Kind zieht zum Vater, was beachten? Unterhaltstitel?

25. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
marion3500
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kind zieht zum Vater, was beachten? Unterhaltstitel?

Hallo Zusammen,

ich versuche unsere aktuelle Situation mal kurz zu erläutern. Mein LG hat 3 Kinder aus 1. Ehe (sie sind fast 16, 12 und 10).
Die Eltern leben seit 2013 getrennt. Wir haben uns erst ein Jahr später kennengelernt. Beide haben SR und ABR. Die Kinder lebten zum Großteil bei der Mutter, haben aber ein ausgedehntest Umgangsrecht von mind. 10 Tagen im Monat bei uns + hälftige Ferien, Feiertage etc. bei uns wahrgenommen.
Insgesamt ca. 45% Betreuungsanteil durch uns pro Jahr.

Nach der Trennung war war zwischen meinem LG und der KM erst alles soweit okay. Sie hatte anfangs noch Hoffnung, dass er wieder zu ihr zurück kommt. Erst als ich ins Spiel kam und er dann später die Scheidung eingereicht hat, fing der Stress an. Er hat immer Unterhalt für seine Kinder gezahlt, sie hat das damals anwaltlich berechnen lassen, da kam aufgrund von Mangelfall etwas weniger als der Mindestunterhalt raus. Im Rahmen des Scheidungsverfahren wurde das Thema Unterhalt neu aufgerollt, sie hat geklagt und er hat im Rahmen einer Scheidenfolgenvereinbarung einen Titel mit 100% Mindestunterhalt.
Das Gericht hat den Betreuungsanteil von 45% nicht anerkannt, weshalb er voll zahlt. Da dies parallel auf einen Jobwechsel mit besserem Gehalt fiel, auch alles okay. Er hat nicht viel mehr als seinen SB.


In den letzten Jahren gab es immer Stress bzgl. der Kinder und dem Thema Geld. Die Kinder hatten zu wenig Klamotten, kaputte Schuhe etc. Wir haben für Urlaube oder die Zeiten bei uns keine Kleidung zum Wechseln bekommen und mussten immer alles doppelt anschaffen. Ihre Aussage "für Sonderaktivitäten wäre sie nicht zuständig, sie müsste nur den Grundbedarf der Kinder bei uns decken" Schwimmen gehört also im Sommer zu Sonderaktivitäten?
Man muss dazu sagen, dass die KM im gemeinsam gekauften Haus geblieben ist und auch ein 35 Stunden-Job hat, dies ist u.a. möglich, weil die Kinder auch einen nicht geringen Teil bei uns verbringen.
Wie gesagt, es gab immer wieder Stress. Die Kinder wollten immer wieder noch mehr zeit bei uns verbringen, was die Mutter unterbunden hat. Genauso wie regelmäßigen Kontakt zum Vater außerhalb der Umgangszeiten durch Drohungen oder Sperrung des Internetzugangs ab Feierabend des Vaters. Des Weiteren war immer Geld ein großes Thema, mit euer Vater zahlt nicht genug, kümmert sich nicht um euch, wir können uns dies oder das nicht leisten etc.
Die große Tochter, welche in ein paar Wochen 16 wird, hat immer wieder Stress mit ihrer Mutter gehabt und große Probleme mit dem neuen LG der KM. letzte Woche ist der Streit so eskaliert, dass die KM zu ihrer Tochter sagte, dann zieh doch zu deinem Vater. Daraufhin hat die Tochter ihre Sachen gepackt.
Die KM rief darauf hin meinen LG an, schilderte knapp den Vorfall, meinte sie könne ja selbst entscheiden, wo sie wohnen möchte, ob er sie abholt, was er dann auch getan hat.
Wir haben uns dann alles angehört von der Tochter und erstmal 2 Tag ins Land ziehen lassen und ausführlich mit ihr darüber gesprochen. Für die Tochter ist klar, dass sie bei uns bleiben möchte.
Sie will weder zur ihrer Mutter noch zu ihrem LG, auch wenn sie ihre Geschwister ab und an vermissen wird.

