Kind will nicht zum Vater - Mutter verstorben

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
NinaRT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind will nicht zum Vater - Mutter verstorben

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jmd einen Rat geben oder helfen. In Kurzfassung folgender Fall.
Mein Mann und ich sind seit 13 Jahren zusammen, haben Eigentum etc und vor 2 Jahren haben wir geheiratet.
Mein Mann brachte eine damals 9 Monate alte Tochter mit in die Beziehung, da die leibliche Mutter verstorben ist. Dieses Kind haben wir gemeinsam groß gezogen. Für sie bin ich ihre Mutter. Allerdings eben nicht offiziell zum Beispiel durch Adoption. Eigentlich wollten wir dies angehen, wenn das Kind 14 Jahre alt ist und selbst mitbestimmen kann.
Nun wird es aber wahrscheinlich zu unserer Trennung kommen. Und er möchte seine Tochter mitnehmen. Sie aber will nicht zu ihrem Vater, sondern bei mir bleiben.
Aber: habe ich überhaupt eine Chance, sie zu mir zu nehmen rechtlich? Gegen den leiblichen Vater? Ich möchte keinen rosenkrieg, ich möchte nur wissen, ob ich überhaupt eine Chance habe. Es ist auch nichts zwischen Vater und Tochter vorgefallen, dass ich ihm vorwerfen könnte und das möchte ich auch nicht behaupten. Es ist die Entscheidung der Tochter zu mir zu kommen. Danke im voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Aber: habe ich überhaupt eine Chance, sie zu mir zu nehmen rechtlich? Natürlich nicht - Sie haben weder Aufenthaltsbestimmungs- noch Sorgerecht. Und für einen Entzug desselben gibt es offenbar keinerlei Grund.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaRT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das hab ich befürchtet. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Immerhin dürfte ein Umgangsrecht nach § 1685 BGB gegeben sein.
Aber in der Tat: das Kind wird beim Vater leben müssen wenn der das denn so will.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Ich sehe das nicht ganz so eng. Es gibt durchaus Konstellationen, in welchen dem Wunsch des Kindes Rechnung getragen wird. Dann bekommt im Steitfall die soziale Mutter eben das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. In so Fällen sollte man allerdings nach einer friedlichen Lösung suchen. Wechselmodell geht gar nicht? Mal beides ausprobieren, ein ausgeweitetes Umgangsrecht, einerlei wo das Kind lebt, das ist auch ausgeschlossen?

wirdwerden

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