Kind wird bald volljährig

4. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)
Kind wird bald volljährig

Hallo Forum,
mich beschäfigt seit einiger Zeit die Frage, ob ich noch Unterhalt für mein erwachsenes Kind bezahlen muß, oder ob ich weniger zahlen muß als jetzt.
Folgender Sachverhalt:
Das Kind lebt bei dem anderen Elternteil und wird in einigen Monaten 18 Jahre alt. Momentan wird weder zur Schule gegangen, noch eine Ausbildung gemacht, weil man sich nicht gekümmert hat, noch irgendwo sonst gearbeitet bzw. gejobt.
So wie ich es mitbekomme, wird sich auch nicht um einen Ausbildungsplatz gekümmert. Wenn ich darüber sprechen möchte, heißt es nur: "Das wird alles schon, mach Dir keine Sorgen." Ich zahle jetzt 307 EUR + hälfte Kindergeld an Unterhalt.
Kann ich den Unterhalt bei volljährigkeit einfach reduzieren, oder muß ich das vom Richter festlegen lassen. Was es mir auch Wert wäre, da dann mein Kind endlich mal aus dem Knick kommen muß, wenn plötzlich weniger Geld auf das Konto des anderen Elternteils ist. Das Kind muß sich ja dann selbst kümmern, da es volljährig ist. Weitere Frage ist, wird es mehr Unterhalt, oder wird es weniger Unterhalt? Da ja beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, kann es ja logischer Weise nur weniger werden.
Danke für kommende Antorten.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

xjr1200 guten Morgen,
mit Logik wird das nix;) beim Unterhalt hört das schon mal leicht auf.

Gibt es einen Unterhaltstitel, wenn nicht kannst du den Unterhalt ab 18 einstellen und warten was schönes kommt.

Alles weitere kann man heute noch nicht sagen. Außer vielleicht, dass du dich hier mal ein bisschen einliest im Forum, dazu gab es schon einige Beiträge.

Als kleine Stütze erst mal hilfreich, in der Praxis ist das schon eher unterschiedlicher zumindest gibt es keine Hälfte/ Hälfte.

Ich bleibe am Thema dran, denn wir haben in Kürze GENAU das gleiche an der Backe, wie hier beschrieben.
Einer spielt sich an den Eier................n und ein anderer soll dafür zahlen, nur über meine Leich................e.


-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo xjr,

wenn ein unbefristeter Titel existiert, kannst du die Zahlung nicht so einfach einstellen. Dann muss das Kind den Titel zurückgeben oder du musst eine Abänderungsklage starten.

Grundsätzlich hat das Kind aber nur einen (familienrechtlichen) Unterhaltsanspruch, solange es in der allgemeinen Schulausbildung oder einer (zügig zu absolvierenden) Erstausbildung ist. Macht das Kind nichts, besteht auch kein Unterhaltsanspruch mehr.

Vielleicht solltest du das dem *lieben Kleinen* einmal mitteilen...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo,
ein Titel existiert nicht. Allgemeine Schulausbildung ist doch, wenn das Kind den normalen Schulgang, sprich Haupt- , Real -oder Abitur gemacht hat?
Schulabschluß ist also vorhanden.
Gut, da der Unterhalt zu Anteilen von beiden Elternteilen geleistet werden muß,
kann es ja für mich nur weniger werden, als jetzt. Und da sich das Kind um gar nichts kümmert, sprich Bewerbungen schreiben usw. kann der Unterhaltsanspruch verwirken, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wie lange ist das Kind denn schon mit der Schulausbildung fertig? Ein paar Monate Übergang in eine Ausbildung wären ja noch normal, aber wenn da keine Perspektive besteht, würde ich auch die Unterhaltszahlung ab dem 18. Geburtstag einstellen.
Dann muß das Kind vor dem Familiengericht klagen und nachweisen, dass es sich intensiv und zügig um eine Ausbildung kümmert. Falls ihm dies nicht möglich ist, besteht kein Anspruch auf Unterhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)

Mein Kind ist seit 2006 mit der Schule fertig, wollte dann aber einen besseren Schulabschluß machen. Das sollte 2 Jahre dauern. Und nach zwei Jahren, sprich in diesem Jahr wurde dann abgebrochen, weil nicht mal das erste Jahr geschafft wurde. Ob es jetzt Faulheit oder Verständnis war, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall reichten die Noten nicht aus, um das zweite Jahr zu machen.
Also, seit Beginn der Sommerferien tut sich nichts. Auch Hinweise von mir, daß man sich hier und da noch bewerben könne, weil ein Azubi gesucht wurde, wurden nicht angenommen. Also, stehen meine Chancen ja gut.
In erster Linie geht es mir ja auch um mein Geld, was ich nach so langer Zeit mal für mich übrig haben kann. So ein Gerichtsverfahren würde mich aber auch wieder Geld kosten, und Anwalt müßte auch bezahlt werden. Soweit ist das Verhältnis ja auch in Ordnung zwischen und. Aber mich stört auch diese Luschigkeit, weil ich selbst so nie gewesen bin.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sandra234
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

wenn das Kind 18 wird, hört ihr ganz einfach auf zu zahlen.