Jetzt stellen sich aber hier diverse Fragen, wie man korrekt vorgeht und was zu beachten ist.
Kind bei uns am Wohnort anmelden?
Schule kann gleich bleiben, hier nur die neue Adresse melden - ist hierfür ein Einverständnis der Mutter notwendig?
Muss der KV das Kind dann auch bei der Krankenkasse bei sich anmelden?
Haftpflichtversicherung?
Steuerklasse?
Wie verhält es sich mit dem Kindergeld? Wenn die Tochter beim Vater lebt, steht ihm das doch zu?
Und nicht zuletzt natürlich auch das Thema Unterhalt?
Kann er der KM mitteilen, dass aufgrund des Umzugs der Tochter, er den Unterhalt für sie nicht mehr bezahlt an sie?
Der Titel müsste ja abgeändert werden? Wie funktioniert das, wieder gerichtlich mit Anwalt?
Oder reicht eine schriftliche Bestätigung der KM?
Kann er den Unterhalt für den kommenden Monat schon direkt an die KM streichen, da die Tochter ja bei ihm lebt und kann auch das Kindergeld direkt einbehalten, da es ja noch an die KM geht?

edit: die Tochter durfte aus dem Haushalt nur die Kleidung/Sachen mitnehmen, die sie sich selbst gekauft hat oder geschenkt bekommen hat. Von der KM angeschaffte Kleidungsstücke wie warme Winterjacke, Schuhe etc. durfte sie nicht mitnehmen. Können wir die KM zur Herausgabe dieser auffordern? Lt. KM wären diese Sachen ihr Eigentum ...

Freu mich auf eure Hilfe, Tipps etc.

Lieben Gruß
Marion

-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 15:49

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Kind ist nach einem Umzug auch melderechtlich umzumelden.

Solange euer Wohnort zum Einzugsgebiet der Schule gehört, sehe ich kein Problem.

Krankenversicherung geht immer bei beiden Eltern und muss theoretisch nicht geändert werden.

Die Steuerklasse ist unabhängig vom Wohnort des Kindes.

Kindergeld muss durch den Vater bei seiner zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Der Vater wird vom Unterhaltspflichtigen zum Unterhaltsberechtigten. Eine Abänderung des Titels ist nicht zwingend erforderlich. Es würde reichen, wenn die Mutter schriftlich erklärt, dass sie auf die Zwangsvollstreckung aus diesem Titel verzichtet. Da vermutlich alle Kinder auf einem Beschluss stehen, ist leider keine Herausgabe möglich. Oder gibt es einen Titel pro Kind? Dann könnte die Herausgabe gefordert werden.

Unterhalt einstellen ist bei vorhandenem Titel hat mit dem Risiko behaftet, dass die Mutter ggf. sinnlose Vollstreckungsmaßnahmen einleitet, auf die dann mit Vollstreckungsabwehrklage reagiert werden müsste. Unterhalt zahlen ist bei fehlendem materiell-rechtlichen Anspruch mit dem Risiko behaftet, das vermeintlich überzahlte Geld nie wieder zu sehen. Beides suboptimal.

Da die KM jetzt unterhaltspflichtig für dieses Kind ist, können Kleidungsstücke Stück für Stück neu angeschafft werden. Die Klage auf Herausgabe ist am Ende wahrscheinlich teurer als neue Klamotten.

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#2
 Von 
marion3500
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Zusammen,

jetzt muss ich mich nochmal melden hierzu.

