Hallo habe mal ne Frage und zwar kann ich meinen Sohn zu mir nehmen er ist7 Jahre alt Haut abends immer ab er wohnt bei seiner Mutter, die sich nicht um ihn kümmer er läuft bis abends 10 11 Uhr draußen Rum auch wenn Schule ist ,dann laufen seine Freunde mit Messern Rum machen Brandstiftung im Wald und wollen schon überall einbrechen gehen verkratzen Autos und misshandeln andere Kinder und schlagen sie auch ,und mein Sohn ist erst 7 Jahre alt glaube das geht nicht mehr lange gut was kann ich da tun
Kind zum vater nehmen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wenn die Mutter allein sorgeberechtigt ist, dann nur, wenn sie es so will.Zitatkann ich meinen Sohn zu mir nehmen :
Wenn ihr gemeinsam sorgeberechtigt, dann nur, wenn ihr euch über den Haushaltswechsel einig seid.
Wenn du allein sorgeberechtigt bist, immer.
Wenn einer der ersten beiden Punkte zutrifft (wovon ich ausgehe) und keine Einigung erzielt werden kann, muss im Zweifel eine gerichtliche Entscheidung erbeten werden. Zuvor kann man sich an Beratungsstellen und/oder das Jugendamt wenden.
Ja haben beide das sorgerecht also am besten erst unter einander klären wenn das nicht hilft über Gericht und Anwalt werde wenn das so weiter geht das Jugendamt informieren ,glaube so kann das nicht weiter gehen normal müsste er alle 2 Wochen zu mir er kommt schon nicht mehr weil bei mir kann er das nicht so machen und das weiss er ,er sagt zu seiner Mutter er will nicht dann muss er auch nicht ,hatte auch schon paar mal in der Schule sein müssen weil er immer zu spät kommt und er wohnt nur 5 min davon weg
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
du solltest auf einen festen Umgang bestehen ( evtl. auch gerichtlich). Die Mutter muss diesen Umgang fördern. Beim Jugendamt wäre ich eher zurückhaltend (kläre erst ob du dich voll ums Kind kümmern kannst), nicht dass das Kind in eine Pflegefamilie kommt.
Zitat...Beim Jugendamt wäre ich eher zurückhaltend (kläre erst ob du dich voll ums Kind kümmern kannst), nicht dass das Kind in eine Pflegefamilie kommt. :
Das sehe ich nun aus der alltäglichen beruflichen Praxis heraus anders. Das Gericht wird auf jeden Fall das Jugendamt einschalten und versuchen, über das Jugendamt eine Klärung zu erreichen. Da ist es sicher von Vorteil, wenn der treusorgende Vater sich schon vorher mit seinen Bedenken an das JA gewendet hat.
In eine Pflegefamilie kann ein Kind nur kommen, wenn ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung von beiden Sorgeberechtigten gestellt wird oder wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
ZitatDas sehe ich nun aus der alltäglichen beruflichen Praxis heraus anders. Das Gericht wird auf jeden Fall das Jugendamt einschalten und versuchen, über das Jugendamt eine Klärung zu erreichen. Da ist es sicher von Vorteil, wenn der treusorgende Vater sich schon vorher mit seinen Bedenken an das JA gewendet hat. :
Was meinst Du mit "aus der alltäglichen beruflichen Praxis"? Arbeitest du beim Jugendamt oder im Bereich der Familien/Jugend-Hilfe.
Wenn ich so einen Rat als Betroffen er lesen würde, so mit dem sarkastisch verwendetem "der treusorgende Vater", würde ich alles glauben, aber nicht das der "Rat" als Rat gemeint war.
Witzig, das habe ich völlig anders interpretiert.
„Treusorgender Vater" lese ich nicht als Sarkasmus, sondern als Hinweis darauf, dass der Vater hier die erste Gelegenheit hat, zu zeigen, dass das Kind gut bei ihm aufgehoben ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
110 Antworten
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
43 Antworten