Hallo zusammen,
momentan ist das Verhältnis zur Kindsmutter schwierig, da sie Entscheidungen bezüglich unserer 12 jährigen Tochter treffen möchte, mit denen ich nicht einverstanden bin. Dies wird in 2 Wochen auch vor Gericht verhandelt.
Meine Tochter sehe ich regelmäßig alle 14 Tage und darüber hinaus auch in den Ferien, zudem telefonieren wir jeden Abend. Das Verhältnis war bisher sehr gut. Dieses Wochenende hätte ich meine Tochter bei mir gehabt, aber sie wollte nicht zu mir kommen. Ich gehe ganz stark davon aus, dass sie von der Kindsmutter, da auch die Gerichtsverhandlung ansteht, manipuliert wurde, indem schlecht über mich geredet wird. Das Problem ist, dass ich das natürlich nicht beweisen kann, aber eben stark davon ausgehe, da vor den Streitigkeiten mit der Kindsmutter derartiges nie vorkam. Ganz im Gegenteil: Meine Tochter brannte immer darauf, mich zu sehen und versuchte regelmäßig, irgendwie immer noch ein paar Stunden mehr mit mir rauszuschlagen.
Wie kann ich mich also wehren? Habe ich, auch wenn mir meine Tochter selbst schreibt, dass sie mich nicht sehen möchte, trotzdem einen Anspruch darauf? Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das, was ihr aktuell quer im Magen liegt, mit ihr besprechen und bereinigen könnte. Dazu muss ich aber erst einmal an sie herankommen. Ich fühle mich absolut hilflos und ausgeliefert.
Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Kind wird von Mutter manipuliert
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatWie kann ich mich also wehren? :
Juristisch gar nicht.
ZitatHabe ich, auch wenn mir meine Tochter selbst schreibt, dass sie mich nicht sehen möchte, trotzdem einen Anspruch darauf :
Nö.
Ich teile die Ansicht von Harry nicht so ganz. Wenn der Umgang austituliert ist, dann könnte man den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen, der das dann unter Polizeischutz tut. Allerdings nicht so schnell wie Du Dir das hier vorstellst. Und willst Du das dem Kind antun? Wohl eher nicht, oder?
Fakt ist, dass eine Gerichtsverhandlung ansteht, sich die Eltern also mal wieder zoffen. Das bekommt ein Kind in dem Alter ja durchaus mit. Da muss niemand manipulieren. Ich halte es für eine natürliche und sinnvolle Reaktion des Kindes, sich da raus zu halten. Und wie soll es das tun, außer sich diesem Spannungsfeld zu entziehen? Ich würde abwarten, wie es sich nach Ende des Gerichtsverfahrens wieder zurecht ruckelt.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWenn der Umgang austituliert ist, dann könnte man den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen, der das dann unter Polizeischutz tut. :
Rechtlich mag das so gehen - aber hast Du schon mal überlegt, was Du dem Kind damit antust? Sorry , der Vorschlag ist aus meiner Sicht in dieser vom TE beschriebenen Situation das völlig falsche
@ cirius: warum nimmst Du den einen Satz von mir völlig aus dem Zusammenhang, so dass er mißverständlich wird? Erkläre das bistte.
wirdwerden
Danke für die Antworten.
Ich hatte mir schon überlegt, vor der Verhandlung zu ihr zu fahren, habe aber Angst, alles noch schlimmer zu machen, weshalb ich jetzt geduldig abwarten werde.
Weswegen ich denke dass sie manipuliert wurde: ich hatte mit meinem Kind gesprochen, weswegen ich mit der Entscheidung der KM nicht einverstanden bin - daraufhin war alles in Ordnung und geklärt. Kaum ist sie wieder bei der KM, ist die Meinung wieder eine andere. Sie möchte nicht zu mir kommen, weil sie deswegen enttäuscht von mir ist - O-Ton. Kommt mir alles ein wenig seltsam vor.
Ich möchte natürlich nicht auf Biegen und Brechen mein Kind aus dem Haus zerren lassen, damit ich es sehen kann. Aber man muss sich doch irgendwie wehren können. Es kann doch nicht sein, dass man als Vater hier die Ar***karte hat und scheinbar den Launen der KM völlig ausgeliefert ist. Ich hatte jedenfalls mal gelesen, dass die KM alles dafür tun muss, das Verhältnis zwischen dem anderen Elternteil möglich zu machen.