Leider verschlimmert sich die Situation bei uns, als das sie sich verbessert.
Eine Anmeldung hier am Wohnort war immer noch nicht möglich, da die Mutter die Ummeldung unterschreiben muss. Sie weigert sich dies zu tun.
Außerdem hat sie schriftlich und mündlich bestätigt, dass sie ihre Tochter erstmal nicht sehen will. Die Tochter hat versucht noch an einige Sachen aus dem Haushalt der KM zu kommen und dazu Hilfe bei einer Sozialpädagogin der Schule gesucht, die gemeinsam mit ihr bei der KM war. Sie hat natürlich keine weiteren Sachen rausgegeben und auch die Bestätigung nicht unterzeichnet. Hier hat sie dann einen auf arme kranke Mutter gemacht.
Nach erneuter Bitte die Unterlagen zu unterzeichnen, meldet sie sich jetzt kurz und knapp zurück, dass sie im Gespräch mit dem Jugendamt sei ... und es hier noch ein Gespräch geben soll. vorher wird sie weder was unterzeichnen noch dem Umgang mit ihrer Tochter zustimmen.

Was haben wir hier zu erwarten? WIr wissen, dass die KM die Jahre seit der Unterhaltsklage (die nicht gerechtfertigt war, weil der KV Unterhalt gezahlt hat - sie ihm aber Vermögen unterstellt hat) ständig alles dokumentiert und ihm regelmäßig Unfähigkeit vorwirft. Auch das die Kinder ständig zu den Großeltern abgeschoben werden etc. Sie sind gerne bei den Großeltern und diese übernehmen in seinem Umgang mal einen Nachmittag in der Betreuung.
Die Kinder werden ständig von ihr manipuliert und der Kontakt zum KV wird unterbunden mit eingeschränkten Wlan etc.
Wie müssen wir jetzt vorgehen, was beachten? Wir haben Sorge, dass die beiden Kleinen jetzt weggenommen werden und er sie gar nicht mehr sehen darf ... beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht und ABR.

Wie müssen wir mit dem Jugendamt vorgehen? Kann hier evtl. die Sozialpädagogin unterstützend tätig werden für die große Tochter?

Danke vorab für eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von marion3500):
Wie müssen wir mit dem Jugendamt vorgehen?


Wir? Du meinst wie der Vater des Kindes....
Dieser sollte sich an das Jugendamt wenden und dort das konkrete Problem schildern. Dann sieht man weiter, wie das JA die Situation beurteilt und in welchem Unfang die Mitarbeiter Zeit haben auf die Mutter einzuwirken.
Ganz wichtig ist das JA mit ins Boot zu holen.

Hilft das alles nichts, sollte Dein LG einen Anwalt einschalten, denn alleine bekommt er das nicht gestemmt.

Du selbst kannst im Innenverhältnis den LG unterstützen; nach Außen solltest Du dich aber zurücknehmen. Dass ist eine Angelegenheit der Eltern.

Hat sich die KM zum Unterhalt geäußert. Falls nicht, hält sie den LG hin. Dass sollte er mal überdeutlich kommunizieren. Denn gezahlter Unterhalt ist wie gegessene Schokolade - weg.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marion3500
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von marion3500):
Wie müssen wir mit dem Jugendamt vorgehen?


Wir? Du meinst wie der Vater des Kindes....


Danke. Ja mit wir meine ich meine LG und seine Tochter. Ich halte mich bisher auch im Hintergrund ... wir haben leider mit der KM schon viel erlebt. Die Kinder wurden ständig beeinflusst und der Kontaktabbruch zur großen Tochter soll den kleineren vermutlich zeigen, dass sie nicht auf die gleiche Idee kommen zu uns zu gehen. Wir hatten leider schon des öfteren die Kinder hier sitzen, die geweint haben, weil sie lieber hier bleiben wollen oder mehr Zeit bei uns verbringen möchten. Darauf reagiert die KM aber nicht. Das die große jetzt einen Schlussstrich gezogen hat und bei uns ist, ist für sie ein riesen Problem.

