Hilfe!!! Es geht hier um meine Tochter sowie Enkeltochter. Vor einigen Tagen gab es zwischen meiner Tochter und ihrem Freund einen riesigen Streit wobei sie ihren Freund aus der nicht gemeinsamen Wohnung durch die Polizei entfernen ließ. Aufgrund diesem Vorfall musste sie sich dem Jugendamt stellen. Hier signalisierte dieses, dass die Tochter ( 5 Jahre ) nicht gut aufgehoben wäre. Hintergrund: meine Tochter hatte in ihrem bisherigen Leben sehr viel Pech. Der Vater
des Kindes hat meine Tochter misshandelt wobei sie sich natürlich von ihm getrennt hat. Sie hat das alleinige Sorgerecht bekommen. Leider hat sie Jahre später nochmals einen Freund gehabt, der sie zwar nicht geschlagen hat, aber verbal. Dieser wurde wie genannt der Wohnung verwiesen. Am Dienstag stand die Polizei mit einer richterlichen Verfügung vor der Tür und suchten meine Tochter und Enkelin. Das Jugendamt will die kleine in einem Heim unterbringen. Meine Tochter hat sich dann gestellt und die kleine Maus abgeben müssen. Sie darf die nicht sehen, obwohl meine Enkelin bitterlich am weinen ist und zu ihrer Mama will. Meine Tochter hat ihr Leben im Griff und tut alles menschenmögliche für ihre Tochter. Die gesamte Familie, Freunde können bestätigen, dass meine Enkeltochter ein glückliches Mädchen ist. Heute war die Dame vom Jugendamt und der Vormund im Heim und hatten ganz alleine, ohne Therapeuten ein Gespräch mit der Maus. Sogar die im Heim können das alles nicht verstehen und sehen wie das Kind leidet. Ich als Oma habe angeboten, meine Enkelin zu nehmen, solange noch nicht entschieden wurde. Wir beide haben eine sehr enge Bindung.
Bitte helft mir, meine Tochter sowie auch ich gehen dabei zu Grunde unsere kleine Maus nicht zu sehen.
Kind wurde vom Jugendamt weggenommen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Da muss aber vorher schon etwas vorgefallen sein. Nur aufgrund dieses Polizeteinsatzes wird das Jugendamt eigentlich nicht informiert. Und auch eine richterliche Verfügung fällt nicht mal ebenso vom Himmel.ZitatVor einigen Tagen gab es zwischen meiner Tochter und ihrem Freund einen riesigen Streit wobei sie ihren Freund aus der nicht gemeinsamen Wohnung durch die Polizei entfernen ließ. Aufgrund diesem Vorfall musste sie sich dem Jugendamt stellen. :
So Sachen fallen nicht vom Himmel. Da war vorher was, oder die Wohnung war in einem Zustand, der eben Rückschlüsse zu ließ. Du musst nicht alles wissen.
Wenn die Mutter mit der Fremdunterbringung nicht einverstanden ist, dann soll sie das schriftlich dem Jugendamt mitteilen, per Einschreiben oder durch Überbringung mit Boten, der sich den Empfang bestätigen lässt. Dann muss das Jugendamt binnen drei Tagen bei Gericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen und dann wird entschieden, wo das Kind besser aufgehoben ist.
Was mich jetzt etwas stutzig macht: hat das Kind wirklich einen Vormund? Und wenn ja, warum? Dann könnte meine Auskunft natürlich etwas anders aussehen.
wirdwerden
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Man kann auch im ersten Schritt einfach mal das Gespräch mit dem Jugendamt suchen. Die Behörde hat kein Interesse, Familien zu trennen.
Wow, nach der ersten Antwort schon keine Lust mehr. So wird das aber nichts mit der Problemlösung.
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