Ich bin alleinerziehende Mutter. Mein damaliger Lebensgefährte hat aus unserer damaligen Beziehung 2 unserer 5 Kinder auf gerichtlichen Beschluss bei sich behalten. Er hat einen sehr autoritären Erziehungsstil und ich einen eher antiautoritären ES. Nun leben unsere 3 jüngeren Kinder bei mir. Seit kurzem äußert der mittlere Sohn (10 J.), dass er bei seinem Vater leben wolle. Der Gedanke kommt allerdings nicht vom Kind selbst. Der Vater sowie der älteste Sohn haben das Kind erst auf den Gedanken gebracht, wie ich weiß. Z.B. durch direktes fragen und Versprechungen. Nun hat sich das Jugendamt eingeschaltet und mir einen Termin zur Feststellung der zukünftigen Wohn- und Lebensverhältnisse des Kindes gestellt. Ich möchte nicht, dass das Kind bei seinem Vater lebt. Es lebt praktisch seit seinem 1. Lebensjahr bei mir und ist sehr schnell für alles zu begeistern. Der Umgang ist regelmäßig zw. Kindern und Eltern 14-tägige WE und 1/2 Ferien.
Meine Frage
: Muss ich diesen Termin beim JA wahrnehmen?
In wie weit kann das Jugendamt darauf Einfluss nehmen bzw. bestimmen, dass das Kind am Ende wirklich bei seinem Vater lebt?
Wenn ich es frage wo es leben will, klingt es sehr bestimmt, dass es beim Vater leben will. Ich kenne die Regelung, ein Kind erst mit 14 Jahren bestimmen kann wo es lebt. Muss ich mir ernsthaft Gedanken machen?
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Kind will zum Vater
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Meine Frage : Muss ich diesen Termin beim JA wahrnehmen?
In wie weit kann das Jugendamt darauf Einfluss nehmen bzw. bestimmen, dass das Kind am Ende wirklich bei seinem Vater lebt?
1. Frage: Selbstverständlich musst Du diesen Termin wahrnehmen.
2. Frage: Letzten Endes würde es der Richter entscheiden. Ziemlich oft wird auf die Eindrücke des Jugendamts gehört.
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-- Editiert Marie-Sophie40 am 24.01.2012 13:10
Du mußt
den Termin nicht wahrnehmen.
Sieht dann aber nicht gut aus.
Das JA schaut sich halt die Menschen an und gibt dem Gericht dann diesen Eindruck weiter.
Dieser Eindruck lautet ganz oft:"Beide Elternteile sind gleichermaßen befähigt das Kind zu erziehen.".
Dann wird der Richter wird das Kind fragen, wo es wohnen möchte.
Und wenn dann keine massiven Gründe dagegen sprechen, dann wird diesem Wunsch entsprochen werden.
Da würde ich mich keiner Hoffnung hingeben.
Wozu auch - das Kind hat ja ein Recht darauf, auch mal beim Vater leben zu dürfen.
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Hallo,
inwieweit der Wunsch des Kindes berücksichtigt wird, hängt von dessen Entwicklungsstand ab. Mit 10 Jahren wird der Richter das Kind nicht zwingend befragen, bzw. diesem Wunsch entsprechen. Sollte sich der Wunsch aber festigen Jund zwei drei Fahre ins Land gehen, wird dem Wunsch des Kindes meist entsprochen, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet wird.
Gruß
Andreas
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