Der KM wurde mitgeteilt, dass sie ab diesem Monat keinen Unterhalt mehr für die Tochter erhält, die bei uns lebt. Das Kindergeld haben wir angefordert. Sie versucht das aber noch zu verhindern.
Wie gesagt, sie hat jetzt das Jugendamt eingeschaltet und wird sich so hinstellen, als ob sie die leidtragende ist. Sie hätte gesundheitliche Probleme usw. ... das die Kinder ständig vernachlässigt werden und ihr gegenüber total verängstigt sind, sieht sie nicht.
Der großen Tochter hat sie im Sommer erst das Handy entzogen, weil sie mit Papa telefoniert hat und das ein Vertrauensbruch war. Sie hat ständig versucht den Kontakt zu unterbinden. Die Kids sind aber 10 + 12 und fast 16 und möchten selbst entscheiden, was sie Papa erzählen und wann. Wenn ihnen die Möglichkeit dazu genommen wird, ist das aber traurig. Über Festnetz dürfen sie nicht telefonieren und Whatsapp geht nicht, weil das wlan ab Feierabend von Papa abgeschaltet wird.
:-(

Aber wieder zum eigentlichen Thema: was hat mein LG vom Jugendamt zu erwarten. Man liest so vieles. Hat die Tochter ein Mitspracherecht, wo sie leben möchte mit fast 16? werden die anderen beiden Kinder auch befragt zur Situation?

Danke vorab, Gruß
Marion

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von marion3500):
Aber wieder zum eigentlichen Thema


Dazu würde ich auch raten. Ich denke, alle haben verstanden: die Mutter ist böse. In jedem Beitrag die gleichen Vorwürfe zu wiederholen ist zweckfrei und spielt auch keine Rolle in der derzeitigen Situation.

Zitat (von marion3500):
was hat mein LG vom Jugendamt zu erwarten. Man liest so vieles. Hat die Tochter ein Mitspracherecht, wo sie leben möchte mit fast 16? werden die anderen beiden Kinder auch befragt zur Situation?
Er könnte sich mit dem Jugendamt ins Benehmen setzen und dort ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin führen, vielleicht kann die ja nochmal auf die Mutter einwirken. Ansonsten lasse er alles mal auf sich zukommen - das sind keine Unmenschen dort.

Die Tochter hat mit 16 Jahren durchaus das Recht, ihre Wünsche einzubringen. Mehr kann man dazu nicht sagen, es hängt auch immer vom Kind ab. Die Kleineren werden eher nicht mit hineingezogen, wenn man das vermeiden kann.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Marion,

Deine Erwartungshaltung ist sehr hoch. Zu sagen haben die MA des JA im Endeffekt nichts.

Dem JA kommt in erster Linie die Rolle des Vermittlers zu. Und ja, eine 16 jährige wird befragt; nicht mehr nicht weniger.

Zitat (von marion3500):
Der KM wurde mitgeteilt, dass sie ab diesem Monat keinen Unterhalt mehr für die Tochter erhält, die bei uns lebt.

Würde bei mir nur zu einen mitleidigen Lächeln führen, und mit sofortiger Zwangsvollstreckung beim Arbeitgeber.
Ein Titel ist weit mehr als nur ein Stück Papier.

Und immer daran denken, dass Kinder ihre Meinung teilweise schneller wechseln als die Wäsche. Muss bei Euch (bewusst Euch) nicht so sein, kommt aber sehr sehr häufig vor.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Und immer daran denken, dass Kinder ihre Meinung teilweise schneller wechseln als die Wäsche. Muss bei Euch (bewusst Euch) nicht so sein, kommt aber sehr sehr häufig vor.

Wahrscheinlich beim ersten oder zweiten Knatsch. 15jährige sind so ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Zitat (von marion3500):
Der KM wurde mitgeteilt, dass sie ab diesem Monat keinen Unterhalt mehr für die Tochter erhält, die bei uns lebt.

Würde bei mir nur zu einen mitleidigen Lächeln führen, und mit sofortiger Zwangsvollstreckung beim Arbeitgeber.
Ein Titel ist weit mehr als nur ein Stück Papier.

