Hallo,
Schreib zum ersten mal und hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann.
Meine Eltern sind geschieden, seit fast 2 Jahren.
Die Scheidung ist in keinem guten Verhältnis durchgelaufen.
Wohne nun bei meiner Mutter. Mein Vater
zahlt mir 28€, aber da er so "nett" ist hat er den Beitrag auf 50€ erhöht.
Bin übrigens 21J. und noch ind der Schule.
Laut Düsseldorfertabelle stehen mir mehr zu, aber da meine Mutter keine Ahnung hatte ist es nun so.
Das ist aber noch nicht das Problem. Ich bin nämlich von zu Hause nach einem kräftigen Streit abgehauen.(Hab schon seit langem Streß und irgendwann hält man es nicht mehr aus)
Nun muss ich sehen wo ich bleibe.
Meine Frage nun,
1. Müssen mir meine Eltern Unterhalt zahlen?
Oder kann entschieden werden, dass ich z.B. zu meiner Mutter wieder gehen muss, was ich nict tuen werde.
2. Wie sieht es mit BaFög aus?
Gehe noch 1 Jahr zur Schule.
3. Kann ich sonst noch irgendwo Geld beziehen?
4. Wenn ich Unterhalt beziehe, bis zur welcher Höhe darf ich nebenbei jobben?
5. Die Klärungen durch einen Rechtsanwalt und durch die Ämter wird wahrscheinlich dauern. Wann kann ich frühestens mit Geld rechnen, wenn überhaubt?
6. Kann ich den Unterhalt, den mir mein Vater zu wenig gezahlt hat noch rückwirkend erhalten bzw. einklagen?
Wär echt froh und dankbar, wenn sich jemand melden würde.
Bin für jede Antwort dankebar.
Schon mal im voraus ein großes Dankeschön.
Kind wird rausgeschmissen.
--- editiert vom Admin
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das meinte Loddar bestimmt auch nicht, sondern eher, daß es doch recht ungewöhnlich ist, mit 21 noch zur Schule zu gehen. Da sind genauere Angaben erforderlich. Wenn´s die Berufsschule ist---okay. Wenn´s das Abi mit 2 Ehrenrunden z. B. ist-wieviele sind tragbar, wieviele müssen die Eltern finanzieren----es gibt Grenzen.
Und Loddar schreibt ganz richtig-sooo einfach isses nicht "ich zieh aus und Eltern zahlen".....
hm...Loddar labert also Müll----entschuldige, aber ein bisschen mehr Höflichkeit wäre durchaus angemessen. Das Du zahlst, solange Dein Kind den Gesellenbrief in der Tasche hat bei einer Erstausbildung-das ist nunmal so. Aber auch sämtliche Runden bis zum Abi -wenns denn mal geschafft wird-müssen nicht finanziert werden. Und anschl. ein Studentenleben wie im Bilderbuch für die Jugend? Na, da hab ich was falsch gemacht.
Wann soll denn Deiner Meinung nach Kind auf eigenene Beinen stehen und selbstständig sein?
-- Editiert von Nickyta am 25.05.2006 00:04:23
--- editiert vom Admin
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@Psycho
kannst Du mit bitte die Quelle benennen, die das im Unterhaltsrecht so deutlich klärt?
Danke
--- editiert vom Admin
@Psycho
Wo liegt bitte Dein Problem?
Ich möchte nur eine Antwort, auf meine Frage.
Und da sollte es egal sein, auf welchem Platz ich sitze, oder?
Also....wo steht das im Unterhaltsrecht, wieviele Ehrenrunden gedreht werden dürfen?
--- editiert vom Admin
@Psycho
Ich wollte wissen, woher Du folgendes entnommen hast. Mehr nicht:
Zitat:
Man darf in der gymnaisialen Oberstufe nur 4 Jahre drauf haben. Das heißt du darfst im 1 Bildungsweg im Abi nur einmal sitzen bleiben insgesagt und nicht pro jahr.
Nur auf dem 2 Bildungsweg darfst du einmal pro Jahr sitzen bleiben.
von PsychoXXL - 25.05.2006 10:46:52
Status: Praktikant (28 Beiträge)
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
gott lob erkennen sich manche leut selbst als psycho xxl ....
wofür solche menschen gut sind?
als abschreckendes beispiel wie man nie werden sollte!!!
--- editiert vom Admin
@Psycho.....
Du hast Angaben gemacht, wo (scheinbar ja nicht nur ich) wir lediglich wissen wollen, aus welchem Quelltext sie stammen.
Ist das so schwer zu verstehen?
Und jetzt?
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