So ungefähr steht es auch im §1684 BGB:
Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
Da muss man doch irgendwas tun können. Die Verhandlung ist eine Ausnahmesituation - aber gerade auch für die Zeit nach der Verhandlung, möchte man nicht wie ein begossener Pudel da stehen, wenn die KM mal wieder meint, in meiner Abwesenheit gegen mich zu schießen.
Zitatzudem telefonieren wir jeden Abend. :
Ich verstehe das Problem nicht. Lässt sich das denn nicht am Telefon besprechen?ZitatIch bin mir ziemlich sicher, dass ich das, was ihr aktuell quer im Magen liegt, mit ihr besprechen und bereinigen könnte. Dazu muss ich aber erst einmal an sie herankommen. :
ZitatIch verstehe das Problem nicht. Lässt sich das denn nicht am Telefon besprechen? :
Mein Kind möchte mich derzeit weder sehen, noch Telefonieren. Seit einigen Tagen ist komplett Funkstille.
Dann sehe ich aktuell real keine Möglichkeit. Sorry.
Wenn eine 12jährige 1x mal nicht zum Vater will--- braucht man sicher kein weltweites anonymes Forum.ZitatDieses Wochenende hätte ich meine Tochter bei mir gehabt, aber sie wollte nicht zu mir kommen. :
Das darf man als Vater doch ruhig auch mal akzeptieren. Was soll das Gezerre?ZitatMein Kind möchte mich derzeit weder sehen, noch Telefonieren. Seit einigen Tagen ist komplett Funkstille. :
Was denn? Der Umgang, der bisher immer super und geregelt war ? Oder die KM-Entscheidung? Und die war welche?ZitatDies wird in 2 Wochen auch vor Gericht verhandelt. :
Du bringst hier nicht O-Ton, sondern geheimnisvolles Gerede, sorry.
Wovon du ausgehst, wird vermutlich in 2 Wochen erörtert werden können.
-- Editiert von Moderator am 5. September 2023 15:08
Erasmo, gehe mal davon aus, dass die Helfer, die im Unterforum Familienrecht unterwegs sind, die gesetzlichen Bestimmungen kennen. Musst Du nicht zitieren. Du vergisst nur eines: Kinder sind keine Möbelstücke, die man nach Belieben hin- und herschieben kann. Die Mutter kann die Tochter nicht in den eigenen Rucksack stecken und zu Dir transportieren. Das Kind ist in einem Alter, in welchem es nicht nur das eigene Leben zu Hause zunehmend selbst gestaltet, sondern auch den Umgang mit dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Und natürlich bekommt es mit, was da zwischen Euch abgeht. Will sich offensichtlich raus halten, was ich zumindest für nachvollziehbar halte, wenn nicht sogar für sinnvoll. Es ist sehr einfach, das alles jetzt auf die Mutter zu schieben. Respektiere den Wunsch der Tochter, bis zur Verhandlung ist es ja nicht mehr lange.
Es ist das gute Recht eines jeden Elternteils, was auch immer gerichtlich geltend zu machen. Aber, man muss sich darüber im klaren sein, dass so etwas auch gravierende Folgen haben kann. In der Beziehung zum Kind, das diesen Stress einfach nicht will. Auch keine Erklärungen, basta. Ich kenne Fälle, in denen über so einem Zirkus die Beziehung zum Umgangselternteil massiv gestört worden ist, und zwar für immer. Ich wünsche Dir, dass das bei Euch nicht so weit kommt. Aber Voraussetzung dafür ist auch, dass Du Dir mal die Mühe machst, Dich in die Situation des Kindes inkl. Loyalitätskonflikt zu versetzen. Und davon sehe ich bei Dir im Augenblick nicht einmal einen Ansatz. Schade!
wirdwerden
Meine Güte... ich wollte einfach nur wissen, ob man sich als Elternteil wehren kann, wenn man der Meinung ist, dass das Kind vom anderen Elternteil manipuliert wird. Und das wird sie definitiv. Mit keinem Wort habe ich erwähnt, mein Kind zwingen zu wollen.
Worum es bei der Gerichtsverhandlung geht, möchte ich zwecks möglichem Wiedererkennungswert nicht äußern, da es sehr speziell ist. Die gravierenden Folgen sind mir wohl bekannt, deshalb landet das Ganze auch vor Gericht. Hier geht es um die Zukunft meines Kindes, dessen Konsequenzen mein Kind leider nicht beurteilen kann, dennoch "bockig" ist, da sie das (logischerweise) aus Sicht eines Kindes betrachtet.
Und: es kann sich jeder hier im Forum anmelden. Das impliziert für mich nicht, dass man auch alle Gesetze auf dem Schirm hat.
