Kind will zu mir zurück

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb540402-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind will zu mir zurück

Hallo,
mein Sohn ist 6 Jahre alt und lebt bei seinem Vater.
Ich hole mein Kind jedes 2. Wochenende zu mir. Ich wohne ca. 200 km von meinem Ex entfernt.
Mein Sohn schildert mir jetzt alle 2 Wochen, dass er lieber wieder bei mir leben möchte.
Die ganze Sache ging im Jahr 2018 schon vor Gericht und da hat mein Sohn gesagt, dass mein Lebenspartner und ich ihn misshandeln würden, was natürlich gar nicht stimmt!!! Wenn man ihn jetzt fragt, sagt er, dass er das sagen musste, weil es sein Vater so wollte.

Ich hatte kürzlich einen Termin bei meiner Anwältin, die gemeint hat, sie könne nichts für mich tun, da diese Körperverletzungsgeschichte im Gerichtsschreiben vorhanden ist.

Mein Sohn geht erst dieses Jahr nach den Sommerferien zur Schule und als ich gaaaaanz viel Papierkram mit meinem Ex zusammen machen musste, hat dieser nur rum gestöhnt und gemeint, dass es voll viel Rennerei sei. Und wenn er auch was kaufen muss an Klamotten, will er auch kein Geld für unseren Sohn ausgeben und der Kühlschrank war an Neujahr auch leer. Und all das kann ich nicht gegen ihn verwenden.

Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt noch meinen Sohn zu mir zurück zu holen, ich bin sehr verzweifelt und weiß nicht mehr weiter?!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wie steht der Vater denn zu dem Wechsel?

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#2
 Von 
fb540402-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der nimmt den kleinen nicht ernst, wenn er zu seinem Vater sagt, dass er zu mir ziehen will und er gibt mir auch nicht freiwillig unseren Sohn, da er durch ihn ja viel Geld bekommt, nicht arbeiten gehen muss und mir eins rein würgen kann.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Auf die Idee, dass der Vater das Kind auch lieben könnte kommen Sie nicht?

Das Kind ist sechs Jahre alt, wird eingeschult, der Vater ist durchaus in der Lage zu arbeiten wenn er das Kind bis jetzt voll versorgt hat. Er ist auch dazu verpflichtet. Ich würde allerdings auf das Gerede eine 6jährigen Kindes ist auch nicht viel geben, eventuell hat es daheim etwas Krach gegeben und man wünscht sich halt beim Wochenend-Elternteil ein besseres Leben. Sprich man kann machen was man will und bekommt Geschenke und die Welt ist wunderschön.

Die Chance das Kind hier über das Gericht, also auf dem rechtlichen Weg, zu erhalten, tendiert gegen Null. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, dass das Wohl des Kindes beim Vater gefährdet ist, also geht es nur mit Einwilligung des Vaters.

-- Editiert von AltesHaus am 04.03.2020 09:06

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von fb540402-59):
Der nimmt den kleinen nicht ernst, wenn er zu seinem Vater sagt, dass er zu mir ziehen will und er gibt mir auch nicht freiwillig unseren Sohn, da er durch ihn ja viel Geld bekommt, nicht arbeiten gehen muss und mir eins rein würgen kann.


Wo bekommt der Vater das "viele Geld" denn her für das Kind? Oder meinen sie die 204 Euro Kindergeld jeden Monat...?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Bitte nicht vergessen: Kinder sind schon in diesem Alter Weltmeister, bei dem jeweiligen Elternteil das zu sagen, was das Elternteil hören will. Sie wollen halt artig sein, geliebt werden. Es ist vor nicht allzu langer Zeit ein Urteil gefällt worden, welches ganz sicher nicht nur auf einer unsubstantiierten Aussage des Kleinen basiert. Jedenfalls war das Kind bei Euch aus was für Gründen auch immer unglücklich.

So, dann kam der Wechsel, jetzt kann natürlich auch so etwas wie Heimweh dazu kommen. Jedenfalls entspricht es nicht dem Kindeswohl, jetzt schon wieder einen Wechsel zu machen. Das Stichwort heisst "Kontinuität der Erziehung," da ist sich die Fachwelt auch einig, gibt auch genug Fachliteratur, die darauf hinweist, wie schädlich für ein Kind dieses ständige hin und her sein kann. Insoweit teile ich die Einschätzung der Rechtsanwältin.

Mein Gott, sooooo viel Papierkram ist das doch nun wirklich nicht bei einer Einschulung. Wenn Du da schon jammerst, das haben Milliarden Menschen vor Dir geschafft, sogar meine Wenigkeit bei voller Berufstätigkeit und alleinerziehend.

Ich weiss nicht, wieviel Unterhalt Du zahlst. Aber geh einfach mal davon aus, dass ein Kind incl. Mietkostenanteil u.s.w. monatlich mindestens 400 € kostet. Erst wenn Du da drüber liegst, kann der Vater was bei sparsamer Lebensführung abzwacken. Das ergibt sich aus einer etwa 15 Jahre alten Untersuchung des Familienministeriums, und seitdem ist es ja nicht gerade preiswerter geworden. Du musst nicht für zusätzliche Einschulungskosten aufkommen, das ist vorhersehbar und aus den Unterhaltskosten vom Vater ansparbar. Und ob der Vater arbeitet oder nicht, das ist nicht Dein Problem, da das keinen Einfluß auf den Unterhalt hat.

Sieh zu, dass Du das Kind während der Schulzeit vielleicht seltener siehst, dafür aber länger. Wir haben reichlich 12 Wochen Urlaub im Jahr. Und mach Dir klar, dass das Kind zunehmend auch Wochenendinteressen an seinem Wohnort haben wird, das nur mal als Hinweis.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Zitat:
Und wenn er auch was kaufen muss an Klamotten, will er auch kein Geld für unseren Sohn ausgeben und der Kühlschrank war an Neujahr auch leer. Und all das kann ich nicht gegen ihn verwenden.


Na ja, aber angezogen ist der Sohn und ein Hungerödem hat er auch nicht, oder?

Der Sohn wohnt also schon sein Leben lang beim Vater und ist alle zwei Wochen bei dir?
Oder lebte er bis 2018 bei dir und wurde - im Zuge des Vorwurfs der Körperveletzung - dem Vater zugesprochen?

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