aber auch wirklich eine verdaute Speise mit den Damen!!!
Und dann sei bitte nicht ganz so sicher, daß Du der Papa sein [color=blue]muß[/color]t! :devilangel:

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
armesau123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja da ich nur am Wochenende dort war sollte das doch eigentlich kein Problem sein.
Mit schweizer Erstwohnsitz darf man ja nichtmal einen Wohnsitz im Ausland haben...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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