Du würdest hier Unterhalt pfänden, obwohl das Kind nicht bei dir lebt und damit dein materiell rechtlicher Anspruch auf Unterhalt erloschen ist, der die Grundlage dieses Titels war, nur weil du diesen Titel noch in der Tasche hast?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
marion3500
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Zitat (von Sir Berry):

Zitat (von marion3500):
Der KM wurde mitgeteilt, dass sie ab diesem Monat keinen Unterhalt mehr für die Tochter erhält, die bei uns lebt.

Würde bei mir nur zu einen mitleidigen Lächeln führen, und mit sofortiger Zwangsvollstreckung beim Arbeitgeber.
Ein Titel ist weit mehr als nur ein Stück Papier.

Du würdest hier Unterhalt pfänden, obwohl das Kind nicht bei dir lebt und damit dein materiell rechtlicher Anspruch auf Unterhalt erloschen ist, der die Grundlage dieses Titels war, nur weil du diesen Titel noch in der Tasche hast?

Das fände ich auch krass :???:

Und das sich die Tochter umentscheidet, glaube ich nicht. sie ist deutlich entspannter und ausgeglichener seit sie bei uns ist und sie verliert ja auch ihr Umfeld nicht, muss keine Schule wechseln etc.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Du würdest hier Unterhalt pfänden, obwohl das Kind nicht bei dir lebt und damit dein materiell rechtlicher Anspruch auf Unterhalt erloschen ist, der die Grundlage dieses Titels war, nur weil du diesen Titel noch in der Tasche hast?


Ja, weil der Anspruch eben noch nicht erloschen ist, die üblicherweise von den Gerichten eingeräumte 3-Monats-Frist noch nicht abgelaufen ist und weil der U-Schuldner andere Möglichkeiten als die Zahlungsverweigerung hat.


Marion,

Zitat (von marion3500):
Und das sich die Tochter umentscheidet, glaube ich nicht.

Glauben ist Sonntags Morgens in der Kirche.

Warte, wie auch in Antwort 7 schon angedeutet, den ersten Streit ab, dann wird man weitersehen.

Muss nicht sein, wäre aber auch nicht so ungewöhnlich, selbst wenn am Anfang Friede, Freude, Eierkuchen ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Klar, der Schuldner könnte die Herausgabe des Titels verlangen oder einen Zahlungsverzicht. Aber damit würde er nach deiner Auffassung dann ja wahrscheinlich auch scheitern. Also bliebe ihm letzlich nur eine Abänderungsklage auf 0 € oder eine Vollstreckungsabwehrklage. Für mich beides keine Mittel, die zwei vernünftige Menschen zur Regelung des Kindesunterhaltes für ein gemeinsames Kind benötigen, sondern immer nur dann wenn einer seinen Rosenkrieg auf dem Unterhalt austragen will.

Würde aber zu den Schilderungen hier passen. Dem Kind die eigene Kleidung vorzuenthalten, sogar bei Vorsprache mit dem Schulsozialarbeiter und dem Umzugswunsch bei der Meldebehörde nicht zuzustimmen. Welcher normale Mensch macht sowas? Das ist fernab meiner Vorstellungskraft. Um das Kind geht es da schon lange nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
marion3500
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Kl

Würde aber zu den Schilderungen hier passen. Dem Kind die eigene Kleidung vorzuenthalten, sogar bei Vorsprache mit dem Schulsozialarbeiter und dem Umzugswunsch bei der Meldebehörde nicht zuzustimmen. Welcher normale Mensch macht sowas? Das ist fernab meiner Vorstellungskraft. Um das Kind geht es da schon lange nicht mehr.

Danke! Nein leider nicht ... wir haben die letzten Jahre mehrfach versucht, eine gütige Lösung bemüht. Sämtliche Gespräche sind leider immer wieder gescheitert.

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