Mein Mann hat das genauso gemacht obwohl ein unbefristeter Titel vorhanden war.
Der Junge hat sich dann gemeldet und verlangte die Gehaltsabrechnungen meines Mannes wegen Neuberechnung.
Mein Mann hat das aber nicht gemacht und ist gleich daraufhin zum Jugendamt, hat die Abrechnungen dort abgegeben und das Jugendamt hat sich mit dem Kind in Verbindung gesetzt.
Danach wurde neu berechnet.
Und siehe: aus 268 Euro Unterhalt wurden 88 Euro Unterhalt.
Das ist schon ein Unterschied.

Viele Grüße
Sandra

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Gut, wenn es so geklappt hat, Sandra. Allgemeingültig ist der Tipp aber nicht. Der Junge hätte aus dem unbefristeten Titel auch den vereinbarten Unterhalt pfänden können. Deswegen ist das so problematisch, mit dem einfach nciht mehr zahlen...

Xjr, wenn euer Verhältnis gut ist, warum besprichst du das nicht einfach mit dem Junior? Zeig ihm die Folgen auf, einige dich auf eine Übergangsfrist und wenn er dann weiter nichts tut...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.05.2009 17:53:03
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 33x hilfreich)

Ich habe die gleiche Situation durchgemacht.

1. Macht dem Jungen klar, daß er, solange er nichts macht (keine Schule oder Ausbildung) keinen Anspruch auf Unterhalt hat
2. 18 Jähriger könnte zum Jugendamt und den Unterhalt von den Eltern fordern lassen, aber das ist schwierig, da er einen Nachweis für Taten aufbringen muss
3. Er kann dann Sozialhilfe beantragen, dann müssen die Eltern die Gehälter offen legen und danach wird ein Satz ermittelt


Wir haben dem Jungen klar gemacht, daß seine Zukunft als Hartz IV Empfänger vorprogrammiert ist, wenn er sich auf eine dauerhalfte soziale Hängematte verlassen will und er nie sich etwas leisten werden kann. Im eigenen Interesse muss der Junge zur Ausbildung / Schule gebracht /unterstützt/ gepuscht werden. Gegebenfalls einen Coach engarieren, der ihm bei Bewerbung und Ausbildungssuche hilft. Kostet was, aber langfristig besser für alle Seiten als dauerhafte Sozialhilfe zahlen ! Kann ich nur empfehlen, hat bei uns geholfen und Sohn hat jetzt sogar Spass am Leben !

Gruss Jeserd

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen und Dir raten, die Zahlung einzustellen.
Aber, was ich nicht verstehe, wieso zahlst Du überhaupt (und dann noch so extrem viel), wenn nicht einmal ein Titel existiert.
Da hätte ich es ja schon viel eher auf eine Erstellung eines Titels ankommen lassen.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)

Warum ich so viel zahle?
Weil die Düsseldorfer Tabelle das sagt. Mein mtl. Nettoeinkommen
gibt das vor in der Tabelle.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Das mag ja richtig sein.
Aber, wenn ein Titel festgelegt wird, dann berechnet man meist noch etwas anders.
Dein Nettoeinkommen wird bereinigt und es werden weitere Unterhaltsberechtigte, falls vorhanden in Anrechnung gebracht.
Bekommst Du das Kindergeld für Dein Kind? Ich verstehe nämlich auch nicht so ganz, warum Du noch zusätzlich die hälfte des Kindergelds zahlst.
Auch weiß ich nicht, wie Du in der Düsseldorfer Tabelle die Unterhaltssumme von 307 € ersiehst. Die gilt nämlich für die Altersstufe 0- 5 Jahre. Es ist nämlich durchaus möglich, dass Du die ganzen Jahre zuviel bezahlt hast.

Ich lasse mich gern eines besseren belehren. Ich versuche ja nur zu verstehen.

Aber aus meiner Sicht als ehmals mitzahlender Zweitfrau finde ich es ganz schön dumm ohne Festsetzung zu zahlen.
Gut für das Kind, aber Du siehst ja, was dabei herauskommt.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen