Kind will nicht zu KV!Zureden Pflicht ???

6. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 100x hilfreich)
Kind will nicht zu KV!Zureden Pflicht ???

Mein Kind ( 12 ) will seinen Vater oft nicht treffen.Er hat sich nun beim JA beschwert .Das JA sagt, ich muß meinem Kind zureden, die Sache " schmackhaft " machen. Es hat zu wollen.Ich würde mich sonst wegen Vereitlung strafbar machen. Ich lasse wirklich nur plausible Gründe beim Kind gelten- also langweilig usw. zählt nicht ). Aber oft weint sie so bitterlich, dass es mir das Herz bricht. Sie sagt, ich hätte mich von KV getrennt und will ihn nicht mehr. Warum muß sie also wollen.Da hat sie allerdings Recht. Sie merkt, dass ich jeden Kontakt zu ihm vermeide. Liegt es an mir ?Wer hat einen Rat?Kann aber leider erst morgen ( 7.)antworten, aber vielleicht hat jemand bis dahineinen Tip, wie ich mich verhalten soll.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 363x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Man muss den Kindern zureden, zwingen kann man sie nicht. Es ist sicherlich hilfreich, ein Gespräch mit dem Jugendamt und dem Kindesvater zu führen. Es ist meistens so, dass das Kind den Vater bzw. Mutter nicht sehen will, weil sie dem Elternteil, bei dem es lebt, nicht weh tun will. Weil auch die Elternteile bewusst oder unbewusst dem Kind suggerieren, dass der Umgang nicht gut ist. Zwingen darf man die Kinder nicht. Ab 14 Jahre können sie den Umgang selbst bestimmen, wenn sie den Vater/Mutter nicht mehr sehen wollen, dürfen sie es selber entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Man muß dem Kind sicher nicht zureden im Sinne von 'schmackhaft' machen.

Was man aber auf jeden Fall dem Kind gegenüber deutlich machen sollte, ist die Tatsache, dass es ein Recht auf seine Liebe zu beiden Elternteilen hat und dass man seine Entscheidungen - egal wie sie ausfallen - ohne Probleme akzeptiert.

Ich bin der Meinung, wenn das Kind die (für die Mutter) plausiblen Gründe vorbringt, wird es die in diesem Alter sicher auch dem Vater selbst z.B. am Telefon sagen können. Als Muter sollte man sich in solche Gespräche nicht einmischen, nicht zuhorchend daneben stehen und hinterher das Ergebnis auch nicht bewerten.

Kekens Aussage

quote:
Es ist meistens so, dass das Kind den Vater bzw. Mutter nicht sehen will, weil sie dem Elternteil, bei dem es lebt, nicht weh tun will.
ist so richtig ... deshalb sollte man seinem Kind auch nie das Gefühl geben, über seine Entscheidung 'für' den anderen Elternteil verletzt zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
woth
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@Heical:
von alle 14 Tage auf 2x pro Monat den Umgang ändern wäre aber nicht wirklich eine große Änderung, oder? :-)

@Keken:
Wie sieht das denn genau mit dem selbst bestimmen ab 14 Jahren aus? Der KV der Kindes meiner Lebensgefährting macht im Moment eine Welle weil wir umziehen wollen, das Kind legt aber auch keinen besonderen Wert alle 14 Tage dorthin zu fahren. Kann das Kind mit 14 Jahren vor dem Wochenende immer selbst entscheiden, oder ist diese Selbstbestimmung zu verstehen?


Woth

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-497
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 100x hilfreich)

Ja, ich such ja auch die Schuld bei mir.Ich denke, irgendwas in meinem Verhalten oder meiner Stimme, wenn ich von ihm spreche, zeigt meine derzeitige Abneigung. Mein Kind hat ein eigenes Handy, der KV kann es jederzeit anrufen, was er nicht macht. Aber sie hat mir letztens einen Brief gezeigt, in dem er ihr schreibt, wie lieb er sie hat und wie böse ich bin.Da hab ich schon geschluckt.Sie hat sich lange nicht getraut, mir diesen Brief zu zeigen, weil sie mir nicht weh tun wollte. SIE. Als ich ihn zur Rede gestellt habe, hat er gesagt, sie kann ruhig wissen, was ich für eine bin...Mich erschreckt aber auch die Härte
des JA , dass das Kind egal wie zum KV muß.Zur Zeit ist vereinbart 14tägig WE und 2x in der Woche.Aber ich werde in mich gehen und mich nicht auf sein Niveau begeben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Hallo willow4,

habe ein ähnliches Problem. Allerdings ist meine Tochter erst 8 und darf ja laut JA, Familientherapie und Gericht (auch da hat uns der KV bereits 2x hingeschleppt) keine eigene Meinung haben.
Ich habe ihr Anfangs auch gut zugeredet. Selbst noch im letzten Jahr, als sich der KV nie wie verabredet bei ihr meldete, habe ich immer wieder Entschuldigungen für sein Verhalten gesucht, aber auch einer 8-jährigen kann man nichts mehr vormachen.

Inzwischen kann ich es nervlich nicht mehr.

Auch dieser Mann macht mich ständig schlecht und er behauptet sogar, unsere Tochter habe Angst vor mir und sagt deshalb, dass sie ihn nicht sehen wolle. Krank, oder?

In der Familientherapie wurde ihr gesagt, dass sie evtl schon mit 12 selbst entscheiden könne, ob sie hingeht oder nicht und seitdem zählt sie regelmäßig nach wie lange das noch dauert.
Helfen kann ich Dir/Euch also nicht wirklich, aber reg doch mal so eine Familientherapie an. Bei uns ist sie zwar leider gründlich den Bach runter gegangen, aber ich habe auch schon andere Sachen gehört.

Ach. Und noch was: Wenn der KV Dich schlecht macht: Frag Deine Tochter doch einfach, was sie davon hält. Wenn er "Unrecht" hat, was ärgert ihr euch dann? Habe ich Anfangs auch, aber nach fast 7 Jahren Trennung wird es weniger, wenn Du gar nicht drauf reagierst. Ob es allerdings aufhört, weiß ich auch noch nicht...

Liebe Grüße

-----------------
"Will doch bloß das Beste für mein Kind..."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.897 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.567 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.