ZitatAber Voraussetzung dafür ist auch, dass Du Dir mal die Mühe machst, Dich in die Situation des Kindes inkl. Loyalitätskonflikt zu versetzen. Und davon sehe ich bei Dir im Augenblick nicht einmal einen Ansatz. Schade! :
Ich glaube, ich denke hier wie ein ganz normaler Vater, der Befürchtungen hat, wie sich das Ganze auf das eigentlich tadellose Verhältnis zwischen ihm und seinem Kind auswirkt.
-- Editiert von User am 4. September 2023 22:15
ZitatAber man muss sich doch irgendwie wehren können. :
ZitatDa muss man doch irgendwas tun können. :
Eine 13jährige darf durchaus entscheiden, on sie den Vater sehen möchte oder nicht.
Die Ex darf ihre (negative) Meinung zum Vater auch gegenüber der 13jährigen zum Ausdruck bringen, solange sie dabei keine Straftaten (Beleidigung, Verleumdung, ...) begeht.
ZitatWenn der Umgang austituliert ist, dann könnte man den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen, der das dann unter Polizeischutz tut. :
Ich glaube da hat man irgendwo die falschen Filme gesehen.
Weder ein Gerichtsvollzieher noch Polizeibeamte werden derartige Grundrechtswidrige Handlungen an einer 13jährigen vollziehen.
Ich habe auf die theoretische Möglichkeit hingewiesen, mehr nicht. Und die besteht nun mal nach dem Gesetz. Ich wollte insoweit auf das "irgend etwas muss man doch tun können" reagieren und den Fragsteller zum nachdenken und berücksichtigen des Kindeswohls animieren.
Erasmo, unsubstantiierte Befürchtungen haben Eltern doch eigentlich immer. Du hast hier nichts, aber gar nichts vorgetragen, was Deine Vermutung konkretisiert. Ich sehe hier einen Loyalitätskonflikt des Kindes, eine normale Reaktion darauf, wie sie doch in unzähligen Fällen ständig erfolgt. Wird Dir jeder Fachmann bestätigen. Eltern müssen einfach realisieren, dass so gerichtlich ausgetragene Streitigkeiten eben nicht nur sie beide betreffen, sondern auch das Kind und dass eine Störung der Elternteil/Kind-Beziehung die Folge sein kann bis hin zum Abbruch des Kontaktes. So etwas sollte man sich überlegen, ehe man in so ein Verfahren einsteigt.
wirdwerden
ZitatHabe ich, auch wenn mir meine Tochter selbst schreibt, dass sie mich nicht sehen möchte, trotzdem einen Anspruch darauf? :
Grundsätzlich ja. Das ist schon deshalb nötig, damit das jeweilige Elternteil ihre gesetzliche Umgangspflicht erfüllen kann.
Klären kann man solche Situationen nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes (für Familienrecht) und mit Hilfe des Jugendamts. Das kann z.B. Mediatoren vermitteln, einen begleiteten Umgang usw. usf.
Was es definitiv nicht gibt in solchen Situationen: einfache und schnelle Lösungen. Das braucht im Gegenteil einen langen Atem.
ZitatEine 13jährige darf durchaus entscheiden, on sie den Vater sehen möchte oder nicht. :
Allerdings nur begrenzt. Derjenige/diejenigen, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Sorgerecht haben, dürfen den Kontakt mit einem Elternteil nicht behindern, sie müssen diesen Kontakt im Gegenteil fördern.
Real gesehen: Nein. Das Kind ist bei der Mutter und somit kann man auch nicht ausschließen, dass die Mutter das Kind in ihrem eigenen Sinne beeinflusst.Zitatob man sich als Elternteil wehren kann, wenn man der Meinung ist, dass das Kind vom anderen Elternteil manipuliert wird. :
Dagegen, dass ein 12jähriges Kind 1x !! den Umgang zum Vater nicht wahrnehmen möchte--- kann man so gut wie nichts tun.ZitatDa muss man doch irgendwas tun können. :
Ja, eben, vor allem nicht gleich mit dem BGB wedeln.ZitatMeine Güte... :
Du bist der Meinung--- und behauptest gleichzeitig, dass es definitiv so sei.
Ja, dann also zu diesem Thema nur bei Gericht.ZitatHier geht es um die Zukunft meines Kindes, :
Das andere Thema---> 1x will die Tochter nicht zum Vater--- bitte abhaken und einfach 1x akzeptieren.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
34 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten