Antwort vom 27.6.2014 | 14:22
Von Status: Lehrling (1185 Beiträge, 479x hilfreich)
@ Ihr Neuer,
interessant finde ich Deine Auffassung, dass sowieso nur der Vater für den finanziellen Unterhalt aufkommen soll.
(ja, weil das andere Elternteil die Betreuung macht, aber die Betreuungsleistung ist nicht tituliert!)
Sicherlich ist unterhalts- und umgangstechnisch nicht alles gerecht, und in Eurem Fall mag es eine Schieflage zu Ungunsten der Mutter geben.
In den allermeisten Fällen ist es doch aber so, dass die Väter Unterhalt zahlen und dass der Unterhalt tituliert ist.
In geschätzten 0,001% aller Fälle ist auch ein Umgangsrecht tituliert. Während ein nicht-zahlender Vater jederzeit in Haftung genommen werden kann,
funktioniert es im Gegenzug mit einer nicht-umgangsgewährenden Mutter nicht!
Hier ist die Rechtsprechung auch nicht ausgewogen.
Und was Umgang angeht - und damit spanne ich den Bogen zurück zum Thema - bin ich der Meinung, dass Umgang durch jeweiliges Abholen der Elternteile geschehen sollte. Also: Umgangsberechtigter holt Kind zum Umgang ab, Betreuende(r) holt Kind nach dem Umgang wieder ab.
Da stellt dann nämlich keiner von beiden unüberwindbare Hürden auf, beschuldigt den anderen, dass er das Kind, bei 1 Std. Fahrzeit 5 Min zu spät gebracht hat und lässt Kind und Vater nächstes Mal bei Verführung vor der Haustür warten, etc etc etc etc etc......
Und bei alle dem - es gibt immer noch und zum Glück unzählige getrennte Elternteile, die den Umgang mit ihren Kindern nahezu problemlos und reibungslos hinbekommen. Denen gilt meine Hochachtung!
Beste Grüße und
schönes Wochenende!
Capitano
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