Kind zum vater nehmen

13. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Karsten87123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind zum vater nehmen

Hallo habe mal ne Frage und zwar kann ich meinen Sohn zu mir nehmen er ist7 Jahre alt Haut abends immer ab er wohnt bei seiner Mutter, die sich nicht um ihn kümmer er läuft bis abends 10 11 Uhr draußen Rum auch wenn Schule ist ,dann laufen seine Freunde mit Messern Rum machen Brandstiftung im Wald und wollen schon überall einbrechen gehen verkratzen Autos und misshandeln andere Kinder und schlagen sie auch ,und mein Sohn ist erst 7 Jahre alt glaube das geht nicht mehr lange gut was kann ich da tun

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3263 Beiträge, 1079x hilfreich)

Zitat (von Karsten87123):
kann ich meinen Sohn zu mir nehmen
Wenn die Mutter allein sorgeberechtigt ist, dann nur, wenn sie es so will.

Wenn ihr gemeinsam sorgeberechtigt, dann nur, wenn ihr euch über den Haushaltswechsel einig seid.

Wenn du allein sorgeberechtigt bist, immer.

Wenn einer der ersten beiden Punkte zutrifft (wovon ich ausgehe) und keine Einigung erzielt werden kann, muss im Zweifel eine gerichtliche Entscheidung erbeten werden. Zuvor kann man sich an Beratungsstellen und/oder das Jugendamt wenden.

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#2
 Von 
Karsten87123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja haben beide das sorgerecht also am besten erst unter einander klären wenn das nicht hilft über Gericht und Anwalt werde wenn das so weiter geht das Jugendamt informieren ,glaube so kann das nicht weiter gehen normal müsste er alle 2 Wochen zu mir er kommt schon nicht mehr weil bei mir kann er das nicht so machen und das weiss er ,er sagt zu seiner Mutter er will nicht dann muss er auch nicht ,hatte auch schon paar mal in der Schule sein müssen weil er immer zu spät kommt und er wohnt nur 5 min davon weg

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2367x hilfreich)

Hallo,

du solltest auf einen festen Umgang bestehen ( evtl. auch gerichtlich). Die Mutter muss diesen Umgang fördern. Beim Jugendamt wäre ich eher zurückhaltend (kläre erst ob du dich voll ums Kind kümmern kannst), nicht dass das Kind in eine Pflegefamilie kommt.

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8091x hilfreich)

Zitat (von edy):
...Beim Jugendamt wäre ich eher zurückhaltend (kläre erst ob du dich voll ums Kind kümmern kannst), nicht dass das Kind in eine Pflegefamilie kommt.


Das sehe ich nun aus der alltäglichen beruflichen Praxis heraus anders. Das Gericht wird auf jeden Fall das Jugendamt einschalten und versuchen, über das Jugendamt eine Klärung zu erreichen. Da ist es sicher von Vorteil, wenn der treusorgende Vater sich schon vorher mit seinen Bedenken an das JA gewendet hat.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3263 Beiträge, 1079x hilfreich)

In eine Pflegefamilie kann ein Kind nur kommen, wenn ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung von beiden Sorgeberechtigten gestellt wird oder wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

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#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 116x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Das sehe ich nun aus der alltäglichen beruflichen Praxis heraus anders. Das Gericht wird auf jeden Fall das Jugendamt einschalten und versuchen, über das Jugendamt eine Klärung zu erreichen. Da ist es sicher von Vorteil, wenn der treusorgende Vater sich schon vorher mit seinen Bedenken an das JA gewendet hat.


Was meinst Du mit "aus der alltäglichen beruflichen Praxis"? Arbeitest du beim Jugendamt oder im Bereich der Familien/Jugend-Hilfe.

Wenn ich so einen Rat als Betroffen er lesen würde, so mit dem sarkastisch verwendetem "der treusorgende Vater", würde ich alles glauben, aber nicht das der "Rat" als Rat gemeint war.

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#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Witzig, das habe ich völlig anders interpretiert.

„Treusorgender Vater" lese ich nicht als Sarkasmus, sondern als Hinweis darauf, dass der Vater hier die erste Gelegenheit hat, zu zeigen, dass das Kind gut bei ihm aufgehoben ist.

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