Kind zu Mutter zurück holen

30. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Leejana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind zu Mutter zurück holen

Hallo


Und zwar folgendes, mein Sohn ( 4 Jahre) lebt seit 2 Jahren bei seinem Vater. Anfangs war es eine einvernehmliche Entscheidung, da ich schon vor der Beziehung zwei Kinder hatte und diese ohnehin bei mir sind, und ich mir dachte er ist ja der Vater warum sollte er weniger Rechte auf seinen Sohn haben als ich ( haben geteiltes Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht) geplant hatte ich damals schon dass ich ihn irgendwann wieder zu mir hole. Als ich das ganze vor nem jahr mal angesprochen hatte dass es doch schön wäre wenn er bei seinen Schwestern leben würde kam vom KV die Aussage " nein das geht nicht weil du hast nur eine 3 zimmer wohnung und kannst eh finanziell nicht so gut für ihn sorgen wie ich usw." und wenn ich es zu der zeit trotzdem versucht hätte über Jugendamt Anwalt etc, dann hätte er sich sämtliche Argumente ( ob wahr Oder unwahr) ausgedacht warum dieses Kind bei mir nicht gut aufgehoben wäre. Na wie auch immer war dann ne ewige Diskussion und irgendwann hab ich dann um des Friedens willen eingelenkt ( es ging / geht ja dem kleinen nie schlecht beim Vater weil er ne tolle neue freundin hatte bzw immer noch hat inkl. Neuem kind bei der er kurz nach der Trennung eingezogen ist und die sich echt super um
Unseren Sohn kümmert.) so haben wir uns dann eben auf ne lockere Umgangs Regelung geeinigt je nachdem wie ich arbeiten musste was mal mehr mal weniger gut geklappt hat, je nach Laune war er der Meinung darüber entscheiden zu können wann und wie lange das Kind zu mir kommt also ja ein ewiges hin und her immer. Jetzt hat er so die Phase wo er nicht will dass das Kind bei mir schläft.

der Fakt ist aber eben der, dass nicht er als Vater sich kümmert sondern seine Freundin alles macht oder seine Mutter. Er macht eigentlich fast nie mit seinem Sohn etwas, er schimpft ihn oft wegen Kleinigkeiten usw. ( weiß ich von seiner Freundin mit der ich eigentlich immer sehr guten Kontakt hatte) ich weiß auch dass er sich des öfteren so n Rauch zeug aus dem internet bestellt und dann nicht mehr brauchbar ist.
Na ist aber auch nicht das thema, sondern die frage wenn ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen würde, welche Erfolgs Aussichten könnte das haben? Muss dazu sagen dass mein sohn ein sehr sehr inniges Verhältnis zu mir hat, immer zu mir will und weint wenn er wieder nachhause muss. Im Sommer ziehe ich in ein Haus ( wird derzeit noch renoviert). Und ich könnte unter der Woche nur noch Mittel Schichten machen sodass eine Betreuung immer gewährleistet wäre.
Natürlich sind zwei Jahre ne lange Zeit und gewohnte Umgebung und so. Natürlich wird der nächste Schritt sein diesbezüglich mit nem Anwalt zu reden aber vll kann mir hier ja schon mal jemand aus Erfahrungen berichten ‍♀

Und keine Vorwürfe bitte


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
geplant hatte ich damals schon dass ich ihn irgendwann wieder zu mir hole.


Und das war auch der Plan des Vaters? Ein Kind ist kein Sportwagen, den man sich saisonmäßig hin und hergibt.

Das hier:

Zitat:
es ging / geht ja dem kleinen nie schlecht beim Vater weil er ne tolle neue freundin hatte bzw immer noch hat inkl. Neuem kind bei der er kurz nach der Trennung eingezogen ist und die sich echt super um
Unseren Sohn kümmert.)


passt nicht zu dem hier:

Zitat:
Muss dazu sagen dass mein sohn .... immer zu mir will und weint wenn er wieder nachhause muss.


Kann es sein, dass das Kind bewusst oder auch unbewusst beeinflusst wird?





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#2
 Von 
Leejana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das beantwortet leider meine Frage nicht

Aber nein er wird nicht beeinflusst. Er weint eben wenn er heim muss oder nicht bei mir schlafen kann, aber dann erkläre ich ihm dass es heute nicht geht weil ich am nächsten Tag arbeiten muss und sag ihm dann er soll nicht traurig sein, wir hatten einen schönen Tag und jetzt freuen sich XY ( hier würde jetzt der Name der Freundin stehen) und sein brudi dass er wieder heim kommt. Ich erwähne vor ihm auch nie dass sein Vater es nicht erlaubt hat.

Dass ein Kind kein Sportwagen ist ist mir klar und er soll ja auch nicht hin und her geschoben werden sondern dauerhaft bei mir leben.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Leejana):
Na ist aber auch nicht das thema, sondern die frage wenn ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen würde, welche Erfolgs Aussichten könnte das haben?

Diese Frage kann dir hier keiner beantworten, da es sich um eine gerichtliche Einzelfallabwägung zum Wohl des Kindes handelt. Ich kann deiner Sachverhaltsschilderung ehrlicherweise nicht wirklich ein Argument entnehmen, dass für eine Übertragung auf dich spricht. Eventuell hat hier noch nicht mal ein ernstzunehmender außergerichtlicher Versuch der Aufenthaltsklärung stattgefunden.

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#4
 Von 
Peterpan99
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Wege123 & Sonne2019,

nimm Dir die Antworten aus den anderen
Themen zu Herzen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

In dem Alter ist die WEinerei bei Trennung doch Teil der Entwicklungsphase. Das hat nichts mit Unglücklichsein oder aber schlechter Betreuung zu tun, glaub das einfach mal einer erfahrenen Mutter. Und man kann nicht voraussagen, wie im Streitfall ein Gericht entscheiden wird. Ich sehe nur im Augenblick keinen fassbaren Ansatzpunkt, die Kontinuität der Erziehung zu unterbrechen.

wirdwerden

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn der Vater nicht damit einverstanden ist,läuft das Vorhaben auf einen dauernden Streit hinaus.

Leiden müssen dann alle Kinder darunter.

Also kein gutes Vorhaben.

Könnte ein Gericht ähnlich sehen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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